Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2006 |
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2005-265
vom 27. September 2005
Vorlage:
Standesinitiative "Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie und anderer ver-botener Pornografie sowie Erhöhung des Strafmasses von Art. 197 Ziffer 3bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches"
Bericht der Kommission vom:
30. November 2005
- Beschluss des Landrats < beschlossen >
Nr. 1561
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger erinnert an die Motion der Justiz- und Polizeikommission, welche die Lancierung einer Standesinitiative zur Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie verlangt. Diese wurde am 21. April 2005 ohne Gegenstimme überwiesen. Mit der aktuellen Vorlage kommt nun der Regierungsrat diesem Auftrag nach.
Die Entwicklung und die Ausbreitung von Kinderpornografie nahm in den letzten Jahren in erschreckendem Ausmass zu. Dazu trug das Internet viel bei, denn es ermöglicht den Konsum von Kinderpornografie zu Hause im stillen Kämmerlein. Kinderpornografie bedeutet immer die Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität der betroffenen, missbrauchten Kinder. Kinder, welche derartige Qualen überleben, haben keine Chance auf eine altersgerechte Entwicklung mehr und sind für ihr gesamtes Leben gezeichnet.
Es sei unsere Pflicht, mit allen Mitteln zu verhindern, dass Kinder weiterhin Opfer werden.
Bei der Kinderpornografie handelt es sich heute um ein veritables Geschäft, und Geschäfte florieren immer dann, wenn auch Konsumierende existieren. Der Konsum bildet die Nachfrage und steuert damit das Angebot. Wer Kinderpornografie konsumiert, macht sich mitschuldig an der sexuellen Ausbeutung von Kindern.
Der Justiz- und Polizeikommission sei klar, dass die Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie heikle Probleme im Zusammenhang mit Beweissicherungen nach sich zieht und die Rechtstaatlichkeit gewährleistet werden müsse. Jedoch könne es nicht Aufgabe der Standesinitiative sein, sämtliche Vollzugsprobleme zu lösen. Diese müssen im Rahmen der Revision des Strafgesetzbuches intensiv diskutiert werden und es muss nach Lösungen gesucht werden.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt einstimmig die Lancierung der Standesinitiative zur Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie.
Annemarie Marbet zeigt sich schon nur beim Gedanken an Kinderpornografie entsetzt, denn es sei für sie unverständlich und unbegreiflich, dass Kinder, Säuglinge und Jugendliche missbraucht, misshandelt, vergewaltigt oder sogar umgebracht werden, um Filmmaterial herzustellen. Wie bereits ausgeführt, bestehe ein lukratives Geschäft und die Nachfrage bestimme den Markt. Nicht nur der Kauf, auch der Konsum kurble das abscheuliche Geschäft an. Der Konsument mache sich somit eindeutig mitschuldig, genau hier jedoch bestehe heute eine Gesetzeslücke, denn der Konsum von Kinderpornografie sei nicht strafbar.
Die SP möchte bezüglich Standesinitiative einen Zusatzantrag einbringen, denn auch die Provider arbeiten in einer Grauzone und es sei unklar, wie diese zur Rechenschaft gezogen werden können. Neu sollte der Initiativtext daher wie folgt lauten:
"Die Bundesbehörden werden ersucht, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass der Konsum und der Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie unter Strafe gestellt wird und das Strafmass gemäss Art. 197 Ziffer 3 bis StGB erhöht wird."
Die Standesinitiative will also den Konsum und den Vertrieb genau regeln und es handle sich dabei um eine klare politische Forderung. Die SP stelle sich uneingeschränkt und einstimmig hinter die Standesinitiative, denn Konsum und Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie MÜSSE unter Strafe gestellt werden.
Dominik Straumann stellt sich seitens SVP-Fraktion klar hinter die Standesinitiative und bezeichnet auch den Ergänzungsantrag der SP-Fraktion als gut, jedoch operieren die Provider grossmehrheitlich nicht von Schweizer Hoheitsgebiet aus, weshalb er wohl nicht viel bewirken werde.
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn weltweit mehr gegen den Missbrauch von Kindern unternommen würde.
Daniele Ceccarelli bezeichnet das Thema Kinderpornografie als etwas dramatisches und hat den Ausführungen seiner Vorrednerinnen nichts mehr beizufügen. Auch die FDP räume dem Kinderschutz die allerhöchste Priorität ein und unterstütze die Standesinitiative.
Wie bereits von Regula Meschberger angetönt, bestehen Vollzugsproblematiken. Diese können nicht vom Landrat gelöst werden, jedoch müsse man sich ihrer bewusst sein. Er selbst sei beispielsweise mit e-Mails überhäuft worden, welche nach Virenattacken automatisch an alle in einem Adressbuch gespeicherten Kontakte weitergeleitet werden. Eine solche virenverseuchte e-Mail könnte beispielsweise auch ein kinderpornografisches Bild enthalten. Solche Daten werden auf einem Computer gespeichert, ohne dass es die Besitzerin oder der Besitzer des Geräts merken muss. Für den oder die Betroffene werde es dann sehr schwierig sein, nachzuweisen, dass das Bild nicht konsumiert wurde.
Anlässlich der Kommissionsberatung legte Daniele Ceccarelli seinen Kolleginnen und Kollegen den Fall eines skandinavischen Juristen dar, welcher vom oben geschilderten Sachverhalt betroffen war. Zwar besass er technisch kinderpornografisches Material, dies jedoch, ohne es auch konsumiert zu haben. Seine Unschuld konnte nachgewiesen werden, trotzdem musste er schliesslich auswandern, da er in jeder Hinsicht ruiniert war. Bei der Kinderpornografie handle es sich eindeutig um eine "Schweinerei", welche hart bestraft werden müsse, theoretisch könnte jedoch jeder von uns in eine Situation geraten, wie sie oben beschrieben wurde. In der Standesinitiative kommt diese Tatsache nach Ansicht der FDP zu wenig zum Ausdruck.
Noch einmal betont Daniele Ceccarelli, die FDP unterstütze die Standesinitiative, jedoch müssen auch gewisse Problematiken bedacht werden.
Matthias Zoller gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Bund im Bereich der Kinderpornografie so schnell wie möglich der absurden Situation einer Trennung zwischen Konsum und Erwerb einen Riegel schieben wird und endlich den abscheulichen Konsum von Kinderpornografie ebenfalls unter Strafe stellt. Die Standesinitiative wird von der CVP/EVP-Fraktion einstimmig befürwortet und auch der Antrag der SP findet ihre Zustimmung, allerdings befürchtet Matthias Zoller, dass er nicht viel bewirken werde, da man im Ausland nicht eingreifen könne.
Kaspar Birkhäuser erinnert an ein Postulat seiner Fraktionskollegin Madeleine Göschke , welches den ersten Impuls zur aktuellen Vorlage lieferte. Die Grünen sprechen sich klar für die Strafbarkeit des Konsums von Kinderpornografie aus und unterstützen sowohl die Standesinitiative als auch den Zusatzantrag der SP einstimmig. Zu Dominik Straumann s Einwand, viele Provider seien im Ausland ansässig, meint er, es gebe auch Schweizer Provider, für welche das Schweizer Gesetz gelten werde.
Zum Fall des skandinavischen Anwalts: Der fälschlicherweise angeschuldigte Mann sagte nach seinem Freispruch: "Der Makel des Kinderschänders ist das Schlimmste, was man in unserer Gesellschaft angehängt bekommen kann. Er bleibt hängen." Dieser Aspekt müsse bei der Ausarbeitung eines Gesetzes sehr ernst genommen werden.
Rudolf Keller tut kund, die Schweizer Demokraten stimmten der Standesinitiative ohne Wenn und Aber zu, leider sei ein Handeln wegen der stark internationalen Dimensionen der Kinderpornografie aber leider sehr schwierig. Immerhin soll die Regierung aber zu vermehrtem Handeln gedrängt werden und Basel-Landschaft soll alles unternehmen, was möglich ist.
Daniele Ceccarelli bezeichnet den Antrag der SP-Fraktion als nicht notwendig, da seines Erachtens der Vertrieb von Kinderpornografie bereits unter Strafe gestellt sei.
Sabine Pegoraro zeigt sich erfreut über die klare Unterstützung der Standesinitiative, hinter welcher auch die Regierung stehe. Sie wurde unter anderem durch die Arbeiten der Behörden im Zusammenhang mit den beiden Aktionen Genesis und Falcon ausgelöst, welche das grosse Ausmass der Kinderpornografie aufzeigten. Da die Konsumenten von Kinderpornografie das Verbrechen hinter den pornografischen Bildern unterstützen, sei es wichtig, alle Massnahmen zu ergreifen, um den Missständen Einhalt gebieten zu können.
Die von Daniele Ceccarelli angesprochene Problematik könne tatsächlich nicht geleugnet werden, denn es gebe immer wieder Situationen, in welchen gewisse Bestimmungen nicht hundertprozentig ihren Zweck erfüllen. Die Stossrichtung sei eindeutig auf diejenigen Konsumenten ausgerichtet, welche bewusst Bildmaterial von einschlägigen Internetseiten konsumieren.
Gegen den Zusatzantrag der SP hat Sabine Pegoraro nichts einzuwenden, denn die Standesinitiative werde den Bund zum Handeln aufbieten und dieser müsse den Sinn eines Einbezugs der Provider beurteilen.
Regula Meschberger informiert, der Antrag der SP sei in der Kommission nicht gestellt worden. Als Kommissionspräsidentin bittet sie den Landrat jedoch darum, diesen zu unterstützen, denn Provider bewegen sich heute in einer Grauzone und diesbezüglich sei die Strafbarkeit noch nicht eindeutig festgelegt. Mit dem Antrag der SP werde die Problematik auf Bundesebene zumindest diskutiert.
Eric Nussbaumer stellt unbestrittenes Eintreten fest und verweist auf den Entwurf der Standesinitiative, welcher laut Antrag der SP-Fraktion wie folgt geändert werden sollte:
Titel: Standesinitiative für die Strafbarkeit des Konsums und des Vertriebs von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie sowie für die Erhöhung des Strafmasses von Art. 197 Ziffer 3 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Die Bundesbehörden werden ersucht, das Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass der Konsum und der Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie unter Strafe gestellt wird und das Strafmass gemäss Art. 197 Ziffer 3 bis StGB erhöht wird.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der SP-Fraktion mit 82:0 Stimmen zu.
://: In der Schlussabstimmung nimmt der Landrat die Standesinitiative mit 82:0 Stimmen an.
://: Die Motion 2005/056 der Justiz- und Polizeikommission wird mit 81:0 Stimmen als erfüllt abgeschrieben.
Beilage 2 (Standesinitiative)
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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