Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007 |
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2007-176
vom 17. Juli 2007
Vorlage:
Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW)
- Bericht der Bau- und Planungskommission vom
1. November 2007
- Mitbericht der Finanzkommission vom
15. November 2007
- Beschluss des Landrats am 29. November 2007: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
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2007-092
vom 19. April 2007
Interpellation
von Jürg Degen, SP: Auslagerung und Privatisierung des Nationalstrassenunterhaltes
-
Schriftliche Antwort des Regierungsrates
vom
22. Mai 2007
- Beschluss des Landrats am 29. November 2007: < erledigt >
Nr. 213 und Nr. 214
Laut Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) werden die Traktanden 5 und 6 gemeinsam behandelt.
BPK-Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) informiert, bei der Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW) gehe es um den projektfreien Strassenunterhalt (Winterdienst, Mähen, Reinigen). Dieser Teil des Unterhaltes werde heute grösstenteils durch den Kanton übernommen. Es handle sich dabei um eine relativ heikle und gefährliche Spezialaufgabe, da diese Arbeiten unter Betrieb durchgeführt werden (beispielsweise auf dem Abschnitt Hardwald verkehren täglich rund 100'000 Autos).
Im Rahmen der Beratungen wurde unter anderem der Vizedirektor des Bundesamtes für Strassen, Jürg Röthlisberger, angehört. Er nahm insbesondere zur Frage Stellung, was im Falle eines Nichteintretens durch den Landrat auf das vorliegende Geschäft geschehen würde.
Zum Mitbericht der Finanzkommission: Die Finanzkommission befasste sich vor allem mit den rechtlichen und finanziellen Fragen.
Eintreten auf die aktuelle Vorlage war in der Bau- und Planungskommission bestritten, wurde dann aber mit 8:4 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen.
Auf den ersten Blick stehe das heutige Geschäft im Gegensatz zum NFA. Ursprünglich wollte der Bund eine Anstalt für die Nationalstrassen einrichten, die Kantone jedoch wollten nicht alle Aufgaben an den Bund abtreten, unter anderem nicht den Strassenunterhalt. In der Folge schied der Bund elf Gebiete aus, in welchen jeweils ein Ansprechpartner für den Unterhalt der Nationalstrassen verantwortlich sein soll. Die nun vorgeschlagene Lösung entspreche auch dem im letzten Frühjahr verabschiedeten kantonalen NFA-Gesetz.
In der Bau- und Planungskommission wurde die Frage nach dem Szenario bei Nichteintreten auf das vorliegende Geschäft gestellt. Das ASTRA würde dann in erster Linie versuchen, ob eine AG getragen durch die Kantone Aargau und Solothurn geschaffen werden könnte, an welche der Unterhalt übertragen würde. Von den Kantonen Aargau und Solothurn jedoch ist bekannt, dass sie nicht gewillt sind, nur zu zweit eine solche AG zu gründen. Auch sind beide nicht gewillt, als Lead-Kanton aufzutreten und die gesamten Unterhaltsarbeiten im Gebiet Nordwestschweiz zu übernehmen. In einer Übergangslösung müssten also Einzelverträge abgeschlossen werden, wie dies bisher in der Schweiz in einem Gebiet befristet auf zwei Jahre bereits der Fall ist.
Auch das ASTRA selbst könnte die Aufgabe des Strassenunterhalts übernehmen, obwohl es vom Bundesparlament nicht damit beauftragt wurde, diesbezügliche Ressourcen bereitzustellen. In letzter Konsequenz könnte es sich das ASTRA vorstellen, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
Ab dem 1. Januar 2008 werde der Unterhalt unserer Nationalstrassen auf jeden Fall weitergehen und für die BenutzerInnen der Strassen werde kein merklicher Unterschied feststellbar sein.
Zur Organisationsform der NSNW: Ist man sich über Eintreten und die Tatsache, dass Basel-Landschaft beim Unterhalt eine Rolle spielen soll, einig, so stellt sich die Frage nach der Organisation. Die Bau- und Planungskommission und die Finanzkommission widmeten sich dieser Frage sehr eingehend. Von den vier Kantonen in der Nordwestschweiz verfügen Aargau, Solothurn und Basel-Landschaft über einen sehr ähnlichen Anteil an Nationalstrassen. Damit komme eine Organisation mit einem Lead-Kanton nicht in Frage. Von einer AG verspreche man sich am meisten Vorteile resp. es waren am wenigsten spezielle Regelungen notwendig, da eine AG rechtlich bereits vorgegeben sei. Eine Mehrheit der Bau- und Planungskommission konnte sich dieser Organisationsform anschliessen.
Ebenfalls geprüft wurde der Businessplan der geplanten AG. Laut ASTRA könne die AG nicht mit so vielen Aufträgen rechnen, wie sie sich dies ursprünglich vorgestellt hatte. Insgesamt werde mit einem Auftragsvolumen von 35 Mio. Franken für die ersten zwei Jahre gerechnet, anschliessend wird sich das Volumen jährlich um rund 2 % reduzieren, jedoch soll der Minderumsatz durch Effizienzsteigerungen aufgefangen werden. Auch die kantonalen Hochleistungsstrassen und Tunnels sollen durch die NSNW unterhalten werden. Damit können Synergien geschaffen werden und die Kantone profitieren zu moderaten Preisen von einem hochwertigen Unterhalt.
Der Personalbestand der neuen AG sei tiefer angesetzt als heute. Bei Mehrbedarf (beispielsweise Winterdienst) würden die entsprechenden Leistungen eingekauft. Für Unstimmigkeiten sorgte die Tatsache, dass bereits erste Verträge abgeschlossen wurden, ohne dass alle Parlamente der AG bereits zugestimmt hätten. Die Verträge wurden jedoch immer unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch alle beteiligten Kantone abgeschlossen. Die geschilderte Situation führte zu Unsicherheiten beim betroffenen Personal und man müsse gewisse Abgänge befürchten, dies in einer Zeit, in welcher der Arbeitsmarkt relativ ausgetrocknet sei.
Die Bau- und Planungskommission sprach sich mit 8:4 Stimmen ohne Enthaltungen für die Zustimmung zum unveränderten Landratsbeschluss aus.
Marc Joset (SP), Kommissionspräsident der Finanzkommission, kommentiert den Mitbericht der Finanzkommission. Die Kommission habe sich vor allem mit folgenden Themen befasst:
- Oberaufsicht / Finanzaufsicht
- Mehrwertsteuer
- Haftung
- Rechtsform "AG"
Es interessierte zuerst, ob die parlamentarische Oberaufsicht und Finanzaufsicht bei der NSNW gewährleistet sei. Grundsätzlich übt der Landrat die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe aus, welche kantonale Aufgaben wahrnehmen. Die Ausübung der Oberaufsicht erfolgt teilweise über Personen, welche vom Kanton in den Verwaltungsrat oder einen Aufsichtsrat delegiert werden, zudem muss der Regierungsrat dem Landrat regelmässig über die Tätigkeit in den genannten Organen berichten.
Einer Stellungnahme des BUD-Rechtsdienstes konnte die Finanzkommission entnehmen, dass sämtliche Körperschaften, an welche der Kanton öffentliche Aufgaben überträgt, der Finanzkontrolle unterstellt sind. Ebenso sind es Körperschaften, an welchen er finanziell beteiligt ist, dies unabhängig von der Rechtsform und auch ausserhalb der Kantonsverwaltung. Damit untersteht also auch die NSNW der Finanzaufsicht durch die Finanzkontrolle. Die drei Beteiligungskantone unterzeichneten eine entsprechende Absichtserklärung und die Baselbieter Regierung versicherte, sie werde darauf drängen, die Kontrollrechte der Finanzkontrolle in den Statuten der NSNW ausdrücklich zu verankern.
Einige Mitglieder der Finanzkommission konnten nicht überzeugt werden, dass die oben genannten Mittel und Regelungen ausreichen, um die parlamentarische Ober- und Finanzaufsicht wahrzunehmen.
Zur Mehrwertsteuer: Wenn das Tiefbauamt bisher Dienstleistungen für den Unterhalt der Kantonsstrassen erbrachte, waren diese Leistungen nicht mehrwertsteuerpflichtig. Ein externes Gutachten, aber auch zusätzliche Abklärungen beim Bund ergaben, dass alle neuen Gesellschaften, auch Gebietseinheiten mit so genannten Lead-Kantonen, ab 1. Januar 2008 mehrwertsteuerpflichtig sein werden. Die entsprechenden Argumente können dem Mitbericht der Finanzkommission entnommen werden. In diesem Zusammenhang seien die Aussagen seitens Bund wichtig, dass sich die Preise in den Leistungsvereinbarungen exklusive Mehrwertsteuer verstehen. Der Bund werde die Mehrwertsteuer den Gebietseinheiten zusätzlich abgelten. Noch offen bleibt allerdings, wie die entsprechende Regelung im revidierten Mehrwertsteuergesetz (in zirka vier Jahren) aussehen wird. Damit ist vorerst auch unklar, ob ein allfälliger Wettbewerbsnachteil gegenüber den Rechtsformen anderer Gebiete bestehen wird.
Das Tiefbauamt wird in Zukunft nicht mehr über die kritische Grösse verfügen, um Unterhaltsleistungen für die H2 und die H18 selbst ausführen zu können. Diese Unterhaltsleistungen werden daher der NSNW übertragen und entsprechend werde eine Mehrwertsteuer zu entrichten sein. Die Frage, ob die Mehrbelastung dank der Effizienzsteigerung durch die NSNW kompensiert werden könne, bleibe offen.
Der Finanzkommission wurde bezüglich Haftungsfrage dargelegt, dass die NSNW durch ihre Versicherungen bzw. mit dem Aktienkapital hafte. Im Weiteren bestehe die Möglichkeit, auf die Verwaltungsräte Regress zu nehmen. Auch hier jedoch bleibt die Frage offen, ob es sich der Kanton Basel-Landschaft aus politischer Sicht leisten könnte, in Haftungsfällen auf weitergehende Forderungen nicht einzugehen.
Zur Rechtsform der AG und somit zum Fazit der Finanzkommission: Die Nordwestschweiz wählte als einziges Gebiet die Form der Aktiengesellschaft, in den übrigen Kantonen bestehen Leistungsvereinbarungen direkt mit dem Bund oder von Lead-Kantonen eines Gebiets mit dem Bund. Die Vorteile der Rechtsform der Aktiengesellschaft für die NSNW konnten die Finanzkommission nicht überzeugen. Für einige Mitglieder sei die parlamentarische Ober- und Finanzaufsicht bei einer Aktiengesellschaft zu wenig gewährleistet. Sie sähen lieber eine öffentlichrechtliche Anstalt, basierend auf einem Staatsvertrag. Dass öffentliche Aufgaben einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft übertragen werden, sei nichts besonderes, jedoch sei es ungewöhnlich, dass die Aktiengesellschaft ihrerseits über nur einen grossen Auftraggeber, nämlich den Bund, verfüge. Es bestehe also eine monopolistische Beziehung mit den damit verbundenen Risiken.
Auch der Kooperationsvertrag gab zu Diskussionen Anlass. Aus der Vielzahl der Bestimmungen gehe nicht klar hervor, welche Ziele verfolgt werden und wie viele Freiheiten der AG gewährt werden sollen. Einerseits sollen Aktienteile veräussert werden können, andererseits bestehen deutliche Übertragungsbeschränkungen. Im Falle einer Veräusserung der Aktienmehrheit würde der Bund in erster Linie die übrigen Kantone für die Leistungserbringung anfragen.
Marc Joset betont, dass die Finanzkommission anlässlich der drei Sitzungen, an welchen die Vorlage traktandiert war, gut dokumentiert wurde und kompetente Auskünfte erhielt. Trotzdem blieben bis zum Schluss gewisse Zweifel am Konstrukt der NSNW, weshalb sich die Kommission knapp mit 5:4 Stimmen für Nichteintreten aussprach.
Martin Rüegg (SP) schickt vorweg, bei diesem komplexen Geschäft sei die Meinungsbildung in der SP-Fraktion nicht sehr einfach gewesen. Das Abstimmungsergebnis in den beiden vorberatenden Kommissionen zeige ein ähnliches Bild.
Die NFA-Gesetzgebung, wie sie 2004 beschlossen wurde, verfolgte zwei Ziele: Die Beseitigung der grossen Unterschiede in der Finanzkraft der Kantone sowie die Erhöhung der Effizienz in der staatlichen Leistungserbringung durch eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Im Zuge der Reorganisation der verschiedenen Aufgaben übernahm der Bund die Aufgabe des Baus, des Betriebs und des Unterhalts der Nationalstrassen. Neben der klaren Aufgabenteilung existieren beispielsweise aber auch Verbundaufgaben oder gemeinsame Kantonsaufgaben.
Bisher waren der Bund und die Kantone gemeinsam für die Nationalstrassen zuständig, neu geht diese Aufgabe vollständig an den Bund über. Martin Rüegg ist Artikel 49a des Bundesgesetzes sehr wohl bekannt, wonach der Bund Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen abschliesst oder gewisse Aufgaben eben selbst übernimmt.
Die aktuelle Vorlage entspreche in diversen Belangen nicht den Vorgaben des NFA, weshalb eine grosse Mehrheit der SP-Fraktion auch nicht darauf eintreten wolle.
1.
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Die Zuständigkeit für die Nationalstrassen liegt beim Bund. Das vorliegende Konstrukt gleiche einem schmerzhaften Spagat und könne die SP-Fraktion nicht befriedigen.
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2.
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Anstatt billiger wird die Aufgabe für den Kanton, zumindest zu Beginn, rund 10 % teurer, unter anderem wegen neu zu leistender Mehrwertsteuer, zusätzlichen Leistungen an Fahrzeugversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen, etc. Laut ASTRA soll der Betrieb mittelfristig günstiger werden, jedoch bezweifelt die SP diese Aussage.
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3.
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Der Zeckartikel im Kooperationsvertrag (Artikel 2, insbesondere Absatz 2) geht der SP zu weit. Dieser Artikel sei viel zu offen formuliert. Wozu soll die AG andere Unternehmen gründen können oder sich an anderen Unternehmen beteiligen?
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4.
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Die parlamentarische Oberaufsicht sei nicht geregelt und die Finanzaufsicht zu wenig griffig formuliert. Eine Debatte, wie sie heute zu Traktandum 11 (UKBB) stattfand, könne und werde in Zukunft nicht möglich sein.
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5.
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Der Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassen und letztlich auch von Nationalstrassen wird von der SP als Teil des Service Public betrachtet. Eine Auslagerung und eventuelle spätere Privatisierung stellt die SP nicht zufrieden.
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Fazit: Der Kanton Basel-Landschaft soll sich an einer AG beteiligen, welche teurer sein wird, weniger Einfluss und Kontrollen ermöglicht und mittels eines komplizierten Kooperationsvertrags wiederum eine öffentlichrechtliche Anstalt darstellt. Hinter dieses Vorhaben setzt die SP-Fraktion Fragezeichen und erachtet es als richtig, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Urs Hess (SVP) kann Martin Rüeggs (SP) Befürchtungen, der Strassenunterhalt werde für Basel-Landschaft teurer, nicht folgen. Die SVP-Fraktion habe die gesamte Vorlage genauestens studiert und Erkundigungen beim ASTRA ergaben, dass dieses klar eine Trägerschaft durch die Kantone wünsche. Die beste Lösung für unsere Region sei daher eine AG.
Die SVP kann nicht verstehen, dass es Stimmen gegen die geplante AG gebe, an welcher eigentlich nur die öffentliche Hand beteiligt sei. Es bestehen bereits derartige Aktiengesellschaften, beispielsweise die BLT. Als Antwort auf den NFA und die Aufgabe, den Unterhalt der Nationalstrassen zu gewährleisten, erachtet die SVP eine AG als richtig. Damit könnten auch die Arbeitsplätze der bisher beim Tiefbauamt angestellten Personen erhalten bleiben.
Die SVP-Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und diesem in der vorliegenden Form zustimmen.
Hanspeter Frey (FDP) stellt fest, die notwendigen Änderungen beim National- und später auch Kantonalstrassenunterhalt seien auf den NFA zurückzuführen. Er kritisiert jedoch, dass zur Bearbeitung der aktuellen Vorlage nicht mehr Zeit zur Verfügung stand. Die NFA-Vorlage wurde bereits im Frühjahr in einer Spezialkommission beraten und schon damals war klar, dass der Nationalstrassenunterhalt neu geregelt werden müsse.
Die FDP-Fraktion stimmte von Anfang an der Organisationsform einer AG zu und ging in ihrer Vernehmlassung sogar so weit, eine echte Privatisierung ohne Staatsbeteiligung mit sozial verträglichen Übergangslösungen zu fordern. Leider fand dieses Anliegen jedoch kein Gehör, weshalb die FDP heute der ihrer Meinung nach zweitbesten Lösung, der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG, zustimmen wird.
Mit der Organisationsform einer AG konnten in Basel-Landschaft bereits gute Erfahrungen gesammelt werden, beispielsweise bei der BLT. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass sich eine AG auch bei den Rheinhäfen und bei anderen Organisationen aufdrängen werde. Alle übrigen Organisationsformen für den Nationalstrassenunterhalt bedürften zusätzlicher Regelungen und würden so zu einem Moloch, welcher nur schwer durchschaubar wäre. Die FDP kann die Meinung, bei einer AG sei die Oberaufsicht eingeschränkt, nicht teilen. Die Finanzkontrolle sei klar mit der Oberaufsicht betraut.
Heute werde von Bundesseite betont, die Kantone hätten grossen Wert darauf gelegt, den Unterhalt der Nationalstrassen betreiben zu können. Als beste Lösung hätte die FDP jedoch eine Privatisierung des Strassenunterhalts erachtet.
Gemäss Businessplan geht man von einem Auftragsvolumen von 50 Mio. Franken aus (Bund 35 Mio., 3 beteiligte Kantone 15 Mio.). In Basel-Landschaft sollen die H2 und die H18 durch die NSNW unterhalten werden. Als kleinen Makel bezeichnet Hanspeter Frey die Tatsache, dass der Auftraggeber gleichzeitig auch Verwaltungsrat sei. Er hofft trotzdem, dass alles marktkonform laufen werde.
Die FDP ist der Überzeugung, der Landrat solle der NSNW heute zustimmen, dies speziell um alle Unsicherheiten und Unklarheiten auszuräumen und damit sich alle Angestellten im Werkhof oder auf der Nationalstrasse wieder auf ihre Aufgabe konzentrieren können. Tritt der Landrat nicht auf das Geschäft ein, wird das Personal im Regen stehen gelassen. Das Know-How bezüglich Arbeiten auf den National- und Hochleistungsstrassen, welches über viele Jahre hinweg aufgebaut wurde, soll weiterhin genutzt werden.
Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage 2007/176 aus. Gleichzeitig soll das Thema eines Verkaufs der AG in fünf bis sieben Jahren weiterverfolgt werden.
Elisabeth Schneider (CVP) berichtet, die CVP/EVP-Fraktion habe anfänglich eigentlich die Meinung geäussert, wenn die Nationalstrassen nach der Neugestaltung des NFA schon ins Eigentum des Bundes übergingen, dann solle dieser auch für den Unterhalt besorgt sei. Im Vernehmlassungsverfahren zum NFA sprachen sich die Kantonsregierungen jedoch dafür aus, dass die Kantone trotzdem noch zuständig sein können. Laut NFA ist für die Nationalstrassen ausschliesslich der Bund zuständig, die Kantone werden vom Betrieb und Unterhalt entlastet. Das Ziel des NFA ist neben dem Lastenausgleich auch eine Entflechtung der Aufgaben.
Die Tatsache, dass die Kantone mittels Leistungsauftrag durch den Bund nun wiederum mit dem Unterhalt beauftragt werden, liegt ein Stück weit quer in der Landschaft. Mit der Zustimmung zum NFA im November 2004 zeigte sich das Schweizer Volk damit jedoch einverstanden, genauso wie der Landrat, welcher am 21. Juni 2007 die kantonale Umsetzungsvorlage verabschiedete. Darin wurde mit der Änderung von § 2 des Strassengesetzes der Regierung die Kompetenz gegeben, Leistungsvereinbarungen mit dem Bund abzuschliessen und eine entsprechende Organisation zu gründen. In der Vorlage war bereits davon die Rede, dass die Nordwestschweizer Baudirektoren beabsichtigen, gemeinsam eine AG zu gründen.
Elisabeth Schneider studierte die NFA-Vorlage sowie das Protokoll im Bezug auf die Thematik Nationalstrassenunterhalt genau und stellte fest, dass die Änderung des Strassengesetzes damals völlig unumstritten war, obwohl bekannt war, dass die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone eine AG zu gründen beabsichtigten. Beispielsweise Regula Meschberger (SP) stimmte im Namen der SP den Änderungen des Strassengesetzes explizit zu. Dadurch erhielt die Regierung die Kompetenz, eine Organisation für den Strassenunterhalt zu gründen. Da der Regierung diese Kompetenz zugesprochen wurde, soll sie nun auch eine Organisation gründen, wie sie es für richtig erachtet. Die CVP/EVP-Fraktion wird folglich nicht auf die Organisationsform eingehen.
Laut Elisabeth Schneider sind der Titel der Vorlage und derjenige des Landratsbeschlusses völlig falsch, denn dieser verspreche dem Landrat die Kompetenz zur Gründung der NSNW. Über diese Kompetenz jedoch verfüge der Landrat nicht. Die Mitglieder des Landrates sollten sich bewusst sein, dass es hier um eine reine Kreditvorlage gehe.
Der Regierung könne vorgeworfen werden, dass die aktuelle Vorlage zu spät in den Landrat kam, denn sie hätte parallel zur NFA-Vorlage im Rat behandelt werden sollen. Zur seriösen Beratung einer Vorlage braucht der Landrat genügend Zeit. Weiter kann der Regierung vorgeworfen werden, dass per 1. Februar 2007 bereits Anstellungen im Hinblick auf das Inkrafttreten der AG am 1. Januar 2008 vorgenommen wurden.
Aus Sicht der CVP/EVP ist es schlecht, dass sich der Kanton Basel-Stadt einfach aus der Affäre gezogen habe. Es gehe nicht an, dass sich Basel-Stadt bei denjenigen partnerschaftlichen Geschäften zurückzieht, welche nicht sehr lukrativ sind. Ein solches Verhalten schade künftigen partnerschaftlichen Geschäften.
Die CVP/EVP-Fraktion wird der Kreditvorlage zur Gründung der NSNW zustimmen, wie sie dies bereits am 21. Juni 2007 mit voller Überzeugung getan habe.
Laut Isaac Reber (Grüne) sollte bekannt sein, dass sich die Grünen weder gegen gemeinsame Lösungen noch generell gegen die Bildung von Aktiengesellschaften aussprechen. Trotzdem müssen nach Ansicht der Grünen im vorliegenden Fall grosse Fragezeichen gesetzt werden.
Die integrale Verantwortlichkeit für die Nationalstrassen liegt neu beim Bund. Den Kantonen kommt das Vorrecht zu, Aufgaben (hier der Betrieb und Unterhalt) im Auftrag des Bundes zu übernehmen. Dieses Vorrecht auszuüben mache dann Sinn, wenn die Kantone beim Betrieb und Unterhalt weiterhin ein gewichtiges Wort mitreden wollen. Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch die Frage, weshalb eine AG und keine öffentlichrechtliche Anstalt gegründet werden soll. Falls der Kanton nicht darauf aus sei, in Zukunft betreffend Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen mitzuentscheiden, müsse man sich fragen, weshalb sich Basel-Landschaft diesbezüglich einem unternehmerischen Risiko aussetzen sollte. Weiter stellt sich die Frage, ob mit der geplanten Gründung einer AG nicht auch Konfliktpotential mit der Privatwirtschaft geschaffen werde. Von Hanspeter Frey (FDP) und Urs Hess (SVP) möchte Isaac Reber wissen, weshalb unser Kanton in Zukunft für die gleiche Leistung zehn Prozent mehr bezahlten soll.
Bei der Nordwestschweiz handelt es sich um die einzige Region in der Schweiz, welche sich für das Modell einer AG entschieden hat. Die Grünen sind dezidiert der Ansicht, dass dies im vorliegenden Fall nicht der richtige Entscheid war und lehnt die Vorlage 2007/176 daher ab.
Karl Willimann (SVP) betont, in der Finanzkommission habe man das vorliegende Geschäft objektiv beurteilt und hinterfragt, ob die Form einer Aktiengesellschaft unter den herrschenden Rahmenbedingungen die ideale Lösung sei. Er selbst sei zwar der Meinung, eine Aktiengesellschaft sei nicht die richtige Lösung, wolle sich jedoch nicht mehr weiter dazu äussern. Was ihn persönlich am ganzen Geschäft speziell ärgert, sei der damit verbundene zeitliche Druck. Er moniert, die Kommissionen und der Landrat würden regelmässig zu spät mit gewissen Vorlagen bedient, welche auf einen bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten sollen. Falls dies so weitergehe, müsse der Landrat auch einmal Nein sagen, wie dies die Bildungskommission am letzten Donnerstag tat.
Die Regierung müsse sich unbedingt eine andere Terminplanung zurechtlegen, damit Vorlagen zeitlich kongruent überwiesen werden. Gerade das vorliegende Geschäft wurde beispielsweise im Aargau und im Kanton Solothurn bereits im Frühjahr behandelt, nicht erst dreissig Tage, bevor es in Kraft treten sollte.
Eric Nussbaumer (SP) bezeichnet die aktuelle Vorlage ebenfalls als nicht das Gelbe vom Ei, trotzdem könne man sich dazu eine Meinung machen und heute entscheiden. Nicht wegen dem zeitlichen Druck, sondern wegen den qualitativen Mängeln der Vorlage müsse man diese ablehnen.
An den Sprecher der SVP gewandt meint Eric Nussbaumer, laut Vorlage werden für den Kanton Mehrkosten beim Unterhalt der Kantonsstrassen anfallen. Selbst wenn diese Mehrkosten nicht sehr hoch seien, müsse man ehrlich sein und diese auch beim Namen nennen.
Den Argumenten der CVP/EVP-Fraktion kann Eric Nussbaumer gar nicht folgen. Zum Kauf einer Beteiligung sei ein Verpflichtungskredit notwendig, deshalb dürfe der Regierungsrat eine solche Beteiligung ohne Verpflichtungskredit niemals eingehen.
Die aktuelle Vorlage weise zwei Merkmale auf: Die zuständigen Regierungsräte haben die Finanzkontrolle und die parlamentarische Oberaufsicht vergessen. Die Finanzkontrolle wies rechtzeitig darauf hin und ein entsprechender Passus wurde eingebaut. Noch immer jedoch fehlt eine Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht. Eric Nussbaumer will sich interkantonalen Zusammenschlüssen nicht verschliessen, jedoch müsse jedes Parlament darauf achten, dass die parlamentarische Oberaufsicht berücksichtigt wird. Da dies im vorliegenden Fall nicht stattfand, wird Eric Nussbaumer nicht auf die Vorlage eintreten.
Jürg Degen (SP) äussert sich zu seiner Interpellation 2007/092 (Auslagerung und Privatisierung des Nationalstrassenunterhaltes), welche vom Regierungsrat bereits einen Monat nach der Einreichung beantwortet worden war. Dafür bedankt er sich herzlich. Das Geschäft war auch schon mehrmals im Landrat traktandiert, jedoch immer am Ende der Traktandenliste, so dass es jeweils nicht mehr behandelt wurde. Heute nun wird es zufälligerweise gemeinsam mit der Vorlage zum NSNW behandelt. Da seine Fragen in die Behandlung der obgenannten Vorlage einflossen, möchte er an dieser Stelle nicht mehr auf Einzelheiten eingehen.
Jürg Degen erklärt, er sei nicht vollständig einverstanden mit den Antworten. Zur gewählten Rechtsform: Die Tatsache, dass sich zehn von elf Gebietschaften gegen eine Aktiengesellschaft aussprachen, bestätigt Jürg Degens Bedenken, welche in Punkt 3 der Interpellation zum Ausdruck gebracht wurden. Mit der Wahl einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft begebe sich die NSNW offensichtlich aufs Glatteis, denn es sei nicht einzusehen, weshalb eine privatrechtliche AG, selbst wenn sie mehrheitlich vom Kanton getragen werde, gegenüber einer privatrechtlichen AG privater Investoren irgendwelche Sonderrechte geltend machen könnte. Die entsprechende Interpretation von Art. 49a des NFA durch den Bundesrat und das ASTRA sei mit Sicherheit weder im Rahmen der bilateralen Verträge EU-tauglich noch im Rahmen der GATT-Verhandlungen WTO-tauglich.
Es sei nicht ausgeschlossen, dass dem Landrat in fünf bis sieben Jahren eine Vorlage zum Verkauf der Aktien der NSNW unterbreitet werde. Dies entspräche vielen bereits gemachten Erfahrungen, dass ein Bereich zuerst ausgelagert, dann privatisiert und schliesslich verkauft wird. Die NSNW werde dann dem Konkurrenzdruck privater Mitbewerber aus dem In- und Ausland ausgesetzt sein und langfristig werde so massiver Druck auf die Löhne und Anstellungsbedingungen des Personals aufgebaut. Die Beteuerungen der Regierung, dass sich die Situation des Personals weder deutlich verbessert noch verschlechtert hat, werden in Zukunft vielleicht reine Makulatur sein.
Martin Rüegg (SP) dankt Karl Willimann (SVP) für dessen Votum. Auch in der Bau- und Planungskommission habe man in letzter Zeit viele Geschäfte unter Zeitdruck verabschiedet, worunter die Beratungen und Entscheide litten.
Zu Urs Hess (SVP) meint Martin Rüegg, aus Folien des Vizedirektors des ASTRA komme klar zum Ausdruck, dass Mehrausgaben von 37 % auf die Gebietseinheiten zukommen werden, wovon das ASTRA 5 bis 11 % Teuerung anerkennt.
Von Hanspeter Frey (FDP) möchte Martin Rüegg wissen, wo im Kooperationsvertrag die parlamentarische Oberaufsicht geregelt sei.
Auf Bundesebene wurde das vorliegende Geschäft im Jahr 2004 bereits vorgespurt und im Juni 2007 auf Kantonsebene weitergeführt. Damals jedoch lag die heutige Vorlage noch nicht vor und sie konnte nicht in die Diskussionen einbezogen werden.
Martin Rüegg zeigt sich erstaunt über die Einhelligkeit der Meinungsäusserungen. Sollte mehrheitlich Eintreten beschlossen werden, wird die SP-Fraktion einen Rückweisungsantrag stellen, um die beanstandeten Mängel zu korrigieren.
Elisabeth Schneider (CVP) versteht die Haltung der Ratslinken nicht, denn mit dem NFA wurde das Bundesstrassengesetz revidiert und im Zusammenhang mit der Revision des kantonalen Strassengesetzes im Juni 2007 meldete sich niemand zu Wort. Die NFA-Vorlage listete bereits die nächsten Schritte auf.
Zu Jürg Degens (SP) Befürchtungen bezüglich der Auslagerung, der Privatisierung und einem allfälligen Verkauf der NSNW: Was wird mit unserem Personal geschehen, wenn der Bund das Unternehmen übernimmt? Auch dieser werde am Schluss allenfalls eine Privatisierung oder einen Verkauf vornehmen und der Landrat werde dann ebenfalls nicht über ein Oberaufsichtsrecht verfügen.
Die Gründung einer AG stelle einen wichtigen, ersten Zwischenschritt dar. Sollte das Unternehmen gut laufen, würde Elisabeth Schneider einer Privatisierung sehr positiv gegenüberstehen.
Tritt der Landrat nun nicht auf das Geschäft ein, wird der Bund tun, was er will. Mit der NSNW werde der Landrat zumindest eine Kontrolle haben.
Elisabeth Schneider ruft die Ratsmitglieder dazu auf, an den Voten vom 21. Juni 2007 festzuhalten und das vorliegende Geschäft zu verabschieden.
Dieter Schenk (FDP) betont, die Mehrkosten für unseren Kanton würden in erster Linie durch die Mehrwertsteuer (siehe Bericht der Finanzkommission) verursacht, welche künftig zu entrichten ist, falls die AG Arbeiten für den Kanton Basel-Landschaft übernimmt.
Primär liege beim vorlieglenden Geschäft die Oberaufsicht beim Bund, die GPK könne aber immer weitere Auskünfte verlangen bei Institutionen, welche vom Kanton Geld erhalten.
Die FDP blieb ihrer Linie treu und betonte auch in der Finanzkommission, man werde die vorliegende, zweitbeste Lösung unterstützen. Zwar behage es auch der FDP nicht, dass die Vorlage so spät an den Landrat gelangte und bereits vieles in die Wege geleitet wurde. Was aber würde bei einer Ablehnung durch den Landrat geschehen? Der Bund wäre nicht verpflichtet, das beim Kanton angestellte Personal zu übernehmen. Es könne nicht in der Absicht der SP liegen, dass diese Leute plötzlich auf der Strasse stehen könnten.
Eric Nussbaumer (SP) erklärt, bei Nichteintreten müsste gemäss Nationalstrassengesetz die Ausführung der Unterhaltsarbeiten entweder an den Kanton oder an eine von den Kantonen gebildete Trägerschaft übertragen werden. Erst wenn sämtliche Kantone eines Gebiets nichts mehr mit der Ausführung zu tun haben wollen, darf der Bund die Aufgaben an Dritte übertragen oder notfalls selbst übernehmen.
Rolf Richterich (FDP) äussert sich zu den Mehrkosten auf den Kantonsstrassen. Diese entstehen nicht wegen der Organisationsform, sondern weil Basel-Landschaft zu klein ist und daher gewisse Leistungen in Zukunft wird einkaufen müssen.
Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) möchte das Geschäft trotz der fortgeschrittenen Zeit noch zu Ende behandeln.
Ruedi Brassel (SP) stellt den Ordnungsantrag, die Behandlung der Vorlage 2007/176 an dieser Stelle zu unterbrechen. Das Votum des zuständigen Regierungsrates stehe noch aus und ausserdem liegen Anträge vor, weshalb es angebracht wäre, der Angelegenheit genügend Zeit zu widmen und die Diskussion an der Nachmittagssitzung wieder aufzunehmen.
://: Ruedi Brassels Ordnungsantrag wird mit 60:18 Stimmen bei 2 Enthaltungen stattgegeben und Traktanden 5 und 6 somit am Nachmittag weiter diskutiert. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung der Beratungen Traktandum 5
Fortsetzung (Protokoll)