Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2005 |
14 2004/178
Berichte des Regierungsrates vom 24. August 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12. November 2004: Formulierte Verfassungsinitiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Förderungsinitiative
Nr. 969
15 2004/179
Berichte des Regierungsrates vom 24. August 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12. November 2004: Formulierte Gesetzesinitiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiative
- Eintretensdebatte
Als Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) fasst Rita Bachmann einleitend zusammen, dass die Verfassungsinitiative am 4. November 2003 mit gut 5'700 Unterschriften eingereicht worden ist.
Sie verlangt, dass der § 121 der Kantonsverfassung mit einer neuen Ziffer 4 versehen werden soll. Diese hat zum Ziel, dass der Kanton Massnahmen treffen soll, um die Regelungsdichte und die administrative Belastungen für kleine und mittleren Unternehmen (KMU) so tief wie möglich zu halten. Es ist der Wille der Initiativen, dass diese Vorschrift für neue wie auch für bestehende Erlasse gelten soll. Die KMU sollen so entlastet werden.
Die KMU-Förderungsinitiative hat die volle Zustimmung der VGK gefunden. Diese empfiehlt mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Die formulierte KMU-Entlastungsinitiative zielt auf verschiedene Massnahmen zur Deregulierung und Entlastung der KMU. Dazu gehören insbesondere die Einführung einer Regulierungsfolgeabschätzung (§ 4) zur Überprüfung der KMU-Verträglichkeit neuer Erlasse, die Einsetzung eines KMU-Forums (§ 5) und die Schaffung eines One-Stop-Shops (§ 6) als Informations- und Koordinationsstelle.
Bei der Gesetzesinitiative handelt es sich um eine Schweizer Premiere. Es ist allgemein bekannt, dass wirtschaftspolitische Massnahmen wie administrative Umtriebe in den Bereichen Steuer und Sozialversicherungen die KMU viel stärker belasten als grosse Unternehmen. Anlässlich der Präsentation der Wirtschaftsstudie Nordwestschweiz im Dezember 2004 in Muttenz wurde diese Tatsache erneut bestätigt.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Kanton Basel-Landschaft bereits beachtliche Anstrengungen unternommen hat, was auch die Initianten anerkennen. Mit dem neuen Gesetz werden gezielte weitere Massnahmen erlassen, um KMU möglichst zu unterstützen und sie von unnötigen Umtrieben zu entlasten.
Die VGK empfiehlt mit grossem Mehr, den Ziffern 1 und 2 des Landratsbeschlusses zuzustimmen. Das Postulat 2001/070 «Wirkungskontrolle bei der Standortpolitik und den dafür wichtigen Gesetzen» möchte die Kommission jedoch noch stehen lassen. Es soll mit einer späteren Vorlage wie beispielsweise dem nächsten Wirtschaftsbericht nochmals diskutiert werden.
Wie Daniel Münger bekannt gibt, lehnt die SP-Fraktion sowohl die Verfassungs- als auch die Gesetzesinitiative ab.
Die Verfassungsinitiative ist unnötig. Der jetzige § 121 der Verfassung lässt alles, was die Initiative verlangt, bereits zu. Die Initiative stellt nichts anderes dar als eine unnötige Belastung des Staatsapparats, sprich: es wurden Kosten verursacht.
Zur Gesetzesinitiative ist festzuhalten, dass die Schweiz im EU-Vergleich die geringste Regelungsdichte aufweist, weswegen kein Handlungsbedarf besteht.
Im Gesetzestext ist ganz klar auch vom Abbau von Vorschriften die Rede. Was für Vorschriften damit gemeint sind, geht aus dem Text aber nicht hervor. Einfach so ohne weiteres Vorschriften abzubauen ist aber nicht möglich.
UnternehmerIn zu sein, heisst auch, bereit zu sein für Investitionen. Es braucht ausserdem auch das Know-How für gewisse Abläufe. Wer das Know-How nicht hat, muss es halt woanders einkaufen.
Kürzlich bekamen die Landratsmitglieder vom Haus der Wirtschaft ein Formular «Administrative Aufwendungen zum Jahreswechsel» nach Hause geschickt. Darauf können die Aufwendungen erfasst, eingetragen und mit einem - selbst festgelegten - Stundensatz multipliziert werden. Allfällige Statistiken über die Höhe dieser Aufwendungen sind also mit Vorsicht zu geniessen, weil sie in fragwürdig populistischer Weise erhoben worden sind.
Auch in der SP-Fraktion gibt es eine Minderheit, welche die Initiativen befürwortet als Wink an die Verwaltung, die Anliegen der KMU ernst zu nehmen.
Die Probleme würden immer besser verwaltet, aber nicht mehr gelöst, beklagt sich Thomas de Courten . Der immer weiter wachsende Staatsapparat absorbiert in der Wirtschaft und vor allem bei kleinen und kleinsten Unternehmen immer mehr wertvolle Energien, welche eigentlich für die Wertschöpfung eingesetzt werden sollte.
Wenn heute ein durchschnittliches KMU jährlich über 650 Stunden nichts anderes tut, als für Bund und Kanton Formulare auszufüllen, Statistiken zu erstellen, Abrechnungsbögen in x Varianten einzureichen, Listen zusammenzustellen, bei den Behörden von Pontius zu Pilatus zu rennen und schliesslich auch noch für jeden Pieps eine Bewilligung mit Kostenfolge einzuholen, dann darf man sich nicht wundern, dass die Wirtschaft nicht mehr vom Fleck kommt. Dabei wächst die Staatsverwaltung munter weiter, beschäftigt sich selber - wie schon Parkinson festgestellt hat - mit neuer Bürokratie stetig noch mehr und generiert so immer immensere Kosten ohne Wertschöpfung.
Daher ist es kein Zufall, dass die Schweiz innerhalb der letzten zehn Jahre nach Japan weltweit die zweihöchste Zunahme der Staatsquote zu verzeichnen hatte - dies an die Adresse des Vorredners. Die Schweiz ist ganz krass auf dem falschen Weg.
Die SVP-Fraktion unterstützt die von der Wirtschaftskammer Baselland lancierten Initiativen, welche zumindest den Kanton verpflichten, seine Bürokratie abzubauen und jedes Gesetz auf seine KMU-Verträglichkeit punkto Administrationsaufwand zu überprüfen, bevor es in Kraft treten kann.
Immerhin geht es im Baselbiet, wie eine Umfrage der Wirtschaftskammer belegt, um jährlich rund 270 Stunden, welche jedes KMU durchschnittlich für die Kantonsbürokratie aufzuwenden hat.
Es ist zu hoffen, dass mit diesen Initiativen der Kanton Baselland für einmal im Bereich Wirtschaft zu einer Pionierrolle kommt und für die anderen Kantone und insbesondere den Bund Zeichen setzen kann.
Die Wirtschaft und die Politik wissen längst, dass die Staatsbürokratie die Grenzen des Zumutbaren überschritten hat. Selbst der Bundesrat wird nicht müde, den Abbau der Administrationslawine zu fordern. Dem Baselbieter Regierungsrat gebührt herzlicher Dank für die zustimmende Behandlung der Initiativen.
Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigt die Resonanz auf die Umfragen der Wirtschaftskammer unter den Direktbetroffenen, den KMU: Die Rücklaufquote beträgt sage und schreibe 25 % - wer Umfragen durchführt, weiss, dass dies ein Spitzenwert ist. Die Erkenntnisse der Studien lauten wie folgt: Die Regulierungsdichte nimmt im Kanton permanent zu; der Vollzug wird von vielen Unternehmen als nicht KMU-gerecht eingestuft; der Zeit- und Kostenaufwand für die Firmen eskaliert; und: je kleiner die Unternehmen, desto unverhältnismässiger sind die Belastungen.
Auch Thomas Schulte verweist auf eine breit abgestützte Umfrage unter viertausend KMU verschiedenster Branchen im Kanton, wonach der administrative Aufwand zwischen 80 und 270 Stunden jährlich beträgt - Tendenz steigend. Gemäss Aussagen von Bundesrat Joseph Deiss im Jahr 2003 sind schweizweit die administrativen Belastungen durchschnittlich sogar auf 650 Stunden zu beziffern.
Gerade in Zeiten härterer Wettbewerbsbedingungen kann es einfach nicht sein, dass der Unternehmer - meist noch mit Familienangehörigen - abends stundenlang fragwürdige Merkblätter, Statistiken und Formulare ausfüllen muss. Das kann nicht im Interesse der Wirtschaft und der Politik sein.
Der laufend wachsende administrative Aufwand in der Schweiz verursacht jährlich volkswirtschaftliche Kosten von rund CHF 7 Mio. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Die Einführung eines Verfassungsartikels, welcher den Kanton beauftragt, die Regelungsdichte und den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist nicht nur schweizweit einmalig. Er zielt auch klar auf die Entlastung der Kleinstunternehmen ab, die zur Zeit unter dieser Belastung am meisten leiden. Dieser Artikel bekämpft aber auch die Wurzel des eigentlichen Übels, nämlich die Schaffung neuer Gesetzchen zu jedem Problemchen und damit die Verregulierung sämtlicher Bereiche.
Wird der Verfassungsauftrag konsequent umgesetzt, können sich KMU wieder mehr auf das eigentliche Tagesgeschäft konzentrieren. Die Verfassungsänderung fördert auch die Vereinfachung von Firmengründungen und somit auch das Wachstum der Volkswirtschaft.
Mit der KMU-Entlastungsinitiative liefern die Initianten auch das Instrument für eine konsequente Umsetzung des neuen Verfassungsauftrags. Das schlanke Gesetz zeigt klare Ziele und Massnahmen zur effektiven Entlastung der KMU auf. Trotzdem verfügt die Regierung weiterhin über Spielraum.
Um die behördlichen Abläufe einfach abwickeln zu können, muss eine einzige Anlaufstelle entstehen: Der so genannte One-Stop-Shop dient als Schnittstelle zwischen den KMU, insbesondere der Kleinstunternehmen, und der Verwaltung. Viele unnötige Gänge zu verschiedensten Behörden bleiben somit erspart.
Der Regierungsrat wählt eine Konsultativkommission, das KMU-Forum. Dieses steht ihm beratend bei der Umsetzung des Gesetzes zur Seite. Damit das KMU-Forum konstruktiv handeln kann, müssen darin Vertreter aus der Wirtschaft und der Verwaltung zusammenarbeiten.
Mit einer Regulierungsfolgeabschätzung prüft der Kanton die Auswirkungen behördlicher Verordnungen und Massnahmen auf die KMU. Laut Initiativtext soll diese Abschätzung bei der Vorbereitung neuer Erlasse, aber auch bei bestehenden Erlassen vorgenommen werden. Die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit von Vorschriften muss überprüft werden. Die Regierung kann weiter Einfluss nehmen und gemeinsam mit der Wirtschaft nach Lösungen suchen.
Die FDP-Fraktion ist sicher, dass die beiden Vorlagen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Standortqualität im Baselbiet darstellen und zur Entlastung der KMU beitragen. Sie stimmt deshalb beiden Initiativen einstimmig zu und dankt für die gute Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Wirtschaft.
Paul Rohrbach - erfreut darüber, dass seine Fraktion wieder geschlossen aus der Cafeteria zurückkehrt - erwähnt, dass vonseiten der Wirtschaft kein akutes Klagen zu vernehmen war über das Verhalten der Verwaltung. Im Gegenteil, es wurde darauf hingewiesen, dass die administrative Belastung in anderen Kantonen weit schlimmer sei. Das gilt es festzuhalten.
Trotzdem ist die CVP/EVP-Fraktion einstimmig für die beiden Vorlagen. Allerdings besteht noch die offene Frage, wie die Regierung den One-Stop-Shop innerhalb der Verwaltung zu organisieren gedenke, ohne dadurch den Verwaltungsaufwand wiederum zu erhöhen.
Die grüne Fraktion hat, wie Madeleine Göschke beteuert, grosses Verständnis für die Anliegen der KMU. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist gegen deren Entlastung nichts einzuwenden.
Die Schaffung einer zentralen Kontaktstelle in der Verwaltung ist notwendig. Denn es geht um viele unterschiedliche Informationen, Vorschriften, Auflagen. Mit einer Info- und Koordinationsstelle werden auch verwaltungsintern einfachere Abläufe geschaffen. Die Einrichtung eines One-Stop-Shops mit den vorhandenen personellen Ressourcen ist zu begrüssen.
Zum Abbau von Vorschriften konnte leider niemand mit konkreten Beispielen aufwarten, was nicht unbedingt vertrauensfördernd wirkt. Die Grünen erwarten daher, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:
1.
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Die bisherigen sozialen und ökologischen Standards müssen vollumfänglich erhalten bleiben. Probleme entstehen dann, wenn Kontrollen abgebaut, ausgelagert oder gar den Firmen selber übertragen werden, denn diese würden damit zu Richtern in eigener Sache.
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2.
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Auch die Arbeitnehmerschaft muss in der Konsultativkommission, genannt KMU-Forum, vertreten sein. Die Mitarbeitenden leiden auch unter der Papierflut, und ihre Erfahrungen bzw. Vorschläge sind besonders wertvoll.
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3.
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Die Regulierungsfolgeabschätzung muss regelmässig wiederholt werden.
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4.
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Die Initiativen müssen kostenneutral umgesetzt werden.
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Unter der Annahme, dass diese Punkte berücksichtigt werden, stimmen die Grünen den beiden KMU-Initiativen zu.
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Rudolf Keller
glaubt, dass sich alle einig sind, wenn es darum geht, administrative Abläufe schlanker zu machen. Auch die Schweizer Demokraten stimmen den Initiativen zu, sei es auf Verfassungs- oder Gesetzesebene.
Eigentlich ist der Fall klar: Ein Handwerker will vor allem Handwerker sein und nicht Administrator. Vielleicht hätte sich schon ein mancher gerne beruflich selbständig gemacht, der dann aber vor dem immens grossen Papierkram, der dazu gehört, zurückgeschreckt ist.
Wenn auf dieser Ebene etwas vereinfacht werden kann, ist das bestimmt sinnvoll. Warum es dafür allerdings zwei Volksinitiativen braucht, wenn sich doch im Grundsatz alle einig sind, wäre aber schon zu hinterfragen. Die Antwort liegt auf der Hand, denn im täglichen politischen Leben werden alle guten Vorsätze zur Vereinfachung, Verschlankung und Entschlackung in einem immensen Regulierungswahn schlicht wieder vergessen.
Man kann gespannt sein, was nach der Annahme der Initiativen konkret passieren wird. Denn der Initiativtext auf Gesetzesebene ist sehr detailliert und wahrscheinlich nicht ganz einfach umzusetzen. Interessant werden dürfte auch die Umsetzung der KMU-Verträglichkeitsprüfung.
Während der Behandlung dieser Initiativen in der Kommission hat
Sabine Stöcklin
drei Entwicklungsstadien durchgemacht: zuerst war sie offen interessiert, dann skeptisch und zuletzt ablehnend.
Offen interessiert war sie, weil sie weiss, dass die KMU beschäftigungspolitisch das Rückgrat unserer Wirtschaft sind, und weil man Ideen zur KMU-Förderung grundsätzlich offen gegenüber stehen muss.
Beim genaueren Studium wurde dann klar, dass es darum geht, Regeln abzubauen - ohne dass gesagt wird, welche Regeln gemeint sind. Das führte zur Skepsis.
Letzten Ende resultierte die Ablehnung vor allem aus einer Überlegung: Wenn eine Mehrheit findet, die Regelungsdichte sei zurückzunehmen, dann kann auch eine Mehrheit Regeln zur Disposition stellen und diese Schritt für Schritt oder im Paket im Landrat offen thematisieren. Denn im Parlament entscheidet jeweils eine Mehrheit. Ein Generalauftrag, nicht näher definierte Regeln abzubauen, ist dagegen unklug. Daher sind die beiden Initiativen abzulehnen.
Diese Argumentation kann
Thomas de Courten
überhaupt nicht nachvollziehen. Das Ziel ist, Regulierungen abzubauen und insbesondere bei der Schaffung neuer Gesetze zu überlegen, welche Folge die neuen Regeln haben würden. Es gilt gründlich und differenziert zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Gesetzesbestimmungen umgesetzt würden.
Dass diese Erwägungen auch für bestehende Gesetze angewandt werden sollen, versteht sich von selbst. Der Bund macht bereits vor, wie eine solche Regulierungsfolgeabschätzung funktionieren könnte. Die Durchführung unterliegt dem normalen Gesetzesänderungsprozess, der dem Landrat jederzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt.
Für den Fall, dass das Gesetz tatsächlich angenommen werden sollte, bittet
Daniel Münger
die Regierung, sich zu überlegen, welche der bereits bestehenden Kommissionen sich allenfalls eignen könnte, die Aufgaben des so genannten KMU-Forums zu übernehmen, um die Bildung von noch einem zusätzlichen Gremium zu verhindern.
Regierungsrat
Erich Straumann
erinnert sich, dass sich im Wahljahr 2003 alle Parteien, die linken eingeschlossen, die Unterstützung der KMU auf die Fahnen geschrieben haben, und er nimmt an, dass dies auch im Wahljahr 2007 nicht anders sein wird.
Etwas erstaunt ist der Volkswirtschaftsdirektor deshalb über jene, die nun plötzlich nichts tun wollen; und die nächsten Traktanden beweisen, dass der Erlass neuer Vorschriften laufend weitergeht.
Egal ob der Landrat heute zustimmt oder nicht: Die beiden Initiativen werden im Juni vors Volk kommen. Weil es sich um formulierte Initiativen handelt, kann das Parlament nichts am Text ändern. Die Frage ist einzig, wie die Regierung später die Bestimmungen massvoll umsetzt. Dazu werden bestimmt Diskussionen mit dem Initiativkomitee zu führen sein, unter anderem über die Zusammensetzung des KMU-Forums.
An die Adresse von Madeleine Göschke stellt Erich Straumann fest, es gebe keinen Spielraum, um weitere Wünsche ins Gesetz zu packen.
Zur von Paul Rohrbach gestellten Frage der verwaltungsinternen Auswirkungen einer zentralen Anlaufstelle hat sich die Regierung ebenfalls Gedanken gemacht: Die Vernetzung verschiedenster Informationen aus den unterschiedlichen Direktionen soll im Internet geschehen. So entsteht kein personeller Mehraufwand. Wer beispielsweise eine Baubewilligung benötigt, bekommt mit einem Mausklick alle nötigen Angaben, statt sich von einem Amt ins nächste bemühen zu müssen. Gerade für die kleinsten Unternehmen bringt das einige Entlastung.
Klar ist, dass in anderen Bereichen wohl nicht allzu viele Bestimmungen aufgegeben werden können. Denn man kann nicht einfach z.B. die Umweltschutzgesetzgebung abschaffen. Aber wenn eine Bestimmung als nicht massvoll erscheint, muss eine Gesetzesänderung vorgeschlagen und dem Parlament unterbreitet werden.
Das Volk wird bestimmt die Wichtigkeit dieser Initiativen erkennen und die KMU unterstützen wollen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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Detailberatung
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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Landratsbeschlüsse
zur Vorlage 2004/178
://: 1. Der formulierten Verfassungsinitiative (KMU-Förderungsinitiative) zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird mit 66:15 Stimmen zugestimmt.
2. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die formulierte Verfassungsinitiative anzunehmen.
zur Vorlage 2004/179
://: 1. Der formulierten Gesetzesinitiative (KMU-Entlastungsinitiative) zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird mit 61:17 Stimmen zugestimmt.
2. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Gesetzesinitiative anzunehmen.
3. Das Postulat der FDP-Fraktion vom 22. März 2001 (Nr. 2001/070) «Wirkungskontrolle bei der Standortpolitik und den dafür wichtigen Gesetzen» wird stehen gelassen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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