Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 3. Februar 2005 |
Nr. 1024
7 2004/292
Berichte des Regierungsrates vom 16. November 2004 und der Finanzkommission vom 25. Januar 2005: Postulat der CVP/EVP-Fraktion (2003/112) vom 8. Mai 2003: Neue Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg; Abschreibung
Kommissionspräsident
Marc Joset
berichtet, der Landrat habe am 13. November 2003 einen Vorstoss (2003/112) der CVP/EVP-Fraktion als Postulat überwiesen, der eine Ergänzung des Steuergesetzes verlangte. Wer zum Zeitpunkt einer Weiterbildung oder Umschulung nicht im Arbeitsprozess steht, soll die anfallenden Kosten abziehen können. In ihrer Vorlage erläutert die Regierung, weshalb das Anliegen des Postulates gemäss geltendem Steuerharmonisierungsrecht nicht umgesetzt werden kann.
Finanzkommission und Regierungsrat sind sich einig, dass das Postulat ein sozial- und familienpolitisch sinnvolles Anliegen aufgreift. Die Finanzkommission musste aber zur Kenntnis nehmen, dass gemäss Art. 9 Abs. 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes Weiterbildungs- und Umschulungskosten als Berufskosten nur in Abzug gebracht werden können, wenn ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht. Das Steuerharmonisierungsgesetz macht als weitergehende Einschränkung geltend, dass keine weiteren Abzüge durch kantonale Steuergesetze geschaffen werden dürfen.
Ein Abzug für Weiterbildungs- und Umschulungskosten kann nur in Zusammenhang mit einem erzielten Einkommen des gleichen Jahres geltend gemacht werden. Im Folgejahr eines beruflichen Wiedereinstiegs können Weiterbildungskosten nicht abgezogen werden. Für eine Umschulung muss ein äusserer Zwang bestehen und das bisherige Aufgabengebiet muss eine spezifische Ausrichtung aufweisen.
Im Gegensatz zur Weiterbildung sind Ausbildungskosten nicht abzugsfähig. Die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ist heikel. Einzelne Kantone haben dazu unterschiedliche Auffassungen. Aufgrund eines Vorstosses im Ständerat wird der Themenbereich derzeit auf Bundesebene bearbeitet. Ebenso sei auf Bundesebene eine Gesetzesnorm in Vorbereitung, wie das Steuerharmonisierungsgesetz bei den Kantonen durchgesetzt werden könne. Aufgrund der Beratungen auf Bundesebene beantragt eine Mehrheit der Finanzkommission dem Landrat, das Postulat 2003/112 stehen zu lassen.
Eva Chappuis
erklärt, die SP-Fraktion schliesse sich den Aussagen des Kommissionspräsidenten an und wolle die Motion 2003/112 vorläufig nicht abschreiben.
Helen Wegmüller
stellt fest, die CVP/EVP-Fraktion habe mit ihrem Postulat eine Ergänzung zum Steuergesetz verlangt. Wer zum Zeitpunkt einer Weiterbildung oder Umschulung nicht im Arbeitsprozess stehe, solle die anfallenden Kosten trotzdem abziehen können. Der Regierungsrat und die Finanzkommission sind sich einig, dass es sich dabei um ein familienpolitisch sinnvolles Anliegen handelt. Laut Art. 9 Abs. 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes können heute Weiterbildungs- und Umschulungskosten nur dann in Abzug gebracht werden, wenn ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit besteht. Die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung sei sehr heikel. Im Gegensatz zur Weiterbildung sind Ausbildungskosten nicht abzugsfähig.
Wie bereits von Marc Joset erwähnt, wird zur Zeit ein Vorstoss auf Bundesebene bearbeitet. Die SVP-Fraktion ist daher der Ansicht, das Postulat solle, wie von der Finanzkommission beantragt, stehengelassen werden.
Anton Fritschi
betont, das Postulat greife auch nach Meinung der FDP ein sinnvolles Anliegen auf. Aus rechtlichen Gründen jedoch könne es heute nicht resp. noch nicht umgesetzt werden. Das Thema werde auf Bundesebene bearbeitet und man könne davon ausgehen, dass eine Änderung nicht nur geprüft, sondern auch bearbeitet werde. Aus diesem Grund und im Sinne einer sauberen Landratshygiene sei die FDP-Fraktion für eine Abschreibung des Postulats. Sollte eine Bundeslösung kommen, werde diese im Baselbiet zwingend umgesetzt und ein Abzug eingeführt.
Eugen Tanner
bedankt sich bei der Regierung und der Steuerverwaltung für die Behandlung des Vorstosses seiner Fraktion. Er nimmt zur Kenntnis, dass es das Bundesrecht offensichtlich nicht erlaubt, das Anliegen des Postulats zu verwirklichen und dass sowohl bei der Regierung wie auch bei den meisten Landratsmitgliedern viel Verständnis gegenüber dem Anliegen zu verzeichnen sei. Dank dem Vorstoss des Ständerats Eugen David sei auf Bundesebene noch nicht das letzte Wort gesprochen, weshalb sich die CVP/EVP-Fraktion der Kommissionsmeinung anschliesst und ihr Postulat stehen lassen will.
Florence Brenzikofer
informiert, die Grüne Fraktion wolle das Postulat ebenfalls stehen lassen, denn Umschulungen oder Weiterbildungen seien für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben sehr wichtig. Das Thema betreffe vor allem diejenigen Personen, welche familienbedingt eine Arbeitspause einlegen müssen. Der Wiedereinstieg in den Berufsalltag müsse auch finanziell möglichst unterstützt werden. Der Regierungsrat begründe seinen Antrag auf Abschreibung des Postulats mit dem Steuerharmonisierungsgesetz, welches hier offensichtlich wichtig sei, im Bezug auf das Baselbieter Bausparmodell jedoch missachtet werde.
://: Der Landrat folgt dem Antrag der Finanzkommission und beschliesst damit, das Postulat 2003/112 stehen zu lassen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
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