Protokoll der Landratssitzung vom 18. Januar 2007

4
2006-165 vom 13. Juni 2006
Vorlage : Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft (Rheinhafen-Vertrag)
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 4. Januar 2007
- Beschluss des Landrats am 18. Januar 2007: < Staatsvertrag genehmigt (zH. Volksabstimmung) > || Landratsbeschluss



Nr. 2206

Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) macht eingangs darauf aufmerksam, dass ihr sämtliche Anträge in schriftlicher Form eingereicht werden müssen.


- Eintretensdebatte


Als Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) erklärt Rita Bachmann (CVP), die Hafen-Partnerschaft zwischen den beiden Basel sei bereits in einer Vereinbarung aus dem Jahr 1946 verankert worden. Die Entwicklung hat sich seither kontinuierlich fortgesetzt und wird heute im Auftreten der beiden Verwaltungen als «Rheinhäfen beider Basel» ausgedrückt. 1958 hat der Bundesrat genehmigt, dass die Rheinschifffahrtsdirektion Basel den Vollzug des Bundesrecht in den drei Rheinanliegerkantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau vornimmt. Es folgten verschiedene Vorstösse im Land- und im Grossen Rat und zwei Studien (2000 durch die Prognos AG und 2002 durch das Consultingunternehmen Booz Allen Hamilton).


Der vorliegende Staatsvertrag bezweckt die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Institution namens «Schweizerische Rheinhäfen» (SRH). Der juristische Sitz ist Birsfelden, Sitz der Direktion ist Basel. Die Hafenareale bleiben im Eigentum der Kantone, die der SRH die Hafengebiete mit Ausnahme der Infrastruktur zur Nutzung überlassen. Zur Berechnung des Grundkapitals sei auf § 21 des Staatsvertrages verwiesen. Die Grundlage der Berechnung richtet sich nach dem Anlagewert der einzelnen Objekte. Diese müssen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen verzinst und abgeschrieben werden. Der Kanton Basel-Stadt bringt seine 40-prozentige Beteiligung an der «Hafengesellschaft Weil am Rhein» mit einem Buchwert von CHF 1,43 Mio. (Stand 31.12.05) ein.


Die VGK hat das partnerschaftliche Geschäft intensiv beraten. Einmal mehr hat sich leider gezeigt, wie unbefriedigend es für das Parlament ist, dass es an einem Staatsvertrag keine Änderungen mehr vornehmen kann. So bedauert die VGK speziell, dass sich der Zweckartikel, § 1, allein auf die Form und den Sitz des neuen Unternehmens beschränkt. Der Kommission fehlt der ausdrückliche Auftrag an die SRH, für eine effiziente, d.h. eine flächenoptimierende Bewirtschaftung der Hafenareale zu sorgen. Weil die Schweizerischen Rheinhäfen gemäss § 27 des Staatsvertrages von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit sind, fehlt der Anreiz für eine effiziente Bewirtschaftung. Dieses Anliegen entspricht auch den Vorstellungen der Gemeinde Birsfelden. Die früher geäusserten Vorschläge, dass ein Teil des Birsfelder Hafenareals für den Wohnungsbau genutzt werden können soll, haben wohl aus Sicherheitsgründen kaum eine Realisierungschance. Eine gezieltere Nutzung des Areals ist jedoch neu in Ziffer 2 des abgeänderten Landratsbeschlusses aufgenommen worden.


Während der gesamten Kommissionsberatungen fand ein reger Kontakt zur Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des baselstädtischen Grossen Rates statt. Die WAK ist auf die Forderung der VGK nach einer verstärkten Effizienz bei der Bewirtschaftung der Hafenareale eingegangen. Der Grosse Rat hat am 17. Januar 2007 dem partnerschaftlichen Geschäft zugestimmt, inklusive einem von der Kommission eingebrachten Zusatzbeschluss, welcher die Regierung verpflichtet, sich für eine möglichst effiziente Hafenareal-Bewirtschaftung einzusetzen, und die Möglichkeit offenlässt, den Hafenperimeter - das gegenseitige Einverständnis beider Kantone vorausgesetzt - zu verändern.


Die kantonale Finanzkontrolle empfiehlt, dass der Verteilschlüssel des Jahresgewinns von 60 % für Baselland und 40 % für Basel-Stadt periodisch überprüft und bei wesentlichen Änderungen angepasst werden soll. Weil der Verteilschlüssel in § 26 des Staatsvertrages festgelegt ist, darf erwartet werden, dass dies automatisch eine Vertragsänderung auslösen würde. Zudem wird auch erwartet, dass bei der ersten Änderung des Staatsvertrages auch der Zweckartikel um den Auftrag zur Effizienz - im Sinne des ergänzten Landratsbeschlusses - erweitert wird.


Die Gründe, weshalb die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sich mehrheitlich für die Vorlage ausspricht, sind in erster Linie die folgenden:


Mit dem Zusammenschluss der Rheinhäfen beider Basel wird ein wichtiger Schritt für eine zukunftsgerichtete Entwicklung der Rheinschifffahrt gemacht. Der Besuch der Rheinhäfen durch die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom Oktober 2006 dürfte zur Folge haben, dass sich das Bewusstsein über die hohe volkswirtschaftliche und ökologische Bedeutung des Gütertransports auf dem Rhein verbessert. Ständerätin Anita Fetz verlangt in ihrem Postulat «Förderung der Schifffahrt»,


«im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsgerichteten Verkehrspolitik soll der Bundesrat [...] einen Bericht zur Schifffahrtspolitik der Schweiz vorlegen, der sich an die Gesamtschau des Systems Luftfahrt anlehnt, vorausschauend Massnahmen zur Ausschöpfung von brachliegenden Transportpotenzialen der Rheinschifffahrt vorschlägt und konkrete Aussagen über die Ausrichtung der Schifffahrtspolitik in absehbarer Zukunft enthält».


Auf überregionaler Ebene wird mittel- bis langfristig ein zunehmender Bedarf für eine trinationale Sicht im Rahmen der Oberrheinhäfen erwartet. Nicht unwesentlich ist der Umstand, dass die Schweizer Rheinhäfen gemäss Neuem Finanzausgleich nur als selbständiges Unternehmen eine Subventionierung des Gütertransports auf dem Wasserweg erwirken können. Im Gegensatz zum Transport auf den Schienen und auf der Strasse erhält die Schifffahrt bis heute keine Bundessubventionen. Diese würden es aber ermöglichen, dass die Hafengebühren gesenkt werden und damit die Häfen attraktiver werden könnten.


Die VGK empfiehlt mit 9:3 Stimmen bei einer Enthaltung, der Vorlage im Sinne des neuen Landratsbeschlusses zuzustimmen.


Pia Fankhauser (SP) erinnert daran, dass sich die SP-Fraktion schon seit zehn Jahren für eine Hafenfusion engagiere. Sie ist wichtig für die gute Zusammenarbeit mit Basel-Stadt und für die Erhaltung der Rheinhäfen als Zugang zur Wasserstrasse Rhein.


Aber leider zeigt sich anhand des Staatsvertrags, dass der Regierungsrat seine raumplanerischen Hausaufgaben nicht gemacht hat - dafür kann Basel-Stadt gar nichts. Ausgerechnet in einer dicht besiedelten Agglomerationsgemeinde leistet sich das Baselbiet brachliegende Flächen im Hafenperimeter zum Schnäppchentarif. Das Argument der Baurechtsverträge sticht nur bedingt, denn die neuen Verträge sind erst kürzlich abgeschlossen worden, als der Staatsvertrag schon in Arbeit war.


Die Mehrheit der SP-Fraktion beantragt Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat mit dem Auftrag, innert eines Jahres einen neuen Staatsvertrag vorzulegen, der den trinationalen Masterplan Rheinhafen - der entsprechende Vorstoss von Christoph Rudin steht als nächstes Geschäft auf der Traktandenliste - mit einbezieht.


Thomas de Courten (SVP) beantragt namens seiner einstimmigen Fraktion, nicht auf den Staatsvertrag einzutreten, und zwar aus folgenden Gründen:


1. Die Baselbieter Häfen Birsfelden und Muttenz gehören zum Tafelsilber des Kantons, und dieses sollte nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden. Ein Hafen ist (und war schon immer) ein wichtiger Standortfaktor, ist er doch eine Handelsplattform mit strategischer Bedeutung. Baselland als selbständiger und unabhängiger Kanton sollte die Hoheit über dieses strategisch wichtige Asset behalten.


2. Die Häfen des Baselbiets sind für den Kanton eine Cashcow . In den Unterlagen ist ersichtlich, dass der Cashflow im Jahr 2005 CHF 8,1 Mio. betragen hat und der Gewinn CHF 6,6 Mio. Die baselstädtischen Häfen sind wesentlich unrentabler. Selbst wenn 2005 ein ausserordentliches Jahr war, so steht doch fest, dass die Gewinne der Baselbieter Häfen permanent höher sind als in Basel-Stadt, wo dafür ständig höhere Kosten anfallen als in Baselland.


3. Es besteht bereits eine gute Zusammenarbeit zwischen den baselstädtischen und den Baselbieter Häfen sowie ein gemeinsamer Marktauftritt. Mit einer Fusion wird nichts gewonnen. Die Koordination funktioniert gut.


4. Der Kanton Basel-Stadt ist in diesem Geschäft kein glaubwürdiger Verhandlungspartner. Bei der Aushandlung des Staatsvertrags wurde augenfällig, dass Basel-Stadt mit seinen Häfen ganz andere Zielsetzungen verfolgt, als sie für die Volkswirtschaft zu stärken. Es ist die Rede von Umnutzungen und Umlagerungen, damit aus den basel-städtischen Hafenarealen eine höhere Wertschöpfung erzielt wird. Basel-Stadt will also den Fünfer und das Weggli zulasten des Kantons Basel-Landschaft.


5. Die für die Hafenfusion vorgebrachten Argumente sind nicht stichhaltig. So soll es einerseits künftig eine stärkere Hafengesellschaft geben - aber wer stärkt sich denn? De facto wird ein staatliches Monopol gestärkt, und dies widerspricht dem Prinzip der freien Wirtschaft. Wenn schon, hätte man gleich ganz liberalisieren und die Häfen in die Freiheit entlassen müssen statt das Staatsmonopol gegenüber den ansässigen Umschlagsgesellschaften und den Transport- und Logistikunternehmen, die den Hafen für die Abwicklung ihrer Geschäfte brauchen, zu stärken. Weiter wird argumentiert, mit einem fusionierten Hafen könne man Bundessubventionen abholen. Aber auch diese Gelder sind nichts anderes als Steuergelder, welche die Bürger einmal eingezahlt haben. Es wäre besser, sie gar nie einzuzahlen als dass sie über drei Umverteilungsmechanismen via Bund wieder zurückverteilt würden.


Es wäre wichtig, die Baselbieter Häfen in Birsfelden und Muttenz tatsächlich zu stärken. Dafür wären Investitionen nötig, z.B. in die Hafenbahn oder in die vorhandene Umschlagsinfrastruktur. Damit könnte man der Wirtschaft einen wirklichen Gefallen tun.


Den Rückweisungsantrag der SP unterstützt die SVP-Fraktion nicht, weil er impliziert, dass eine Hafenfusion trotzdem irgendwie begrüsst wird. Die SVP ist aber grundsätzlich gegen eine Zusammenlegung der Häfen.


Fazit: Mit dem Staatsvertrag würde ein Stück Hoheit und Unabhängigkeit des Baselbiets preisgegeben. Es würde kein finanzieller Profit erzielt. Im Gegenteil: Es würde gegen die Partnerschaftskriterien zwischen den beiden Basel verstossen, wonach eine Aufgabe nur gemeinsam erfüllt wird, wenn beide Partner davon profitieren.


Judith van der Merwe (FDP) betont, der Staatsvertrag zur Zusammenlegung der Rheinhäfen besiegle eine Fusion, bei welcher es nur Gewinner gibt. Gewinnerin ist erstens die Rheinschifffahrt an sich, da durch den neuen Auftritt «Schweizerische Rheinhäfen» deren nationale Bedeutung deutlich unterstrichen wird und weil zudem auch eher Unterstützung des Bundes erhofft werden kann (wie sie auch den Bundesbahnen zukommt).


Zweite Gewinnerin ist die Logistikbranche der Nordwestschweiz mit ihren immerhin über 13'000 Arbeitsplätzen. Die Zusammenlegung der Häfen bringt eindeutig eine verstärkte Wettbewerbsposition, was für die Zukunftssicherung der Region als Umschlags- und Logistikdrehscheibe ausserordentlich wichtig ist.


Dritte Gewinner sind die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die durch die Fusion die Ertragskraft der Rheinhäfen langfristig sicherstellen und die Perspektiven eröffnen können für eine trinationale Weiterentwick-lung. Die Rheinhäfen können nur langfristig eine höhere Wertschöpfung erzielen, wenn sie sich trinational weiter entwickeln.


Gewinner sind zudem auch die Mitarbeitenden. Die Fusion wird nämlich nicht in erster Linie aus Gründen der Kostenoptimierung vorgenommen, sondern aus Gründen einer besseren Marktpositionierung und zur Nutzung von Entwicklungschancen. Das heisst, dass auch kein Abbau von Stellen das Ziel der Fusion ist.


Last but not least werden langfristig auch die Anstössergemeinden wie etwa Birsfelden zu den Gewinnern gehören. Eine Planung über das ganze Hafenareal führt automatisch zu einer besseren Nutzung und ermöglicht letztlich «mehr Hafen auf weniger Fläche». Das ist das Ziel aller Beteiligten. Als Beispiel kann der neuste Entscheid zum Hafenareal St. Johann dienen. Dieser zeigt, dass, wenn ein Kanton bereit ist, zusätzliche Mittel zu investieren, eine gute Umsiedlungslösung im Verbund einfacher zu finden ist. Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, das Anliegen der Gemeinde Birsfelden zur Umnutzung der Hafenareale habe viel eher realistische Chancen - wenn auch in einer langfristigen Perspektive -, wenn die Hafenfusion erfolgt und die trinationale Ausrichtung umgesetzt ist. Eine Änderung des Perimeters ist jederzeit durch eine Änderung des Staatsvertrages möglich.


Schwierig zu verstehen ist, weshalb bei so vielen Gewinnern nicht alle für diese Vorlage votieren. Die Gegner haben angeführt, die Kapitalausstattung der zu gründenden öffentlich-rechtlichen Anstalt von rund CHF 70 Mio. durch die Aufwertung der Areale sei viel zu grosszügig. Die FDP ist im Gegenteil der Meinung, dass die neue Gesellschaft nur mit dieser Kapitalausstattung in der Lage sein werde, zukünftige Investitionen selbständig zu tätigen. Es kann nicht sein, dass die Schweizerischen Rheinhäfen schon nach kurzer Zeit für grössere Investitionen wieder an die Kantone gelangen müssen.


Ein weiteres viel gehörtes Gegenargument betrifft die wenig intensive Bewirtschaftung der verpachteten Areale. Es ist klar, dass die Bewirtschaftung ausschliesslich durch die Pächter erfolgt, und es wird an den SRH liegen, bei den Pachterneuerungen diesem Aspekt Rechnung zu tragen und ihre Pächter bei der Neuaushandlung der Verträge zur Intensivierung der Bewirtschaftung anzuhalten.


Der Meinung Thomas de Courtens, das Baselbiet verscherbele sein Tafelsilber, kann sich die FDP-Fraktion nicht anschliessen. Denn die Ländereien bleiben im Besitz des Kantons; sie werden der Gesellschaft zur Verfügung gestellt, damit diese sie in bestmöglicher Weise verwalte und verpachte. Und auch die Gewinne aus diesen Verpachtungen fliessen letztlich wieder an den Kanton zurück.


Die Einflussnahme der Parlamente auf die Rheinhäfen bleibt bestehen, indem sie die jährlichen Jahresberichte prüfen und genehmigen können. Dem Parlament steht es zudem jederzeit offen, Vorstösse zu machen für eine Neuverhandlung des Staatsvertrages.


Die freisinnige Fraktion begrüsst die von der VGK neu eingebrachte Ziffer 2 des Landratsbeschlusses. Allfälligen Anträgen, diese sogar noch etwas stärker zu formulieren, kann sich die Fraktion anschliessen.


Die FDP-Fraktion steht also hinter der Hafenfusion, aber mit der Abschreibung der Motion 1999/169 von Rita Kohlermann ist sie nicht einverstanden. Der Vorstoss zielt nämlich in eine ähnliche Richtung wie das als nächstes Geschäft traktandierte Postulat 2006/026 von Christoph Rudin. Die FDP-Fraktion ist, anders als die Regierung, der Meinung, eine trinational abgestimmte Terminal- und Arealpolitik sei realistisch, und deshalb möchte sie die Motion stehen lassen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


Paul Rohrbach (EVP) überträgt die Thematik ins Bildhafte: Ein schwer beladenes Schiff dümpelt im seichten Wasser langsam und leise daher. Daneben jagen 20, 30, 40 Tonnen schwere Trucks auf den Autobahnen dahin und durch die mit saumässig teuren Löchern durchbohrten Baselbieter Hügel. Auf der anderen Seite des Jura stossen wir auf eine Bahn, die mit 220 Stundenkilometern zwischen Zürich und Bern hin und her rast.


Dieses Bild taucht Paul Rohrbach vor dem geistigen Auge auf, wenn er an die politische Bedeutung des dritten Verkehrswegs, die Binnenschifffahrt, also die Rheinschifffahrt denkt. Klar ist, dass diese Schifffahrt zur Bundessache erhoben werden muss, wenn die beiden anderen Verkehrsträger derart massiv subventioniert werden, obwohl sie mit ihrem Schadstoffausstoss schlimme Sauereien anrichten. Im Gegensatz dazu, erweist sich der Wasserweg als sehr ökologisch.


Alle Wirtschaftsvertreter haben im Rahmen der Kommissionsberatung die Bedeutung der Zusammenlegung dieser Rheinhäfen und eine spätere trinationale Zusammenarbeit in den Vordergrund gestellt.


Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Staatsvertrag zu.


Wie Judith van der Merwe vorgetragen hat, wären auch andere Möglichkeiten der Kapitalausstattung denkbar, aufgrund der Aussagen der Finanzkontrolle und der Verantwortung, die wahrzunehmen ist, darf die gewählte Vorgehensweise aber als vertretbar bezeichnet werden.


Im Zusammenahng mit dem Anliegen der Gemeinde Birsfelden kam absolut keine Euphorie auf, weder bezüglich des Ergebnisses noch der Vorgehensweise der verschiedenen Protagonisten. In den sehr unverbindlichen Punkt 2 des LRB möchte die Fraktion deshalb Verbindlichkeit tragen.


Zum Umgang des Parlamentes mit Staatsverträgen, ein Anliegen, das auch Patrick Schäfli mit einem Vorstoss auf den Tisch gebracht hat: Die Erfahrung zeigt, dass im Parlament oft lange Debatten über die Frage stattfinden, ob auf einen Staatsvertrag einzutreten sei oder nicht. Nun ist die Zeit gekommen, die Architektur von und die Vorgehensweise bei Staatsverträgen endlich zu überdenken.


Madeleine Göschke (Grüne) und ihre Fraktion freuen sich sehr über die bevorstehende Zusammenlegung der beiden Rheinhäfen. Eine vermehrte Zusammenarbeit mit Basel und der Region sowie auch grenzüberschreitend ist den Grünen seit langem ein wichtiges Anliegen. Dem vorliegenden Staatsvertrag kann die grüne Fraktion aber nicht zustimmen, sie verlangt die Rückweisung zwecks Verbesserung noch in diesem Jahr.


Der Vertrag will das gesamte heutige Hafenareal in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unentgeltlich und als dauerndes Baurecht der neu gegründeten Gesellschaft "Schweizer Rheinhäfen" überlassen. An beiden Standorten sind brach liegende und von hafenfremden Betrieben genutzte Gebiete anzutreffen. Die strategische Frage von Arealen zur Umnutzung für die Stadtentwicklung beziehungsweise für die kommunale Siedlungsentwicklung wird im Vertrag leider nicht thematisiert. Vor der Vertragsunterzeichnung müsste der mittel- bis langfristige Flächenbedarf der Rheinschifffahrt im Hafenareal abgeklärt werden. Die Umnutzung bestimmter Arealteile hätte im Zweckartikel erwähnt werden müssen. Im vorliegenden Vertrag wird aber das gesamte Gebiet auf lange Sicht als Logistikzentrum festgelegt. Es fehlt der Hinweis auf die ausschliesslich "wassergebundene" Logistik.


Diese Vertragsfassung benachteiligt auch Birsfelden sehr. Gerade Birsfelden ist darauf angewiesen, Bauland an attraktiver Wohnlage zu schaffen. Dafür kommt nur das Rheinufer in Frage.


Der Stadt Basel ist die Ausgliederung gewisser Gebiete zugunsten einer attraktiven Umnutzung geglückt. Trotzdem möchte auch Basel noch mehr Hafenareal für schönes Wohnen umnutzen.


Wird das Hafenareal inklusive Infrastrukturen der neuen Gesellschaft unentgeltlich überlassen, entstehen keinerlei Anreize für einen haushälterischen Umgang mit dem Areal. Das Interesse der Gesellschaft, Fläche abzutreten, wird sehr gering sein und die Einflussnahme durch den Kanton wird stark eingeschränkt. Auch der neue Zusatz, Ergänzungsauftrag 2, verpflichtet zu nichts. Die schifffahrtsfremde Verwendung von Hafenfläche bleibt weiterhin möglich. Auch hier fehlt also die Präzisierung zugunsten einer ausschliesslich wassergebundenen Logistik.


Die Grünen begrüssen die Zusammenlegung der Rheinhäfen, befürworten den ökologischen Gütertransport auf der Wasserstrasse, doch muss der Vertrag ganz wesentlich verbessert werden. Damit würden auch die Chancen des Vertrags in der Volksabstimmung erhöht. Die Grünen halten es für riskant, mit derart vielen Unklarheiten, offenen Punkten und der angekündigten Ablehnung der SVP in eine Abstimmung zu steigen und würden ein Scheitern der Vorlage sehr bedauern.


Aus diesem Grunde weisen die Grünen den Staatsvertrag in der vorliegenden Fassung zurück.


Bruno Steiger (SD) hält fest, dass auch bei diesem partnerschaftlichen Geschäft mit dem Stadtkanton Vorsicht geboten ist. Baselland tut gut daran aufzupassen, nicht über den Tisch gezogen zu werden.


Stichhaltig sind die von Thomas de Courten vorgetragenen Argumente gegen die Fusion. Zudem kann man auch den Anliegen der Gemeinde Birsfelden ein gewisses Verständnis entgegen bringen.


Schlau ist, wer das Geschäft nicht einfach vorbehaltlos an die Regierung überweist. Die Schweizer Demokraten unterstützen aus taktischen Gründen somit den Rückweisungsantrag der SVP. Nicht vergessen werden darf, dass ein einmal abgeschlossener Staatsvertrag in der Folge praktisch unkündbar ist.


Daniel Münger (SP) meldet sich als Sprecher einer Minderheitsposition der SP: Das Sprichwort, Was lange währt, wird endlich gut , trifft hier sicherlich nicht zu. An den Häfen wird mit fraglichen Mitteln Wirtschaftsförderung betrieben. Es sind langfristige Verträge mit sehr tiefen Baurechtszinsen in Kraft. Und es darf mit Fug und Recht gefragt werden, ob wirklich alles zum Wohle des Kantons unternommen wurde. Ein Nutzungskonzept ist in den Häfen nicht zu erkennen, Innovation wird klein geschrieben und viele angesiedelte Unternehmen haben mit dem Hafen nichts zu tun.


Allerdings, eine Ablehnung des Staatsvertrags löst all die aufgeführten Probleme nicht, vielmehr werden die Entwicklungsmöglichkeiten durch eine Zustimmung des Staatsvertrags besser und man wird in Verhandlungen treten können, was wo sinnvollerweise anzusiedeln ist. Auch würde eine bessere Wertschöpfung des Hafenareals möglich und das bedeutete mehr Steuereinnahmen für den Kanton Basel-Landschaft.


Die Wichtigkeit der Häfen für den Logistikstandort Nordwestschweiz ist in der SP unbestritten, im Grundsatz ebenso unbestritten ist die Fusion. Leider aber resultieren aus den Grundsätzen unterschiedliche Ergebnisse.


Der Fusionsvertrag lässt vieles zu, Innovationen und neue Konzepte, er verbaut nichts. Auch ein Vetorecht ist im Vertrag verankert und die Vertretung im Verwaltungsrat ist gewährleistet. Überdies ist die Fusion für die trinationale Entwicklung der Häfen von grundsätzlicher Bedeutung.


Im Sinne des Logistikstandortes Nordwestschweiz und im Sinne der nationalen und trinationalen Bedeutung soll dem Vertrag zugestimmt werden.


Zum Abstimmungsverhalten: Wenn Eintreten beschlossen werden sollte und der Antrag zum Masterplan bis Ende Jahr vorgelegt werden muss, wird die SP dem Vertrag grossmehrheitlich zustimmen.


Regula Meschberger (SP)wiederholt, dass die Ausgangslage von BefürworterInnen und GegnerInnen zum Staatsvertrag dieselbe ist, die beiden Gruppierungen gelangen aber zu unterschiedlichen Schlüssen. Wichtig ist der SP klarzustellen, dass sie nicht die Position der SVP vertritt. Die SP ist nicht grundsätzlich gegen die Hafenfusion, vielmehr wurde sie von der SP immer wieder gefordert. Die SP ist grundsätzlich der Auffassung, dass eine Fusion und auch ein Staatsvertrag nötig sind. Das Vorgehen aber findet die Fraktion falsch. Zuerst gilt es, gleich lange Spiesse zu schaffen und sich im Klaren zu werden, worum es in den Rheinhäfen, die von nationaler Bedeutung sind, überhaupt geht. Die SP will eine saubere Planung und den Einbezug sämtlicher Anliegen und Interessen aller Betroffenen, also auch der Gemeinde Birsfelden.


Im Hafenareal Birsfelden sind raumplanerisch grosse Fehler begangen worden. Kürzlich wurden erneut Baurechtsverträge für eine lange Vertragsdauer - zu nota bene tiefen Baurechtszinsen - abgeschlossen. Dies ist eine verfehlte Wirtschaftspolitik des Kantons. Gleichzeitig wurden die Interessen der Gemeinde Birsfelden nicht berücksichtigt; immerhin beträgt das Hafenareal einen Viertel der Nutzungsfläche Birsfeldens. Nicht mehr als Recht also, die Anliegen der Gemeinde vor Vertragsabschluss gebührend zu berücksichtigen. Nötig sind nun Raumplanungs- und Wirtschaftspolitik sowohl für die Gemeinde wie für den Kanton.


Der beantragte, offenbar schon in der Kommission umstrittene Punkt 2 hält juristischen Kriterien nicht Stand, er müsste Bestandteil des Vertrags sein. Unbegreiflich, dass die Fehler jetzt nicht zugegeben und eine saubere, neue Planung für alle Häfen, auch der deutschen und französischen gefordert werden. Erst wenn diese Planung vorliegt, sind die für den Abschluss eines Staatsvertrags notwendigen Grundlagen gegeben.


Der Landrat ist aufgerufen, dem SP-Antrag mit der Forderung, die Planung bis Ende Jahr vorzulegen, zuzustimmen.


Myrta Stohler (SVP) gibt das Vernehmlassungsergebnis des VBLG bekannt: Schon im Jahre 2005 hat der VBLG den Regierungsrat mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe aufgefordert, den Staatsvertrag für die Zusammenlegung der Rheinhäfen zurückzustellen und vorab die Voraussetzungen für eine sinnvolle Fusion der Häfen beider Basel zu schaffen. Erstaunt war der VBLG über die Unterlassung entscheidender raumplanerischer Abklärungen, die heute für jedes mittelgrosse Vorhaben eine Selbstverständlichkeit sind. Dass das Rheinhafenareal insgesamt viel zu gross ist, ist bekannt. Die Auslastung der Rheinhäfen beider Basel ging seit 1990 massiv zurück und beträgt heute noch 6 Prozent. Im Birsfelder Hafen sind nur noch wenige Firmen in der Rheinschifffahrt tätig.


In der Vorlage fehlt eine Überprüfung der heutigen Hafennutzung, ebenso fehlen konkrete Überlegungen für einen künftigen Flächenbedarf der Rheinhäfen. Der Gemeideverband hält eine gemeinsame Verwaltung der Rheinhäfen für sinnvoll, doch erachtet er es als zwingend, dass vor einer Fusion ein Nutzungskonzept erarbeitet wird, aufgrund dessen eine Hafenzone neu festzulegen wäre. Ver VBLG fordert, eine so grosse Rheinhafenzone auszuscheiden, wie sie mittel- und langfristig für ein Hafenareal notwendig ist. Areal, das heute und in absehbarer Zeit nicht mehr als Hafengebiet genutzt wird, kann nicht Gegenstand der Fusion sein. Das neue Unternehmen "Schweizerische Rheinhäfen" wird sich in der Folge auf die Bewirtschaftung der Rheinhäfen konzentrieren können.


Der Landrat ist gebeten, die vorgetragenen Argumente beim Entscheid zu berücksichtigen.


Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) begrüsst den auf der Tribüne eingetroffenen alt Regierungsrat Andreas Koellreuter.


Um die finanziellen Auswirkungen des Vertrags beurteilen zu können, braucht es Kenntnis von vier Eckwerten, führt Karl Willimann (SVP) aus: Der Rheinhafen Basel-Stadt weist im Rechnungsjahr 2005 einen Ertrag von 10,1Millionnen Franken bei einem Aufwand von 9,6 Millionen aus. Die Baselbieter Rheinhäfen erwirtschafteten im gleichen Jahr bei einem Aufwand von 4,3 Millionen Franken einen Ertrag von 12 Millionen Franken. Mit anderen Worten: Basel-Stadt benötigt beim Aufwand 5,3 Millionen Franken mehr, um einen im Vergleich zu Baselland kleineren Ertrag zu erwirtschaften. Die Gründe dieser kaum erklärbaren Differenzen liegen beim Personalaufwand. Basel-Stadt benötigt gemäss Rechnung für den Personalaufwand 3,4 Millionen, während in Baselland 1,1 Millionen Franken ausreichen. Fazit: Um einen kleineren Ertrag zu erzielen, benötigt Basel-Stadt das Dreifache an Personalaufwand. Dies ist wohl auch der Grund, warum beim Gewinn ein Verteilschlüssel von 40 Prozent für Basel-Stadt und 60 Prozent für Baselland vorgenommen wurde. Ein Blick auf die Rechnung 2005 zeigt allerdings, dass Basel-Stadt dem eigenen Kanton 0,8 Millionen Franken abliefert, der Rheinhafen Baselland aber 7,8 Millionen, das Zehnfache somit. Die aufgeführten Zahlen betreffen das Jahr 2005, aber auch für die weiter zurück liegenden Jahre sieht das Bild stets in etwa gleich aus. Wird der Gewinn gemäss Rechnung 2005 verteilt, so erhält Basel-Stadt 2,7 Millionen Franken mehr und Baselland 0,6 Millionen Franken weniger. Dies sind die finanziellen Fakten zu diesem Vertrag.


Sicher kann mit guten Gründen für eine Zusammenlegung argumentiert werden. Allerdings müsste auch die finanzielle Seite stimmig ausgestaltet sein. Dass Baselland in partnerschaftlichen Übungen stets den zweiten Rang belegt, geht nicht an. Die Welt kennt zwei Sorten Geldes, das eigene und das fremde. Die meisten hier im Saal würden wohl vor der Vertragsunterzeichnung zurückschrecken, wenn es sich um das eigene Geld handelte.


Antrag: Nichteintreten, um eine angemessene finanzielle Lösung zu finden.


Jürg Wiedemann (Grüne) widerspricht der Ansicht Judith van der Merwes, die meinte, der Staatsvertrag sei ein Gewinn für alle. Wäre dies so, wären nicht so viele Gegner des Vertrags auszumachen. Sowohl die Gemeinde Birsfelden wie auch die in der Region Birsfelden ansässigen Kleinfirmen sind dagegen, weil sie für den Ausbau Land benötigen. Birsfelden ist die kleinste Baselbieter Gemeinde, sie ist völlig überbaut, es fehlen sowohl für Wohnsiedlungen wie für Firmen Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Dies sind die Hauptgründe für die Gegnerschaft. Ein Blick auf das Hafenareal zeigt stapelweise Paletten und seit Jahren nicht genutzte Schutthalden. Das Areal ist unternutzt. So ginge es, würde der Staatsvertrag gutgeheissen, weiter. Die neue Rheinhafen Gesellschaft hätte kein Interesse einen Gewinn zu erwirtschaften, weil sie diesen ja wieder abtreten müsste. Jeglicher Anreiz für eine sinnvolle Nutzung des Hafenareals fehlt.


Die von der VGK beschlossene Ziffer 2,


Der Regierungsrat wird ersucht, sich für eine möglichst effiziente, flächenoptimierende Bewirtschaftung der Hafenareale der Vertragskantone einzusetzen,


trägt überhaupt nichts ein, weil der Regierung jegliche rechtliche Grundlage zur Durchsetzung dieses Ersuchens fehlt. Die Regierung soll nun innerhalb der angemessenen Frist eines Jahres eine sinnvolle Lösung präsentieren.


Paul Rohrbach (EVP) will dem Leiden Jürg Wiedemanns für die Interessen und Anliegen der Gemeinde Birsfelden entgegenkommen und zu Ziffer 2 des Landratsbeschlusses zwei Anträge einbringen:


A. Der Regierungsrat wird ersucht, .....
soll ersetzt werden durch,
Der Regierungsrat wird verpflichtet, ....


B. Als letzter Satz soll der Ziffer 2 beigefügt werden:
Bauchrechtsverträge sind mit einem entsprechenden Vorbehalt abzuschliessen.


Dieser Vorschlag ist, lieber Paul, nutzlos, erwidert Regula Meschberger (SP), er ist nur ein frommer Wunsch, mit dem zwar die Baselbieter, nicht aber die Basler Regierung verpflichtet werden kann. Verpflichtend ist nur, was im Staatsvertrag steht; neue Verhandlungen sind also notwendig.


Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) begrüsst auf der Tribüne die beiden aus Birsfelden stammenden alt Landräte Peter Meschberger und Klaus Hiltmann sowie den Präsidenten der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates, Fernand Gerspach.


RR Erich Straumann (SVP) hoffte, mit seinem Geschäft heute Freude bereiten zu dürfen. Diese Hoffnung schlägt nun leider fehl. Müsste er, wie Jürg Wiedemann es wünscht, bis in einem Jahr einen neuen Vertrag präsentieren, so müsste er nachsitzen.


(Heiterkeit)


Dem Aushandeln des Staatsvertrages für eine Zusammenlegung der beiden Häfen gingen Vorstösse der SP und der FDP voraus. Strategisch, volkswirtschaftlich und verkehrspolitisch ist dieser Schritt nötig und wichtig. Stimmt der Landrat dem Vertrag heute nicht zu, werden noch viele Jahre ins Land streichen, bis etwas passiert. Der Landrat soll Vertrauen beweisen und diesen ersten Schritt tun.


Gut verlief gestern die Debatte im Grossen Rat, der sich vom Baselbiet über den Tisch gezogen fühlte. Dies ist ein gutes Zeichen für den Vertrag. Es könnte nicht besser sein, denn beide fühlen sich über den Tisch gezogen.


(Heiterkeit)


Wichtig ist nun, dass auch die Anliegen der Gemeinde Birsfelden ernst genommen werden. Gratulation, dass endlich ein Konzept für die Gemeinde ausgearbeitet werden soll und dass nicht mehr nur Schlagwörter aufgetischt werden, sondern auch gedacht wird. In der Arbeitsgruppe Wirtschaft wird auch eine VSD Vertretung mitdiskutieren können. Man kann halt nicht immer auswählen, was man gerne möchte, die eine Gemeinde hat einen Rheinhafen, eine andere den Flughafen, jede hat irgend etwas!


(Heiterkeit)


Nicht zu vergessen ist auch, dass das Land, von dem die Rede ist, dem Kanton und nicht der Gemeinde Birsfelden gehört.


Das Streichen einzelner Gebiete im Birsfelder Hafen trägt nichts ein, weil die darauf abgeschlossenen Baurechtsverträge noch weitere 30 Jahre Gültigkeit haben. Möchte man trotzdem diesen Weg beschreiten, müssten riesige Geldsummen aufgewendet werden. Basel hat, um St. Johann umzulagern und den Campus zu errichten, bereits viel Geld ausgeben müssen.


Die Häfen weiterhin allein zu betreiben, bringt keine Vorteile, und auch Birsfelden würde dank des Vertrages profitieren können.


Die Meinung, es liege keine Hafennutzungs- und Hafenentwicklungsstrategie vor, ist falsch. Alle Unterlagen sind vorhanden, was wo unternommen werden soll, ist absolut klar.


Wenn jetzt nicht einmal ein erster Schritt möglich sein sollte, müssten auch die Überlegungen für eine trinationale Ausweitung vergessen werden.


Die Enttäuschung des Volkswirtschaftsdirektors ist gross. Lange war er ein Gegner der Fusion und jetzt, da er endlich so weit wäre, will der Landrat nicht mehr. Wirklich mühsam! Der Landrat soll am vorgelegten Staatsvertrag nichts ändern, soll ihn durchwinken und fertig!


(Heiterkeit, von Applaus begleitet)


Röbi Ziegler (SP) dankt dem Regierungsrat für die engagierte Rede. Trotzdem bleibt ein Aspekt offen: Der Parteikollege des Regierungsrates, Karl Willimann, rechnete die Geldflüsse der Hafenbewirtschaftung in die Staatskasse vor. Der Volkswirtschaftsdirektor möge ausführen, ob diese Rechnung stimmt, und falls ja, wie sie begrünet ist. Wenn sich die Rechnung nicht als falsch erweisen sollte, wäre im Speziellen zu klären, ob baselstädtisches Personal nicht verrechnete Dienstleistungen für die basellandschaftlichen Häfen erbringt.


Die Frage ist berechtigt und wurde von RR Erich Straumann (SVP) bereits in der morgendlichen Fraktionssitzung besprochen. Der von Karl Willimann vorgetragenen Rechnung ist beizufügen, dass der Kanton Basel-Landschaft in den Rheinhäfen Basels Dienstleistungen einkauft, die er mit 800'000 Franken abgilt. Zudem bringt die Stadt im Ganzen mehr ein als der Landkanton, wie auf den Seiten 14 und 15 in der Vorlage nachgelesen werden kann. Da Basel lange eine andere Hafenrechnung führte, ist eine Gegenüberstellung der Zahlen gewagt. In der Baselbieter Staatsrechnung tauchte regelmässig die Zahl von 4,5 Millionen Franken Gewinn auf. Auch in Zukunft werden die angesprochenen 60 Prozent in etwa diesen Betrag ergeben. Der Verwaltungsrat hat doch ein grosses Interesse, dass die Hafenaktivitäten voran getrieben werden. Die Stadt Basel hat überdies auch ihre 40 Prozent Besitz am Hafen Weil eingebracht, ohne Baselland dabei in die Pflicht zu nehmen. Der Schlüssel ist letztlich durchaus korrekt, auch die Regierung steht dahinter.


Karl Willimann (SVP) bemerkt, auch wenn Erich Straumann und er der gleichen Partei zugehörten, sei es doch noch immer erlaubt, unterschiedliche Meinungen auszutragen. Zu den Zahlen: Niemand kann diese Zahlen, die Karl Willimann auch schon in einem "Standpunkt" publiziert hat, bestreiten - und die von Erich Straumann angeführten 800'000 Franken sind in der Rechnung enthalten.


Kommissionspräsidentin Rita Bachmann (CVP) präzisiert zum Cash flow (BL 37 %, BS 63 %) die beiden Kantone wendeten ganz unterschiedliche Abschreibungsmodi an. Während Baselland auch für die Rheinhäfen den üblichen Modus anwendet, werden die Investitionen in Basel-Stadt zu 100 Prozent abgeschrieben. Die unterschiedlichen Verfahren führen zu nicht eins zu eins vergleichbaren Rechnungen.


Zur Frage der Änderungsanträge in Ziffer 2 des Landratsbeschlusses ist Rita Bachmann der Meinung, die Regierung wäre sehr wohl an den Landratsbeschluss, also an den Beschluss der Legislative gebunden.


Um die Anliegen der Gemeinde Birsfelden haben sich die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission und auch die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben, WAK, intensiv bemüht. Mit dem Vorschlag, der mit Ziffer 2 nun vorliegt, wird erreicht, was angesichts der geltenden Baurechtsverträge zurzeit möglich ist. Dazu kommt, dass die Probleme in Birsfelden nicht erst seit einem halben Jahr bekannt sind. Zudem gab es einen Wechsel im Gemeindepräsidium Birsfelden. Der neue Gemeindepräsident kann nicht für all das gerade stehen, was in der Vergangenheit passiert ist. Lange Zeit waren die Vorstellungen der Gemeinde Birsfelden nicht klar. Das bereits vom Regierungsrat gewürdigte Konzept ist ein erster Schritt. Innerhalb der kurzen Frist ist es nicht möglich, eine Lösung aus dem Hut zu zaubern.


Vor dieser Ausgangslage ist der Landrat gebeten, den vorgeschlagenen LRB zu unterstützen.


Daniel Münger (SP) teilt die Ansicht der Präsidentin in keiner Weise und wendet ein, die Gemeinde Birsfelden habe ihren Standpunkt pointiert und sehr kompetent dargelegt. Auch alle Kolleginnen und Kollegen seiner Fraktion weisen die Äusserungen der Präsidentin gegen die Gemeinde Birsfelden zurück.


Rita Bachmann (CVP) kann das nicht unwidersprochen stehen lassen. Vor einem oder zwei Jahren unternahm die Bau- und Planungskommission eine Begehung in Birsfelden, ohne dass sich die Delegation der Gemeinde hätte blicken lassen. Der Präsident der BPK möge korrigieren, wenn die Aussage nicht stimmen sollte. Auch persönlich musste die Präsidentin feststellen, dass die Gemeinde nie klare Vorstellungen über die Zukunft des Hafengebietes vorbringen konnte.


Eugen Tanner (CVP) meldet sich nicht grundsätzlich zur Fusion, die die CVP/EVP-Fraktion befürwortet, wenn auch - dies die ganz persönliche Ansicht Eugen Tanners - im Vertrag hätte aufgenommen werden können, die Organisation sei fit zu machen, damit sie später privatisiert werden könnte.


Auf der Hand liegt, dass es die Gemeinde verpasst hat, konkret aufzuzeigen, was sie will. Damit das Geschäft aber trotzdem voran gebracht werden kann, ist der Landrat eindringlich gebeten, den verschärften Landratsbeschluss Absatz 2 anstelle einer Rückweisung gutzuheissen. Dieses Vorgehen gäbe der neuen Gesellschaft die Gelegenheit zu überprüfen, ob wirklich noch der gesamte Perimeter als Hafengebiet genutzt werden muss. Dafür aber muss jetzt der Grundsatzentscheid zugunsten einer Zusammenlegung gefällt werden.


Deine Bemerkung von eben, Rita Bachmann, finde ich schlicht und einfach daneben, empört sich Jürg Wiedemann (Grüne). Vor mehr als einem Jahr hat die Gemeinde Birsfelden reagiert; so hat Regula Meschberger einen Vorstoss eingereicht und Erich Straumann wurde mehrmals schriftlich angefragt. Birsfelden hat schon seit langem reagiert - Eugen Tanner, ihr redet da von einer Sache, von der ihr ganz einfach keine Ahnung habt!


Es ist richtig, dass sich die Gemeinde Birsfelden früh gemeldet hat, klärt RR Erich Straumann (SVP). Die Gemeinde wusste auch stets, was sie wollte, lieferte zur Untermauerung ihrer Vorstellung gar Pläne, und der Regierungsrat selbst wurde zusammen mit seinen Fachleuten zwei Mal von der Gemeinde empfangen. Das Problem allerdings liegt darin, dass der Kanton den Wunsch der Gemeinde wegen der lange Zeit gültigen Baurechtsverträge einfach nicht erfüllen kann.


Isaac Reber (Grüne) verzichtet darauf, sich materiell zum Geschäft zu äussern, korrigiert aber die Präsidentin der VGK insofern, als ihm in seiner Funktion als BPK-Mitglied bekannt ist, dass die BPK im Verlaufe der letzten zwei Jahre nur einmal in Birsfelden war. Dabei ging es um einen Liegeplatz für das Polizeiboot.


- Antrag der SVP auf Nichteintreten
://: Der Landrat lehnt den Nichteintretensantrag der SVP mit 61 zu 22 Stimmen ohne Enthaltungen ab.


- Rückweisungsantrag der SP und Rückweisungsantrag der Grünen
Der Rückweisungsantrag der SP lautet:
Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, einen Masterplan über die Nutzung zu erarbeiten und dem Landrat innert eines Jahres zu berichten.


Der Rückweisungsantrag der Grünen lautet:
Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, einen Masterplan über die Hafenareale zu erarbeiten und den Vertrag innert eines Jahres zu überarbeiten.


://: In der Eventualiterabstimmung SP gegen Grüne obsiegt der Antrag der Grünen mit 29 Stimmen. 28 Stimmen entfallen auf den Antrag der SP. 23 ParlamentarierInnen enthalten sich der Stimme.


- Rückweisungsantrag der Grünen
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag der Grünen mit 41 zu 23 Stimmen bei 19 Enthaltungen ab.


://: Damit ist Eintreten auf die Vorlage beschlossen.



- Landratsbeschluss

Ziffer 1 (Staatsvertrag)


Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) weist darauf hin, dass für Ziffer 1 eine Vierfünftelmehrheit erforderlich ist, ansonsten eine Volksabstimmung durchgeführt werden müsste.


://: Der Landrat stimmt dem Staatsvertrag mit 50 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Das Vierfünftelmehr (66 Stimmen) ist nicht erreicht, es kommt zur Volksabstimmung.



Ziffer 2


Statt einer Rückweisung will Eugen Tanner (CVP) die Regierung mit einer abgeänderten Version von Ziffer 2 verpflichten, die Anliegen der Gemeinde Birsfelden aufzunehmen.


Antrag 1
Statt der freundlichen Formulierung,
der Regierungsrat wird ersucht ,
beantragt die CVP/EVP Fraktion die schärfere Formulierung,
Der Regierunsgrat wird verpflichtet, ....


Antrag 2
Ziffer 2 soll am Schluss mit folgendem Satz ergänzt werden:
Baurechtsverträge sind mit einem entsprechenden Vorbehalt abzuschliessen.



Antrag 3


Madeleine Göschke (Grüne) fehlt im Zusammenhang mit den Logistikbedürfnissen ein Hinweis darauf, dass schifffahrtsfremde Bedürfnisse am Hafen und im Hafenareal nicht befriedigt werden dürfen und beantragt deshalb, vor Logistikbedürfnisse das Adjektiv wassergebundene einzufügen.


Die Landrätin gibt überdies bekannt, dass die Grünen den Antrag der CVP unterstützen.


RR Erich Straumann (SVP) gefallen die Änderungen am Staatsvertrag, der von Basel-Stadt bereits in der vorliegenden Version gutgeheissen wurde, nicht. Mit dem ersten Antrag, den Regierungsrat zu verpflichten, könnte man leben, bei den Logistikbedürfnissen aber sollte auf Einschränkungen verzichtet werden, da ein Hafen von vor- und nachgelagerten Betrieben abhängig ist. Der Landrat möge auf Eingriffe ins Operationelle verzichten.


Inhaltlich sind die Zusatzanträge Christoph Rudin (SP) durchaus sympathisch. Allerdings werden sich allfällige Änderungen durch den Landrat als irrelevant erweisen, denn ein Vertrag kann nie einseitig geändert werden - dies ist nun mal der juristische Fakt.


Nicht wassergebundene Logistik gehört nicht ans Wasser, insistiert Madeleine Göschke (Grüne), diese Logistiken sind an der Bahn oder der Autobahn zu stationieren.


Antrag 1
://: Der Landrat stimmt dem Ersatz des Verbs ersucht durch verpflichtet mit 55 zu 14 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu.


Antrag 2
://: Der Landrat lehnt die Aufnahme des Satzes
Baurechtsverträge sind mit einem entsprechenden Vorbehalt abzuschliessen.
mit 41 zu 30 Stimmen bei 10 Enthaltungen ab.


Antrag 3
://: Der Landrat lehnt die Aufnahme des Adjektivs wassergebundene mit 58 zu 12 Stimmen bei 10 Enthaltungen ab.



Ziffer 3; Postulat 1997/132 von Peter Meschberger, SP-Fraktion
://: Der Landrat schreibt das Postulat 1997/132 stillschweigend ab.


Ziffer 4; als Postulat überwiesene Motion 1999/169 von Rita Kohlermann, FDP-Fraktion
://: Der Landrat bestimmt mit 49 zu 29 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Postulat 1999/169 sei stehen zu lassen.



Ziffer 5; als Postulat überwiesene Motion 2005/222 von Regula Meschberger, SP-Fraktion


Christoph Rudin (SP) lehnt die Abschreibung des nach seiner Auffassung nicht erfüllten Vorstosses ab.


://: Der Landrat schreibt das Postulat 2005/222 mit 50 zu 29 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.



Landratsbeschluss
betreffend die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft (Rheinhafen-Vertrag)

vom 18. Januar 2007


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

Back to Top