Protokoll der Landratssitzung vom 24. Februar 2005

Nr. 1054

6 2004/279
Berichte des Regierungsrates vom 2. November 2004 und der Bau- und Planungskommission vom 4. Februar 2005: Übertragung der Stützpunkte des Tiefbauamtes in Niederdorf und Böckten vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen

BPK-Präsident Peter Holinger fasst zusammen, es gehe um die Umwidmung der beiden Stützpunkte Niederdorf und Böckten des Tiefbauamts vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Dies ist nötig, damit die beiden Liegenschaften verkauft werden können.
Die Bau- und Planungskommission stimmt der Umwidmung einstimmig zu. Das Objekt Niederdorf hat einen Restbuchwert von CHF 73'000, dasjenige in Böckten von CHF 94'000. Der Verkauf wird aber ein Vielfaches davon einbringen.
Der Verkauf an sich ist ein Geschäft, das in der Kompetenz der Regierung liegt, weshalb die Punkte 2 und 3 im von der Regierung entworfenen Beschluss gestrichen werden können. Der Landrat muss nur noch über die Punkte 1a und 1b beschliessen.

Martin Rüegg bezeichnet das Geschäft als eine sinnvolle Formsache. Die SP-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Umwidmung zu.
Es ist erfreulich, dass gemäss der «Volksstimme» bereits Interessenten für das Areal in Böckten vorhanden sind.

Auch die SVP-Fraktion stimme der Vorlage gemäss den Anträgen der BPK zu, gibt Urs Hess bekannt.

Hanspeter Frey teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion dem Geschäft zustimme. Es ist eine vernünftige Vorlage, schafft sie doch Flexibilität für die Verwaltung.

Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage laut Peter Zwick einstimmig zu.

Isaac Reber gibt die Zustimmung der Grünen bekannt.

- Eintreten

://: Eintreten ist unbestritten.

- Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem vorgeschlagenen Beschluss (ohne Ziffern 2 und 3) einstimmig zu.

Landratsbeschluss
über die Übertragung der Stützpunkte des Tiefbauamtes in Niederdorf und Böckten vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen.


vom 24. Februar 2005

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top