Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2005

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2005-247 vom 20. September 2005
Vorlage: Erfüllung der gesetzlichen Schwangerschaftsberatung; Fortführung der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2005-2008 mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände, Trägerin der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen
- Bericht der Kommission vom: 15. November 2005
- Beschluss des Landrats < beschlossen >


Nr. 1533

Rita Bachmann -Scherer stellt fest, mit dem Ja zum Verpflichtungskredit für die Schwangerschaftsberatung für die Jahre 2005 - 2008 kann heute die Genehmigung noch vor Ablauf der ersten vier Jahre gesprochen werden.


Das Bundesgesetz verpflichtet die Kantone seit 1981, Stellen für eine umfassende Schwangerschaftsberatung einzurichten und zu finanzieren. Seit 1985 wird diese Aufgabe im Auftrag der Regierung vom Ausschuss der kantonalen Frauenverbände als Trägerschaft zweier Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen wahrgenommen.


Aus Sicht der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erbringen die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen die vereinbarten Dienstleistungen zur vollen Zufriedenheit.


Wie kam es nun aber zur Verzögerung der Vorlage?


Der Ausschuss der Frauenverbände hat im April 2004 eine Erhöhung der Subvention von Fr. 30'000.-- beantragt.


Eine Analyse durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen auch mit der Pauschale von Fr. 200'000.- erbracht werden können. Da die Beratungsstellen heute neben Beratung in Schwangerschaftsfragen auch Beratungen zu Themen wie Partnerschaft, Erziehung, Finanzen, Arbeit oder Gewalt anbieten, müsste in Erwägung gezogen werden, für die ergänzenden Themen eine Kostenbeteiligung zu verlangen.


Ein Antrag aus der Kommission, für die Jahre 2006 - 2008, eine jährliche Pauschale von Fr. 230'000.-- einzusetzen, wurde mit 6:4 Stimmen abgelehnt.


Die Kommission folgt der Argumentation der Regierung und empfiehlt dem Landrat einstimmig, dem unveränderten Landratsbeschluss zuzustimmen.


Simone Abt spricht sich namens der Mehrheit der SP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage aus und unterstützt die Weiterführung der Leistungsvereinbarung mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände als Trägerschaft für die Beratungsstellen für Schwangerschaft und Beziehungsfragen.


Die kompetente Erfüllung ihrer Aufgaben wird der Beratungsstelle von der SP einstimmig attestiert. Als Beraterinnen arbeiten zwei hochqualifizierte Sozialarbeiterinnen. Auch bei den Mitgliedern des Ausschusses der kantonalen Frauenverbände handelt es sich um professionell versierte Fachkräfte.


An Arbeit mangelt es den Beratungsstellen nicht.


Im Bereich der Asylbewerberinnen und Migrantinnen ist ein Mehrbedarf erkennbar. Mit einem Konzept sollen die Dienstleistungen in diesem Bereich verbessert werden. Dazu gehört u.a. der unentgeltliche Beizug von Dolmetscherinnen. Es stellt sich die Frage, ob diese Aufgaben mit einem Budget von Fr. 200'000.-- zu erfüllen sind.


Wie ehrlich ist die Analyse der VSD, die zum Schluss kommt, dass der gesetzmässige Auftrag auch mit den bisherigen Mitteln vollumfänglich erfüllt werden kann?


Macht es sich die VSD mit ihrem Festhalten am bisherigen Budget nicht etwas zu einfach?


Der Leistungsauftrag sieht zwar 140 Stellenprozente vor, das Budget reicht jedoch nur für 125% inkl. Sozialabzüge.


Dies bedeutet für die Fachstellen entweder eine tiefere Lohnklasse oder eine Pensenreduktion; und dies bei zunehmendem Arbeitsvolumen.


In der Kompetenz des Ausschusses liegt es auch, den Aufwand der Präsidentin etwas besser zu entschädigen und die Mittel an anderer Stelle einzusparen. Aber wo?


Könnten die Damen des Ausschusses angesichts der finanziellen Bedrohung ihrer Stelle guten Gewissens behaupten ihre Arbeit übersteige den Wert der bisherigen Entschädigung? Wird hier nicht ein unfairer Druck auf ehrenamtlich arbeitende Frauen ausgeübt? Wer wird sich unter den gegebenen Umständen in Zukunft noch für solche Tätigkeiten zur Verfügung stellen?


Das Problem könnte dadurch gelöst werden, dass sich die Beratungsstellen auf Konfliktfragen der Schwangerschaft konzentrieren und alle anderen Bereiche ausklammern. Damit würde der Einbezug des Umfelds, insbesondere die partnerschaftliche Beziehung, wegfallen. Wer weiss, dass sich in der Praxis die verschiedenen Komponenten oft nicht trennen lassen, hält die Beschränkung für deplaziert.


Eine weitere Einsparmöglichkeit wäre, für die Bereitstellung von Präventionsmaterial für Institutionen ein Entgelt zu verlangen.


Würden Beratungen ausserhalb des Bereichs Schwangerschaft nur noch gegen Entgelt angeboten, würde dies dazu führen, dass gewisse Frauen sich keine Beratung mehr leisten könnten. Greift die Prävention nicht, bedeutet dies eine Verschiebung der Kosten auf die Sozialhilfe und den Gesundheitsbereich.


Um die zwei wichtigsten Voraussetzungen für die Beratung, die Niederschwelligkeit und die Vertrauenswürdigkeit zu erfüllen, braucht es eine moderate Aufstockung des Budgets.


Simone Abt beantragt aus diesem Grund den Landratsbeschluss wie folgt abzuändern:
1. Für die Jahre 2005 - 2008 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 890'000.-- (Fr. 200'000.-- für 2005, je Fr. 230'000.-- für 2006 - 2008 ) für die gesetzliche Schwangerschaftsberatung im Kanton Basel-Landschaft gesprochen.
2. Für das Jahr 2005 ist der Betrag von Fr. 200'000.-- in Konto 2202.365.40.200 eingestellt. Ab 2006 ist für den jährlichen Betrag von Fr. 230'000.-- das Konto 2207.365.50.000 vorgesehen.


Dieser Antrag wurde seitens der SP von Ruedi Brassel bereits für das Jahr 2005 gestellt. Das Anliegen ist nach wie vor berechtigt.


Mit den zusätzlichen Fr. 30'000.-- könnten die Fachstellen die bestehenden Schwierigkeiten beheben und die neuen Aufgaben bewältigen. Ohne diese Mittel müssen Leistungen abgebaut werden.


Thomas de Courten zeigt sich namens der SVP-Fraktion von den Argumenten des Regierungsrates überzeugt, stimmt dem Antrag gemäss Vorlage zu, lehnt jedoch den Zusatzantrag der SP-Fraktion ab.


Die Beratungsstellen erfüllen einen vom Bund an die Kantone delegierten, klar definierten gesetzlichen Auftrag.


Die Beratungsstelle Baselland legt diesen bereits grosszügig aus, indem sie einen ganzen Strauss zusätzlicher Dienstleistungen erbringt. Die SVP ist der Meinung, die Beratungsstelle bietet heute genügend Dienstleistungen an. Soll das Angebot ausgeweitet werden, hat dies im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten zu erfolgen.


Judith van der Merwe stellt fest, die Regierung taxiert die Arbeit der Fachstelle als gut. Der Leistungsauftrag kann somit um weitere zwei Jahre verlängert werden.


Dass Simone Abt von Leistungsabbau und ehrenamtlicher Arbeit redet, kann Judith van der Merwe nicht nachvollziehen, denn schliesslich zahlt der Kanton für die erbrachten Dienstleistungen.


Die Studie des Regierungsrates belegt, dass die Arbeit mit den vorhandenen Mitteln gut zu bewältigen ist. Dass die Beratung ein weites Feld ist, dass laufend erweitert werden kann, wird wohl niemand bestreiten.


Die FDP-Fraktion stellt sich hinter die Vorlage der Regierung und stimmt dem Leistungsauftrag zu, lehnt hingegen eine Beitragserhöhung ab.


Paul Rohrbach orientiert, die CVP/EVP unterstütze den vorliegenden Regierungsbeschluss einstimmig.


Die Fraktion anerkennt die wichtige Aufgabe, die die Fachstelle erfüllt. Dass sie die Erhöhung ablehnt, beruht darauf, dass die Stellungnahme der Frauenverbände zum Ausdruck bringt, die Aufgaben könnten mit dem bisherigen Mitteln erfüllt werden.


Madeleine Göschke steht der Vorlage namens der Fraktion der Grünen positiv gegenüber.


Die Aufforderung, sich auf das Kerngeschäft zu besinnen, erscheint Madeleine Göschke äusserst schwierig, denn wo zieht man in diesem Fall die Grenze? Ausserdem kann die Beratungsstelle durch ihren Rat den Kanton oftmals vor grösseren Kosten bewahren.


Partnerschaftliche und erzieherische Probleme sind nach Ansicht der Landrätin von einer Schwangerschaftsberatung nicht zu trennen.


Mit der erfolgten Ausdehung des Leistungsauftrags sollten auch die Mittel aufgestockt werden.


Die Fraktion der Grünen unterstützt den Antrag der SP.


An die Adresse Paul Rohrbachs bemerkt Madeleine Göschke, dass die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle auch ohne die zusätzlichen Fr. 30'000.-- mit demselben Engagement weiterarbeiten werden ist gewiss, was allerdings nicht bedeutet, dass die Fr. 30'000.-- nicht notwendig wären.


Als Mitglied des Ausschusses der Beratungsstelle macht Elsbeth Schmied darauf aufmerksam, dass der Ausschuss ehrenamtlich arbeitet und ihres Wissens nie gefragt wurde, ob die Fr. 200'000.-- genügen.


Elsbeth Schmied erinnert daran, dass in den Fr. 200'000.-- neben den Löhnen, die Mieten, die AHV- und Pensionskassenbeiträge, Unterhalt und Einrichtung der Büros inkl. EDV sowie das Büromaterial und der Strom enthalten sind.


Die qualitativ gute Arbeit der Beraterinnen wird allseits gelobt. Wird dann aber im Nachsatz erklärt, als private Organisation müsse sich die Beratungsstelle nicht an das Lohnsystem des Kantons halten, findet das Elsbeth Schmied zynisch. Ausgerechnet hier, wo es um ein heikles Thema geht, sollen die Beraterinnen auf Rücksicht auf die Finanzen in die Lohnklasse 15 eingeteilt werden.


Trotz der im laufenden Jahr nicht gewährten Fr. 30'000.-- wurden die Beraterinnen in die Lohnklasse 14 eingereiht,. Dies hatte zur Folge, dass der Leistungsauftrag von ehemals zweimal 70% auf neu zweimal 64,2% gekürzt wurde.


Somit trifft das Gegenteil der von Judith van der Merwe gemachten Bemerkung, es gehe um eine Stellenaufstockung, zu.


Dass auch noch zusätzliche Aufgaben mit dem gleichen Budget abgedeckt werden sollen, ist für Elsbeth Schneider unverständlich.


Sie bittet den Rat, der geringen Aufstockung von Fr. 30'000.-- jährlich zuzustimmen.


Regierungsrat Erich Straumann erklärt, nachdem der Bund die Aufgabe an die Kantone delegiert hat, kaufen diese die Beratung als Dienstleistung ein. Um die anfallenden Kosten zu erfassen, gab der Regierungsrat eine Studie in Auftrag. Das Resultat zeigt, dass die Beratungsstelle etliche Dienstleistungen ausserhalb ihrer Kernaufgaben anbietet, die vom Kanton bereits anderweitig angeboten werden.


Konzentrieren sich die Beraterinnen auf ihre Kernaufgaben ist darum weder eine Lohn- noch eine Pensenreduktion notwendig.


Aus diesem Grund lehnt die Regierung eine Erhöhung des Budgets ab und bittet um Unterstützung des Parlaments.


Hanni Huggel empfindet es als unzumutbar, mit denselben Mitteln den Leistungsauftrag auszuweiten.


Dies entspricht auch nicht der Meinung der Generellen Aufgabenüberprüfung, die besagt, dass für die Erfüllung von Aufgaben die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen sind.


Da das Anliegen in der Kommission sehr intensiv beraten und zudem seitens der Regierung bestätigt wurde, dass sich der Ausschuss mit den Fr. 200'000.-- grundsätzlich einverstanden erklärt, ist Rita Bachmann -Scherer sehr erstaunt über die Reaktion der Befürworterinnen.


Hätte sich die Präsidentin des Ausschusses so engagiert für die Fr. 30'000.-- eingesetzt, wie gewisse Parlamentarierinnen, hätte die Regierung sicherlich anders geantwortet.


Dass ein Mix nicht vermieden werden kann, ist auch Rita Bachmann klar, die Regierung ist allerdings nur dazu verpflichtet die Schwangerschaftsberatung zu zahlen.


Ein guter Grund, das Problem erneut zu diskutieren, erscheint ihr das vorgesehene Konzept für Migrantinnen und Asylantinnen.


Landratsbeschluss betreffend Erfüllung der gesetzlichen Schwangerschaftsberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren


1.


Eric Nussbaumer lässt über den Antrag der SP-Fraktion, das Budget für die Jahre 2006 - 2008 um Fr. 30'000.-- aufzustocken abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP-Fraktion mit 39: 34 Stimmen ab.


2. keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2005/247 mit 81:0 Stimmen zu.




Landratsbeschluss
betreffend Erfüllung der gesetzlichen Schwangerschaftsberatung; Fortführung der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2005-2008 mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände, Trägerin der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen


vom 14. Dezember 2005


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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