Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007

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2007-296 vom 29. November 2007
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 29. November 2007
- Beschluss des Landrats am 29. November 2007: < alle Fragen beantwortet >



Nr. 218

1. Christine Mangold: Die Life Sciences werden in Basel konzentriert


Den Medien war zu entnehmen, dass ein wichtiger Standortentscheid für die Universität gefallen ist d.h. dass die Life Sciences in Basel konzentriert werden, und zwar auf dem Schällenmätteli und auf dem Volta Areal.


Im vergangenen Jahr hat sich der Regierungsausschuss FHNW dahingehend geäussert, dass Muttenz ein Campus werden soll mit den Hochschulen Life Sciences, Pädagogik, soziale Arbeit sowie Architektur, Bau und Geomatik.


Fragen :


RR Urs Wüthrich (SP) gibt bekannt, die Beschlusslage habe sich nicht verändert, der Entscheid der vier Bildungsdirektoren zum Standort der Hochschule für Life Sciences und auch der Beschluss des Baselbieter Regierungsrates zum Campus Muttenz hätten uneingeschränkt Gültigkeit. Die Antwort auf Frage 1 lautet somit: Ja, die Hochschule für Life Sciences der Fachhochschule Nordwestschweiz wird in den Campus Muttenz integriert.


Zu Frage 2: Zurzeit wird unter der Federführung der Bau- und Umweltschutzdirektion die Bedarfs- und Projektierungskreditvorlage für den Campus Muttenz erarbeitet. Sie soll dem Landrat im Sommer 2008 vorgelegt werden und sie soll alle baulichen und flankierenden Massnahmen, Neubauten, Sanierungen, Instandhaltungen und das Verkehrskonzept umfassen. Wenn der Landrat diese Vorlage genehmigt haben wird, kann Ende 2008 der Wettbewerb starten. Für 2011 ist die Überweisung der Bauprojektvorlage an den Landrat vorgesehen.


Der Regierungsrat wird sich im Rahmen einer Klausursitzung noch einmal mit dem Campus Muttenz beschäftigen, speziell in der Absicht, wie das Projekt beschleunigt werden könnte.


keine Zusatzfragen



2. Georges Thüring: Ungereimtheiten rund um die

EURO 08


Unlängst wurde in den Medien vermeldet, dass die 1,2 Millionen Franken, welche die Uefa der Host City Basel für den Betrieb offizieller Fan-Zonen zur Verfügung stellt, laut Meinung des Vorsitzenden des bikantonalen Lenkungsausschusses, Regierungsrat Christoph Eymann, ausschliesslich für die Fan-Zone am Rhein eingesetzt werden soll. Damit würden die Aktivitäten im Baselbiet - im Besonderen das so genannte 9. Stadion in Liestal/Bubendorf - leer ausgehen. Im Weiteren wurde in den letzten Tagen vermeldet, dass die Einkaufszentren in den Stadien laut Uefa an den Spieltagen jeweils geschlossen bleiben müssen.


Fragen:


RR Urs Wüthrich (SP) zu den Fragen 1 bis 3: Die beiden BL-Mitglieder des Lenkungsausschusses, RP Sabine Pegoraro und RR Urs Wüthrich haben sich dafür eingesetzt, dass ein Drittel der Uefa-Gelder für Baselland zur Verfügung stehen, dies obwohl im Kanton Baselland formell keine offizielle Uefa Fanzone vorgesehen ist. In der Zwischenzeit haben sich die beiden Sportdirektoren im Grundsatz auf eine Eindrittel- Zweidrittellösung verständigt. Diese Abmachung ist formell noch zu bestätigen.


Zu Frage 4: Seitens der Uefa besteht keine Rechtsgrundlage für ein Verbot, es ist aber eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen der Stadionbetreiberin und dem Einkaufszentrum, datierend vom Juni 2005, in Kraft. Damals vereinbarten die beiden Parteien, dass das Einkaufszentrum während der Spieltage geschlossen bleibt, als Kompensation dafür aber mehrere Sonntagsverkäufe bewilligt werden.


keine Zusatzfragen



3. Hanni Huggel: allfälliger Verkauf der alten Dienstwaffen

Dem Budget 2008 (JPMD 2420 Polizei BL/435.70 : Verkauf Produkte, Material) konnte ich entnehmen, dass ein Betrag eingesetzt ist für den Verkauf der alten Dienstwaffen. Die Begründung auf der Seite 220 heisst: "Es ist vorgesehen, die inzwischen 10 Jahre alte Dienstwaffe in einer ersten Tranche im Jahr 2008 zu ersetzen. Aus dem Verkauf der alten Dienstwaffe wird ein zusätzlicher Ertrag von Fr. 45'000.- erwartet."


Fragen:


RP Sabine Pegoraro (FDP) zu Frage 1: Der Generalimporteur, Heckler & Koch, hat ein Rückkaufsangebot für die alten Waffen gemacht. Der im Budget eingestellte Betrag entspricht diesem Rückkaufsangebot.


Zu Frage 2: Nein! Seitens der Polizei ist kein Verkauf ins Ausland vorgesehen. Falls der Generalimporteur die Waffen ins Ausland verkaufen möchte, wäre er an die einschlägigen Gesetzesbestimmungen gebunden.


Zu Frage 3: Mitarbeitende der Polizei Basel-Landschaft haben die Möglichkeit, ihre eigene Dienstwaffe zum Preis, den der Generalimporteur verlangt, zu erwerben.


Zu Frage 4: Verschiedene Mitarbeitende der Polizei sind daran interessiert, ihre Dienstwaffe zu erwerben.


Zu Frage 5: Die Polizei und damit die zuständige Direktion sind dafür verantwortlich, dass die Waffen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verkauft werden. Die Verantwortung für die weitere Verwendung trägt der Käufer beziehungsweise die Käuferin, nicht aber die Polizei und auch nicht die Direktion.


Zu Frage 6: Die ausrangierte Dienstwaffe hat primär einen Sammlerwert. Aus wirtschaftlichen Gründen werden die alten Waffen nicht verschrottet, sondern werden - wenn das möglich ist -, verkauft. Mit der Verschrottung fielen nicht nur die budgetierten Einnahmen weg, sondern es fielen auch zusätzliche Entsorgungskosten an.


keine Zusatzfragen



4 . Eva Chappuis: Schliessung der Basellandschaftlichen Beratungsstellen für Alkohol- und andere Suchtprobleme (BfA)

Per 1.1.2008 werden im Rahmen der Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept die bisher von einem Verein geführten Beratungsstellen für Alkohol- und andere Suchtprobleme aufgehoben und deren Aufgaben der Dogenberatung Baselland übertragen. Die Leistungsvereinbarung des Kantons mit dem Verein BfA entfällt. Er musste seinen Mitarbeitenden kündigen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:


Fragen:


RR Peter Zwick (CVP) zu Frage 1: Abgesehen von einer Ausnahme sind alle beim BfA tätigen Mitarbeitenden vom Kanton angestellt worden. Heute beschäftigt das BfA 8 Personen mit insgesamt 610 Stellenprozenten. Da die Leistungen der heutigen BfA per 1. 1. 08 nicht nur vom DBL, sondern auch vom Blauen Kreuz erbracht werden, wird allenfalls eine Person, die nicht bei der DBL arbeiten möchte, direkt durch das Blaue Kreuz angestellt. Zwei weitere Personen, die im Jahre 2008 in Pension gehen, werden zur Vermeidung von Pensionskasseneinbussen direkt bei den KPD angestellt, arbeiten aber für das Blaue Kreuz, das die Personalkosten an die KPD zurückerstattet. Die übrigen Mitarbeitenden der BfA haben sich auf eigenen Wunsch anders orientiert.


Zu Frage 2: Ja! Die Mitarbeitenden der BfA, welche in den Dienst des Kantons übernommen werden, müssen eine Probezeit von sechs Monaten bestehen.


Der Kanton hat die Mitarbeitenden gemäss den Kriterien des kantonalen Personalrechts eingestuft. Einige Mitarbeitende müssen Lohneinbussen in Kauf nehmen; dies ist darauf zurückzuführen, dass Mitarbeitende der BfA im Vergleich zu kantonalen Angestellten zu hoch eingestuft waren. Konkret heisst das, dass die Sekretariatsmitarbeitenden ihre Lohnklasse behalten und die Suchtberater neu statt in Lohnklasse 14 in Lohnklasse 15 eingereiht werden. Die Erfahrungsstufen wurden mit den Mitarbeitenden einvernehmlich festgelegt.


Zu Frage 3: Für die Ausrichtung der Treueprämie werden die im Personalrecht vorgesehenen Dienstjahre beim Staat angerechnet. Es trifft zu, dass dies allenfalls zu Einbussen führen kann, weil das Treuesystem des ehemaligen Arbeitgebers für den Kanton nicht mitgezählt wird. Bezüglich der ordentlichen Pensionskassenleistungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Renten, sind keine Probleme bekannt. In zwei Fällen bestehen allerdings Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Arbeitgeber-Mitfinanzierung im Falle der Frühpensionierung.


Art. 333 OR bezieht sich auf die Übernahme eines Betriebes durch Dritte. Der Kanton übernimmt jedoch nicht die BfA, sondern führt lediglich seine Aufgabe weiter. Trotzdem hat der Kanton dem Personal der BfA Lösungen angeboten, welche den Anforderungen von Art. 333 OR weitgehend gerecht werden.


keine Zusatzfragen



5. Madeleine Göschke: Regierungsrätliche Memoiren auf Kosten des Steuerzahlers

Laut baz vom 21.11.07 hat Frau Elsbeth Schneider als Regierungsrätin auf Staatskosten zusammen mit ihren Mitarbeitenden ein Büchlein über ihre Politkarriere verfasst. Die Kosten sollen sich auf rund 30`000 Franken belaufen - ohne Materialaufwand und Arbeitszeit der Mitarbeitenden. Die Schrift wurde von Politikern von links bis rechts wegen ihrer schönfärberischen Tendenz kritisiert.


Fragen:


RR Jörg Krähenbühl (SVP) zu Frage 1: Ja!


Zu Frage 2: Mit der Broschüre geht es nicht um eine "Sparphilosophie", sondern um die Verabschiedung eines Regierungsmitglieds. Rechenschaft über die Regierungstätigkeit abzulegen, ist nicht grundsätzlich verboten. Die Frage der Umsetzung aber stellt sich.


Zu Frage 3: Ob es sich beim vorliegenden Buch um eine PR-Broschüre von Frau Schneider oder um eine Werkschau der Jahre 1994 bis 2007 handelt, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Die Frage kann somit weder mit Ja noch mit Nein beantwortet werden.


Zu Frage 4: Nein! Es wurden weder Richtlinien noch Rechtsgrundlagen verletzt.


Madeleine Göschke (Grüne) dankt für die Antworten und merkt zu Frage 3 an, sie diskutiere nicht über die Frage, ob es sich bei der Broschüre um eine PR-Aktion handle, sondern möchte wissen, wie der Regierungsrat in Zukunft PR-Aktionen zu behandeln gedenke. Zudem bittet Madeleine Göschke zu klären, wer für den Wahrheitsgehalt von Publikationen verantwortlich ist, die auf Staatskosten erfolgen.


Eric Nussbaumer (SP) bittet den Baudirektor mitzuteilen, bis wann er die entstandenen Kosten zu eruieren und öffentlich bekannt zu machen gedenke.


RR Jörg Krähenbühl (SVP) klärt, eigene PR-Aktionen müssten aus dem eigenen Sack bezahlt werden und die entstandenen Kosten wird Regierungsrat Krähenbühl bei der nächsten Interpellationsbeantwortung bekannt geben. Auf den Wahrheitsgehalt hatte die Regierung keinen Einfluss, denn sie wusste nicht, was in der Broschüre steht.



6. Daniela Schneeberger: Polycom

Am 12.1.2006 hat der Landrat den Verpflichtungskredit zur Realisierung des Projekts Polycom mit 54:20 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet. Obwohl in der Landratsdebatte von der Regierung auf die grosse Wichtigkeit dieses Sicherheitsnetzes hingewiesen wurde - auch im Hinblick auf die Euro 08 - konnte man der baz vom 21.11.2007 nun entnehmen, dass sich die Einführung in unserem Kanton verzögern wird.


Fragen:


RP Sabine Pegoraro (FDP) zu Frage 1: Der Terminplan der Landratsvorlage sieht eine dreijährige Umsetzungszeit vor. Die speziellen Projektbedingungen, Geheimhaltung beispielsweise, nationale Partner und internationale Lieferanten, aber auch die strengen Auflagen des Submissionsprozesses haben zu Verzögerungen beim Terminplan geführt. Der Regierungsrat konnte die Ingenieursarbeiten erst am 15. August 2006 vergeben. Nachdem die Einsprachefrist am 5. September 2006 abgelaufen war, erfolgte die operative Umsetzung. Das bedeutet, dass die Einsatzkräfte und die Führungsorganisationen das Sicherheitsfunknetz ab Ende 2008 im ganzen Kantonsgebiet nutzen können. Verzögerungen können aber nicht ausgeschlossen werden, eine eventuelle Einsprache des Natur- und Heimatschutzes kann den Standort eines Senders beziehungsweise Empfängers in Frage stellen, was zu einem zeitlichen Verzug im Oberbaselbiet führen könnte.


Zu Frage 2: Basel-Stadt basiert mehrheitlich auf der bestehenden Infrastruktur des Sicherheitsfunknetzes des Grenzwachtkorps. Dieses konnte schon früher in Betrieb gesetzt werden. In der Umsetzung heisst das konkret, dass die Städter bedeutend weniger Antennenstandorte planen und umsetzen müssen.


Zu Frage 3: Während der EURO 08 wird das Sicherheitsfunknetz im Raum um Basel, von Allschwil bis Aesch, von Allschwil bis Augst und von Augst bis Liestal in Betrieb sein. Die polizeilichen Einsatzkräfte sowie die Führungsebenen der Feuerwehr, der Sanität und des Zivilschutzes besitzen dann Polycom Handfunkgeräte, mit denen sie im weiteren Raum rund um den St Jakobspark einheitlich kommunizieren können. Der Raum Liestal-Bubendorf wird nicht mit Polycom versorgt sein, weil dafür aufwändige Provisorien nicht sinnvoll wären.


Daniela Schneeberger (FDP) dankt für die Beantwortung und verweist auf die Landratssitzung, als der Verpflichtungskredit zur Debatte stand und unter anderem gesagt wurde, dass die Betriebskosten für den Betrieb und die Instandhaltung des alten Funknetzes ab 2008 ansteigen werden. Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen nun?


Sabine Pegoraro (FDP) lässt die Frage abklären.



7. Daniela Schneeberger: Road-Pricing

Bundesrat Leuenberger schwebt eine 10-jährige Versuchsphase vor, in der Städten und Agglomerationen die Einführung von Road-Pricing erlaubt wird. Die Autofahrer sollen zur Kasse gebeten werden, wenn sie eine um ein Siedlungsgebiet herum definierte Grenze überfahren. Zusätzlich können auch Abgaben für Fahrten innerhalb definierter Zonen erhoben werden. Konzeptionell lehnt sich die Abgabe an die in London erhobene Staugebühr an.


Fragen:


RR Jörg Krähenbühl (SVP) zu Frage 1: Schon heute erfolgt Road-Pricing in Form der Autobahnvignette und der LSVA. Road-Pricing darf als Instrument weder unter- noch überschätzt werden. Eine sachliche Abklärung der Zweckmässigkeit (Wirkungen und Nebenwirkungen) ist nur im konkreten Fall möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Bund. Eine entsprechende Forschung führt zur Zeit der VSS (Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute) unter der Verantwortung des UVEK durch. Bis dato hat der Bund gegenüber den Kantonen noch keine Auflagen oder Randbedingungen formuliert. Der Regierungsrat wartet die parlamentarische Diskussion in Bern ab. Zudem müsste wohl auch die Bundesverfassung geändert werden. Ein zehnjähriger Versuchsbetrieb an unzähligen Orten ist nach Auffassung der Regierung gegen die geltende Verfassung.


Zu Frage 2: Road-Pricing wird bis heute erst in Grossagglomerationen wie London oder Singapur eingesetzt. Ob sich die Massnahmen für ein eher kleinräumiges Gebiet wie die Region Basel oder noch spezifischer für Teilgebiete des Kantons grundsätzlich eignen würden und somit ein Pilotversuch überhaupt sinnvoll wäre, ist eher fragwürdig. Die finanziellen Aufwändungen beziehungsweise die administrativen Kosten sind im Vergleich zu den Einnahmen ausserordentlich hoch.


Zu Frage 3: Economiesuisse hat sich als Dachverband der Schweizer Unternehmer generell folgendermassen zu den Verkehrsmassnahmen geäussert: "Ein gut ausgebautes, funktionierendes Verkehrssystem ist die Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft und ein entscheidender Faktor bei der Wahl eines Standortes. Mit der Überlastung des Strassennetzes nehmen die Verkehrssicherheit, die Zuverlässigkeit und die Erreichbarkeit stark ab. Dre volkswirtschaftliche Schaden ist gross. Massnahmen zur Verflüssigung des Strassenverkehrs drängen sich auf. Deshalb hat die Wirtschaft eine sehr differenzierte Meinung; sie spricht sich gegen ein flächendeckendes Road-Pricing aus, weil damit der Verkehr lediglich verdrängt wird. Eine Objektmaut, das heisst eine Gebührenerhebung bei Brücken oder Tunnels wird dagegen als prüfenswert erachtet. Der Regierungsrat teilt diese Beurteilung.



8. Eric Nussbaumer: Vom Umgang mit der ungeliebten Schublade

In der Landratssitzung vom 13. Januar 2000 hat der Landrat das Postulat für die Schaffung eines Zeitspendepreises an den Regierungsrat überwiesen. Es geht in diesem Postulat darum, die vielfältige Arbeit von Freiwilligen jährlich durch die politischen Behörden mit einem Preis zu würdigen. Im Jahre 2001 - im Internationalen Jahr der Freiwilligen - meldete der Regierungsrat: "Des weiteren bearbeitet die Regierung zur Zeit das Postulat Eric Nussbaumers 99/201 "Baselbieter Zeitspendepreis". Zu Beginn des Jahres 2003 teilte der Regierungsrat mit: "Aufgrund anderweitiger Arbeiten kann das Konzept für einen Zeitspendepreis erst Ende 2003 vom Regierungsrat behandelt werden." Zu Beginn des Jahres 2004 teilte der Regierungsrat mit: "Infolge anderweitiger Inanspruchnahme konnte eine Vorlage noch nicht ausgearbeitet werden - sie ist aber jetzt definitiv für das Jahr 2004 geplant. In der Landratsitzung vom 21. September 2006 sagte Frau Regierungsrätin Sabine Pegoraro: "Es habe zwar lange gedauert, aber die Vorlage "Zeitspendepreis" sei geboren und gegenwärtig im Mitberichtsverfahren." Und zu Beginn des laufenden Jahres - sieben Jahre nach der parlamentarischen Überweisung - hiess es: "Die Landratsvorlage ist erarbeitet und wird im Januar 2007 an den Landrat weitergeleitet werden."


Fragen:


RP Sabine Pegoraro (FDP) hält es für durchaus legitim, dass Eric Nussbaumer, bevor er nach Bern zieht, die hängigen Vorstösse noch erledigen möchte.


Der in der Frage erwähnte Vorstoss ist allerdings nicht in der Schublade versenkt, vielmehr ist eine Vorlage ausgearbeitet und dem Regierungsrat vorgelegt worden. Dieser lehnte die Vorlage aber ab, die Regierung hat somit die Schaffung eines Zeitspendepreises abgelehnt. Der Regierungsrat wird nun im Rahmen der Sammelvorlage beantragen, den Vorstoss abzuschreiben.


Die Justizdirektion hat damit das Postulat erfüllt.


Könnten Sie sich vorstellen, Frau Regierungspräsidentin, dass die Geschichte dieses Postulates eines Tages in einer Broschüre "Fakten, Ereignisse, Erinnerungen" festhalten werden könnte? fragt Eric Nussbaumer (SP) nach.


(Heiterkeit)


Sollte damit die Frage gestellt sein, ob ich je Memoiren schreiben werde, sagt Sabine Pegoraro (FDP) schon jetzt entschieden nein.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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