Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2005 |
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2004-318
vom 8. Dezember 2004
Postulat
von
Urs Hammel
: Massnahmen gegen „Lohndrücker" im Gastgewerbe
- Beschluss des Landrates < zurückgezogen >
Nr. 1451
Regierungsrat Erich Straumann erklärt, warum der Regierungsrat das Postulat ablehnt: Im Gastgewerbe besteht ein landesweiter, auch vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag mit Lohnbestimmungen. Das Gastgewerbe hat also einen festen Vertrag, in welchem auch immer wieder die Mindestlöhne stipuliert sind. Die Kontrolle ist gegeben. Sie muss nicht durch das KIGA vorgenommen werden, sondern der GAV wird von den Sozialpartnern geprüft. Die tripartite Kommission kontrolliert die Massnahmen anderer Branchen, wenn keine allgemein verbindlichen Arbeitsverträge vorhanden sind. Das Problem wurde auch mit der Kontrollstelle des Gastgewerbe-GAV diskutiert. Diese wäre nicht erfreut über die Überweisung des Postulats, da die Zuständigkeit klar geregelt ist. Zudem konnte sie 1'000 Stichproben pro Jahr im Gastgewerbe ausweisen; auch dort wurde auf die Mindestlöhne geachtet. Die Regierung möchte kein Kompetenzwirrwarr entstehen lassen und es in der mit den Sozialpartnern abgesprochenen Art und Weise weiter laufen lassen.
://: Urs Hammel zieht aufgrund des neuen Gesamtarbeitsvertrags im Gastgewerbe sein Postulat (2004/318) zurück.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung