Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2006 |
2005-261 vom 27. September 2005
Vorlage: Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
- Bericht der Kommission vom: 28. November 2005
- Beschluss des Landrats < genehmigt >
Nr. 1560
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger informiert, der Bund wolle das Recht, Bewilligungen für Lotterien und Wetten zu erteilen, an sich ziehen. Der Verlust dieses Rechts hätte für die Kantone resp. Vereine und Organisationen in den Kantonen grosse Auswirkungen, denn für die Vergabe von Lotteriegeldern wäre somit nicht mehr der Kanton zuständig. Heute werden zahlreiche Projekte von lokaler und kantonaler Bedeutung mittels Lotteriegeldern finanziert.
Um ihre Kompetenzen nicht an den Bund zu verlieren, sind die Kantone selber aktiv geworden und haben beschlossen, auf Konkordatsstufe eigene Regelungen zu treffen. Damit das Konkordat in Kraft gesetzt werden kann, müssen ihm alle Kantone beitreten. Ein Nicht-Zustandekommen des Konkordats würde bedeuten, dass der Bund seine Revisionsarbeiten weiterführen wird und das Recht auf die Bewilligung sowie die Vergabekompetenz an sich ziehen würde.
Gemäss dem Konkordat wird neu eine zentrale Bewilligungsinstanz, die Lotterie- und Wettkommission, die Gesuche prüfen und die Bewilligung erteilen, stellvertretend für die bisher einzeln zuständigen Kantone. Allerdings hat der einzelne Kanton ein Vetorecht gegen eine Bewilligungserteilung. Eine Änderung gibt es auch bei den heute erhobenen kantonalen Bewilligungsgebühren, da diese den rechtlichen Anforderungen nicht mehr Stand halten. Diese Bewilligungsgebühren müssen auf Grund ihres Gebührencharakters kostendeckend sein. Höhere Gebühren, wie sie heute erhoben werden, kommen einer Steuer gleich.
Eintreten auf die Vorlage 2005/261 war in der Justiz- und Polizeikommission unbestritten, weshalb sie dem Landrat mit grosser Mehrheit beantragt, der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten beizutreten und diese zu genehmigen.
Ursula Jäggi -Baumann erinnert an die Revision des Lotteriegesetzes im Jahr 2001 und den damaligen Standpunkt der SP-Fraktion gegen die Revision. Diese hätte eine Abschaffung des staatlichen Lotteriemonopols befürwortet. Ebenfalls gegen die Revision des Lotteriegesetzes sprachen sich die Grünen sowie Hans Rudolf Nebiker (SVP) aus. Entgegen ihrer sonstigen Position sprach sich die SP damals für mehr Freiheit und weniger Staat im Lotteriewesen aus. Das Resultat der Volksabstimmung zum Lotteriegesetz werde von der SP respektiert, weshalb sich die SP-Fraktion hinter die aktuelle Vorlage stellen könne.
Die einzelnen Kantone hätten dem vorliegenden Konkordat im Grunde genommen bis Ende 2005 beitreten müssen. Da dies nicht geschah, wurde die Frist noch einmal verlängert.
Hans-Peter Wullschleger erklärt, die SVP-Fraktion stimme dem Beitritt zum Konkordat zu und spreche sich somit auch für die Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols aus. Würde die Zuständigkeit für die Erteilung der Bewilligungen an den Bund übergehen, wie dies die Gesetzesrevision vorsah, hätten die Kantone sicherlich zu den Verlierern gezählt und erhebliche Mittel verloren, welche ihnen bisher zustanden.
Matthias Zoller betont, der Volksauftrag aus dem Jahr 2001 gehe dahin, dass am kantonalen Monopol festgehalten werden soll. Diesem Auftrag müsse nachgelebt werden, weshalb die CVP/EVP-Fraktion die aktuelle Vorlage unterstütze.
Daniele Ceccarelli bezeichnet die Tatsache, dass sich die Kantone schnell in einem Konkordat zusammenraufen konnten, als erfreulich. Der Kommissionspräsidentin dankt er einmal mehr für ihren umfassenden und guten Bericht und informiert, die FDP-Fraktion begrüsse die geplante Vereinbarung.
Kaspar Birkhäuser erklärt, die Grünen hätten nichts gegen das heute zu beschliessende Konkordat einzuwenden. Als besonders positiv hebt er hervor, dass damit die Verteilung der Lotteriegelder in allen Kantonen transparent gemacht werde. Bekanntlich sprechen sich die Grünen gegen das Lotteriemonopol des Staates aus, denn Erfahrungen mit Lotteriemärkten zeigten, dass diese sehr wohl erweiterbar seien und der Staat nichts verlieren würde.
Neue, gemeinnützige Lotterien beleben den Markt, wie auch das Beispiel Holland zeigt, wo seit über zehn Jahren eine alternative Lotterie besteht. Seither konnten alle Lotterien, auch die staatliche, ihre Gewinne steigern.
In der Schweiz machten sich in den 1990er-Jahren zehn Umwelt- und Entwicklungsorganisationen für das Projekt "Lotterie Umwelt und Entwicklung" stark. Leider lehnte das Volk in der Zwischenzeit die Aufhebung des Lotteriemonopols ab. Laut Seiten 9 und 10 der Vorlage 2005/261 wird der Bund bestimmen können, welche Lotteriegesellschaften eine Bewilligung erhalten, sofern das geplante Konkordat nicht zustande kommt. Weiter heisst es: "Daraus könnte eine Marktöffnung entstehen, so dass das heute bestehende Lotteriemonopol fallen würde." Für das Projekt Lotterie Umwelt und Entwicklung wäre dies also eine Chance, und diese Option sollte nach Ansicht der Grünen nicht verspielt werden. Sie beantragen daher, auf die aktuelle Vorlage nicht einzutreten.
Sabine Pegoraro dankt für die gute Aufnahme der Vorlage und bittet die Landratsmitglieder trotz ihrem Verständnis für die Position der Grünen darum, dieser mit dem notwendigen 4/5-Mehr zuzustimmen.
Bis Ende der letzten Woche stimmten 19 Kantone dem hier diskutierten Konkordat zu und ebenfalls letzte Woche wurde Sabine Pegoraro zur Präsidentin des Konkordats gewählt, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass es zustande kommen wird. Wie bereits erwähnt, reagierten die Kantone sehr schnell und das Konkordat konnte innerhalb von nur zwei Jahren ausgearbeitet werden.
Zum kantonalen Lotteriefonds Basel-Landschaft: Durchschnittlich stehen in unserem Kanton rund 8 Mio. Franken zur jährlichen Verteilung zur Verfügung. Im Jahr 2005 wurden rund 500 Gesuche um Beiträge aus dem Lotteriefonds eingereicht. Der Fonds sei also sehr begehrt und es werde darauf geachtet, die Gelder nach den bestehenden, klaren Kriterien zu verteilen. Sabine Pegoraro bittet darum, das bisherige Lotteriemonopol beizubehalten, da ansonsten automatisch Gelder nicht mehr vorhanden wären, welche heute unseren Vereinen und gemeinnützigen Organisationen zugute kommen. Die Baselbieter Bevölkerung sprach sich auch im Rahmen der Abstimmung vor rund vier Jahren klar für die Beibehaltung des Monopols aus.
Eine Option, die bisherige Regelung mit dem jetzigen Konkordat beizubehalten, bestehe nicht. Entweder werde das neue Konkordat zustande kommen, oder die Angelegenheit wird vom Bund geregelt. Mit der Unterstützung der aktuellen Vorlage unterstütze der Landrat unseren Lotteriefonds und unsere Vereine sowie gemeinnützigen Institutionen.
://: Der Antrag der Fraktion der Grünen auf Nichteintreten wird mit 72:8 Stimmen abgelehnt.
Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2 keine Wortbegehren
://: Der Landratsbeschluss wird mit 73:8 Stimmen verabschiedet. Das Quorum von 4/5 (65 Stimmen) ist somit erreicht.
Landratsbeschluss
betreffend Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
vom 12. Januar 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Das Konkordat über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten wird genehmigt.
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2.
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Dieser Landratsbeschluss untersteht den Bestimmungen §§ 30 und 31 der Kantonsverfassung (KV) betreffend die Volksabstimmungen.
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Beilage 1 (Interkantonale Vereinbarung) [PDF]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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