Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2006

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2006-003 vom 12. Januar 2006
Dringliche Interpellation von Eugen Tanner : Eigenmächtiger Steuervogt? Schriftliche Antwort vom 12.1.2006
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 12. Januar 2006
- Beschluss des Landrats < erledigt >


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2006-004 vom 12. Januar 2006
Dringliche Interpellation von Ruedi Keller: Dürfen die Finanzverwaltung und der Finanzdirektor des Kantons BL ergangene Gerichtsentscheide negieren?
- Beschluss des Landrats < beantwortet >



Nr. 1572

Landratspräsident Eric Nussbaumer erwähnt, dass die schriftliche Antwort der Regierung zur Interpellation 2006/003 vorliege. Er fragt den Interpellanten an, ob dieser mit der Antwort zufrieden sei, eine kurze Erklärung abzugeben wünsche oder Diskussion verlange.


Eugen Tanner beantragt Diskussion.


Deswegen schlägt der Landratspräsident vor, zuerst die Interpellation 2006/004 beantworten zu lassen und danach die beiden dringlichen Interpellationen zusammen zu diskutieren.


://: Diskussion wird stillschweigend beschlossen.


Regierungsrat Adrian Ballmer beantwortet die folgenden Fragen von Rudolf Keller :


Frage 1


Mit welchem Recht negiert die Finanzverwaltung ergangene Gerichtsurteile?


Antwort


Selbstverständlich foutieren sich die Behörde nicht um Gerichtsurteile; das ist auch in diesem Fall - wie bereits in der Fragestunde geschildert - nicht geschehen.


Frage 2


Bis wann gedenkt die Steuerverwaltung die erfolgten Urteile zu akzeptieren, umzusetzen und Herrn X ins Recht zu «versetzen»? Hat Herr X für seine enormen Aufwendungen und Umtriebe (ganz abgesehen von der physisch/psychischen Belastung von Herrn X wegen diesen Vorfällen), zu denen er durch die Steuerverwaltung genötigt wurde, nicht eine Genugtuungssumme zugute?


Antwort


Die zur Diskussion stehende Rückzahlung ist, nachdem die Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind, vor rund einem Jahr erfolgt. Sobald feststand, dass die Sperrungen durch das Gericht aufgehoben worden waren, wurde das Guthaben ausbezahlt.


Die Frage nach einer Genugtuungszahlung wird im Rahmen eines Verantwortlichkeitsverfahrens geklärt, welches vor dem Bezirksgericht Liestal läuft. Ob der Prozessschein eingetragen worden ist, entzieht sich der Kenntnis des Finanzdirektors. Jedenfalls hat ein Termin beim Friedensrichter bereits stattgefunden. In diesem Verfahren, in dessen Verlauf auch mit dem Anwalt der Gegenpartei Gespräche geführt werden, soll diese Frage geklärt werden. Vorläufig liegen die Vorstellungen noch ziemlich weit auseinander.


Frage 3


Weshalb hat der Finanzdirektor des Kantons Basellandschaft den Fall nicht schon lange geregelt?


Antwort


Der Finanzdirektor, der sich normalerweise in solche Verfahren nicht direkt einschaltet, hat in diesem Fall Gespräche sowohl mit dem Steuerpflichtigen alleine als auch mit ihm und einem vom Kanton beigezogenen Psychologen geführt und ausserdem einen externen Anwalt, der bis vor kurzem dem Steuergericht angehört hat, zur Beurteilung des Falles beigezogen. Allerdings sind dem Finanzdirektor die Hände gebunden, weil der Steuerpflichtige eine Strafanzeige erstattet hat - was jedem Bürger erlaubt ist, ob berechtigt oder nicht - und nun keine Vergleichsverhandlungen mehr möglich sind.


Regierungsrat Adrian Ballmer hat inzwischen den Fall wegen Befangenheit an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion abgegeben. Denn er will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, sich von irgend etwas freikaufen zu wollen. Der Finanzdirektor schläft immer noch genau gleich gut wie vor der Einreichung der Strafanzeige.


Der Fall wird nun von einem externen Anwalt betreut. Für eine Einigung braucht es beide Seiten. Der Kanton hätte durchaus in einem gewissem Mass Hand geboten, aber die Vorstellungen der Gegenpartei lagen weit weg von dem, was auch im Rahmen eines Rechtsgutachtens des Rechtsdienstes im Bereich des Möglichen läge.


Frage 4


Wie stellt er sich zum Inhalt des Mails, das der Chef der Steuerverwaltung geschrieben hat? Sind solche Feststellungen eines Chefbeamten würdig? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen zieht dieses Mail nach sich?


Antwort


Das Mail hat der Finanzdirektor aus der NZZ am Sonntag zur Kenntnis bekommen. Darüber war er etwas verwundert, denn es handelt sich dabei um ein internes Mail; möglicherweise liegt also eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Die zitierte Stelle ist aus dem Zusammenhang gerissen.


Durch das zweite Verfahren konnte eine neue Sicherstellungsverfügung erlassen werden; das Mail hatte den Zweck, die zuständigen Mitarbeiter darauf aufmerksam zu machen, dass ein solches Arrestverfahren relativ anspruchsvoll sei und dass man sich darauf sehr gut vorbereiten und fundierte Begründungen liefern müsse.


Das Mail hatte also sicher nicht den Zweck, sich um ein Gerichtsurteil zu foutieren.


Frage 5


Wie hoch werden die bisher entstandenen Rechtskosten (mit allem Drum und Dran) geschätzt, die der Kanton bisher aufwenden musste?


Antwort


Diese Frage ist bereits schriftlich beantwortet worden (s. Antwort auf die Frage Nr. 7 der dringlichen Interpellation 2006/003 von Eugen Tanner ).


Frage 6


Erleidet unser Kanton durch solche Vorfälle keinen Imageschaden?


Antwort


Natürlich bleibt immer etwas hängen; darüber freut sich die Regierung selbstverständlich nicht.


Der Finanzdirektor möchte nicht einfach der NZZ am Sonntag Vorwürfe machen, sondern nimmt sich auch selber an der Nase; der Fall hätte gar nicht entstehen sollen.


In Anbetracht der Fallzahlen bei der Steuerverwaltung darf jetzt nicht nur über einen tatsächlich schlecht gelaufenen Fall gesprochen werden, sondern man muss sich auch bewusst sein, dass ungleich mehr Fälle einwandfrei ablaufen.


Gibt es Reklamationen, wird diesen immer seriös nachgegangen. Es besteht ein natürliches Spannungsfeld zwischen den Vorstellungen eines Steuerpflichtigen sowie seiner Berater und dem für die Steuerbehörden Machbaren. Denn die Behörden haben sich an die Aufgabe zu halten, alle Steuerpflichtigen gleich zu behandeln.


Adrian Ballmer persönlich liegen keine Indizien für eine Verschlechterung des Steuerklimas im Baselbiet in den letzten Jahren vor. Es gibt immer wieder einzelne Steuerpflichtige, die sich in Einzelfällen beklagen - dem wird jeweils nachgegangen -, aber an vielen Veranstaltungen, an welchen der Finanzdirektor sich mit Leuten aus der Wirtschaft trifft, ist das Echo in aller Regel sehr positiv. Er hat auch noch nie Stimmen im Parlament gehört, wonach das Steuerklima - insbesondere wegen des Verhaltens der Steuerverwaltung - schlechter geworden sei.


Eugen Tanner dankt der Regierung für ihre schriftliche Antwort auf seine Interpellation und gratuliert ihr zum angeschlagenen Tempo. Es ist wohl eine Novität, dass eine schriftliche Antwort schon vorliegt, bevor die Interpellation überhaupt offiziell eingereicht ist.


Es geht dem Interpellanten im konkreten Fall nicht um Herrn und Frau Ronaldini. Er hat bei ihnen weder Aktien noch kennt er sie aus dem Lions Club. Noch viel weniger geht es Eugen Tanner darum, ungesetzliche Verhaltensweisen wie Steuerhinterziehung zu decken oder ihnen Vorschub zu leisten.


Der Interpellant sorgt sich vielmehr um das Image der Steuerverwaltung und damit auch um den Ruf des Kantons in der Öffentlichkeit, vor allem auch bei den Kunden der Steuerverwaltung und bei ihren Partnern, den Treuhandbüros und Steuer- und Unternehmensberatern.


Im Regierungsprogramm 2004-2007 ist das erste übergeordnete Legislaturziel die Erhöhung der Standortattraktivität. Es ist klar, dass die Wahrnehmung der einzelnen Unternehmen, Wirtschaftsführer und Treuhänder unterschiedlich ist und nicht nur negative Feedbacks kommen; eine gewisse Verdrossenheit und Verstimmung sind aber vor allem in Kreisen der mit der Betreuung internationaler Kunden betrauten Treuhandbranche unüberhör- und -seh-bar. Schon bevor der aktuelle Fall akut wurde, gab es verschiedentlich Hinweise, dass nicht alle ganz glücklich sind über die Haltung und die Vorgehensweise der Steuerverwaltung. Hellhörig gemacht hat Eugen Tanner der Hinweis aus diesen Kreisen, sie würden ihren Kunden empfehlen, andere Kantone vorzuziehen. Dies kann nicht das Ziel der Baselbieter Standortförderungsbemühungen sein.


Es ist unübersehbar, dass 2003 und 2004 die Zahl der Fälle, die ans Steuergericht weitergezogen worden sind, massiv angestiegen ist. Wie sich diese Fälle zusammensetzen, entzieht sich Eugen Tanners Kenntnis. Die Zahlen zeugen jedenfalls auch von einem gewissen Unbehagen der Steuerpflichtigen.


Auf interne Missstimmungen deutet es auch hin, dass interne Weisungen wie das angesprochene E-Mail nach aussen gelangen. Dies hat wohl jemand als Befreiungsschlag empfunden, der sich nicht mehr voll und ganz mit dem Vorgehen und der Haltung der Vorgesetzten identifizieren kann. Auch Leute, die regelmässig im Kontakt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Steuerverwaltung stehen, berichten von ihrem Eindruck, diese fühlten sich nicht mehr wohl in ihrer Haut. Solche Signale müssen ernst genommen werden.


Es darf nicht nur darum gehen, die Steuereinnahmen zu erhöhen; vielmehr müssen mehr Firmen dazu gebracht werden, sich im Kanton anzusiedeln und hier Arbeitsplätze anzubieten. Dieses Ziel darf nicht aus den Augen verloren werden; vorsichtiges Vorgehen ist angezeigt.


Es braucht dringend ein anderes Kundenverständnis der Steuerverwaltung. Ein Kniefall ist nicht nötig, und Ungesetzmässigkeiten dürfen natürlich nicht geduldet werden. Aber trotzdem besteht genügend Spielraum, in vernünftigen Gesprächen Lösungen auszuloten, die für beide Seiten akzeptabel sind. Zur Zeit mangelt es aber an der Bereitschaft für solche Gespräche, obschon dieses Vorgehen früher sehr hoch gehalten worden ist.


Mit Genugtuung hat Eugen Tanner gelesen, dass - schon bevor der aktuelle Fall ruchbar geworden ist - die Absicht bestehe, mit den Vertretern der Treuhandbranche, mit Steuer- und Unternehmensberatern Kontakt aufzunehmen. Ein solches Gespräch ist ausserordentlich wichtig, um herauszufinden, wo diese Branche der Schuh drückt. Es ist zu hoffen - und davon geht der Interpellant eigentlich aus -, dass auch Regierungsrat Adrian Ballmer sich die Zeit nimmt, sich solchen Gesprächen zu stellen, damit er zu Informationen aus erster Hand gelangt.


Für Eugen Tanner ist die Sache im Moment erledigt. Es braucht aber ein rechtes Stück Arbeit, um die Verhaltensweise der Steuerverwaltung zu überdenken und anzupassen.


Rudolf Keller stimmt den bedenkenswerten Ausführungen seines Vorredners vollumfänglich zu. Sein Anliegen ist die Gerechtigkeit - das war die Motivation für seine Interpellation; es geht ihm nicht darum, irgend jemanden reinzuwaschen oder irgend jemanden zu schonen, der Gesetze verletzt.


Von den Antworten, die der Regierungsrat in schriftlicher und mündlicher Form gegeben hat, ist Rudolf Keller nicht befriedigt. Denn er weiss über den Fall mehr, als in den Zeitungen steht. Mit den Antworten werden die heissen Fragen relativ elegant umschifft.


Es geht um den Streitwert von CHF 53'000, wie bereits den Medien entnommen werden konnte; das Steuergeheimnis wird also nicht mehr gewahrt, und dem Betroffenen ist es inzwischen auch egal, dass die genannte Summe öffentlich bekannt ist.


Rudolf Keller vertritt klar die Meinung, dass, sobald Juristenkosten den Streitwert übertreffen, eigentlich die Handbremse gezogen werden müsste. Dies wurde aber versäumt. Die juristischen und sonstigen Ausgaben sind wohl bereits doppelt so hoch wie der Streitwert.


Wer den Fall kennt, weiss, dass die Kosten nicht nur etwas über CHF 30'000 liegen können, sind doch über mehrere Jahre viele Leute, teils auch solche mit recht hohen Löhnen, und mehrere Amtsstellen involviert gewesen. Enorme Kosten sind aufgelaufen.


Der Interpellant wirft der FKD vor, dass sie den Fall zu lange verschleppt hat. Mit dieser Verschleppungstaktik ist der Fall aber von Monat zu Monat weiter eskaliert, und der Betroffene hatte keine Chance mehr, sich noch einigermassen sinnbringend einzubringen. Die schriftliche Antwort, welche heute verteilt worden ist, ist eine elegante Umschreibung der Abläufe mit dem Ziel, begangene Fehler zu verniedlichen.


Dass einer Amtsstelle einmal ein Fehler passiert, ist menschlich und akzeptabel. Wenn sich aber Fehler häufen, geht es - wie im vorliegenden Fall - um eine andere Dimension. Offensichtlich wurden die Ausmasse dieses Falles unterschätzt, was einen an der Professionalität der Steuerverwaltung zweifeln lässt.


Rudolf Keller tut es vor allem weh, dass sich in letzter Zeit einige Leute vergeblich an die Verantwortlichen gewandt haben mit der Bitte, die Sache doch bitte rasch einem Ende zuzuführen; sie haben den Eindruck bekommen, mit ihrer Bitte nach einer schnellen und allseits fairen Lösung nicht ernst genommen zu werden. Die Antwort des zuständigen Regierungsrats auf einen persönlichen Brief Rudolf Kellers vom 27. Juni 2005 liess jedenfalls nicht den Eindruck entstehen, es tue sich nun etwas. Er hat sich vielmehr verschaukelt gefühlt. Trotzdem wollte er daraus zu jenem Zeitpunkt kein Politikum machen; nun, nachdem die Medien den Fall aufgegriffen haben, sieht das anders aus.


Was glaubt Regierungsrat Adrian Ballmer , was diese Sache für den Direktbetroffenen persönlich bedeutet? So etwas ist kräftezehrend und geht unter die Haut, ganz abgesehen von den hohen Justizkosten. Trotz des ganzen Frusts ist der Betroffene jahrelang nicht an die Medien gegangen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen; die Höhe des Vergütungszinses ist immer noch offen und streitig. Die Zahlung einer Genugtuungssumme, über deren Höhe diskutiert werden kann, wäre angebracht.


Das Verhalten des Steuerverwalters ist fragwürdig. Selbst wenn der Inhalt des E-Mails aus dem Zusammenhang gerissen worden sein sollte, enthält es doch sehr brisante Aussagen. Im Mail steht noch mehr als das, was in der NZZ am Sonntag zu lesen war. Bei einem solchen Verhalten wäre ein Verweis angebracht; aber auch diesbezüglich passiert offensichtlich gar nichts.


Es stellt sich die Frage, wie wichtig diese Geschichte tatsächlich ist, wenn der Landrat bereits vor der offiziellen Einreichung einer Interpellation die schriftlichen Antworten vorgelegt bekommt. Dieses Verhalten zeigt, wie unsicher die kantonale Verwaltung in Bezug auf diesen Fall ist, und dass sie mit allen Möglichkeiten versucht, einen noch grösseren Schaden zu vermeiden. Diese sofortige schriftliche Interpellationsbeantwortung - ein bisher nie dagewesenes Vorgehen - ist relativ fragwürdig.


Rudolf Keller könnte noch weitere Bemerkungen zu diesem Fall machen; aber mit Rücksicht auf die noch nicht abgeschlossenen, laufenden Verfahren verzichtet er darauf, alle Fakten auf den Tisch zu legen. Er ist jedenfalls sehr enttäuscht darüber, wie dieser Fall von den Verantwortlichen des Kantons gehandhabt worden ist.


Regierungsrat Adrian Ballmer betont, dass in einer Dienststelle mit 170 Mitarbeitenden auch einige Leute nicht zufrieden sind, verstehe sich von selber. Aber das nach aussen gelangte interne E-Mail ist nun gerade gar kein Indiz für ein schlechtes Klima in der Steuerverwaltung. Denn der Finanzdirektor weiss, wer dieses Mail nach aussen geleitet hat: Es ist keine bei der Steuerverwaltung beschäftigte Person gewesen.


Bei den Steuererleichterungen, die zum «guten Steuerklima» beitragen sollen, muss sich die Praxis stets nach dem Prinzip der Gleichbehandlung richten. Es geht nicht an, neu zuziehende Firmen besser zu behandeln als die bereits anwesenden. Der Regierungsrat erwartet von der Steuerverwaltung, dass sie nach klaren Kriterien handelt und entscheidet; er will ein gutes Steuerklima in dem Sinne, dass mit den Steuerpflichtigen gut umgegangen wird. Aber dabei muss eine einheitliche Linie eingehalten werden. Nicht alle Steuerpflichtigen und ihre Berater haben immer die genau gleichen Vorstellungen wie die Steuerverwaltung - das lässt sich nicht vermeiden. Dass die Behörde jedesmal nachgeben würde, wäre nicht im Sinne des Gesetzes.


Der Finanzdirektor hat klar deklariert, dass im vorliegenden Fall Fehler passiert sind, ja dass er von Anfang an ausgesprochen schief gelaufen ist. Allerdings ging es dabei um Verfahrens-Fehler; denn der betroffene Steuerpflichtige hat eingestanden, dass er mit seiner Exfrau Steuern hinterzogen habe, und hat die entsprechende Aufrechnung durch die Steuerverwaltung anerkannt. Dies gilt es zur Kenntnis zu nehmen.


Wer sich am meisten über den begangenen Verfahrensfehler geärgert hat, ist wahrscheinlich Adrian Ballmer selbst; er will nicht, dass so etwas wieder vorkommt - Stellenstopp hin oder her, die Abläufe im Nach- und Strafsteuerwesen müssen professionalisiert werden. Diese Verfahren müssen genau gleich geführt werden wie Strafverfahren, d.h. nach klaren formellen Spielregeln, die es zu beachten gilt. Diese Regeln werden stetig komplexer; die nicht beachtete Vorschrift in diesem Fall war nicht einmal direkt in Art. 6 EMRK enthalten, sondern in der entsprechenden Rechtssprechung.


Rudolf Keller hat immer wieder von der Finanzverwaltung und dem Finanzverwalter gesprochen - dabei geht es ausschliesslich um den Finanz direktor und die Steuer verwaltung.


Das habe er eigentlich gemeint, wirft Rudolf Keller ein; ihm sei ein Fehler unterlaufen.


Zum ersten Mal muss sich Regierungsrat Adrian Ballmer vorwerfen lassen, zu schnell zu sein; das bedauert er. Er dachte, es sei für den Kanton gut, in diesem Fall die Sachlage möglichst rasch klarzustellen, damit das Thema nicht noch lange weiter in den Medien aufgekocht wird. Sämtliche Zeitungsberichte sind übrigens aufgewärmte Versionen des Berichts der NZZ am Sonntag .


Der Finanzdirektor hat sich intensiv um eine Einigung bemüht; aber es kam nicht zu einer Lösung, weil es dazu die Bereitschaft beider Seiten bräuchte. Die Vergütungszinsen sind, wie gesetzlich vorgesehen, zurückbezahlt worden. Über die darüber hinaus gehenden Forderungen wird die Justiz im Rahmen der Verantwortlichkeitsklage zu entscheiden haben. Dafür gibt es schliesslich Gerichte.


Abschliessend erklärt Eugen Tanner , weshalb die regierungsrätliche Antwort schon vor der Einreichung seiner Interpellation hat vorliegen können: Er hat am 2. Januar 2006 Regierungsrat Adrian Ballmer den Wortlaut seiner dringlichen Interpellation - im Sinne einer Vorwarnung - zukommen lassen.


://: Die dringliche Interpellation 2006/003 von Eugen Tanner ist damit erledigt.


://: Die dringliche Interpellation 2006/004 von Rudolf Keller ist damit beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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