Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2005

8
2005-199 vom 5. Juli 2005
Vorlage: Parallelität des kantonalen Instanzenzugs in Steuersachen (direkte Bundessteuer und kantonale Steuern); Einführung des zweistufigen Instanzenzugs
- Bericht der Kommission vom: 17. Oktober 2005
- Beschluss des Landrates < 1. Lesung abgeschlossen >



Nr. 1440

Marc Joset erläutert, dass es im Kanton Basel-Landschaft zwei verschiedene aktuelle Verfahrenswege bei Einsprachen in Steuersachen gebe. Bei der Staatssteuer gelange man zunächst an das Steuergericht und dann an das Kantonsgericht. Bei der indirekten Bundessteuer gehe die Einsprache ans Steuergericht und anschliessend direkt an das Bundesgericht. Im Sinne einer Harmonisierung müsse aber der gleiche Instanzenweg möglich sein. Auch für die Finanzkommission sei klar, dass dies nur ein zweistufiges Verfahren sein könne. Nur so könne den Steuerpflichtigen des Kantons ein ausreichender Rechtsschutz gewährt werden. Ebenfalls anzugleichen seien die Beschwerdefristen. Was der Landrat heute gesetzlich verankern soll, sei im Übrigen schon in einer Übergangsphase praktiziert worden.


Die Finanzkommission beantrage deshalb dem Landrat einstimmig, das vorliegende Gesetz anzunehmen. Marc Joset weist darauf hin, dass es sich dabei um ein neues Gesetz handle und nicht, wie irrtümlicherweise im Anhang tituliert, um eine Änderung. Richtig sei, dass das neue Gesetz zu einer Änderung der Verwaltungsprozessordnung und des Steuergesetzes führe.


Eva Chappuis erklärt namens der SP, dass diese der unbestrittenen und notwendigen Änderung zustimme.


Für Juliana Nufer handelt es sich hier wirklich um eine technische Vorlage, wie der Titel bereits antöne. Der Blick in die Nachbarkantone zeige, dass der Kanton Basel-Stadt das einstufige Verfahren habe; gesamtschweizerisch wendeten 50% der Kantone das zweistufige Verfahren an. Stünden die übrigen Kantone vor der Entscheidung, so würden die meisten wohl das zweistufige Verfahren einführen. Wollte unser Kanton nun vom zweistufigen zum einstufigen Verfahren wechseln, so bedürfte es einer Mini-Justizreform, was nicht anzustreben sei. Die FDP sei überzeugt, dass das vorgeschlagene zweistufige Verfahren der richtige Weg ist, und stehe voll dahinter.


Thomi Jourdan bedankt sich bei Juliana Nufer für die letzten fehlenden Ausführungen. Auch die CVP/EVP-Fraktion sei für diesen Vorschlag.


Gemäss Jürg Wiedemann stimmt auch die grüne Fraktion dem Gesetz zu. Als kleinen Nachteil erachtet er, dass die Beschwerdefrist 30 Tage betrage und bei der Beschwerdeeingabe eine Begründung sowie allfällige Beweismittel beizufügen seien und dass ferner keine Fristverlängerung verlangt werden könne.


Es gibt keine weiteren Wortbegehren.


Landratsbeschluss (von der Redaktionskommission bereinigte Fassung), 1. Lesung


Titel und Ingress


Wie von Marc Joset beantragt, wird das Wort "Änderung vom..." gestrichen, da dies bei der Redaktionskommission vergessen gegangen ist.


§ 1-3 keine Wortbegehren


://: Damit erklärt der Landratspräsident die 1. Lesung für beendet.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

Back to Top