Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2005 |
2005-306 vom 29. November 2005
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 1. Dezember 2005
- Beschluss des Landrates < alle Fragen beantwortet >
Nr. 1508
1. Daniel Wenk : Lärmschutzwände
Fragen:
1.
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Stimmt es, dass die kantonale Verwaltung zusammen mit den Gemeinden beschlossen hat, entlang der SBB-Strecke Basel-Olten ausschliesslich Lärmschutzwände aus Beton zu verwenden?
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2.
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Ist es möglich, dass gewisse Gemeinden zu diesem Thema gar nie angefragt wurden und von diesem Beschluss des Kantons nicht informiert wurden?
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3.
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Was gedenkt die BUD zu tun, dass zukünftig auch Lärmschutzwände aus Holz erstellt werden und somit auch der einheimische, nachwachsende Rohstoff Holz verwendet wird.
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Zu Frage 2: Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Verkehr sind sämtliche Gemeinden auf die Frage der Materialwahl angefragt worden. Die Umsetzung erfolgte gemäss Wunsch der Gemeinden.
Zu Frage 3: Sofern die BUD die Materialwahl beeinflussen kann - und dies hat sie in der Vergangenheit in Bottmingen und Oberwil schon getan, werden auch Lärmschutzwände aus einheimischem Holz montiert. Im Übrigen publizierte das Amt für Raumplanung im Jahre 2000 eine Broschüre, die aufzeigt, wie mit unterschiedlichen Materialien Lärmschutzwände gestaltet werden könnten, beispielsweise auch aus Glas oder aus Holz. Auch die positive Wirkung der Bepflanzung wurde in dieser Broschüre betont.
2. Regula Meschberger : Baurechtsverträge im Areal des Birsfelder Hafens
Im Zusammenhang mit der geplanten Hafenfusion ist es wichtig, dass in Bezug auf auslaufende Baurechtsverträge, die der Kanton mit verschiedenen Firmen im Areal des Birsfelder Hafens abgeschlossen hat, keine neuen Zwänge geschaffen werden, die einer Neuordnung im Wege stehen würden. Das bedeutet, dass jetzt auslaufende Verträge zwar erneuert werden, aber nur für eine relativ kurze Zeit, allenfalls mit einer Option auf eine längere Vertragsdauer nach Abschluss des Staatsvertrages.
Der Kanton Basel-Landschaft darf sich und der Gemeinde Birsfelden nicht Fesseln auferlegen, die eine zukunftgerichtete Planung beeinträchtigen oder aber zu hohen Entschädigungsforderungen führen können.
Fragen:
1.
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Wie viele Baurechtsverträge hat der Kanton Basel-Landschaft im Areal des Birsfelder Hafens abgeschlossen?
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2.
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Wie viele dieser Verträge laufen aus in den Jahren 2006 - 2008?
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3.
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Wie viele Baurechtsverträge sind in den Jahren 2004 und 2005 verlängert oder neu abgeschlossen worden?
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4.
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Welche Vertragsdauer weisen die neu abgeschlossenen oder verlängerten Baurechtsverträge aus?
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5.
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Ist der Regierungsrat bereit, die neu abzuschliessenden Verträge mit einer kurzen Vertragsdauer zu versehen (mit Option auf eine längere nach abgeschlossener Hafenfusion).
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Zu Frage 2: Keine! Die nächsten beiden Verträge laufen im Jahre 2016 aus, die übrigen Verträge haben Laufzeiten von 2024 bis 2055.
Zu Frage 3: Neu abgeschlossen wurde ein Vertrag, eine Kleinparzelle von 37 Quadratmetern für Elektra Birseck; verlängert wurde ebenfalls nur ein Vertrag.
Zu Frage 4: Der abgeschlossene Vertrag für die 37 Quadratmeterparzelle dauert bis 2054, der verlängerte Vertrag läuft 2024 aus.
Zu Frage 5: Die Frage erübrigt sich, da einerseits bis ins Jahr 2016 keine Vertragsverlängerungen anstehen. Neu abzuschliessende Verträge müssten eine Mindestlaufdauer von 30 Jahren aufweisen.
Regula Meschberger bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.
3. Fredy Gerber : Ombudsman-Stellvertreter
Am 17. November 2005 hat der Landrat Franz Bloch als Ombudsman in Stiller Wahl bestätigt.
Heute wird Othmar Gnos als Ombudsman-Stellvertreter für die Fälle G. + O. angelobt. Der gewählte Ombudsman ist in einem 100 % Pensum angestellt, kann seine Aufgabe aber nicht 100%-ig erfüllen. Nicht weil er überlastet wäre, sondern weil es seine frühere Tätigkeit nicht zulässt.
Fragen:
1.
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Wird nun der anfallende Lohnaufwand des Ombudsman-Stellvertreters vom Lohn des gewählten Ombudsmanns abgezogen und dem Ombudsman-Stellvertreter ausbezahlt?
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2.
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Wenn nein, warum nicht?
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Zu Frage 2: Für den Ombudsman gilt, was auch für andere Behörden beziehungsweise für RichterInnen gilt, die bei der Behandlung eines Geschäftes in Ausstand treten müssen. Wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter eingesetzt, so erhält diese beziehungsweise dieser selbstverständlich eine separate Entschädigung. Diese Kosten werden nicht von der zu vertretenden Person in Abzug gebracht. Im Übrigen ist es nicht Sache des Regierungsrates, über die Entschädigung des Ombudsman oder dessen Stellvertreters zu entscheiden. An seiner Sitzung vom 17. November 2005 hat der Landrat das Büro ermächtigt, Entschädigungen des OM-Stellvertreters für die beiden zur Diskussion stehenden Fälle gemäss Personalrecht festzulegen.
Fredy Gerber wünscht, eine kurze Erklärung abzugeben, wird aber vom Landratspräsidenten mit der Begründung zurückgebunden, das Reglement gestatte in der Fragestunde bloss Zusatzfragen, nicht aber Erklärungen.
4. Paul Rohrbach : Wasserfallenbahn
Diese muss den Betrieb einstellen, wenn sich der Kanton Basel-Stadt an der Sanierung nicht beteiligt.
Fragen:
1.
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Hat sich der Regierungsrat mit den Basler Kolleginnen und Kollegen über dieses Thema bisher unterhalten?
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2.
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Wenn ja, in welchem Rahmen und mit welchen Aussichten?
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3.
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Wurde gegenüber der Basler Regierung die Erwartung ausgedrückt, dass eine partnerschaftliche Beteiligung zur Rettung der Wasserfallenbahn in einem bestimmten Umfang erwartet wird?
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4.
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Geht der Regierungsrat ebenfalls davon aus, dass ohne Beteiligung seitens Basel-Stadt für deren Bewohner ein stark genutzter Naherholungsraum durch Attraktivitätsverlust verloren geht?
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5.
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Sieht der Regierungsrat andere, realistische Rettungsmöglichkeiten für die Bahn ausser der Beteiligung durch den Kanton Basel-Stadt?
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Zu Frage 4: Müsste die Wasserfallenbahn ihren Betrieb einstellen, so käme dies nach Beurteilung des Baselbieter Regierungsrates für die ganze Region einem schweren, unbezahlbaren Verlust gleich. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit einem Drittel, aber mit höchstens 4 Millionen Franken an den notwendigen Sanierungskosten. Heute fehlen der Stiftung noch immer knapp 5 Millionen Franken. Dringend notwendig ist es somit, dass sich weitere, grosszügige Sponsoren für namhafte Beiträge entscheiden, um das Überleben der einzigen Luftseilbahn der Region zu sichern. Die Frist zur Rettung der Bahn wird täglich kürzer. Im Namen des Baselbieter Regierungsrates dankt die Regierungspräsidentin all jenen, die sich in der Vergangenheit über lange Zeit für die Wasserfallenbahn eingesetzt haben und sich weiterhin für die Bahn arrangieren und engagieren werden.
Zu Frage 5: Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit einem namhaften Betrag an der Sanierung der Wasserfallen-Seilbahn. Nun liegt der Ball bei anderen, möglichen Geldgebern. Diese verhielten sich bis anhin leider noch sehr zurückhaltend.
Paul Rohrbach fügt die Frage an, ob sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft der hohen Sensibilisierung der Bevölkerung in dieser Frage bewusst sei, und dass die Bevölkerung eine substanzielle Mitbeteiligung von Basel-Stadt erwarte.
RR Elsbeth Schneider -Kenel führt aus, der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sei sich sehr bewusst, dass man sich in hohem Masse beteiligen sollte, und er hoffe, dass die Bahn gerettet werden könne.
5. Paul Rohrbach : Telebasel + NW1
Gemäss Bericht der BAZ vom 20.10.2005 "Telebasel + NW1 sollen fusionieren" fordert die Baselbieter Regierung eine gemeinsame regionale Trägerschaft für die beiden TV-Stationen.
Fragen:
1.
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Kann der Regierungsrat die Ausführungen im erwähnten Artikel bestätigen?
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2.
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Falls ja: Was sind die Gründe, dass der Regierungsrat für eine verstärkte Kooperation der beiden Medienträger plädiert?
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3.
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Hält der Regierungsrat ggf. eine Fusion für sinnvoll/denkbar?
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RR Adrian Ballmer stellt voran, die Frage habe Interpellationscharter und sprenge an sich den Rahmen der Fragestunde.
Massgebliches Ziel der Baselbieter Medienpolitik ist es, der Bevölkerung des Kantons gute Voraussetzungen zu bieten, sich eine eigene Meinung zu bilden. Hierzu dient ein möglichst breites Medienangebot, welches mit verschiedenen Berichterstattungen und Meinungsäusserungen den Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Kantons verschiedene Standpunkte aufzeigt und ihnen dadurch ermöglicht, eine eigene Position zu beziehen. Diese Aufgabe wurde früher vor allem von den Printmedien wahrgenommen - Radio "Beromünster" hat sich bewusst und ausdrücklich politischer Stellungnahmen enthalten, bis das vor 60 Jahren gestartete "Echo der Zeit" mit der Zeit begonnen hat, von diesem Grundsatz abzuweichen. Heute wird sie zunehmend von den elektronischen Medien wahrgenommen. Aus diesem Grund hat sich der Regierungsrat seinerzeit auch erfolgreich für den Erhalt des damaligen "Radio Raurach" - heute "Radio Basel 1" eingesetzt.
Anlässlich seiner Stellungnahme zur Konzessionsverlängerung von TeleBasel hat sich der Regierungsrat nun zu seiner Medienpolitik im Teilbereich "Regionalfernsehen" geäussert. Er hat dabei klar festgehalten, dass die heutige Situation zu verbessern ist. Regionalfernsehen war bis vor relativ kurzer Zeit gleichbedeutend mit zunächst "Stadtkanal", nach einer Namensänderung mit "TeleBasel". Mit diesem Regionalfernsehen - Träger ist die Stiftung Kabelnetz Basel - ist zur Zeit des Kabelnetzbaus in Basel und Allschwil die Gelegenheit wahrgenommen worden, ein Bedürfnis im Medienbereich auf primär baselstädtischer Ebene zu befriedigen. Die Realität hat in der Zwischenzeit gezeigt, dass sich die Verbreitung eines Regionalfernsehens nicht auf einen kleineren Bereich als den des ganzen Wirtschaftsraums Nordwestschweiz beschränken kann: Auf der einen Seite bestehen hierfür Zwänge aus der Werbemarktsituation, auf der anderen besteht der Bedarf nach ausreichender publizistischer Versorgung der ganzen Region. Basierend auf Letzterem ist dann auch die Nordwest Medien AG mit dem Sender "nw1" (vormals "Nordwest 5") auf den Markt getreten, um die Versorgung insbesondere des Baselbieter Kantonsgebiets zu verbessern; "nw1" hat auch eine Konzession des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis zum 31. Dezember 2008 erhalten.
Zu Frage 1: Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Regierungsrat postuliert, dass (Zitat:)
"a) die beiden Veranstalter Gespräche zwischen den beiden heutigen Akteuren "TeleBasel" und "nw1" über kurzfristige Kooperationsmöglichkeiten im Hinblick auf operative Optimierungen und im Sinne von "vertrauensbildenden Massnahmen" aufnehmen sollen und
b) seitens der beiden Kantone so bald wie möglich Aktivitäten im Hinblick auf eine echte regionale Trägerschaft an die Hand genommen werden."
Zu Frage 2: Das revidierte Radio und Fernsehgesetz, das heute hinsichtlich seines Inhalts wie auch seines Inkrafttretens absehbar ist, wird eine Änderung der Situation zur Folge haben, indem für die Nordwestschweiz voraussichtlich nur eine Vollkonzession erteilt werden wird. Diese Vollkonzession beinhaltet einen Anteil an den Empfangsgebühren als Gegenleistung dafür, dass der Konzessionsnehmer einen service public erbringt. Um eine bessere Garantie für eine in diesem Sinn optimale publizistische Versorgung unserer ganzen Region zu schaffen, ist die Trägerschaft des Regionalfernsehens auch auf eine regionale Basis zu stellen.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass es in der Region Basel nicht möglich sein wird, dauerhaft zwei eigenständige Regionalfernsehstationen zu betreiben. Eines seiner medienpolitischen Ziele ist - wie erwähnt - eine möglichst breite und ausgewogene Informationsvermittlung über das Baselbiet auch im Bereich Fernsehen. Diese findet dann statt, wenn Journalistinnen und Journalisten auch aus der Sicht des Baselbiets über das Baselbiet für das Baselbiet, die ganze Nordwestschweiz und die Regio TriRhena berichten. Dazu eine Klammerbemerkung: Basel beklagt sich ja nicht ganz zu Unrecht, wenn das Zürcher Fernsehen DRS über Basel aus Zürich berichtet; analog dürfte kein optimales Ergebnis resultieren, wenn einzig aus Basel über das Baselbiet berichtet würde.
Als Schluss aus diesen beiden Prämissen befürwortet die Regierung
a) Aktivitäten, welche in Richtung einer Zusammenarbeit der beiden bestehenden Fernsehstationen im nicht-redaktionellen Teil führen, um die Kosten zugunsten einer breiteren inhaltlichen Abdeckung der Region zu senken, und daneben
b) Bestrebungen, welche eine breite, echt regionale Trägerschaft für die Regionalfernsehaktivitäten zum Ziel haben, damit auch auf der strategischen Ebene "checks and balances" bestehen, die - neben der "Basler Sicht", der "Nordwestschweizer Sicht" und der "Regio-TriRhena-Sicht" - auch für die genannte "Baselbieter Sicht" auf die politische Situation und die Geschehnisse in unserem Kanton und unserer Region sorgen.
Zu welcher konkreten Lösung diese Aktivitäten und Bestrebungen führen sollen - solange sie die Ziele des Regierungsrats realisieren helfen - will der Regierungsrat nicht definieren: dies gehört auf einer medienpolitischen Ebene nicht zu seinen Aufgaben.
Paul Rohrbach bedankt sich für die ausführliche Beantwortung seiner Fragen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung