Protokoll der Landratssitzung vom 16. Februar 2006

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2006-022 vom 12. Januar 2006
Vorlage: Schriftliche Begründung bei gleichzeitiger Überweisung und Abschreibung von Postulaten und Motionen; Änderung von § 46 der Geschäftsordnung des Landrates
- Beschluss des Landrats < beschlossen >



Nr. 1634

Ruedi Brassel dankt dem Büro des Landrates als Urheber des Verfahrenspostulats 2005/088 für die Ausarbeitung der aktuellen Vorlage, welche praktisch dem Wortlaut seines Vorstosses entspreche. Er hofft, dass mit der vorgeschlagenen Änderung Situationen, in welchen der Landrat über Abschreibungen zu befinden habe, ohne die Gründe dafür zu kennen, vorbei sein werden. Dadurch sollte der Ratsbetrieb effizienter gestaltet werden können.


Detailberatung Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Geschäftsordnung des Landrates)


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 46 Absatz 1 bis (neu) keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt der vorgeschlagenen Dekretsänderung mit 82:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.


://: Der Landrat erklärt sich stillschweigend damit einverstanden, Verfahrenspostulat 2005/088 abzuschreiben.


Dekret
zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)


Änderung vom 16. Februar 2006


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.
Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:


§ 46 Absatz 1 bis (neu) Erfüllung und Abschreibung von Motionen und Postulaten
1bis Ist der Regierungsrat bereit, eine Motion oder ein Postulat entgegenzunehmen, und beantragt er gleichzeitige Abschreibung dieses Vorstosses, so hat er den Antrag auf Abschreibung schriftlich zu begründen.


II.
Diese Änderung tritt am 1. April 2006 in Kraft.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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