Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2007 |
4
2005-300
vom 15. November 2005
Vorlage:
Defizitbremse
- Bericht der Finanzkommission vom
6. März 2007
- Beschluss des Landrats am 22. März 2007: < 1. Lesung abgeschlossen >
Nr. 2329
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) nennt als einen der meistzitierten Paragraphen unserer Kantonsverfassung den Grundsatz, dass der Finanzhaushalt auf Dauer ausgeglichen sein soll. Eine Defizitbremse ist eines der Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen. Die von der Regierung vorgeschlagene Defizitbremse soll vor allem auch eine präventive Wirkung erzielen. Die Finanzkommission trat mit 10:2 Stimmen deutlich auf die aktuelle Vorlage ein, brachte jedoch mehrere Korrekturen an.
In der Einschätzung war man sich einig, dass sich die Finanzen von Basel-Landschaft im Vergleich zu anderen Kantonen als einigermassen solide erweisen. Ob und wie viel Defizit es aber jeweils verträgt, bevor die Bremse gezogen wird, zu diesem Punkt gingen die Meinungen stark auseinander. Die Finanzkommission liess sich über die Erfahrungen im Kanton St. Gallen informieren, wo sich die nun auch für unseren Kanton vorgesehene Defizitbremse seit 1929 bewährt habe. Eine Minderheit der Kommission beantragte Rückweisung der Vorlage, weil sie eine Steuererhöhungs-Bremse bevorzugt hätte.
Was geschieht bei einem Budget mit Ertragsüberschuss?
Es sei unbestritten, dass ein Ertragsüberschuss zur Bildung von Eigenkapital verwendet werde. In § 32a wird jedoch eine neue, zusätzliche Bestimmung vorgeschlagen, wonach der Steuerfuss gesenkt werden kann, wenn das Eigenkapital 250 Mio. Franken übersteigt. Mit einem Eigenkapital von 250 Mio. Franken werde es möglich sein, auch in schlechten Jahren genügend Substanz für ein antizyklisches Verhalten auszuweisen. In den Kantonen St. Gallen und Solothurn besteht ebenfalls ein solcher Puffer. 250 Mio. Franken stellen rund 27 % des Steuerertrags der natürlichen Personen dar. In St. Gallen beträgt dieser Puffer 20 %, in Solothurn 25 %. Ein Antrag, an Stelle der Kann-Formulierung eine Muss-Formulierung zu wählen, wurde mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Kompetenz für Steuersenkungen bei über Fr. 250 Mio. Eigenkapital bleibt beim Parlament, welches jeweils entscheiden kann, ob dies zu einem bestimmten Zeitpunkt je nach Konjunkturlage Sinn macht.
Als weitere Ergänzung schlägt die Finanzkommission vor, dass der Steuerfuss nicht unter 100 % gesenkt werden darf, wenn der Selbstfinanzierungsgrad den Wert von 75 % unterschreitet. Diese neue Bestimmung soll verhindern, dass die Steuern gesenkt werden, bevor die Investitionen zum grössten Teil selbst finanziert werden können. In den letzten 20 Jahren betrug der Selbstfinanzierungsgrad durchschnittlich 75 %.
Was geschieht bei einem Aufwandüberschuss?
Die Finanzkommission schlägt folgende Änderung von § 32b vor:
Absatz 1 (neu):
„Ein Aufwandüberschuss im Voranschlag der Laufenden Rechnung ist in einem ersten Schritt durch Massnahmen auf der Aufwandseite auszugleichen. Der Regierungsrat weist in der Vorlage zum Budget nach, dass der Handlungsspielraum auf der Aufwandseite ausgeschöpft ist."
Diesem Grundsatz wird bereits heute so gut wie möglich nachgelebt, mit der Erwähnung im Gesetz wird er jedoch bekräftigt.
Eine längere Diskussion führte die Finanzkommission über die Höhe der Schwelle beim Eigenkapital, ab welcher ein Aufwandüberschuss im Budget der Laufenden Rechnung durch Eigenkapital zu decken ist. Die Kommission schlägt dem Landrat nun vor, diese von den in der Vorlage vorgeschlagenen 150 Mio. Franken auf 100 Mio. Franken zu reduzieren. Bereits im Vernehmlassungsentwurf waren 100 Mio. Franken vorgesehen. Im Falle einer Beibehaltung der 150 Mio. Franken müsste eventuell bereits bei einem der nächsten Budgets über die Erhöhung des Steuerfusses diskutiert werden.
Reicht das verfügbare Eigenkapital zur Deckung des Aufwandüberschusses nicht aus, muss der Landrat den Steuerfuss erhöhen, wenn der Aufwand einen bestimmten Prozentsatz der budgetierten Beträge aus der Einkommenssteuer ausmacht. Die Finanzkommission beantragt hier 3 % an Stelle von 1 %, wie es die Vorlage vorsieht. 3 % entsprechen heute in Basel-Landschaft rund 24 Mio. Franken. Das St. Galler Modell basiert ebenfalls auf 3 % und hat sich bewährt. Im Solothurner Modell sind es gar 5 %.
Neben der Erhöhung der Bandbreite beim Eigenkapital handelt es sich dabei also um einen weiteren, so genannten Puffer. Die Erhöhung auf 3 % steigert die Flexibilität und ist in konjunkturell schwachen Zeiten wichtig. Beim Budgetprozess spielen immer auch ausserordentliche Faktoren eine Rolle, welche das Budget im letzten Moment noch beeinflussen. Aus diesem Grund könne ein solcher Spielraum nützlich sein.
Im Weiteren schlägt die Finanzkommission in § 33a die Ergänzung vor, einen Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung mit mindestens einem Fünftel dem übernächsten Voranschlag zu belasten, soweit er nicht durch Eigenkapital gedeckt werden kann.
Diese Ergänzung stellt eine Präzisierung der Abschreibungsregel allfälliger Bilanzfehlbeträge dar.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den vorgeschlagenen Änderungen des Finanzhaushaltsgesetzes zuzustimmen sowie die entsprechenden Motionen und Postulate abzuschreiben.
Paul Svoboda (SP) erklärt, die SP stehe grundsätzlich hinter dem in der Kantonsverfassung verankerten Grundsatz, dass der Finanzhaushalt auf Dauer ausgeglichen werden soll. Immer wieder betonte die SP aber auch, dass eine allfällige Sanierung der Staatsfinanzen sozial, ökologisch und bildungspolitisch verträglich erfolgen muss. Für die SP stellt sich vor der Einführung eines solchen Gesetzes die grundsätzliche Frage, wie es um die Finanzen in unserem Kanton wirklich stehe. Der Regierungsrat schreibt in seiner Einleitung, die Lage der Finanzen müsse im Vergleich zu anderen Kantonen als solide beurteilt werden. Auch die in der Vergangenheit erzielten Defizite seien im interkantonalen Vergleich bedeutend tiefer. Bereits bei der Debatte um die Generelle Aufgabenüberprüfung GAP wurde die Lage dramatisiert und es wurde mit fragwürdigen Finanzplänen argumentiert. Aus diesem Grund sprach sich die SP noch in der Vernehmlassung ganz klar gegen die übereilte Einführung einer starren und unflexiblen Defizitbremse zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Schon heute besitzen Landrat und Regierung verschiedene Einflussmöglichkeiten auf die finanzielle Planung. Mit der Einführung einer Defizitbremse auferlegt sich der Landrat Fesseln, welche er nur mit Mühe wieder abstreifen kann. Die SP sei immer noch der Meinung, man solle nicht über eine ökonomische Formel, sondern vielmehr politisch darüber entscheiden, wo der Staat sein Engagement reduzieren oder sich ganz zurückziehen soll.
Nach sechs Sitzungen der Finanzkommission und dem ausführlichen Referat von Prof. Dr. Terenzo Angelini seien die Mitglieder der SP-Fraktion zwar noch immer keine begeisterten Defizitbrems-Anhänger, sie können jedoch dem modifizierten Vorschlag, welcher sich stark an das St. Galler Modell anlehnt, zustimmen. Für die SP sind die beiden entscheidenden Punkte der bereits erwähnte § 32a mit der Erhöhung des Eigenkapitals auf 250 Mio. Franken und § 32b, wonach nur dann die Steuern erhöht werden können, wenn der verbleibende Aufwandüberschuss mehr als 3 % des budgetierten Ertrags aus der Einkommenssteuer ausmacht. An diesen beiden Punkten wird die SP festhalten.
Der Regierungsrat schreibt zu Recht, dass die Möglichkeit einer potenziellen Steuerfusserhöhung die Ausgabendynamik dämpfen wird. Dies befürchtet auch die SP, insbesondere befürchte man, dass die Leistung des Kantons auf ein Minimum reduziert werde, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Es gehe nicht an, dass die Folgen wiederum von finanziell schwächer Gestellten getragen werden müssen oder Kosten auf die Gemeinden abgewälzt werden.
Die SP steht, wie gesagt, klar hinter dem Grundsatz, dass der Finanzhaushalt ausgeglichen werden soll. Dass für die Herstellung des Gleichgewichts nicht ausschliesslich die Ausgabenseite angepasst wird, sondern dass auch der Steuerfuss verändert werden kann, wird begrüsst. Wichtig ist der SP aber auch, dass dem Parlament der notwendige Spielraum für eine nachhaltige Finanzpolitik erhalten bleibt, eine Politik, welche ökonomisch sinnvoll, sozial gerecht und ohne negative Folgen für die nachfolgenden Generationen sein wird. Die SP will sich nicht dem Diktat eines engen und unflexiblen Finanzinstrumentes beugen, sondern über die parlamentarische Diskussion aushandeln, welche Aufgaben der Staat erfüllen soll. Der nun angepassten, flexiblen Vorlage kann die SP-Fraktion zustimmen und sie spricht sich für Eintreten aus.
Helen Wegmüller (SVP) informiert, Gegendruck gegen die Überschuldung unseres Kantons bilde seit jeher den Schwerpunkt der politischen Tätigkeit der SVP Baselland. Der Regierungsrat wird in seiner Zielsetzung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts grundsätzlich unterstützt, dies in erster Linie über eine ausgeglichene Rechnung. Ebenso konsequent engagiert sich die SVP auch für eine substantielle Reduktion der Steuern und Abgaben für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Was die SVP jedoch von Anfang an störte und bereits während der Vernehmlassung zur aktuellen Vorlage sowie während der Kommissionsberatung eingebracht wurde, ist die Tatsache, dass die Regierung nur mit einem Modell einer Defizitbremse an die Finanzkommission und den Landrat trete. Es handelt sich dabei nicht um eine Steuererhöhungs- oder Schuldenbremse, sondern nur um eine Defizitbremse, obwohl genügend Varianten von Bremsen bestehen.
Das vorliegende Modell enthalte wichtige Aspekte, welche nicht der Finanzphilosophie der SVP entsprechen. Nach Überzeugung der SVP ist die praktische Wirkung der vorgeschlagenen Defizitbremse einseitig ausgerichtet und löst höchst unerwünschte Steuererhöhungen aus. Eine Anhebung der ohnehin schon hohen Fiskalbelastung kommt für die SVP aber unter keinen Umständen in Frage, weshalb die Defizitbremse in der vorliegenden Form abgelehnt wird. Die konkrete Ausgestaltung einer Schulden- bzw. Defizitbremse dürfe auf keinen Fall mit Steueranhebungen kombiniert werden, weder auf direkte noch auf indirekte Art und Weise. Dazu kommt, dass bei der vorliegenden Defizitbremse keinerlei Schuldenabbau erfolgt. Die an das St. Galler Modell angelehnte Defizitbremse ist abhängig vom Staats- und Eigenkapital.
Momentan ist auch die Unternehmenssteuer-Reform in Beratung und soll sehr rasch in Kraft gesetzt werden. Diese Reform wird einen gewichtigen Einfluss auf das Eigenkapital haben. Nach Inkrafttreten der Defizitbremse und der Unternehmenssteuer wird unser Eigenkapital sehr bald genügend geschmälert sein, so dass der Landrat bereits in naher Zukunft über eine erste Steuererhöhung beschliessen müsste.
Als störend empfindet die SVP zudem, dass der Landrat jährlich den kantonalen Einkommenssteuerfuss für das kommende Steuerjahr mittels der spezifischen Rechtsform des Dekrets festlegen soll. Dies würde bedeuten, dass sich das Baselbieter Volk zu derartigen Steuererhöhungen nicht mehr äussern kann, da das Dekret dem Referendum nicht untersteht und somit der Volksabstimmung generell entzogen ist. Die SVP ist der Ansicht, es gehe nicht an, Steuererhöhungen unter Ausschaltung des Souveräns zu beschliessen.
Nach Ansicht der SVP hätte eine neue Vorlage ausgearbeitet werden sollen, welche ein griffiges Instrumentarium vorsieht und als kombinierte Defizit- und Steuererhöhungsbremse auch Schulden abbaut. Auf die Vorschläge der SVP wurde nicht eingegangen, weshalb sie heute nicht auf die aktuelle Vorlage eintreten wolle.
Juliana Nufer (FDP) stellt erfreut fest, dass aufgrund der drei Vorstösse der FDP aus dem Zeitraum 1998 bis 2003 eine Vorlage ausgearbeitet wurde, welche sich nach einer "Knetphase" in der Finanzkommission zu einem wirklichen politischen Kompromiss entwickelt habe, und zwar ohne diesem die zweiten Zähne zu ziehen. In verschiedenen Kantonen wurden ähnliche Finanzmechanismen im jeweiligen Finanzhaushaltsgesetz aufgenommen, wobei sich sowohl das St. Galler als auch das Solothurner System bewährt haben. Nach der Kommissionsarbeit wurde aus der vorliegenden Defizitbremse neu auch eine Schuldenbremse, welche sich ans St. Galler Modell anlehnt. Im Gegensatz zu den übrigen Kantonen besteht in Basel-Landschaft jedoch ein geschlossener Finanzkontroll-Kreislauf inklusive Sanktionsmechanismus und Konjunkturpuffer.
Zur Schuldenbremse: Der Steuerfuss kann nicht unter 100 % gesenkt werden, so lange der Selbstfinanzierungsgrad den Wert von 75 % unterschreitet. Damit dieser Mechanismus funktioniert, muss das Parlament im Finanzhaushaltsgesetz klare Rahmenbedingungen von Regierung und Verwaltung fordern. Die weitere Revision des Finanzhaushaltsgesetzes wurde bereits von der Regierung angekündigt und die FDP-Fraktion geht davon aus, dass diese noch im laufenden Jahr verabschiedet werde. Um einen Konjunkturpuffer zu erhalten, muss das Eigenkapital eine Mindesthöhe erreichen, damit die Regierung über genügend Spielraum verfügt, auch bei negativer Konjunkturentwicklung Projekte zu realisieren, sich also antizyklisch verhalten kann.
Als Wermutstropfen bei der aktuellen Vorlage bezeichnet Juliana Nufer die Formulierung, unter bestimmten Voraussetzungen MÜSSE das Parlament die Steuern erhöhen. Eine Erhöhung der Steuern sei oftmals unpopulär und entspreche nicht den Zielsetzungen der FDP. Im Budgetprozess sei die Regierung daran interessiert, von der Verwaltung ein ausgeglichenes Budget zu fordern. Bei Nichterreichung habe das Parlament die Möglichkeit, ein Budget zurückzuweisen oder mit Budgetanträgen ein ausgeglichenes Budget zu erreichen. Für die FDP sei es erste Priorität, zuerst die Ausgaben zu reduzieren, was mittels Anträgen in der Kommission erreicht werden konnte. Die so genannten Automatismen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite, die Indexierungen, werden auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben.
Mit dem nun vorgeschlagenen System werden definierte Leitplanken für alle Player in der Politik geschaffen und populistische Vorstösse werden weniger Chancen auf Erfolg haben. Die Politik, gewisse Dinge auf Biegen und Brechen durchzusetzen, wird mit dem neuen System nicht mehr einfach möglich sein, da wohl niemand mit einem Vorstoss Steuererhöhungen provozieren wolle.
Die FDP-Fraktion zeigt sich von der vorgeschlagenen Defizit- und Schuldenbremse überzeugt und stimmt den Anpassungen im Finanzhaushaltsgesetz zu.
Eugen Tanner (CVP) stellt fest, vordergründig komme die aktuelle Vorlage etwas technisch resp. finanztechnisch daher. Trotzdem dürfe deren politische Bedeutung nicht unterschätzt werden. Wenn der Landrat der Vorlage zustimmt, kommt dies letztlich dem Bekenntnis von Regierung und Parlament gleich, dass der Verfassungsinhalt bezüglich Finanzhaushalt ernst genommen wird. Das Parlament sei also bereit, sich selbst in die Pflicht zu nehmen. Mechanismen, welche rechtzeitig reagieren, wenn ein strukturelles Defizit droht, sind wichtig. Nur so können die notwendigen Massnahmen ergriffen und Korrekturen vorgenommen werden, um einen massiven Bilanzfehlbetrag zu verhindern.
Allenfalls könnte kritisiert werden, der Zeitpunkt zur Einführung der Defizitbremse sei ungünstig, denn dank dem Gold aus Bern konnte die Rechnung 2005 mit einem Ertragsüberschuss abgeschlossen werden und die Spatzen pfeifen es bereits von den Dächern der Finanzdirektion, dass auch die Rechnung 2006 nicht schlecht aussehe. Darüber dürfe man sich freuen, da Ertragsüberschüsse sowie eigenes Kapital und eigene Mittel wichtig sind, um Spielräume auch für künftige Aufgaben und neue Projekte zu schaffen. Eugen Tanner erinnert daran, dass in den Jahren 2000 bis 2004 das Eigenkapital des Kantons von 320 Mio. Franken auf 130 Mio. Franken zurückging.
Von Anfang an begrüsste die CVP/EVP-Fraktion die vorgeschlagene Defizitbremse und verlangte auch in einem Vorstoss aus dem Jahr 2001 nach entsprechenden Massnahmen. Sie stehe hinter der heutigen Vorlage, auch wenn sie durch die Finanzkommission teilweise nicht unwichtige Veränderungen erfahren habe. Es handle sich dabei um einen Kompromiss, welcher erfreulicherweise auch von der SP (und eventuell den Grünen) mitgetragen werde. Der Landrat hatte die Wahl zwischen zwei Vögeln, wobei er sich für den Spatz entschieden habe.
Die in § 32 verankerte 3 %-Regelung habe der aktuellen Vorlage einen gewissen Biss geraubt, ebenso die Senkung des Eigenkapitals von 150 auf 100 Mio. Franken. Trotzdem handle es sich um ein taugliches Instrument, welches zu einem Zeitpunkt eingeführt werde, zu welchem es nicht bereits Auswirkungen zeigen werde.
Die CVP/EVP-Fraktion ist bereit, auf die deutlich entschärfte Bremse einzutreten, um damit Erfahrungen zu sammeln.
Nicht zuletzt an die Adresse der SVP meint Eugen Tanner, die CVP/EVP sei sich bewusst, dass dem Landrat mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Kompetenzen zugesprochen werden, in zeitlich und umfangmässig beschränktem Rahmen allenfalls Steuererhöhungen zu beschliessen. Die Volksrechte werden also leicht eingeschränkt, dies jedoch immer noch in einem vertretbaren Rahmen. Die Budgethoheit liege beim Parlament und ihm soll die Möglichkeit zustehen, nötigenfalls und ausnahmsweise einmal eine Steuererhöhung zu beschliessen. Eugen Tanner erinnert die SVP daran, dass das geltende Steuergesetz bereits heute die Möglichkeit vorsieht, zeitlich beschränkte Steuerrabatte ohne Volksabstimmung zu gewähren. Mit der vorgeschlagenen Lösung können vom Parlament in beschränktem Rahmen Beschlüsse in beide Richtungen im Steuerbereich gefasst werden.
Für die CVP/EVP ist es nach wie vor wichtig, auch mit der geltenden Defizitbremse in erster Linie beim Aufwand anzusetzen, um den Finanzhaushalt im Griff zu behalten. Eugen Tanner lädt alle Ratsmitglieder dazu ein, die aktuelle Vorlage zu unterstützen.
Philipp Schoch (Grüne) informiert, die festen Schulden des Kantons Basel-Landschaft hätten in den vergangenen zwanzig Jahren zwischen 526 und 1'031 Mio. Franken geschwankt, im Jahr 2004 machten Staatsanleihen und Darlehen 871 Mio. Franken aus. Zwischenzeitlich sind die festen Schulden des Kantons Basel-Landschaft durch die massiven Einschüttungen der Goldmillionen stark gesunken. Die Schulden des Kantons lagen beinahe noch nie so tief wie heute. Der Zinsaufwand betrug in den letzten drei bis vier Jahren 20 bis 30 Mio. Franken und liegt im Vergleich zu anderen Kantonen sehr tief, für den Kanton Basel-Landschaft sogar beinahe einmalig tief. In den vergangenen 20 Jahren bezahlte unser Kanton noch nie so wenig Zinsen. Die Zinssätze pendeln seit Jahren auf einer Talsohle, und selbst wenn sie moderat steigen würden, bliebe die Zinsbelastung für den Kanton Basel-Landschaft tief, vor allem auch tiefer als in vergleichbaren Kantonen.
Das Budget und die Rechnung seien ausgeglichen und nur wegen beachtlicher Zahlenjonglagen der Finanzdirektion schreibe das Budget 2007 eine rote Null an Stelle einer pechschwarzen Zahl. Sogar die für das Jahr 2008 angestrebten Millionengeschenke in der Grössenordnung von mindestens 60 bis 70 Mio. Franken, welche die Finanzdirektion mit der Unternehmenssteuerreform durchboxen will, sind im Finanzplan bereits vollumfänglich berücksichtigt. Nur deshalb sieht der Finanzplan für das Jahr 2008 ein Defizit in etwa gleicher Höhe vor.
Dem Kanton Basel-Landschaft geht es finanziell also sehr gut und es besteht absolut kein Bedarf für eine scharfe und einschneidende Defizitbremse. Der regierungsrätliche Vorschlag geht der Grünen Fraktion daher eindeutig zu weit. Nach verschiedenen, wissenschaftlich anerkannten Theorien betreffend Beschäftigung und Verschuldung ist ein antizyklisches Verhalten des Staates sogar sinnvoll. In Zeiten grosser Arbeitslosigkeit und Rezession soll der Staat investieren, setzt jedoch ein reales Wirtschaftswachstum ein und nimmt die Arbeitslosigkeit ab, soll die hohe Arbeitslosigkeit in Kauf genommen und kurz- oder mittelfristig die Verschuldung abgebaut werden. Gerade aber das volkswirtschaftlich sinnvolle antizyklische Verhalten würde durch eine scharfe Defizitbremse erschwert oder gar verunmöglicht, was die Grüne Fraktion als unsinnig erachtet.
Die durch die Finanzkommission abgeschwächte Form der Defizitbremse berücksichtigt die Bedenken der Grünen Fraktion teilweise, indem ein kleineres Defizit (ca. 24 Mio. Franken) nicht zu einer automatischen Steuererhöhung führt, auch wenn es nicht durch das Eigenkapital ausgeglichen werden kann. Die Grüne Fraktion erachtet diesen Kompromissvorschlag als gerade noch akzeptabel, jedoch nur bei Annahme des Antrags, welchen man später einreichen werde, dass der Zeitraum zur Abschreibung des Finanzfehlbetrags auf sieben Jahre erhöht wird, entgegen den vorgeschlagenen fünf Jahren.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) wendet sich als Einzelsprecher und Mitglied der Finanzkommission ans Plenum. Es komme einem Anachronismus gleich, dass heute diejenigen Parteien nach einer Defizitbremse rufen, welche bisher mehr als Mühe damit zeigten, eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen. In den letzten Jahren war es immer die SVP, welche bei der Budgetdebatte durch entsprechende Postulate und Vorstösse darauf abzielte, ein Defizit zu verhindern oder dieses zumindest zu minimieren. Wer nun nach einer Defizitbremse verlange, habe offensichtlich Angst vor der eigenen Finanzpolitik oder traue sich, wie gestern in der BaZ treffend formuliert, selbst nicht mehr über den Weg.
Die SVP-Fraktion kämpfe selbstverständlich gegen die Überschuldung an und bekenne sich klar zum Grundsatz, dass nicht mehr ausgegeben werden darf, als eingenommen wird. Sie frage sich aber bereits seit der Vernehmlassung, ob die vorliegende Defizitbremse das richtige Instrument dazu sei und auch den Interessen der Bevölkerung entgegenkomme. Heute werde dem Landrat nicht in erster Linie eine Defizitbremse aufgetischt, sondern eine Steuersenkungsbremse. Ursprünglich wünschte sich die SVP eine Defizit- und Steuererhöhungsbremse, das Gegenteil von dem, was nun vorliegt.
In der aktuellen Vorlage wurden drei Bremsklötze eingebaut, welche eine Steuersenkung verlangsamen:
-
|
Eine Kann-Formulierung für Steuersenkungen, was bedeutet, dass eine Senkung nicht zwingend vorzunehmen ist, auch wenn die Rechnung dies erlauben würde.
|
-
|
Die Steuern können vom Landrat nicht unter 100 % gesenkt werden, wenn der Selbstfinanzierungsgrad unter 75 % liegt.
|
-
|
Die Steuern können nicht gesenkt werden, so lange das Eigenkapital 250 Mio. Franken unterschreitet.
|
Andererseits MUSS der Landrat den Steuerfuss bis auf 105 % anheben, wenn das Eigenkapital zur vollen Deckung nicht mehr ausreicht und der veranschlagte Aufwandüberschuss mehr als 3 % der budgetierten Steuererträge aus der Einkommenssteuer beträgt. Eine Mehrheit der Finanzkommission (ohne die SVP) war der Ansicht, das Problem dahingehend entschärfen zu können, dass entgegen dem Vorschlag der Regierung der oben erwähnte Betrag von 1 % auf 3 % angehoben wurde. Ohne Steueranpassung wird nun das Eigenkapital schneller abgetragen, weshalb die Eigenkapitalschwelle von 150 auf 100 Mio. Franken gesenkt wurde. Von dieser Regelung profitiert nach Auffassung der SVP die Regierung, welche sich nun stärker zurücklehnen kann, denn der Schwarze Peter wird immer beim Parlament resp. den Parteien liegen, insbesondere dann, wenn es nicht gelingt, einen einigermassen ausgeglichenen Voranschlag zu erreichen.
Wie es bei den herrschenden Mehrheitsverhältnissen in der Praxis möglich sein soll, eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen, ist laut Hans-Jürgen Ringgenberg mehr als fraglich. Es wäre schon überaus positiv, wenn ein gewisser Selbstdisziplinierungseffekt der im Landrat vertretenen Parteien bei den Ausgabenwünschen eintreten würde. Die SVP bezweifelt jedoch, dass die erhoffte psychologische Wirkung und Verbesserung der Ausgabenmentalität tatsächlich eintreten wird. Das Problem, den Sachaufwand in den Griff zu bekommen, werde eindeutig verdrängt. So werde dem verfassungsmässigen Auftrag, auf Dauer eine ausgeglichene Rechnung anzustreben, nicht gerecht. Die Formulierung in § 32b Absatz 1 mute diesbezüglich schon beinahe komisch an, denn danach weist die Regierung in der Vorlage zum Budget nach, dass der Handlungsspielraum auf der Aufwandseite ausgeschöpft sei. Diesen Nachweis möchte Hans-Jürgen Ringgenberg zuerst einmal sehen, dann nachvollziehen und kontrollieren könne man einen solchen Nachweis nicht. Zudem seien immer gewisse Abweichungen von einem Budget möglich.
Als Folge der oben angeführten Mängel werden die Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons früher oder später mit Steuererhöhungen rechnen müssen, notabene soll die Festlegung des kantonalen Einkommenssteuerfusses jährlich durch den Landrat mittels Dekret erfolgen und kann somit vom Souverän nicht angegriffen werden. Zumindest für die SVP ist jedoch das Mitspracherecht des Volks sehr wichtig.
Zusammenfassend stellt Hans-Jürgen Ringgenberg fest, die vorgeschlagene Defizitbremse sei einseitig darauf ausgelegt, unerwünschte Steuererhöhungen auszulösen und Steuersenkungen weitgehend zu verhindern. Gebraucht würde eigentlich ein Abwehrmechanismus gegen unserem Standort abträgliche Steuererhöhungen. Bisher kam unser Kanton ohne unsäglichen Steuererhöhungs-Mechano aus und verfügt sogar über ein AAA-Rating. Zudem gehört Basel-Landschaft im NFA zu den Zahlenden und nicht zu den Geldempfängern. Nach Ansicht der SVP könnte auch in Zukunft auf eine Defizitbremse verzichtet werden, vor allem wenn sie mit einem Steuererhöhungsmechanismus versehen ist.
Als befremdend bezeichnet Hans-Jürgen Ringgenberg die Tatsache, dass der Landrat ausgerechnet heute über die erste Lesung der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes beschliessen soll, zu einem Zeitpunkt also, in welchem die Zahlen der Rechnung 2006 bereits vorliegen und auch mehr als nur vage Aussagen zum Voranschlag 2008 gemacht werden können. Diese Zahlen sind für die heutige Entscheidungsfindung von grosser Bedeutung und unverzichtbar, denn sie könnten auch sehr viel über die baldige Wirkung der Defizitbremse aussagen. In unserem Kanton steht die Unternehmenssteuerreform bevor und es wäre unverantwortlich, wenn bereits kurz nach der Senkung der Unternehmenssteuern - was die SVP als unbedingt erforderlich erachtet und unterstützt - die Steuern für die natürlichen Personen angehoben werden müssten. Für Hans-Jürgen Ringgenberg ist es unverständlich, weshalb in Unkenntnis der erwähnten, wichtigen Zahlen heute die erste Lesung durchgeführt werden soll.
Die SVP wehrt sich seit Jahren gegen Steuererhöhungen und eine Zustimmung zum vorliegenden Steuererhöhungsmechanismus lässt sich mit ihrem Parteiprogramm und den Versprechen gegenüber den Wählerinnen und Wählern in keiner Weise vereinbaren. Sie verlangt eine echte Schuldenbremse ohne die Steuerung über die Veränderung des kantonalen Steuerfusses und wird daher auf die aktuelle Vorlage nicht eintreten.
Isaac Reber (Grüne) steht bekanntlich zum Grundsatz ausgeglichener Rechnungen und schuldenfreien Wirtschaftens bei öffentlichen Haushalten und bringt daher keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Defizitbremse vor. Zur Debatte steht für ihn jedoch die Frage, ob es dieses Instrument überhaupt brauche, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Das Wichtigste stehe nämlich bereits zuoberst im Kommissionsbericht: Seit Jahr und Tag verpflichten die Verfassung und das Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Basel-Landschaft die Regierung und das Parlament, ausgeglichen und schuldenfrei zu wirtschaften. Trotz dieser klaren Rechtsgrundlage gelang es der jahrzehntelangen rechtsbürgerlichen Vorherrschaft in Regierung und Parlament nicht, diesem Verfassungsauftrag und dem Gesetz nachzukommen. Dies zeigt, dass nicht nur auf linker, sondern vor allem auch auf rechter Seite immer wieder viele und grosse Begehrlichkeiten vorhanden sind, welchen auch nachgelebt wird.
Jetzt soll also das Selbstdisziplinierungsinstrument einer Defizitbremse eingeführt werden. Dies wirft Fragen auf und Isaac Reber möchte erfahren, weshalb wir ein solches Instrument brauchen.
Romy Anderegg (FDP) verweist auf ihre Motion 2002/303 für eine Schuldenbremse, welche durch ihre politische Arbeit in Muttenz entstanden war. Im Muttenzer Finanzplan habe sich 1996 ein klarer Trend zu einer bestimmten Ausgabendynamik gezeigt und die FDP befürchtete, dass sich daraus ein Schuldenberg entwickeln würde. Das Arena-Team wurde aktiv und verglich verschiedene kantonale Schuldenbremsen. Bald fiel St. Gallen als Musterbeispiel auf, da dieser Kanton seit 1980 positive Rechnungsabschlüsse aufweise, einen tiefen Steuerfuss und eine kleine Verschuldung. Es handelt sich um die älteste Schuldenbremse der Schweiz.
Mit Hilfe eines namhaften kantonalen Finanzexperten wurde in Anlehnung an das St. Galler Modell ein Antrag auf eine wirkungsvolle Schuldenbremse für ein finanzielles Gleichgewicht geschaffen. Das Werk wurde an einer Gemeindeversammlung vorgestellt, jedoch fand die neue Idee, welche zu wenig diskutiert werden konnte, damals keine Mehrheit. Die Antwort des Gemeinderates ging dahin, der Kanton solle zuerst ein derartiges Instrument einführen.
Romy Anderegg hat nun den Prozess bis zum Vorliegen der aktuellen Vorlage mit grossem Interesse verfolgt und bezeichnet die kombinierte Defizit- und Schuldenbremse als Weg in die richtige Richtung, vor allem für die nächste Generation. Nicht anders als in jeder Familie gehe es darum, zu sparen, auch wenn Schulden heute oftmals leider zur Realität gehören. Wer sich während längerer Zeit verschulde, bekomme früher oder später ein Problem. Romy Anderegg freut sich sehr, dass das Werk, welches zu einem gewissen Teil auch ihr Kind sei, heute im Landrat diskutiert und hoffentlich eine Mehrheit finden werde. Bei dieser Gelegenheit dankt sie allen Mitgliedern der Finanzkommission für ihr grosses Engagement.
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) unterbricht die Beratung der Vorlage an dieser Stelle. Sie wird am Nachmittag fortgesetzt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung der Beratungen dieses Geschäfts >>>
Fortsetzung