Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2005 |
2005-287 vom 1. November 2005
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 3. November 2005
- Beschluss des Landrates < alle Fragen beantwortet >
Nr. 1445
Wie zu vernehmen ist, werden an Baselbieter Gerichten nur noch Absolventinnen und Absolventen der Uni Basel zu juristischen Praktika zugelassen.
Die Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro beantwortet.
Frage 1
Stimmt es, dass nur noch Absolventinnen und Absolventen der Uni Basel zu juristischen Praktika an Baselbieter Gerichten und in der Baselbieter Verwaltung zugelassen werden? Ist dies mit dem Binnenmarktgesetz vereinbar?
Antwort
In der kantonalen Verwaltung werden immer wieder juristische Volontäre und Volontärinnen eingestellt, die ihre Studien an anderen Universitäten als Basel abgeschlossen haben. Zur Zeit arbeiten beim Rechtsdienst zwei (von drei) Volontärinnen, die in Freiburg studiert und abgeschlossen haben.
An den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden wurde aufgrund der grossen Nachfrage 2004 eine Priorisierung vorgenommen, wonach nur noch Absolvent(inn)en der Uni Basel, die im Kanton Basel-Landschaft die Anwaltsprüfung ablegen möchten und noch kein Volontariat absolviert haben, für ein Praktikum zugelassen wurden. Dies führte vorübergehend dazu, dass Absolvent(inn)en anderer Universitäten kein Volontariat mehr machen konnten.
Per 1. Oktober 2005 ist diese Regelung aufgehoben worden. Neu gilt die folgende, vierstufige Priorisierung:
1.
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Wohnsitz in BL oder BS, noch kein Gerichtsvolontariat absolviert
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2.
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Wohnsitz in BL oder BS, schon ein Gerichtsvolontariat absolviert, aber noch keine 18 Monate lang
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3.
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Wohnsitz ausserhalb BL oder BS, noch kein Gerichtsvolontariat absolviert
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4.
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übrige Anwärter/innen.
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Die Gerichte können in begründeten Fällen einen Volontär oder eine Volontärin auch ablehnen.
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Frage 2
Wenn Nein, wann wird diese Regelung wieder abgeschafft?
Antwort
Die Regelung ist, wie beschrieben, bereits gelockert worden.
2. Christian Steiner : SBB Cargo
SBB Cargo baut ab. Durch die Reduktion von Verladezentren wird auch die Holzwirtschaft in empfindlicher Weise betroffen sein. Auch auf die beabsichtigten Holzschnitzeltransporte in das projektierte Holzheizkraftwerk in Basel könnte sich dies negativ auswirken.
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen:
Frage 1
Unterstützt der Regierungsrat den Bahntransport von Gütern?
Antwort
Ja. Die Regierung ist bestrebt, für den Bahntransport von Gütern günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Güterverkehr untersteht aber der Marktwirtschaft, und der Einfluss der Politik ist - wie sich in den vergangenen Tagen gezeigt hat - eher gering.
Frage 2
Welche Möglichkeiten hat der Regierungsrat, auf das Konzept für regionale Freiverladzentren von SBB-Cargo einzuwirken, und wird er dies auch tun?
Antwort
Die SBB Cargo AG ist in ihren unternehmerischen Entscheiden grundsätzlich frei. Die Konferenz der kantonalen Direktoren des ö ffentlichen Verkehrs (KöV) hat am 2. November 2005 klar ausgedrückt, dass im Cargobereich der SBB ein Rationalisierungspotenzial besteht. Dieses soll jedoch zuerst analysiert und umgesetzt werden, bevor Bedienungspunkte gestrichen werden. Die Absicht der SBB Cargo, 187 Bedienungspunkte zu streichen, ist für die KöV ein zu grosser Einschnitt, den sie ablehnt. Die SBB Cargo würde sich damit aus der Flächenbedienung zurückziehen. Bei der anstehenden Feinplanung müssen Bund und Kantone einbezogen werden.
Vom Bund fordern die Kantone, die Trassensubventionen für die Periode 2006-2008 in der Höhe von jährlich CHF 30 Mio. frühestens dann zu sistieren, wenn die Auswirkungen der LSVA-Erhöhung bekannt sind - also voraussichtlich 2008, abhängig von der Eröffnung des Lötschbergtunnels.
Frage 3
Unter den zu überprüfenden oder gar zu schliessenden Bedienpunkten befindet sich auch die Station Liesberg, wo täglich 9 Container Verbrennungsschlacke aus der KVA Basel auf die Deponie der KELSAG umgeschlagen werden. Besteht die Absicht, diesen Schlackentransport künftig auf der Strasse abzuwickeln?
Antwort
Verantwortlich für den Schlackentransport ist die KVA Basel. Diese hat den Auftrag an die Firma ACTS (Abrollcontainer-Transportsystem) vergeben. Diese wird nun mit der SBB Cargo über neue Lösungen verhandeln. Der Entscheid ist nicht vor Ende November 2005 zu erwarten. Eine Aussage, wie der Schlackentransport künftig organisiert wird, ist noch nicht möglich. Für die Regierung ist selbstverständlich die Option «Bahn» weiterhin offen.
3. Florence Brenzikofer : Verordnung Mittagstisch
Vor wenigen Wochen ist eine Studie zu «Familiäres Wohlbefinden zwischen Zeit, Raum und Freiwilligkeit» der Öffentlichkeit präsentiert worden. In einem Punkt waren sich die befragten Familien einig: Blockzeiten und Mittagstische sollten an den Schulen möglichst rasch eingeführt werden. Diese Erkenntnis ist nicht neu, diese Forderung sorgt(e) immer wieder für Diskussionsstoff. Deshalb er-staunt die Reaktion der BKSD, welche sich über den breiten Ruf nach Mittagstischen überrascht zeigte.
Im Bildungsgesetz steht in § 15 unter Aufgaben der Trägerschaft Folgendes:
g. sie bieten bei Bedarf eine Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit an. Sie haben diesbezüglich alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen. Das Nähere regelt die Verordnung.
Eine kantonale Arbeitsgruppe hat sich vor einem Jahr mit dem Verordnungsvorschlag zu diesem Thema befasst.
Die Fragen beantwortet Regierungsrat Urs Wüthrich . Das Thema «Mittagstisch» ist für ihn vergleichbar mit dem Auftrag «Schulsozialarbeit». Beide Aufgaben haben ihre gesetzliche Grundlage im Bildungsgesetz, beides sind klare Aufträge, aber der Zeitplan und der Umfang der praktischen Umsetzung hängen sehr stark davon ab, wie viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und wie weit die konzeptionellen Arbeiten geleistet werden können.
Frage 1
Wie sieht der Fahrplan bezüglich Verordnung Mittagstisch aus? Wann soll die Vernehmlassung veranlasst werden? Kann davon ausgegangen werden (wie es ursprünglich geplant war), dass die Verordnung Mittagstisch auf das Schuljahr 06/07 in Kraft tritt?
Antwort
Der Entwurf der Verordnung ist von der zuständigen Fachstelle im Amt für Volksschulen ausgearbeitet worden. Dies ist Teil des Masterplans «Bildung». Der Entwurf wird in den nächsten Tagen auf dem Schreibtisch des Bildungsdirektors landen.
Die Verordnung wird frühestens auf das Schuljahr 2007/08 in Kraft treten können.
Frage 2
Ist der Kanton Baselland bereit dafür zu sorgen, dass die Gemeinden in Zusammenarbeit mit Privaten ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Mittagsangebot während der obligatorischen Schulzeit bereitstellen?
Antwort
Die Mittagstisch-Angebote sind an das Schulträger-Prinzip gebunden, d.h. auf der Stufe Kindergarten/Primarschule sind die Gemeinden zuständig. Es gibt erfreulicherweise solche Angebote bereits in Gemeinden, wo dies aufgrund der geographischen Lage und der Bevölkerungsstruktur sinnvoll und zweckmässig ist.
Auf der Ebene Sekundarstufe I ist der Kanton zuständig. Die Grundlagen für ein solches Angebot sind noch nicht festgelegt; die Eckwerte werden in der erwähnten Verordnung festgelegt.
Frage 3
Einige Mittagstisch-Projekte sind leider an der Finanzierung gescheitert: Als Sekundarschulträger unterstützt der Kanton den Ausbau von Mittagstischen nicht nur ideell, sondern auch finanziell. Teilt der Regierungsrat diese Meinung?
Antwort
Die Regierung ist sich bewusst, dass der Kanton bisher nicht in der Lage ist, die finanziellen Mittel für Mittagstisch-Projekte zu bewilligen. Denn dazu fehlt noch die Verordnung, aber es fehlen auch die vom Parlament zu bewilligenden finanziellen Mittel. Es ist nicht sinnvoll, einzelne Projekte herauszugreifen und für sie ohne Vorliegen eines Gesamtkonzeptes Gelder zu sprechen.
Die aktuelle Situation ist unbefriedigend, aber realistischerweise lässt sich daran zur Zeit nichts ändern.
Eva Chappuis stellt die folgende
Zusatzfrage
Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass er im Moment für die Einrichtung von Mittagstischen auch auf der Sekundarstufe I noch Bundesbeiträge erhalten könnte, was unter Umständen in zwei bis drei Jahren nicht mehr möglich ist?
Antwort
Regierungsrat Urs Wüthrich erwartet, dass die zuständige Fachstelle darüber im Klaren sei; er selber war sich dessen bisher nicht bewusst.
Auch Marc Joset stellt eine
Zusatzfrage
Ist sich die Regierung bewusst, dass die Gemeinden vor allem auf eine Hilfestellung bezüglich der Bedarfsabklärung warten?
Antwort
Die Bedarfsabklärung erfolgt einerseits durch einen Bedarfsnachweis in der Praxis (Beispiel: Zwingen, wo der Mittagstisch funktioniert) oder wird im Rahmen der Verordnung noch aufgegleist.
4. Madeleine Göschke , Jacqueline Halder , Hanspeter Ryser , Elisabeth Schneider , Matthias Zoller : Agglomerationsprogramm
Mitte Oktober haben die Baudepartemente/-direktionen der Kantone BS, BL, AG, SO und die Trinationale Agglomeration Basel das Agglomerationsprogramm Basel, Modul Verkehr und Siedlung herausgegeben.
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider übernimmt die Beantwortung der folgenden Fragen.
Frage 1
Welche rechtliche Bedeutung hat das Agglomerationsprogramm Basel?
Antwort
Mit dem Agglomerationsprogramm - das bezeichnenderweise eben nicht «Kanton-Baselland-Programm» heisst - wird den Schweizer Agglomerationen ein neues Instrument zur Verfügung gestellt. Das Ziel ist, eine koordinierte Entwicklung der Agglomerationen zu gewährleisten, was ein erklärtes Anliegen des Bundes ist.
Die Mitfinanzierung der Projekte durch den Bund ist unter anderem an die Voraussetzung geknüpft, dass Agglomerationen ihr eigenes Programm vorlegen.
Frage 2
In welchem Verhältnis steht es zum kantonalen Richtplan?
Antwort
Der kantonale Richtplan und das Agglomerationsprogramm ergänzen sich und verstärken sich. Die verbindliche Wirkung für den Bund wird ausschliesslich über den kantonalen Richtplan gewährleistet. Es braucht kein neues Genehmigungsverfahren.
Frage 3
Wer wurde zur Vernehmlassung eingeladen?
Antwort
Die Vernehmlassung dauert noch bis Ende Jahr. Die Unterlagen sind im Kanton Basel-Landschaft an die gleichen Adressaten gesandt worden wie jene zum kantonalen Richtplan, also an Gemeinden, Verbände, Institutionen, Parteien etc.
Frage 4
Wer wertet die Vernehmlassung aus bzw. wer ist in dieser Sache federführend?
Antwort
Die Auswertung der Vernehmlassung nimmt voraussichtlich ein externes, neutrales Büro vor, begleitet von der Programmleitung. Die Federführung liegt beim Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt.
Frage 5
Wie fliessen die Anliegen des Kantons BL ein?
Antwort
Baselbieter Interessen werden in der Programmsteuerungsgruppe (ihr gehören politische und fachliche Vertreter an, darunter auch Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider ), in der Programmleitung und der Begleitgruppe eingebracht.
Frage 6
Wie kann z.B. eine Südumfahrung aus dem Agglomerationsprogramm gestrichen werden?
Antwort
Das Parlament und später vielleicht auch die Bevölkerung werden über den kantonalen Richtplan entscheiden.
Madeleine Göschke stellt - animiert durch viele Anfragen aus dem Volk - eine
Zusatzfrage
Wann kommt die Initiative "Keine Südumfahrung" vors Volk?
Antwort
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider antwortet, das liege am Landrat. Nachdem das Parlament entschieden hat, kommen die Stimmbürger/innen zum Zug. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, hängt davon ab, wie lange der Richtplan in der zuständigen Kommission beraten wird.
5. Madeleine Göschke , Jacqueline Halder , Hanspeter Ryser , Elisabeth Schneider , Matthias Zoller : Richtplan
Ende September 2005 ist die Vernehmlassungsfrist zum kantonalen Richtplan abgelaufen. Bei der Vernehmlassung wurde zahlreich und kritisch mitgewirkt.
Auch diese Fragen beantwortet Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider .
Frage 1
Kann man schon eine erste Bilanz in Bezug auf den künftigen Inhalt des Richtplans ziehen?
Antwort
Nein, dafür ist es zu früh. Bis jetzt sind 194 Stellungnahmen mit 1'200 Seiten eingegangen, die zur Zeit verarbeitet werden. Die Stellungnahmen sind sehr vielfältig, sie reichen von sehr positiv bis ablehnend, sind aber nicht so vernichtend, wie gewisse Medien es dargestellt haben.
Frage 2
Wie ist das weitere Vorgehen?
Antwort
Der Regierungsrat entscheidet im ersten Quartal 2006 über eine mögliche fachliche und politische Überarbeitung.
Frage 3
Werden die Gemeinden zu einer zweiten Vernehmlassungsrunde eingeladen?
Antwort
Auch dies entscheidet der Regierungsrat zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Richtplans ans Parlament.
Frage 4
Wann wird die Vorlage von der Regierung an den Landrat überwiesen?
Antwort
Das kann noch nicht genau festgelegt werden. Aber es dürfte im zweiten Quartal 2006 so weit sein.
6. Hildy Haas : Nachqualifikation von Lehrpersonen auf der Sekundarschulstufe
Von verschiedener Seite wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die bis anhin mögliche Nachqualifikation für das Niveau A der Sekundarschule nicht mehr im Budget der BKSD enthalten sei.
Der in Modulen durchgeführte Kurs scheint sich grosser Beliebtheit zu erfreuen, denn es seien bereit 14 Kandidaten angemeldet. Natürlich herrscht nun grosse Ratlosigkeit bei den Betroffenen. Es ist wichtig, dass hier Klarheit geschaffen wird.
Die Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich beantwortet. Er betont, auch in Zukunft sollen sich PrimarlehrerInnen nachqualifizieren und danach als Sekundarlehrkräfte Niveau A unterrichten können.
Frage 1
Ist es richtig, dass dieser Kurs 2006 nicht durchgeführt werden soll?
Antwort
Ja. In Absprache mit der Schulleitung der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit soll 2006 für eine Standortbestimmung genutzt wird. Im Juni 2005 wurde bekannt, dass die Mittel von der HPSABB an die BKSD zurückgegeben wurden; der laufende Kurs ist aber noch finanziert. Dieses Angebot gehört nicht in den Auftrag der Fachhochschule Nordwestschweiz, weil es ein spezifisch baselbieterischer Auftrag ist und deshalb auch nur vom Kanton Basel-Landschaft finanziert werden muss.
Die Schulleitungen sind in Kenntnis gesetzt worden, dass im Jahr 2006 eine Standortbestimmung mit den Schwerpunkten Ausrichtung und Einbindung in die Bildungs-/Berufspolitik stattfinden solle.
Frage 2
Was sind die Gründe für den Verzicht?
Antwort
Diese Frage wurde weitgehend schon beantwortet. Der Betrag von CHF 1,4 Mio. fehlt; und die Räder sollten nicht am fahrenden Zug gewechselt werden, weshalb 2006 als Zwischenjahr genutzt werden sollen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass diese Nachqualifikation auch für die Zukunft sichergestellt werden soll. Finanzierung und Rahmenbedingungen sind nun aber neu zu klären.
Frage 3
Gibt es Alternativen, um die nötige Nachqualifikation auf anderem Weg zu erlangen?
Antwort
Nein.
Bea Fünfschilling stellt folgende
Zusatzfragen
Weshalb können die Kurse nicht weiterlaufen und gleichzeitig Überlegungen zur Verbesserung des Angebots angestellt werden?
Was machen die Dozierenden und die für den nächsten Kurs bereits angemeldeten Lehrkräfte nun?
Antwort
In den Gesprächen, die Regierungsrat Urs Wüthrich geführt hat, wurden beide Varianten erörtert. Er ist zur Auffassung gelangt, mit einer klaren Zäsur liessen sich grundsätzlichere Überlegungen anstellen.
Auch Hildy Haas stellt einige
Zusatzfragen
Um welchen Betrag geht es überhaupt? Wie viele Leute sind betroffen? Genügen 14 Anmeldungen, um einen Kurs zu füllen? Wie gross ist der Bedarf für solche Nachqualifikationskurse?
Im von Regierungsrat Urs Wüthrich angesprochenen Brief wird eine Anleitung gegeben, wie das Geld mittels Budgetantrag noch ins Budget gebracht werden könnte (inkl. Konto-Nr.). Wieso hat er dieses Vorgehen gewählt?
Antwort
Es geht um einen Betrag von CHF 320'000 Franken.
Der Bedarf nach dieser Schulung ist nicht bekannt. Die einzelnen Schulen haben die Interessent(inn)en jeweils direkt an die HPSABB gemeldet. Es ist unverzichtbar, auch in Zukunft Qualifikationsangebote für Lehrkräfte des Niveaus A auf der Sekundarstufe I zu schaffen.
Der erwähnte Brief an die TeilnehmerInnen einer entsprechenden Besprechung wurde in Kopie auch an jene Landräte gesandt, die dem Bildungsdirektor zuvor bereits angekündigt haben, sie möchten gerne Budgetanträge in dieser Sache stellen. Durch die Angabe der Konto-Nr. sollte den Milizparlamentarier(inne)n langes Suchen erspart werden.
Eva Chappuis stellt eine weitere
Zusatzfrage
Ist der Regierungsrat gewillt, 2006 nicht einfach nur eine Standortbestimmung vorzunehmen, sondern ein Konzept erarbeiten zu lassen für eine Passerellen-Ausbildung, die schweizweit - und allenfalls sogar europaweit - für die Zulassung als Lehrkraft auf der Sekundarstufe I anerkannt wird und nicht nur als rein baselbieterische Schnellbleiche gilt?
Antwort
Ein Sackgasse-Angebot ist nicht erstrebenswert. Die Frage der Anerkennung ausserhalb des Kantons ist sehr wichtig. Es ist nicht sehr glaubwürdig, wenn der Kanton Basel-Landschaft als Speerspitze der schweizerischen Bildungs-Koordination auftritt und dann für sich selber Insellösungen schafft.
7. Dieter Schenk : Verkehrsprobleme Liestal
Im Herbst 2001 hat der Landrat einen Kredit von Fr. 900'000 bewilligt für ein Verkehrskonzept im Raume Liestal und zur Untersuchung des Zustandes der H2. Resultat: Es soll ein Anschluss an die H2 bei der Gasstrasse erstellt werden, wie in der Richtplan Liestal 1995 vorsieht und die Landräte aus dem Wahlkreis Liestal in ihrem ursprünglichen Postulat im Mai 2000 forderten. Im weiteren steht eine umfassende Sanierung der H2, insbesondere der langen Brücken und des Lärmes an. Das ungelöste Lärmproblem bilden die Schläge bei den vielen Querfugen. Von Kapazitätserweiterung im Abschnitt Altmarkt-Gasstrasse ist nicht mehr die Rede, obwohl ein Gutachten der ETHZ zum Schluss gelangt, dass ohne Kapazitätserweiterung keine Entlastung der Kasernen- und Rosenstrasse erfolge.
Die Fragen werden von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider beantwortet.
Frage 1
Warum wurde keine neue, umfassende Verkehrsuntersuchung durchgeführt?
Antwort
Im Rahmen der Planungsstudie «Verkehrskonzept und Umfahrung von Liestal» haben drei unabhängige Teams die Verkehrssituation im Raum Liestal umfassend analysiert und dabei auch Modellrechnungen durchgeführt. Das beste der daraus hervorgegangenen Konzepte wird zur Zeit realisiert.
Frage 2
Wie viel zusätzlichen Verkehr kann die 2-spurige H2 noch aufnehmen?
Antwort
Grundsätzlich kann eine zweispurige H2 - mit Ausnahme gewisser Spitzenstunden - noch einigen zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Die Spitzenstunden werden aber gemäss vorliegender Berechnungen künftig breiter werden, d.h. sie verteilen sich auf eine längere Dauer. Damit entschärft sich das Kapazitätsproblem teilweise.
Die Prognosen zeigen aber auch, dass mittel- bis langfristig in gewissen Spitzenstunden eine Vollauslastung der H2 zu erwarten sein wird. Die Lösung kann nur «Verkehrsmanagement» heissen.
Frage 3
Können die Brückenfugen so ausgestaltet werden, dass der Lärm massiv reduziert wird?
Antwort
Im Rahmen der Sanierung der Umfahrung Liestal soll auch der von den Brückenfugen erzeugte Lärm reduziert werden. Das Problem ist erkannt.
Die Projektierung ist aber noch nicht soweit, dass eine definitive Aussage bereits möglich wäre.
Frage 4
Ist der Zeitpunkt der H2-Sanierung schon absehbar?
Antwort
Aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfes muss die Umfahrung Liestal in den nächsten zehn Jahren saniert werden. Diese Sanierung muss mit dem Bau der H2 Pratteln-Liestal unbedingt koordiniert werden.
Dieter Schenk stellt eine
Zusatzfrage
Ist es richtig, dass die genannten Verkehrsuntersuchungen mit Zahlenmaterial bezüglich Verkehrsaufkommen aus den Jahr 1995 durchgeführt worden sind?
Antwort
Diese Frage kann Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider nicht aus dem Stegreif beantworten. Sie wird ihr nachgehen und dem Fragesteller die Antwort nachliefern.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung