Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2007

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2007-175 vom 17. Juli 2007
Vorlage: Teuerungsausgleich: Anpassung der Indexberechnung
- Bericht der Personalkommission vom 1. November 2007
- Beschluss des Landrats am 29. November 2007: < beschlossen > || Landratsbeschluss



Nr. 225

Christine Mangold (FDP) erklärt, dass der Landrat gemäss §49 des Personaldekrets jährlich über den Teuerungsausgleich auf den Löhnen des Staatspersonals beschliesst. So wird es der Landrat auch dieses Jahr am 12. Dezember vor der Budgetsitzung tun, wie er es in der Vergangenheit stets tat. Als Orientierungsgrösse für die Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände diente bis anhin die ungemittelte Teuerung von Oktober zu Oktober des Landesindexes der Konsumentenpreise. In der Vergangenheit wurde dieses Vorgehen immer wieder als unbefriedigend erachtet. Die zur Abstimmung stehende Vorlage zeigt als Alternative zum heutigen System die gemittelte Jahresteuerung in den Varianten „Gemittelte Teuerung Kalenderjahr" oder „Gemittelte Teuerung November bis Oktober" auf.


Die "Gemittelte Teuerung Kalenderjahr" liegt erst zu Beginn des kommenden Jahres vor, der Regierungsantrag muss aber bereits im November zuhanden des Parlaments gestellt werden. Daher entschied man sich, die „Gemittelte Teuerung November bis Oktober" vorzuschlagen. Der Systemwechsel als solcher war in der Kommission unbestritten. Diskutiert wurde, dass der Zeitpunkt des Systemwechsels eine einmalige Wirkung habe, die in Zukunft weder nach oben, noch nach unten kompensiert würde. Der Effekt betreffe darum nicht nur Mitarbeitende mit kurzen Arbeitsverhältnissen, sondern alle. Dass bei einem Systemwechsel bestimmte Unschärfen auftreten könnten, war der FKD bekannt. Jedoch hätten auch die Mathematiker der ABP das neue System genau analysiert und geprüft und den neuen Weg einhellig als vernünftig gutgeheissen. Es wurde immer gesagt, dass die Umstellung der Methode einzig zum Ziel habe, die Budgetierung durch die Glättung der Teuerungskurve zu verbessern.


Ein weiterer Diskussionspunkt war, dass der Landesindex eine Zahl und nicht eine Teuerung sei. Somit könne er keine Orientierungsgrösse sein. Da man in diesem Punkt aber nichts an der bisherigen Fassung änderte - die alte Fassung wurde lediglich ergänzt um das Wort "gemittelte" und die Zeitspanne erstreckt sich von November zu Oktober - stimmte eine Mehrheit der Kommission der Variante der Regierung zu. Die Personalkommission beantragt daher, den Landratsbeschluss zu genehmigen. Die Personalkommission stimmte dem Landratsbeschluss mit 8 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen zu.


Eva Chappuis (SP) erklärt, dass sich die SP-Fraktion einstimmig hinter diese Vorlage stellt. Die Umstellung ist vernünftig. Die einmaligen Auswirkungen scheint man im Griff zu haben, wie die Teuerungsausgleichsvorlage, die noch unterwegs ist, belegt. "Durch mit dieser Sache", denn so wird der Kanton eine Regelung vorweisen können, die näher am Portemonnaie der Leute ist.


Gemäss Paul Jordi (SVP) liegt der Vorteil der neuen Berechnung in der Gleichmässigkeit der gemittelten Jahresteuerung. Die SVP-Fraktion empfiehlt daher, dieser zuzustimmen.


Petra Schmidt (FDP) stellt fest, dass die Kommissionspräsidentin bereits alles Wichtige sagte. Die FDP-Fraktion befürwortet den Systemwechsel.


Auch Birgitta Rebsamen (CVP) und die CVP/EVP-Fraktion unterstützen die Vorlage der Regierung. Der Systemwechsel ist aus mehreren Gründen sinnvoll, weshalb sich die Fraktion für Zustimmung ausspricht.


Christoph Frommherz (Grüne) und die Grünen unterstützen diese Vorlage ebenfalls vorbehaltlos.



- Detailberatung

Titel und Ingress,


I., §49 Abs. 2


keine Wortmeldungen


II.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) nimmt an, dass das Datum auf den 01. Januar 2008 geändert werden müsse.


Da der Regierungsrat zwischenzeitlich weiss, was in der Teuerungsvorlage beantragt wurde und noch mit der alten Regelung gearbeitet werden soll, bestätigt Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP), dass diese Änderung richtig wäre.


Da sich kein Widerspruch erhebt, verliest Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) die geänderte Variante:


"Diese Änderung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft."


kein Rückkommensantrag


://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2007/175 mit 57:0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]



Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret)

Änderung vom 29. November 2007


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf das Gesetz vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz), beschliesst:


I.


Das Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) wird wie folgt geändert:


§ 49 Abs. 2


2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise von November des Vorjahres bis Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht.


II.


Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



Fortsetzung

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