Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2005 |
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2005-291
vom 8. November 2005
Vorlage:
Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Treueprämie
- Bericht der Kommission vom:
30. November 2005
- Beschluss des Landrats < beschlossen >
Nr. 1534
Christine Mangold stellt einleitend fest, im Juni 2005 hat der Landrat den Wechsel der lohnklassenunabhängigen Prämie zur Pauschaltreueprämie beschlossen. Dabei sollten nur unmittelbar aufeinander folgende Jahre zur Anrechnung gelangen. Die damals beschlossene Praxisänderung soll per 1.1.2006 in Kraft treten.
Inzwischen ist man sich der Problematik der Praxisänderung, die zu komischen Situationen bezüglich der Berechnung der anrechenbaren Jahre führt, bewusst geworden.
Mit einem Ja zur Vorlage wird die bis zum 31.12.2005 geltende Praxis weitergeführt und damit sämtliche geleisteten Dienstjahre für die Berechnung der Treueprämie berücksichtigt, auch im Falle eines zwischenzeitlichen Wechsels des Arbeitgebers.
In der Personalkommission war die Vorlage unbestritten.
Sie beantragt dem Landrat einstimmig, der Aenderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz zuzustimmen.
Peter Küng erklärt, die SP-Fraktion habe zwar dannzumal die GAP-Massnahme abgelehnt, stimme dem vorliegenden Dekret jedoch einstimmig zu.
Hanspeter Ryser spricht sich namens der SVP-Fraktion für Eintreten aus, wobei eine Hälfte die Vorlage unterstützt während die andere sie ablehnt.
Die Skepsis führt Hanspeter Ryser darauf zurück, dass das System der Treueprämie in der Wirtschaft nicht sehr verbreitet ist. Zum anderen ist der Anreiz für einen Wiedereinstieg mit den Pauschalbeiträgen nicht gewährleistet.
Zudem erhalte jemand, der aus der Privatwirtschaft zum Staat zurück kehrt aufgrund seiner grösseren Erfahrung sowieso mehr Lohn, eine Treueprämie lasse sich darum nicht rechtfertigen.
Die Befürworter finden, legt eine Frau eine Babypause ein, sollte sie dafür nicht mit dem Entzug der Treueprämie bestraft werden.
Werner Rufi tritt namens der FDP-Fraktion auf die Vorlage ein und spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Praxis aus.
Die kleine Panne sollte möglichst ohne viel Aufhebens korrigiert werden.
Die FDP beantragt dem Rat deshalb, der Revision zum Personaldekret zuzustimmen.
Peter Zwick schätzt, dass zuerst der Verwaltung und später auch der Personalkommission ein Fehler unterlaufen ist, der mit der heutigen Vorlage wieder korrigiert werden kann.
Etienne Morel erklärt die einstimmige Zustimmung der Fraktion der Grünen.
Regierungsrat Adrian Ballmer bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis.
An die Adresse Hanspeter Ryser s bemerkt er, bei einem Vergleich mit vergleichbaren Unternehmen, stellt man fest, dass Treuprämien dort durchaus verbreitet sind.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung des Landratsbeschlusses gemäss dem Kommissionsbericht
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern I. - II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Dekretsänderung zum Personalgesetz mit 70:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.
Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret)
vom 14. Dezember 2005
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) wird wie folgt geändert:
§ 46 Absätze 1 und 2
bis
1 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin wird erstmals nach zehn Jahren und jeweils nach fünf weiteren Dienstjahren eine Treueprämie ausgerichtet.
2
bis
Bei der Ermittlung der anrechenbaren Jahre werden alle im Geltungsbereich des Personalgesetzes stehenden Arbeitsverhältnisse berücksichtigt. Ein früherer Arbeitgeber kann entsprechend dem Beschäftigungsgrad und der Anstellungsdauer zu einer anteilsmässigen Beteilung an der Treueprämie verpflichtet werden.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
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