Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007 |
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2007-184
vom 21. August 2007
Vorlage:
Basellandschaftliche Pensionskasse: Separate Rechnungsführung und Verschiebung der Amtszeit des Verwaltungsrates
- Bericht der Finanzkommission vom
31. Oktober 2007
- Beschluss des Landrats am 29. November 2007: < beschlossen >
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Dekret
Nr. 226
Es ist, so Marc Joset (SP), wichtig, dass die Pensionskasse separate Rechnungen führen kann. Diese Transparenz ist bei Zusammenschlüssen von kantonsübergreifenden Institutionen, bei Fusionen von Personalbeständen aus Pensionskassen mit unterschiedlichen Deckungsgraden und bei Neuanschlüssen, wo die Gelder zu 100% eingebracht werden oder worden sind, gefordert.
Die separate Rechnungsführung zeitigt Auswirkungen auf die Struktur der Pensionskassen. Der weitaus grösste Teil der Versicherten - alle Kantonsangestellten und die meisten angeschlossenen Arbeitgeber - verbleiben in einem einzigen Vorsorgewerk. Die neu angeschlossenen Arbeitgeber mit Volldeckung oder mit Beitragsprimat werden jeder für sich ein Vorsorgewerk haben. Allerdings werden die Risiken "Tod und Invalidität" in einem gemeinsamen Pool geführt. Auch Rentnerinnen und Rentner werden in einem einzigen Vorsorgewerk geführt. Faktisch ist das schon heute der Fall. Die Vermögensanlage wird global vorgenommen, um von tieferen Kosten zu profitieren. Die Vermögensrendite wird dem einzelnen Vorsorgewerk zugewiesen. Die Auswirkung auf den Gesamtdeckungsgrad wird gering sein. Der Rückgang wird sich aber innerhalb eines Prozentpunktes bewegen.
Auch mit der Verschiebung der Amtszeit ist die Finanzkommission einverstanden. Nur eine kleine redaktionelle Änderung wurde angebracht.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, dem abgeänderten Entwurf des Landratsbeschlusses, bzw. dem geänderten Pensionskassendekret zuzustimmen.
Rita Bachmann (CVP) und die CVP/EVP-Fraktion erachten die Änderungen als richtig und notwendig. Die Fraktion begrüsst die Möglichkeit, dass somit die BLPK ihr Angebot noch stärker differenzieren und an die heutigen Erfordernisse anpassen kann. Sie schafft damit die besten Voraussetzungen für einen Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimaten, der im Auge behalten werden soll. Die Fraktion stimmt einstimmig zu.
Auch Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) und die SVP-Fraktion stimmen der Dekretsänderung einstimmig zu.
Marianne Hollinger (FDP) und die FDP-Fraktion begrüssen die Vorlage und stimmen ihr einstimmig zu. Die Fraktion begrüsst besonders die Einführung abweichender Vorsorgepläne. Dazu wird die separate Rechnungsführung benötigt, um unter anderem die nötige Transparenz zu gewährleisten. Auch wird mit der separaten Rechnungsführung die Grundlage für die planmässige Einführung der Vorsorgelösung der gemeinsamen Universität geschaffen. Das soll bereits ab 01. Januar 2008 der Fall sein. Die FDP empfiehlt einstimmig die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Eric Nussbaumer (SP) wurde von der SP-Fraktion beauftragt, die einstimmige Zustimmung zur Vorlage durch die Fraktion zu verkünden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) und die Grünen werden ebenso einstimmig dieser Änderung zustimmen. Klaus Kirchmayr möchte es nicht versäumen, bei dieser Gelegenheit der BLPK zu danken. Von deren Arbeit und Führung hat er einen guten Eindruck.
- Detailberatung
Titel und Ingress,
I., §5 Abs. 2 und 3, §17 Abs. 2, §17 Abs. 3 und 4, §18 Abs. 1 und 2, §18 Abs. 3 und 4, §19, §20, §21, §55 Abs. 4 und 5, II.
keine Wortmeldungen
kein Rückkommensantrag
://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2007/184 mit 63:0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK Dekret)
Änderung vom 29. November 2007
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 22. April 2004 (GS 35.93, SGS 834.2) über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK Dekret) wird wie folgt geändert:
§ 5 Absätze 2 und 3
2 Die BLPK führt jeweils separate Rechnungen für die folgenden Bestände:
a.
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die aktiven versicherten Personen, die der Vorsorgeordnung dieses Dekrets unterstellt sind, sofern nicht Buchstabe b gilt;
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b.
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die aktiven versicherten Personen eines angeschlossenen Arbeitgebenden, für den im Anschlussvertrag eine separate Rechnung vorgesehen ist oder für den gemäss § 4 Absatz 1 ein abweichender Vorsorgeplan oder mehrere abweichende Vorsorgepläne bestehen;
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c.
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die Gesamtheit der Renten.
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3 Die Einzelheiten regelt der Verwaltungsrat.
§ 17 Absatz 2
Aufgehoben.
§ 17 Absätze 3 und 4
3 Der Anteil des angeschlossenen Arbeitgebenden an einem Fehlbetrag ergibt sich aus der separaten Rechnung gemäss § 5 Absatz 2. Er bestimmt sich im Verhältnis zu den Vorsorgekapitalien.
4 Weist die separate Rechnung der Gesamtheit der Renten einen Fehlbetrag aus, hat der Arbeitgebende den auf ihn entfallenden Anteil zurückzuerstatten. Der Anteil bestimmt sich ebenfalls im Verhältnis zu den Vorsorgekapitalien.
§ 18 Titel, Absätze 1 und 2
Anspruch bei Auflösung des Anschlussvertrages
1 Der Anspruch auf allfällige zusätzliche Vorsorgemittel (Rückstellungen, Wertschwankungsreserven und freie Mittel) bei Auflösung des Anschlussvertrages ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung gemäss § 5 Absatz 2.
2 Die Einzelheiten werden im Reglement zu den Voraussetzungen und dem Verfahren bei einer Teil- oder Gesamtliquidation geregelt.
§ 18 Absätze 3 und 4
Aufgehoben.
§§ 19 - 21
Aufgehoben.
§ 55 Absätze 4 und 5
4 Die laufende Amtsperiode des Verwaltungsrates wird bis 30. Juni 2008 verlängert.
5 Die Amtsperiode des Verwaltungsrates beginnt am 1. Juli.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei
Fortsetzung