Protokoll der Landratssitzung vom 18. Januar 2007

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2006-222 vom 12. September 2006
Vorlage: Motionen der SVP-Fraktion ( 2004-257 ) und von Patrick Schäfli ( 2004-259 ) betreffend Rückforderung resp. Rückzahlung ausbezahlter Beiträge an die basel sinfonietta im Jahre 2003
- Bericht der Finanzkommission vom 4. Januar 2007
- Beschluss des Landrats am 18. Januar 2007: < Abschreibung beschlossen > || Landratsbeschluss


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2005-164 vom 9. Juni 2005
Interpellation von Patrick Schäfli: Basel Sinfonietta - Missachtung des Volkswillens durch das Amt für Kulturelles
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 12. September 2006
- Beschluss des Landrats am 18. Januar 2007: < erledigt > || Landratsbeschluss


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2004-257 vom 14. Oktober 2004
Motion der SVP Fraktion: Rückforderung Subvention an Basel Sinfonietta
- Behandlung im Parlament am: 8./9. Dezember 2004 <  zur Vorprüfung an die Finanzkommission überwiesen  >
- Mit der Vorlage 2006-222 vom 12. September 2006 erfüllt
- Beschluss des Landrats am 18. Januar 2007: < abgelehnt > || Landratsbeschluss


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2004-259 vom 14. Oktober 2004
Motion von Patrick Schäfli: Basel sinfonietta: Rückzahlung unrechtmässig ausbezahlter Beiträge 2003
- Behandlung im Parlament am: 8./9. Dezember 2004 <  zur Vorprüfung an die Finanzkommission überwiesen  >
- Mit der Vorlage 2006-222 vom 12. September 2006 erfüllt
- Beschluss des Landrats am 18. Januar 2007: < abgelehnt > || Landratsbeschluss



Nr. 2222 - 2225

Die Reihenfolge der Voten erläuternd bemerkt Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP), nach dem Finanzkommissionspräsidenten Marc Joset sollen die Interpellanten und Motionäre zu Wort kommen.


Marc Joset (SP) führt aus, die Finanzkommission hat sich erstmals bei der Beratung der Staatsrechnung 2003 mit der Auszahlung der Fr. 250'000.-- an die basel sinfonietta befasst. Sie forderte damals von der BKSD eine umfassende Dokumentation über die Zahlungen an die basel sinfonietta. Der Landrat wurde mit dem Bericht zur Staatsrechnung informiert.


Die Finanzkommission hat festgestellt, dass der Beitrag für die basel sinfonietta im Budget 2003 zwar eingestellt, vom Landrat jedoch an die Bedingung einer Vorlage gekoppelt war. Die Zahlung erfolgte jedoch, bevor dem Landrat eine entsprechende Regierungsvorlage unterbreitet wurde.


Aufgrund des Sachverhalts beauftragte die Finanzkommission den Rechtsdienst des Regierungsrates mit einem Rechtsgutachten abzuklären, ob die ausbezahlten Beiträge von der basel sinfonietta zurück gefordert werden können und ob sich eine Rückforderung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie dem Vertrauensschutz vereinbaren lässt.


Der Rechtsdienst gelangte mit seinem Gutachten vom 18. Oktober 2004 zur Einschätzung, die Rückforderung bzw. die Rückzahlung sei rechtlich nicht gegeben.


Die basel sinfonietta konnte nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass sie die Beiträge auf der Grundlage und im Rahmen geltenden Rechts erhielt. Ihr kann somit kein Fehlverhalten unterstellt werden.


Die Finanzkommission hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit dem Geschäft befasst. Die Regierungsvertreter haben der Finanzkommission bestätigt, dass die Subventionserteilung für das Jahr 2003 nicht korrekt ablief, da dem Parlament eine Vorlage hätte unterbreitet werden müssen.


Als Massnahme hat die Regierung im April 2004 angeordnet, dass sämtliche Zahlungen und Verbuchungen von Ausgaben über die zentrale Buchhaltung der BKSD laufen müssen und damit doppelt überprüft werden.


An der letzten Sitzung im Dezember 2006 waren sich die Mitglieder der Finanzkommission einig, dass unter die Geschichte nun eine Schlussstrich gezogen werden soll.


Die Finanzkommission beantragt deshalb dem Landrat mit 10 : 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Beiträge an die basel sinfonietta nachträglich zu bewilligen und die Anträge auf Rückforderung abzulehnen.


Jörg Krähenbühl (SVP) stellt fest, die Vorlage habe bei der SVP-Fraktion zwar gosses Erstaunen, jedoch keine Zustimmung ausgelöst.


Fakt ist, die BKSD hat an die basel sinfonietta unrechtmässige Zahlungen geleistet. Fakt ist weiter, dass das Baselbieter Stimmvolk mit einer zweidrittel Mehrheit das Referendum der SVP für eine nachträgliche Legalisierung der Zahlungen unterstützt hat.


Die SVP hat nie behauptet, die basel sinfonietta nicht im Rahmen des Kulturfonds unterstützen zu wollen, sie hat lediglich bemängelt, dass der Kulturfonds, der ebenfalls einem Volksentscheid entspringt, umgangen wurde


Mit der Vorlage werden demnach zwei Volksentscheide missachtet.


Als gewählte Volksvertreter versprechen die Landrätinnen und Landräte die Bevölkerung zu vertreten.


Jörg Krähenbühl fordert die anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, nun einen Entscheid zu treffen, bei dem sie sich abends im Spiegel noch anschauen können. Ansonsten dürfe sich der Rat nicht wundern, wenn immer mehr Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Meinung sind, "die mache doch was si wänn".


Patrick Schäfli nimmt vorab Stellung zu seiner Motion.


In erster Linie bemängelt er, dass der Leiter des Amtes für Kulturelles BL sich als "Kulturkaiser" des Baselbiets aufgespielt, sich für zuständig hielt, über die Förderungswürdigkeit der einzelnen Projekte zu entscheiden.


Dem Rechtsgutachten ist zu entnehmen, dass der basel sinfonietta ohne Landratsbeschluss und deshalb rechtswidrig Fr. 250'000.-- ausbezahlt wurden. Bedenklich ist zudem, dass die Regierung noch beschönigend von einem Versehen spricht.


Vermutlich aus Angst vor Volk und Parlament, hat die Regierung Fakten geschaffen, nach dem Motto " ist das Geld erst mal ausbezahlt, kann es nicht mehr zurück gefordert werden".


Auch dass die Regierung keinerlei disziplinarische Massnahmen ergreift, hält Patrick Schäfli für fragwürdig. In der Privatindustrie hätte eine solche Eigenmächtigkeit zumindest eine Verwarnung zur Folge.


Dass aus Sicht der Finanzkommission eine Rückzahlung nicht mehr möglich ist, ist nachvollziehbar, denn die basel sinfonietta konnte ja nicht ahnen, dass das Amt für Kulturelles mit der Zahlung seine Kompetenzen überschreitet.


An den Vorsteher der BKSD gewandt meint Patrick Schäfli, es wäre nun endlich Zeit, die Rechtsgrundlagen im Bereich Kulturförderung im Kanton Baselland zu überarbeiten und anzupassen.


Auf die Fragen 1. und 2. seiner Interpellation habe er von der Regierung die Antwort erhalten, sie halte es, trotz der kürzlichen Volksabstimmung, für demokratisch unbedenklich, die Subvention an die basel sinfonietta massiv zu erhöhen. Rechtlich mag dies ja zutreffen, auf die BKSD wirft es jedoch kein gutes Licht.


Paul Svoboda (SP) skizziert den chronologischen Ablauf des Geschehens.


Während die Auszahlung der Fr. 250'000.-- im Jahre 2003 erfolgte, fand die Volksabstimmung im Jahre 2004 statt.


Die Volksmeinung sei sehr wohl ernst genommen worden.


Die BKSD erteilte dem Rechtsdienst einen Auftrag zur Abklärung, ob das Geld nachträglich wieder eingefordert werden kann. Dass der Fehler nicht bei der basel sinfonietta liegt, wird von niemandem bestritten.


Die Abklärungen des Rechtsdienstes ergaben, dass die Rückforderung rechtlich nicht gegeben ist. Damit erlischt jede Möglichkeit die Fr. 250'000.--. zurück zu fordern.


Die Fehler wurden eingestanden und die Massnahmen, die ergriffen wurden, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden, wurden kommuniziert.


Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage zu. Aus ihrer Sicht sollte nun ein Schlussstrich unter das Geschehen gezogen werden..


Für Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) als Finanzkommissionsmitglied geht es heute darum, die ohne Landratsbeschluss ausgeführten Zahlungen von total Fr. 250'000.--


an die basel sinfonietta nachträglich gut zu heissen und die Rückforderungsanträge zu streichen.


Im von der Finanzkommission in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat der Rechtsdienst des Regierungsrates ausgeführt, dass eine Rückerstattung der basel sinfonietta aufgrund des Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben nicht möglich ist.


Für Hans-Jürgen Ringgenberg ist es einleuchtend, dass getätigte Zahlungen kaum rückgängig gemacht werden können. Insofern war das Resultat des Rechtsgutachtens absehbar.


Für ihn steht nicht die Rückforderung sondern die unrechtmässige Zahlung im Vordergrund. Entscheidend ist dabei, dass, obwohl der zuständige Regierungsrat wie auch der Leiter des Amtes für Kulturelles von der Unrechtmässigkeit Kenntnis hatten, sie die Zahlung frei gaben.


Aus einem e-mail vom 10.4.2003 des ehemaligen Geschäftsführers der basel sinfonietta an den Leiter Hauptabteilung Kulturelles Baselland geht hervor, dass allen Beteiligten bekannt war, dass es noch einer Landratsvorlage bedarf. Hans-Jürgen Ringgenberg versteht nicht, weshalb dem Landrat damals keine Vorlage unterbreitet wurde.


Diese wurde von der BKSD angeblich aufgrund der Einschätzung der politischen Rahmenbedingungen vom April 2003 auf den Herbst 2003 zurück gestellt.


Für Hans-Jürgen Ringgenberg bleibt offen, ob die gesetzliche Nonkonformität bewusst in Kauf genommen und auf interne Konsequenzen absichtlich verzichtet wurde.


Anscheinend muss sich der Landrat nun mit den Tatsachen abfinden und den nächsten Fall abwarten, der mit der Jugendhilfe, Wohngruppe Baselland notabene bereits auf dem Tisch liegt.


Auch wenn der Vorsteher der BKSD das Rechnungswesen der Hauptabteilung Kulturelles reorganisiert hat und die Auszahlungen neu von der zentralen Buchhaltung vorgenommen werden, sind damit nicht alle Fragen beantwortet.


Diese, sowie die inkonsequente Denkart verunmöglichen der SVP, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Thomi Jourdan (EVP) stellt fest, eine alte Geschichte neigt sich langsam dem Ende zu. Ende gut, alles gut? Für die basel sinfonietta kann diese Frage mit Ja beantwortet werden. Thomi Jourdan begrüsst, dass das Orchester noch existiert und das Geld nicht zurück bezahlt werden muss. Rechtlich scheint der Fall somit geklärt.


Unabhängig davon sind aber auch für die CVP/EVP nicht alle Fragen beantwortet.


Wie war es beispielsweise möglich, dass die Antwort auf den Auftrag der Finanzkommission drei Jahre auf sich warten liess?


Auf der Homepage der basel sinfonietta war der Beschluss des Rechtsdienstes bereits im Sommer 2006 aufgeschaltet.


Drei Jahre sind für eine solche Vorlage nun wahrlich zu lange. Immer wieder wurde die Finanzkommission mit nicht nachvollziehbaren Erklärungen hingehalten.


Thomi Jourdan appelliert an den Bildungsdirektor, die Aufträge der Finanzkommission etwas ernster zu nehmen, und sie termingerechter zu erledigen.


Die Frage der Verantwortlichkeit ist auch für die CVP/EVP nicht vom Tisch. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass Regierungsrat Urs Wüthrich Massnahmen eingeleitet hat, die genügen würden, gäbe es nicht Beispiele, wie die Bilder der Villa Gauss oder das casa viva.


Was die Führungsverantwortung in der BKSD angeht, so erwartet Thomi Jourdan dazu konkrete Angaben von Regierungsrat Urs Wüthrich.


Anton Fritschi (FDP) stellt fest, die FDP-Fraktion begrüsst es, unter diese leidige Geschichte betreffend Subventionierung der basel sinfonietta nun endlich einen Schlussstrich ziehen zu können.


Mit der Hoffnung, dass solche Vorfälle in Zukunft nicht mehr vorkommen, tritt sie auf die Anträge der Finanzkommission ein.


Marc Joset (SP) erinnert daran, dass die umfangreiche Dokumentation im Nachgang zu Rechnung 2003 erstellt und die Finanzkommission in der Folge von der zuständigen Direktion über die Verantwortlichkeiten und im Sommer 2004 in schriftlicher Form über die eingeleiteten Massnahmen orientiert wurde.


Die Kommission hat über disziplinarische Massnahmen diskutiert, ein Antrag wurde damals nicht gestellt.


Daniele Ceccarelli (FDP) zitiert aus dem Rechtsgutachten des Regierungsrates:" Der Rechtsdienst hat versucht, den massgeblichen Sachverhalt zu eruieren. Des weiteren hat der Regierungsrat Wüthrich in Zusammenarbeit mit Herrn Ullrich mit Schreiben vom 27.9.2004 und 30.9.2004 diverse Fragen schriftlich beantwortet. Trotz dieser Gespräche und der schriftlichen Beantwortung diverser Fragen ist es uns nicht gelungen, den Sachverhalt vollständig und durchwegs nachvollziehbar zu eruieren. Unseres Erachtens sind an der einen oder anderen Stelle der Sachverhaltsdarstellung daher zumindest Fragezeichen angebracht.


Vorliegend sind wir bei der Beantwortung der sich stellenden rechtlichen Fragen (dennoch) vom Sachverhalt ausgegangen, wie ihn uns die BKSD geschildert und - in (teilweiser) Beantwortung unseres Fragenkataloges - auch schriftlich festgehalten hat, auch wenn sich in den Gesprächen und aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen gewisse Widersprüche oder Unklarheiten zu dieser Darstellung ergeben haben."


Für einen Juristen lässt dieser Text nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) ist froh, dass wenigstens darüber Konsens herrscht, dass sich die basel sinfonietta in "Hochform" befindet. Sie hat den Schock über das Nein der Referendumsabstimmung rasch verdaut. Dank seiner hohen Professionalität und seinem unternehmerischen Handeln hat sich das Orchester einen Platz in der regionalen, nationalen und internationalen Musikszene erobert.


Die finanzielle Basis konnte in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt über einen substantiellen Beitrag aus der Kulturvertragspauschale sowie der entsprechenden Subvention gesichert werden.


Dass dies nicht im Widerspruch und unter Missachtung der demokratischen Entscheide stehen kann, zeigt die Tatsache, dass wichtige Exponenten in der Referendumsabstimmung sich damit einverstanden erklärten, die basel sinfonietta aus der Kulturvertragspauschale zu entschädigen.


Wie bereits bei der Beratung der Finanzkommission erwähnt, stellen sich für die parlamentarische Aufarbeitung der Beitragsleistungen im Jahre 2003 drei Fragen:


1. Frage der Rückforderung
Der Rechtsdienst schliesst in seinem Rechtsgutachten eine Rückforderung mangels Widerrufbarkeit der Verfügung aus.


2. Konsequenzen der Zahlungen auf die Staatsrechnung 2003
Die ausbezahlten Beträge waren im Budget enthalten; die Zahlungen wurden korrekt verbucht und sind Bestandteil einer vom Parlament genehmigten Staatsrechnung.


3. Klärung der formellen Rechtsgrundlage für die ausbezahlten Beträge
Mit dem aktuellen Parlamentsbeschluss kann der formelle Mangel beseitigt und die Rechtsgrundlage geschaffen werden.


RR Urs Wüthrich betont, es bestand nie die Absicht das Parlament zu täuschen. Dies beweisen die jederzeit transparenten Vorgänge.


Bereits im Mai 2004 habe er bei den Zahlungsabwicklungen eine Aenderung vorgenommen. Die Finanzkontrolle hat bei ihren Prüfungen zudem festgestellt, dass die Zahlungen korrekt abgewickelt wurden. Von einem Chaos oder JeKaMi kann also nicht die Rede sein.


Was den Umgang mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeht, so sind Mitarbeitergespräche nicht Gegenstand parlamentarischer Beratungen. Grundsätzlich seien ihm jedoch Mitarbeitende, die ihre Aufgabe als UnternehmerInnen verstehen lieber als VerwalterInnen. Dafür nehme er gerne in Kauf, dann und wann für einen Fehler gerade stehen zu müssen.


Zum Schluss entschuldigt sich der Bildungsdirektor in aller Form, die Zustimmung des Parlaments nicht termingerecht eingeholt zu haben. Er sei jedoch zuversichtlich, dass sich die neue Praxis bewähre und die Fehler damit minimiert werden können.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Jörg Krähenbühl (SVP) macht geltend, der Bildungsdirektor habe im Anschluss an die Abstimmung mit ihm und einem Exponenten ein Gespräch geführt und vorgeschlagen, den Betrag auf den bestehenden Kulturfonds (mit damals ca. 180'000.- Reserven) umzubuchen. Diesem Vorgehen konnte man zustimmen und damit den Fall als erledigt abschliessen.


Was nun hier thematisiert und diskutiert wird, findet er einen Affront gegenüber dem Stimmvolk. Man habe nie verlangt, die sinfonietta müsse das Geld zurückbezahlen, sondern das Geld sollte lediglich aus dem richtigen "Kässeli" genommen werden. Klammer auf: Die SVP hat für den Abstimmungskampf Fr. 20'000.- ausgegeben. Ob der Bildungsdirektor noch irgendwo ein Kässeli offen habe. Klammer zu.


Eva Chappuis (SP) hält vorgängig fest, die letzte Bemerkung ihres Vorredners sei ziemlich deplatziert. In den Diskussionen und in der Referendumsabstimmung um die Subventionierung der sinfonietta konnte sich das Volk zu keinem Zeitpunkt über die 2003-Zahlungen äussern. Dort ging es um zukünftige Zahlungen an die basel sinfonietta, und ebenso wenig sei es bei Äusserungen im Sinne von 'man habe nichts gegen eine Subventionierung der sinfonietta, aber es müsse über die Kulturvertragspauschale laufen' um die Vergangenheit gegangen. Jedermann wisse, dass ein ordentlich verbuchter, abgerechneter, in einer genehmigten Jahresrechnung versenkter Betrag - der allerdings dummerweise keine Rechtsgrundlage hatte -, nachträglich ernsthaft über die Pauschale abgerechnet werden könne; das sei schlicht nicht möglich. Was man hier betreibe, sei Schaumschlägerei.


Keine weiteren Wortbegehren.



Abstimmung

Landratsbeschluss zur Vorlage 2006/222


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I., II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat verabschiedet den Landratsbeschluss zur sinfonietta-Vorlage (2006/222) mit 53 : 24 Stimmen bei 2 Enthaltungen.


://: Damit sind auch die Motionen 2004/257 der SVP und 2004/259 von Patrick Schäfli abgeschrieben.


://: Die Interpellation 2005/164 von Patrick Schäfli ist damit erledigt.



Landratsbeschluss

betreffend die Landratsvorlage zu den Motionen der SVP-Fraktion (2004-257) und von Patrick Schäfli (2004-259) betreffend Rückforderung resp. Rückzahlung ausbezahlter Beiträge an die basel sinfonietta im Jahre 2003


vom 18. Januar 2007


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung

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