Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 19. April 2007 |
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2006-177
vom 27. Juni 2006
Vorlage:
Totalrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes (SGS 501) vom 28. Januar 1980
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom
6. März 2007
- Beschluss des Landrats am 22. März 2007: <
1. Lesung abgeschlossen
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- Beschluss des Landrats am 19. April 2007 < beschlossen mit 4/5-Mehr >
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Gesetzestext
Nr. 2372
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) kann feststellen, dass Kommissionspräsidentin Rita Bachmann auf eine Wortmeldung verzichtet.
- Zweite Lesung
§ 2 Wirtschafts- und standortpolitische Massnahmen
§ 4 Kooperationen
Annemarie Marbet (SP) spricht die Thematik Gleichstellung von Frau und Mann an: Im ehemaligen Gesetz wurde stipuliert, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei speziell zu berücksichten. Aufgrund dieser Bestimmung konnte das in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Gleichstellung sehr erfolgreiche Impulsprogramm realisiert werden. Die Förderung der Gleichstellung soll mit folgender Begründung auch im neuen Gesetz in den Paragrafen 2 und 4 Aufnahme finden: Der Bundesrat hat anlässlich der Evaluation des Gleichstellungsgesetzes einen Mangel festgestellt und deshalb die Empfehlung abgegeben, die gezielte Berücksichtigung von Frauen im Erwerbsleben sei aus ökonomischer Sicht im Interesse der Unternehmen und sollte deshalb gefördert werden. Eine von Prognos im Kanton Basel-Landschaft erstellte Studie bestätigt die Haltung des Bundesrates.
Der konkrete Antrag zu § 2 e. lautet:
Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann am Arbeitsplatz und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,......
In § 4 soll folgender neuer Buchstabe d. eingefügt werden:
Förderung von Projekten der Chancengleichheit von Frau und Mann und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
RR Erich Straumann (SVP) bittet zu bedenken, dass auch die Gleichstellungsfrage in der Kommission diskutiert wurde. Zudem ist das Thema Gleichstellung in der Verordnung aufgeführt. Wenn beispielsweise eine Firma eine Bürgschaft erhalten möchte, so ist festgehalten, dass die Gleichstellung von Frau und Mann bezüglich gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu beachten ist .
Im Wirtschaftsförderungsgesetz muss das Thema somit nicht gesondert aufgeführt werden, zumal auch im Gesetz unter § 2 Buchstabe e. die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf festgeschrieben ist. Schliesslich ist der von Annemarie Marbet gewünschte Zusatz auch im Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz bereits enthalten. Der Landrat ist gebeten, den Antrag abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Annemarie Marbet zu § 2 e. mit 35 zu 50 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Annemarie Marbet zu § 4 d. (neu) mit 30 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Wirtschaftsförderungsgesetz nach zweiter Lesung mit 78 Stimmen gegen 1 Stimme ohne Enthaltungen zu. Das erforderliche Vierfünftelmehr ist erreicht, eine Volksabstimmung findet nicht statt.
- Abschreibung der Vorstösse
Der Landrat schreibt das Postulat
1999/245
, die Motion
2001/065
sowie die Postulate
2001/213
und
2002/099
stillschweigend ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung