Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007 |
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2007-176
vom 17. Juli 2007
Vorlage:
Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW)
- Bericht der Bau- und Planungskommission vom
1. November 2007
- Mitbericht der Finanzkommission vom
15. November 2007
- Beschluss des Landrats am 29. November 2007: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 219
Fortsetzung der Beratung vom Vormittag
Klaus Kirchmayr (Grüne) erlebt - nicht erst heute, sondern schon während der Beratungen in der Finanzkommission - einen grossen Frust. Das grundsätzliche Okay für eine gemeinsame Gründung der AG NSNW war gegeben, männiglich vertraute auf eine gute Vorlage. Nun aber wird dem Landrat zum allerletzt möglichen Zeitpunkt, wie Karl Willimann schon richtig bemerkt hat, eine Vorlage unterbreitet, die schwer wiegende Fragen aufwirft. Warum muss mehr gezahlt werden? Warum hat der Kanton weniger zu sagen? Warum wächst das Risiko? Offensichtlich liegt nun ein Flickwerk vor. Hätte der Chef der Finanzkontrolle, Roland Winkler, nicht massiv interveniert, wäre der Landrat völlig von der Mitsprache ausgeschlossen gewesen. Nun wird argumentiert, wenn der Landrat jetzt nein sagen würde, ständen die armen Mitarbeiter auf der Strasse. Auf diese Weise fühlt man sich erpresst. Die beiden anderen Kantone konnten die Angelegenheit zur Zeit regeln.
Ein gewisses Erstaunen lösen bei Klaus Kirchmayr die Reaktionen der Wirtschafts- und Gewerbevertreter aus. Da regt die FDP durchaus löblich an, eine AG zu gründen, gibt aber als Fernziel schon im nächsten Satz bekannt, diese dereinst zu verkaufen. Würde die FDP das Bundesgesetz lesen, stellte sie fest, dass diese AG nicht verkauft werden darf, als einziger Käufer dürfte einer der beiden anderen Kantone oder der Bund auftreten. Die Sache ist also nicht sauber vorbereitet. Es soll eine AG gegründet werden, die mit einem Aktionärsbindungsvertrag "kastriert" wird, so dass letztlich nichts anderes resultiert als eine öffentliche Anstalt.
Die Gewerbevertreter der SVP müssen sich fragen lassen, was denn der Vorschlag auf dem Strassenunterhaltsmarkt bewirkt. Da wird doch ein staatlich geschützter, subventionierter Anbieter mit modernsten grossen Maschinen kreiert, der unternehmerisch handeln und folglich auch auf dem privaten Markt Aufträge einholen wird. Es wird somit eine staatlich geschützte Konkurrenz für die Privatwirtschaft geschaffen. Auch wirtschaftlich werden mit der Vorlage, deren Ziel durchaus unterstützenswert ist, absolut falsche Anreize gesetzt. Letztlich ist die Vorlage nichts anderes als ein Schildbürgerstreich. Der Landrat ist gebeten, das Geschäft abzulehnen.
RR Jörg Krähenbühl (SVP) dankt für die mehrheitlich positive Aufnahme.
Zur Kritik an der Zeitachse: Die Regierungsvorlage wurde am 17. Juli überwiesen.
Zum Kanton Aargau: Der Kanton Aargau hat sich längst aus dem Geschäft verabschiedet, dort konnte die Regierung ohne Einbezug des Parlamentes entscheiden.
Der Kanton Solothurn hat das Geschäft anfangs Oktober verabschiedet. Solothurn war also nicht viel schneller.
Zur Kontrolle: Einerseits sind für den Kanton Basel-Landschaft minimal zwei Sitze im Verwaltungsrat reserviert. Zudem wird Baselland das Präsidium beantragen, so dass allenfalls sogar drei BL-Personen im VR sässen und bei strategischen Fragen entsprechendes Gewicht hätten.
Zur Finanzkontrolle: Für Regierungsrat Krähenbühl ist die Finanzkontrolle ein seriös arbeitendes Instrument, zu dem er Vertrauen hat. Der Bericht wird dem Landrat vorgelegt und kann von ihm kommentiert werden.
Zur Mehrwertsteuer: Richtig mag sein, dass für die H18 wohl für ein Jahr länger bezahlt werden muss. Die H2 kann leider nicht so schnell gebaut werden, dass Mehrwertsteuern bezahlt werden könnten.
Zur Haftung: Haftungen können auch mit Versicherungen abgegolten werden.
Falsch ist die Behauptung, die AG habe keine Ziele. Richtig ist, dass die Ziele durch den Aufgabenbereich klar definiert sind. Die Verantwortlichen der noch zu gründenden AG haben die Diskussion heute Morgen miterlebt und in vielen Sitzungen wurde über Aufgaben und Reglemente diskutiert.
Was geschieht bei einer Ablehnung? Sollte es am 1. Januar schneien, würde der Schnee sicherlich geräumt. Beim Personal, das dem Regierungsrat sehr wichtig ist, besteht eine hohe Unsicherheit. Die Mitarbeitenden, die die Besitzstandswahrung kennen, müssen keine Angst haben, die BUD entlässt sein Personal nicht einfach in eine blaue Zukunft. Sollte die AG nicht gegründet werden können, wird der Kanton Aargau ab 1.1.2008 eine eigene AG gründen, und der Kanton Solothurn wird sich mit seinem Parlament überlegen müssen, ob er an dieser AG teilhaben will. Der Bund würde in der Folge dieser neuen AG den Leistungsauftrag anbieten. Wenn der Kanton Aargau damit einverstanden wäre, hätte Baselland nicht die Gewähr, dass das Baselbieter Personal in dieser AG angestellt würde.
Nicht nur im Baselbiet, wie behauptet, hatte der Bund den Wunsch, eine AG zu gründen, auch für eine zweite Gebietseinheit wäre ein AG möglich und aus Sicht des Bundes wünschenswert gewesen.
Der Landrat ist gebeten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen.
Marc Joset (SP) entgegnet dem Baudirektor, die Finanz- oder die Geschäftsprüfungskommission könnten bei besonderen Umständen einen Bericht der Finanzkontrolle anfordern.
Der heute Vormittag von FDP und CVP eingebrachte Vergleich mit der BLT als einem ähnlichen Konstrukt ist nicht statthaft. Zwar ist die BLT eine AG, doch ist der Kanton Besteller von Leistungen, die in einer parlamentarischen Debatte mit Auswirkungen auch auf die Gemeinden intensiv diskutiert werden.
RR Jörg Krähenbühl (SVP) stellt an die Adresse von Marc Joset fest, die erste Kontrolle übe die Finanzkontrolle aus und zudem könne die GPK die Berichte jederzeit einsehen und ihrerseits dem Landrat Bericht erstatten.
Eric Nussbaumer (SP) hält fest: Die GPK kann auf die NSNW nicht zugreifen. Die Finanzkontrolle aber kann in die Bücher der neuen AG Einsicht nehmen. Genau deshalb ist eben die parlamentarische Oberaufsicht nicht geregelt.
RR Jörg Krähenbühl (SVP) zum letzten Mal: Die Finanzkontrolle kann in die Bücher sehen und die GPK kann der Finanzkontrolle zu jeder Zeit Fragen stellen.
- Nichteintretensantrag der Finanzkommission
://: Der Landrat lehnt den Nichteintretensantrag ab und tritt mit 51 zu 25 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage ein. [ Namenliste ]
- Rückweisungsantrag an die Regierung
Der Rückweisungsantrag der SP lautet: Rückweisung an den RR mit dem Auftrag, die parlamentarische Oberaufsicht und die Finanzaufsicht nochmals zu klären respektive zu verbessern.
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag der SP mit 50 zu 26 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
- Landratsbeschluss
keine Wortmeldung
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem unveränderten Landratsbeschluss zu Vorlage 2007/176 - Gründung Nationalstrassen Nordwestschweiz AG - mit 49 zu 23 bei 6 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
über Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW)
vom 29. November 2007
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Die als Sacheinlage in die NSNW AG einzubringende Fahrhabe und die Vorräte sind in der Verwaltungsrechnung auf 3 Millionen Franken aufzuwerten. Der entsprechende Betrag wird zu Gunsten Konto 2314.439.90 als ausserordentlicher Ertrag vereinnahmt.
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2.
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Für die Ausgliederung des Bereiches Nationalstrassen sowie für die Gründung und für den Betrieb der NSNW AG wird ein Kredit von insgesamt Fr. 5.7 Millionen Franken beschlossen, bestehend aus:
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3 Millionen Franken zu Lasten Konto 2314.523.00 für die Einbringung der Beteiligung an der NSNW in Form von Aktienkapital.
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2.7 Millionen Franken zu Lasten Konto 2314.523.00 als Maximalbetrag für ein Darlehen nach Kooperationsvertrag zu marktüblichen Konditionen zum wertmässigen Ausgleich unter den Kantonen der NSNW AG.
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Die Umwidmung der Fahrhabe und Vorräte des bisherigen Geschäftsbereiches Hochleistungsstrassen des Tiefbauamtes aus dem Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen ist aus den Bilanzkonten des Verwaltungsvermögens Nr. 2314.146.11 und 2310.125.00 in die Bilanzkonten des Finanzvermögens Nr. 2314.126.11 und 2314.125.00 vorzunehmen. Danach ist zu Lasten der Bilanzkonten des Finanzvermögens Nr. 2314.126.11 und 2314.125.00 das Aktienkapital zu Lasten Konto 2314.121.00 des Finanzvermögens zu kaufen. Nun folgt der effektiv kreditrelevante Kauf der Beteiligung an der NSNW in Form von Aktien in die Verwaltungsrechnung zu Lasten Konto 2314.564.00. Diese Beteiligung ist danach auf Konto 2314.155.00 zu aktivieren und zu Lasten Konto 2314.332.10 ausserordentlich abzuschreiben.
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3.
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Für die Abfederung der finanziellen Folgen der Ausgliederung für das Personal wird ein Kredit von insgesamt Fr. 1'183'000.-- beschlossen, bestehend aus:
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Fr. 573'000.-- für die Ausfinanzierung einer möglichen Deckungslücke in der Pensionskasse.
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Fr. 100'000.-- für die Besitzstandswahrung der vom Tiefbauamt in die NSNW AG übertretenden Mitarbeitenden betreffend die Pensionskasse.
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Fr. 510'000.-- als Maximalbetrag für die Besitzstandswahrung der bisherigen Erziehungszulagen für die vom Tiefbauamt in die NSNW AG übertretenden Mitarbeitenden.
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4.
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Die Beschlusspunkte 2 und 3 unterliegen der fakultativen Volksabstimmung.
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5.
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Die Beschlüsse werden unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Partnerkantone Aargau und Solothurn die entsprechenden Beschlüsse betreffend Beteiligung an der NSNW AG und Finanzierung ebenfalls beschliessen.
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6.
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Das Postulat 2005/233 wird als erledigt abgeschrieben.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung