Protokoll der Landratssitzung vom 16. Februar 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 16. Februar 2006 |
2006-039 vom 14. Februar 2006
Fragestunde: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 16. Februar 2006
- Beschluss des Landrats < alle Fragen beantwortet >
Nr. 1645
Landratspräsident Eric Nussbaumer stellt fest, dass mehrere Anfragen einen ganzen Reigen von bis zu sieben Fragen umfassen. Den Kolleginnen und Kollegen Landrätinnen und Landräten sei in Erinnerung gerufen, dass die Fragestunde nicht zur Platzierung von Interpellationen benutzt werden sollte. Die FragestellerInnen sind gebeten, sich künftig wieder auf drei, maximal vier Fragen zu beschränken. Reicht dies nicht aus, soll das parlamentarische Gefäss der Interpellation gewählt werden.
1. Esther Maag : Ein Kind eine Zulage
Seit dem 1.1.2006 ist das Gesetz in Kraft, nach dem jedes Kind eine Kinderzulage erhält, sprich auch die Kinder von selbständig Erwerbenden. Gemäss Auskunft Sozialversicherungsanstalt in Binningen wird die Zulage für selbständig Erwerbende jedoch erst ab 1.1.2007 ausbezahlt.
Fragen:
1.
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Ist eine solche Verzögerung rechtens, das heisst kann ein Gesetz überhaupt in Kraft sein, ohne dass der Vollzug gewährleistet ist?
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2.
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Wie begründet sich eine solche Übergangsfrist?
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3.
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Können selbständig Erwerbende auf freiwilliger Basis schon im 2006 anfangen, Beiträge einzuzahlen?
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4.
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Wäre unter diesen Umständen ein rückwirkender Bezug fürs 2006 möglich?
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Zu Frage 1: Ja! Der Vollzug erfolgt stufenweise.
Zu Frage 2: Die VSD ist zurzeit mit der Schaffung eines Zentralregisters befasst und der Frage des Lastenausgleichs. Ein Übergangsjahr ist nötig.
Zu Frage 3: Nein!
Zu Frage 4: Nein!
Die Stellungnahme des Sanitätsdirektors löst bei Esther Maag die Frage aus, warum denn nicht schon früher mit dem Vollzug begonnen worden sei.
RR Erich Straumann verweist auf § 18 in den Übergangsbestimmungen der Verordnung, wo festgeschrieben ist, dass der VSD ein Jahr Zeit eingeräumt wird.
2. Hannes Schweizer : Was hat der neue § 13 des Energiegesetzes bewirkt?
Am 15. April 2005 hat die Baselbieter Regierung die Verordnung über die kostendeckende Vergütung von Elektrizität aus erneuerbarer Energie verabschiedet. (SGS 490.12) Damit sollte die unterschiedliche Vergütungspraxis der acht im Kanton aktiven Stromversorgungs-Unternehmen entsprechend dem Energiegesetz §13 Abs.4 vereinheitlicht werden.
Nach der neuen Verordnung erhält allerdings nicht jeder Ökostrom-Produzent eine kostengerechte Vergütung für die von ihm erzeugte Elektrizität, sondern nur diejenigen, die vom örtlichen Stromversorgungs-Unternehmen als zulässige Erzeuger im Sinne der Verordnung anerkannt werden. (§ 5 Marktgerechte Zubauleistung)
Fragen:
1.
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Ist es der Kantonalen Verwaltung inzwischen gelungen zu definieren, was unter marktgerechter Zubauleistung zu verstehen ist?
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2.
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Wie viele Ökostromanlagen (Biomasse, Solarenergie, Wind, Wasserkraft usw. wurden im Einzugsgebiet der Elektra Baselland und wie viele im Gebiet Elektra Birseck seit dem 15. April 2005 bis Ende 2005 erstellt, wie viele seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzesparagrafen?
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3.
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Findet es die Regierung nach wie vor richtig, dass die Übernahme und die Entschädigung von Ökostrom durch die Stromversorgungsunternehmen weiterhin auf Freiwilligkeit beruht?
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4.
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Beabsichtigt die Regierung in absehbarer Zeit §13 des Energiegesetzes zu revidieren?
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5.
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Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass die Anwendung von § 13 Abs. 9 des EnG. (..im Streitfall entscheidet der Regierungsrat) den Kanton BL bereits einige Kosten verursacht hat und verursachen wird?
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Zu Frage 1: Ja! Gemäss § 13 des Energiegesetzes soll ein Gleichgewicht herrschen zwischen dem Angebot an Elektrizität aus erneuerbaren Energien und dem Ökostrom, der über die Elektras am Markt zu effektiven Gestehungskosten abgesetzt werden kann.
Zu Frage 2: Gemäss der Verordnung vom 19. April 2005 sind die Elektrizitätswerke verpflichtet, den Regierungsrat jährlich über die Produktion und den Vertrieb der abgesetzten erneuerbaren Energien zu informieren. Bis heute steht diese Information noch aus.
Zu Frage 3: Der revidierte § 13 des Energiegesetzes basiert auf der Annahme, dass genügend Stromkunden freiwillig Ökostrom zu effektiven Gestehungskosten einkaufen. Ob, beziehungsweise wie gut dieser Mechanismus spielt, werden die Daten ausweisen.
Zu Frage 4: Falls mit der neuen Regelung kaum eine Wirkung erzielt würde und seitens des Bundes keine übergeordnete rasche Lösung zur Förderung des Ökostroms in Aussicht gestellt werden sollte, würde der Regierungsrat eine Revison von § 13 des Energiegesetzes ins Auge fassen müssen.
Zu Frage 5: Die bisherigen Vollzugskosten erweisen sich im Verhältnis zur Behandlung von Solarinitiativen und der Revision von § 13 des Energiegesetzes als minimal.
3. Jürg Wiedemann : Änderung des Steuergesetzes
In den Vernehmlassungsunterlagen zur Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes werden die zusätzlichen Einnahmen aufgrund der Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides vom 27. Mai 2005 mit 62 Millionen Franken beziffert. Nachdem lange Zeit von Schätzungen von 70 Millionen die Rede war, fällt der effektive Betrag damit deutlich tiefer aus. Aus den Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.
Fragen:
1.
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Wie wurde dieser Betrag berechnet?
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2.
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Wie hoch ist der Anteil, der durch die Eigenmietwerterhöhung entsteht und wie hoch ist der Anteil, der durch den Wegfall des Mietkostenabzuges entsteht?
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Zu Frage 1: Der Betrag von 62 Millionen Franken wurde auf Basis des Datenbestandes 2003 und unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen seit 1.1.2004 durch die Steuerverwaltung neu berechnet. Zum neuen, tieferen Betrag führte somit eine bessere Datenbasis.
Zu Frage 2: Die 62 Millionen Franken setzen sich zu zwei Dritteln aus der Erhöhung der Eigenmietwerte (38 bis 40 Millionen Franken) zusammen und zu einem Drittel aus dem Wegfall der Mietkostenabzüge (22 bis 24 Millionen Franken).
Eine persönliche Erklärung des Finanzdirektors zur Sache: Sine ira et studio ist dem Finanzdirektor bekannt, dass bestimmte Leute die Auffassung haben, ein Teil des Gehaltes eines Regierungsrates sei als sogenannte "Schafseckelzulage" zu verstehen. Und als Kirchendirektor weiss Regierungsrat Adrian Ballmer überdies, dass er nach der linken auch noch seine drei anderen Backen hinhalten sollte. Trotzdem: Ist in der heutigen bz zu lesen, Die Baselbieter Regierung hat das Bundesgerichtsurteil dazu missbraucht, um zusätzliche Steuermittel aus den Wohneigentümern herauszupressen., so hat dies mit der Realität nichts gemeinsam und ist nur politisches Wortgeklingel. Der Finanzdirektor ist jederzeit bereit mit jeder und jedem sachlich zu diskutieren. In dieser Art vorgetragene Argumente werden aber nicht besser, ganz im Gegenteil fordert dieser überzogene Stil zur Frage heraus, wovon denn eigentlich abgelenkt werden soll. Die Finanzdirektion versuchte auftragsgetreu entsprechend dem Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2005 die Gleichbehandlung einerseits zu den MieterInnen und andererseits innerhalb der WohneigentümerInnen herzustellen.
Festzustellen ist:
1. Die gesamten Mehreinnahmen plus zusätzlich 31 Millionen Franken werden an die Steuerpflichtigen zurückgegeben.
2. Die zur Sache genannten Zahlen bedürfen keines weiteren Kommentars.
(Applaus)
4. Daniela Schneeberger : Unternehmensbesteuerung
Eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung steht bekanntlich seit längerem auf der politischen Agenda. Verschiedene dahingehende Vorstösse wurden bereits im Jahre 2003 überwiesen und auch der Regierungsrat liess schon verschiedentlich verlauten, dass die Unternehmensbesteuerung in unserem Kanton überdacht werden müsse, nachdem das Baselbiet im gesamtschweizerischen Steuervergleich in diesem Bereich im oberen Drittel rangiert.
Gemäss Jahresprogramm 2006 will der Regierungsrat nun im laufenden Jahr eine entsprechende Reform-Vorlage unterbreiten.
Fragen:
1.
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Wann können wir mit der Vorlage rechnen?
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2.
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Wie sieht der genaue, verbindliche Terminplan aus (Medienorientierung, Vernehmlassung, Überarbeitung, Vorlage an den Landrat)?
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3.
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Warum hat sich die Ausarbeitung dieser Vorlage dermassen verzögert. Sie wurde immer wieder versprochen, aber dann doch wieder aufgeschoben?
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4.
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Welche Priorität hat diese Reform für den Regierungsrat?
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5.
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Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass diese Reform nun vorangetrieben werden muss?
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6.
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Wieso soll die Inkraftsetzung (laut Jahresprogramm) erst auf 1.1.2008 erfolgen?
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7.
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Hat der Regierungsrat jemals in Erwägung gezogen, diese Reform ebenfalls in das kürzlich präsentierte Steuer-Paket zu integrieren?
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Sofern nicht, weshalb - schliesslich geht es u.a. auch um die Besteuerung von Gesellschaften (= natürliche Personen)?
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Zu Frage 1: Wie bereits im Jahresprogramm dargelegt, erscheint die Vorlage im zweiten Quartal 2006.
Zu Frage 2: Eine Medienkonferenz ist bisher nicht terminiert; die Vernehmlassungsvorlage wird bis Juni 2006 vorliegen, die öffentliche Vernehmlassung ist anschliessend bis Ende September vorgesehen, die Landratsvorlage bis Januar 2007 und die Volksabstimmung ist für den 21. Oktober 2007 terminiert.
Zu Frage 3: Gemäss Regierungsprogramm erfolgt die Reform in der Amtsdauer zwischen 2003 und 2007 und gemäss Jahresprogramm 2005 erfolgt die Unternehmenssteuerreform per 1. 1. 2008. Dieser Terminplan gilt unverändert, verzögert hat sich einzig die Vernehmlassungsvorlage und zwar wegen des Bundesgerichtsurteils vom 27. Mai 2005.
Zu Frage 4: Wie bekannt, hat die Reform für den Regierungsrat eine hohe Priorität.
Zu Frage 5: Ja! Der Regierungsrat tut alles in seiner Macht Stehende.
Zu Frage 6: Der 1.1.2008 ist der frühest mögliche Inkraftsetzungstermin. Seit der Vorlage 2004/232 ist bekannt, dass die Revision der Familien- und Rentenbesteuerung per 1.1.2007 in Kraft gesetzt werden soll.
Zu Frage 7: Nein, denn es handelt sich um zwei thematisch völlig unterschiedliche Blöcke. Auch der Bund trennt mit guten Gründen die Themen Familien- und Unternehmensbesteuerung voneinander. Auch zeitlich wäre es nicht möglich gewesen, die Unternehmenssteuerreform im Block Familienbesteuerung mit der Entlastung der Familien, der tiefen Einkommen und der Eigenmietwertbesteuerung zu integrieren.
5. Isaac Reber : H2 mit Teuerung 267 Millionen - Stimmt dieses Preisetikett?
Anlässlich der Medienorientierung betreffend Spezialfinanzierung H2 vom 2.2.2006 wurden folgende Zahlen verwendet:
- Bewilligter Projektkredit 1995 Fr. 248 Mio (Preisbasis 1990)
- Kosten inklusive Teuerung (mitbewilligt) 2006 Fr. 267 Mio.
Die Teuerungsbedingte Differenz 1990 bis 2006 beträgt demnach 19 Mio. Fr. Dies scheint extrem wenig zu sein im Vergleich zum Chienberg.
In der Zusatzkreditvorlage 2004-124 vom 18. Mai 2004, H2 Umfahrung Sissach, Chienbergtunnel, wird demgegenüber als Teuerung 1989 (Preisbasis bewilligter Kredit) bis 2005, also über einen praktisch identischen Zeitraum, in der Tabelle auf Seite 15 auf den bewilligten Kredit von Fr. 179 Mio. Fr. eine Teuerung von 48 Mio. ausgewiesen.
Daraus ergibt sich:
Teuerung Chienbergtunnel: 1989 bis 2005 = 26.7%
Teuerung H2 Liestal-Pratteln: 1990 bis 2006 = 7.7%
Fragen:
1.
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Welches sind die kostenmässigen Anteile der Tunnelstrecken am Gesamtprojekt?
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2.
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Erklärt sich die Teuerungsdifferenz einzig aus den um ein Jahr verschobenen Zeitperioden und den unterschiedlichen Anteilen Tunnelstrecken am Gesamtprojekt oder gibt es andere Gründe?
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Zu Frage 1: Der eigentliche Tunnelabschnitt der H2 kostet 152,4 Millionen Franken, knapp 60 Prozent der Gesamtkosten.
Zu Frage 2: Bezüglich der Teuerung kommt der Zürcher Wohnbaukosten-Index zur Anwendung, da es sich um einen Tunnel im Tagbau handelt - im Gegensatz zum Chienberg, wo der Tunnel bergmännisch erstellt und deshalb der NEAT-Index angewendet wird. In der Landratsvorlage 2004/124 ist auf Seite 11 eine Grafik eingefügt, die den Unterschied der beiden Teuerungsmodelle erklärt.
6. Elisabeth Augstburger : Familie Haljiljaj
In der "bz" vom 14. Januar 2006 wurde über die momentane Situation der Familie Haljiljaj informiert. Im Bericht wurde unter anderem seitens der Polizeidirektion die Aussage gemacht, dass sich die Gesundheit von Frau Haljiljaj bessert. Auf der Homepage (www.kirchenasyl.ch) ist jedoch zu lesen, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert (Stand Januar 2006).
Fragen:
1.
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Woher weiss die Polizeidirektion, dass es Frau Haljiljaj besser geht?
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2.
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Besteht zurzeit Kontakt mit Bern?
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3.
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Hat die Regierung Kenntnis vom aktuellen Bericht, der nach Bern gesandt wurde?
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7. Ivo Corvini : Umgestaltung des Knotens Grabenring/ Baslerstrasse in Allschwil in einen Kreisel
Seit mehreren Jahren bestehen zwischen der Bau- und Umweltschutzdirektion und der Gemeinde Allschwil Verhandlungen für die Realisierung eines Kreisels beim Knoten Grabenring/Baslerstrasse in Allschwil. So ist im letzten Geschäftsbericht 2004 des Allschwiler Gemeinderates festgehalten, dass der Kanton die "Projektierung des Kreisels weiter vorangetrieben" habe. Bis heute sind jedoch konkrete Angaben zur Realisierung des betreffenden Kreisels immer noch nicht bekannt.
Fragen:
1.
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Wie ist der Stand bei der Realisation des Kreisels Grabenring/Baslerstrasse in Allschwil?
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2.
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Ist die Kreiselerstellung im Jahresprogramm des Tiefbauamtes Baselland vorgesehen? Wenn ja, wie?
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3.
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a) Von welchem finanziellen Verteilschlüssel ist dabei auszugehen?
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b) Welche Grundsätze gelten für die Kostenverteilung?
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c) Existieren Kreisel, welche vom Kanton allein finanziert wurden?
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4.
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Wann ist mit der Kreiselerstellung zu rechnen?
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Zu Frage 1: Das Ausführungsprojekt wurde dem Allschwiler Gemeinderat am 20. Oktober 2005 vorgestellt. In den nächsten Tagen ist eine Orientierung über den aktuellen Planungsstand vorgesehen.
Zu Frage 2: Ja! Der Kreisel ist für das nächste Jahr vorgesehen; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das Plangenehmigungsverfahren mit dem Landerwerb in diesem Jahr durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden kann. Auch die Finanzierung muss sowohl durch den Kanton wie durch die Gemeinde sichergestellt sein.
Zu Frage 3a: Als Kostenteiler ist vorgesehen: Zwei Drittel Kanton, ein Drittel Gemeinde.
Zu Frage 3b: Als Grundsätze für die Kostenverteilung werden die Eigentumsverhältnisse, der Instandsetzungsbedarf der Strasse und übergeordnete weitere Interessen der Gemeinde herangezogen.
Zu Frage 3c: Die Finanzierung der Kreisel verläuft nicht immer nach dem gleichen Schema. Meist wird eine Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinde vereinbart.
Zu Frage 4: Diese Frage ist bereits mit Frage 2 beantwortet.
8. Georges Thüring : Vorübergehende Reduktion der Tempolimiten im Zusammenhang mit der Feinstaub-Entwicklung
Angesichts anhaltender hoher Feinstaub-Werte reduzierten insgesamt elf Kantone die Tempolimiten auf den Autobahnen auf 80 km/h. Diese Massnahme wurde durchgeführt, obwohl ihre konkrete Wirkung äusserst umstritten ist. Im Übrigen wurde sie nach wenigen Tagen wieder rückgängig gemacht, womit sich die beteiligten Kantonsregierungen wohl oder übel dem Vorwurf des Aktionismus aussetzen.
Fragen:
1.
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Wie hat sich die vorübergehende Reduktion der Tempolimiten auf die Feinstaub-Situation im Kanton Basel-Landschaft konkret ausgewirkt?
Gibt es messbare Ergebnisse? |
2
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Wie hoch waren die Kosten für die Umsetzung dieser Massnahme?
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(Auf- und Abbau der Signalisationen)
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3.
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Wie viele Personen waren hiefür im Einsatz und wie wurden diese Sonderschichten vergütet?
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4.
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Fanden während der Reduktionszeit gezielte Geschwindigkeitskontrollen statt? Wenn ja: Wie viele und welchen Bussenertrag haben sie eingespielt?
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5.
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Welche Erkenntnisse zieht der Regierungsrat aus dieser Aktion?
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6.
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Wird der Kanton Basel-Landschaft diese Massnahme wiederholen, sollte sich die Feinstaub-Situation witterungsbedingt wieder verschlechtern?
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7.
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Welche Massnahmen erwägt der Kanton zur Verminderung des Feinstaubes ausserhalb des motorisierten Individualverkehrs?Liestal, 14. Februar 2006
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Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider -Kenel :
Zu Frage 1: Zur Zeit ist eine interkantonale Arbeitsgruppe dabei, die Auswirkungen von Tempo 80 auszuwerten. Gewisse Hinweise deuten darauf hin, dass bei Autobahnstandorten die Feinstaubbelastung tendenziell stärker abnahm als in Ortschaften.
Zu Frage 2. Die heute überblickbaren Gesamtkosten betragen weniger als 5000 Franken, 3500 Franken davon für den Personalaufwand und rund 1200 Franken Fahrzeug- und Gerätekosten.
Zu Frage 3. Das Tiefbauamt setzte sechs Personen ein, den Aufbau vollzog der Pikettdienst Strassen vom Autobahnwerkhof Sissach.
Zu Frage 4: Nein! Gemäss Aussagen der Polizei wurden während der Dauer der Temporeduktion keine gezielten und ausserordentlichen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Bussenerträge bewegen sich gemäss Polizeiauskunft im üblichen Rahmen.
Zu Frage 5: Der Regierungsrat zieht eine positive Bilanz, da auch die Bevölkerung positiv reagiert hat und Tempo 80, gut befolgt wurde, wie festgestellt werden konnte.
Zu Frage 6: Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutz-Direktorenkonferenz wird sich zu den Fragen äussern und Notfallmassnahmen künftig unter den Kantonen abzusprechen, so dass alle Kantone gleich handeln. Der Kanton Basel-Landschaft wird sich in der Entscheidfindung einbringen, national koordinierte Entscheide unterstützen und bei deren Umsetzung mithelfen.
Zu Frage 7: Die Massnahmen, an die sich der Kanton Basel-Landschaft hält, können im Luftreinhalteplan 2004 nachgelesen werden.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung