Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2005

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2005-290 vom 8. November 2005
Vorlage: Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2006
- Bericht der Kommission vom: 30. November 2005
- Beschluss des Landrats < beschlossen >



Nr. 1535

Christine Mangold merkt an, wie zu dieser Jahreszeit üblich, muss der Landrat über den Ausgleich der Teuerung für das Folgejahr befinden.


Als Eckwerte dienen die finanzielle Situation und die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons.


Die Teuerung zwischen Oktober 2004 und Oktober 2005 beträgt 1,3%. Als GAP-Massnahme wird der Teuerungsausgleich in den Jahren 2004 - 2007 um je 0,5 % unterschritten.


Der Landrat hat diesem Vorgehen zugestimmt.


Der Regierungsrat beantragt somit eine Teuerung von 0,8%.


Da bei der Budgetierung von 1% Teuerung ausgegangen wurde, führt die Zustimmung zu den 0,8% zu einer Erhöhung der Lohnsumme um 4,6 Mio. Franken.


Nachdem den Medien zu entnehmen war, dass die ABP zusätzlich zur vollen Teuerung von 1,3% eine Lohnerhöhung von 1,5% sowie eine Anpassung der Kilometerpauschale fordert, hat die FKD ein externes Gutachten für einen Lohnvergleich in Auftrag gegeben.


Das ABP hat begriffen, dass solche Abklärungen nicht über Nacht erfolgen können und die Auswirkungen frühestens mit dem Budget 2007 zum Tragen kommen werden.


Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 8:3 Stimmen, dem Teuerungsausgleich von 0,8% zuzustimmen.


Daniel Münger erklärt, beim vorliegenden Ergebnis handle es sich keineswegs um ein Verhandlungsergebnis, denn die ABP ist mit diesem Resultat nicht einverstanden.


Die SP beantragt den vollen Teuerungsausgleich von 1,3%. Die geschieht nicht nur zur Unterstützung der Verhandlungspartner sondern auch aus volkswirtschaftlichen Ueberlegungen. Denn der Aufschwung der Binnenwirtschaft findet in erster Linie im eigenen Portemonnaie statt. Dem Kanton Baselland geht es inzwischen so gut, dass nicht nur über den Teuerungsausgleich sondern auch über eine substantielle Lohnerhöhung diskutiert werden muss


Die Lohnopfer des Personals in den vergangenen Jahren gehen an die Substanz.


Inskünftig erwartet die SP von der Regierung, allen voran von Regierungsrat Ballmer, dass er die von der ABP eingebrachten Anliegen der Arbeitnehmenden ernster nimmt und dem Parlament das Verhandlungsresultat unterbreitet.


Die SP-Fraktion bittet den Rat im Namen sämtlicher Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung, den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren.


Hanspeter Ryser bemerkt, für die meisten ist der Teuerungsausgleich kein Thema, sie sind schon froh, wenn sie das Einkommen des Vorjahres erreichen.


Aus diesem Grund schaut die SVP-Fraktion der jährlichen Forderung mit sehr gemischten Gefühlen entgegen.


Die SVP akzeptiert hingegen, dass eine gewisse Teuerung aufgelaufen ist und rechnet es den Mitarbeitenden an, dass sie im Zuge der GAP-Massnahmen auf 0,5% der Teuerung verzichten. Sie stimmt darum der Teuerung von 0,8% "zähneknirschend" zu, lehnt jedoch konsequent alle weitergehenden Forderungen ab.


Werner Rufi spricht sich namens der FDP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage aus. Die FDP hält die 0,8% für angemessen, lehnt jedoch zusätzliche Forderungen ab.


Auch Peter Zwick erklärt die Zustimmung der CVP/EVP-Fraktion zur Teuerung von 0,8%, eine weitere Erhöhung wird allerdings abgelehnt.


Etienne Morel führt aus, da die Fraktion der Grünen bereits gegen die GAP-Massnahme votierte, unterstützt sie konsequenterweise den Antrag der SP.


Regierungsrat Adrian Ballmer bittet das Parlament, dem Antrag der Regierung und der Personalkommission zu folgen. Ein Bestandteil der im laufenden Jahr beschlossenen GAP-Massnahmen ist ein zweiprozentiger Verzicht auf die Teuerung während vier Jahren. In Anbetracht der Tatsache, dass in anderen Kantonen die Löhne reduziert wurden, handelt es sich hier um eine sehr sozialverträgliche Lösung.


Eigentliche Verhandlungen mit ABP können deshalb nicht stattfinden, weil die ABP an ihrer Forderung des vollen Teuerungsausgleichs festhält und dies, obwohl gemäss § 49 des Personaldekrets verschiedene Orientierungsgrössen zu berücksichtigen sind.


Die Begründung der ABP, die Teuerung diene zur Erhaltung der Kaufkraft hält der Finanzdirektor zwar für legitim. Allerdings muss die Teuerung zuerst verdient werden können, um sie auszugleichen.


Bezüglich der Lohnerhöhung wird ein Lohnvergleich in Auftrag gegeben. Liegt das Resultat vor, wird man das Gespräch mit der ABP wieder aufnehmen. Da der Bund kürzlich ebenfalls einen Lohnvergleich in Auftrag gegeben hat, wird der Finanzdirektor versuchen, das Resultat dieser Studie zu beschaffen.


Was die Erhöhung der Kilometerpauschale angeht, wurde der ABP eine Kalkulationsüberprüfung zugesichert.


Daniel Münger vergewissert sich, dass er die Aussage des Finanzdirektors, die 0,8% entsprechen sowohl der Vorstellung des Regierungsrates als auch der Personalkommission richtig verstanden hat. Er sei allerdings anders informiert.




Als Anregung zum Lohnvergleich empfiehlt er der Regierung, das Verbandsmanagement an der Uni Fribourg zu kontaktieren, dass derzeit an einer Lohnstudie im MPO-Bereich arbeitet. Allenfalls könnte sich Baselland zu günstigen Konditionen dort anschliessen.


Regierungsrat Adrian Ballmer bedankt sich für den Hinweis.


Zur Frage Daniel Münger s bemerkt er, seines Wissens hat die Personalkommission in der Schlussabstimmung der Regierungsvorlage dem Teuerungsausgleich von 0,8% mit 8 gegen 3 Stimmen zugestimmt.


://: Eintreten ist unbestritten.


Detailberatung des Landratsbeschlusses gemäss der Regierungsvorlage


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Eric Nussbaumer lässt über den Aenderungsantrag der SP-Fraktion, die den vollen Teuerungsausgleich von 1,3% fordert, abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP mit 51:31 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.


://: Der Landrat stimmt dem Teuerungsausgleich von 0,8% für das Jahr 2006 mit 80:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.




Landratsbeschluss
betreffend Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets ab 1. Januar 2006


vom 14. Dezember 2005


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 49 des Dekrets zum Personalgesetz [Personaldekret], beschliesst:
Per 1. Januar 2006 werden die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A und B und Ziffer 3 des Personaldekrets um 0.8% erhöht.



Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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