Protokoll der Landratssitzung vom 23. Februar 2006

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2005-312 vom 13. Dezember 2005
Vorlage: Teilrevision des Gesetzes über die Politischen Rechte
- Bericht der Kommission vom: 31. Januar 2006
- Beschluss des Landrats: < 1. Lesung abgeschlossen >


Nr. 1672

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger führt aus, mit dieser Teilrevision entspreche der Landrat einer Motion von Heinz Aebi , der Änderungen bei der Grösse der Wahlbüros sowie der Wahlbüro-Öffnungszeiten verlangte. Allerdings fliessen in diese Teilrevision auch andere Änderungen mit ein. Diese betreffen beispielsweise die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Damit die Landeskanzlei bei kantonalen sowie die Gemeinden bei kommunalen Wahlen ausreichend Zeit zur Prüfung der Wahlvorschläge und für eine allfällige Mängelbehebung erhalten, sollen die Fristen vorverlegt werden. Zu reden gab der Vorschlag der Regierung, Initiantinnen und Initianten sollten die Stimmrechtsbescheinigungen vor dem Einreichen der Initiative oder des Referendums selber bei den Gemeinden einholen. Widerstand löste diese Idee aus, weil dadurch die Referendumsfrist erheblich verkürzt worden wäre. Diesem Einwand trug der Regierungsrat mit dem Einverständnis des Landrates Rechnung, indem er festsetzte, weiterhin dürfe eine Initiative oder ein Referendum bei der Landeskanzlei eingereicht werden, und diese Landeskanzlei sei in der Folge für das Einholen der Stimmrechtsbescheinigungen besorgt. Möglich sei aber auch der zweite Weg, sprich das Einholen der Stimmrechtsbescheinigungen bei den Gemeinden und anschliessendes Einreichen der bereinigten Bescheinigungen bei der Landeskanzlei.


Die Justiz- und Polizeikommission nahm im Rahmen ihrer Beratungen auch eine ursprünglich nicht vorgesehene Änderung vor. Die Kommission beschloss in § 7 Absatz 2, dass Stimmcouverts am Tag vor der Wahl oder der Abstimmung - üblicherweise am Samstag - nicht mehr bloss bis um 12 Uhr, sondern bis um 17 Uhr auf den Gemeindeverwaltungen eingeworfen werden dürfen. Die dahinter steckende Überlegung: Der nicht geringe Anteil an Stimmberechtigten, der das Stimm- und Wahlrecht im letzten Moment wahrnimmt, soll so lange Zeit für den Entscheid eingeräumt erhalten, wie auch die Läden offen sind. Auf eine diesbezügliche Information des VBLG gingen keine Reaktionen ein, so dass die Justiz- und Polizeikommission annehmen kann, dass kein Widerstand gegeben ist.


Die JPK beantragt dem Landrat, gemäss Antrag im Bericht zu beschliessen sowie die Motion von Heinz Aebi abzuschreiben.


Annemarie Marbet kann feststellen, dass die Motion von Heinz Aebi mit den vorgeschlagenen Änderungen vollständig umgesetzt wird. Die Landeskanzlei hat gleichzeitig die Gelegenheit genutzt, ihre Anliegen einzubringen. Im Speziellen störte die Landeskanzlei, dass der Kanton Basel-Landschaft meist zu den Letzten gehört, die ihre Wahl- und Abstimmungsresultate bekannt geben können. Die wichtigsten Änderungen:

Die SP spricht sich für Eintreten aus, sie befürwortet die Gesetzesänderung und ist auch für Abschreiben der Motion von Heinz Aebi .


Dominik Straumann verzichtet auf die Wiederholung des bereits Gesagten. Die SVP ist mit dem Vorschlag der Kommission grundsätzlich einverstanden, sie wird zu § 5 Absatz 3 einen Antrag stellen.


Eva Gutzwiller schickt voraus, die Kommission habe den Beschluss nach intensiver Diskussion einstimmig gefasst. Die FDP-Fraktion votiert für Eintreten auf die Vorlage und unterstützt die beantragten Gesetzesänderungen, welche die heute herrschenden Gepflogenheiten vollumfänglich abdecken. Nach wie steht es den Gemeinden frei, ihre Wahllokale länger offen zu halten, vorgeschrieben ist nur die Mindestlösung.


Die FDP-Fraktion ist auch einverstanden mit der Abschreibung des Vorstosses von Heinz Aebi .


Matthias Zoller möchte das Geschäft, das auf den ersten Blick wenig Brisanz birgt, nicht unterschätzen. An den politischen Rechten sollte nicht geschraubt werden, die direkte Demokratie sollte nicht den gerade herrschenden Verhältnissen angepasst werden, vielmehr sollten sich die Landrätinnen und Landräte um das aktive Gestalten dieser Rechte bemühen.


Die CVP/EVP-Fraktion ist froh, dass die Justiz- und Polizeikommission dem Landrat beliebt macht, die Abgabe der Stimmrechtscouverts am Samstag bis um 17 Uhr zu verlängern. Zu den Öffnungszeiten der Wahllokale wird die Fraktion - wie schon in der Kommission - einen Antrag einreichen.


Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten.


Kaspar Birkhäuser gibt bekannt, dass die Vorlage aus Sicht der Grünen die Vorgaben der Motion Heinz Aebi erfüllt. Zudem schlägt sie weiter gehende, nachvollziehbare und sinnvolle Änderungen im Bereich der politischen Rechte vor.


Die Grünen sind für Eintreten und werden den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen.


RR Sabine Pegoraro dankt im Namen des obersten Wahlmanagers im Kanton und verantwortlichen Autors der Vorlage, Walter Mundschin, ganz herzlich für die gute Aufnahme des Vorschlags. Das Gesetz über die politischen Rechte darf als modern und griffig bezeichnet werden, nicht zuletzt beweist dies die Tatsache, dass relativ selten Beschwerden bearbeitet werden müssen.


Der Regierungsrat ist mit den von der Justiz- und Polizeikommission beschlossenen Änderungen einverstanden. Schon jetzt bittet die Justizdirektorin den Landrat, an der Verkürzung der Abstimmungszeit am Sonntag bis um 11 Uhr festzuhalten. Bei eidgenössischen Abstimmungen gehört der Kanton Basel-Landschaft bis anhin jeweils zu den Letzten, die ihre Resultate abliefern, weil die Wahl-lokale erst um 12 Uhr schliessen dürfen. Vertretbar ist die Schliessung bereits um 11 Uhr, weil ja einzelne Gemeinden heute schon um 10 Uhr schliessen.


- 1. Lesung


Titel und Ingress


I Keine Wortmeldung


§ 5 Absatz 3


Matthias Zoller beantragt namens der CVP/EVP-Fraktion, dass die Wahllokale wie bis anhin bis um 12 Uhr offen halten dürfen; bewusst wählt Matthias Zoller das Modalverb dürfen , die Gemeinden sollen wählen dürfen zwischen 10, 11 oder 12 Uhr. Nur in Gemeinden, wo spezielle Umstände herrschen, beispielsweise ein Zusammentreffen mit dem Kirchgang, werden die Wahllokale bis um 12 Uhr offen gehalten, in allen übrigen Gemeinden wird weiterhin, wie schon heute, früher geschlossen. Nur weil alle Baselbieter Gemeinden plötzlich zu einem Schliessungszeitpunkt 11 Uhr verpflichtet werden sollen, dürften die Wahlresultate nicht früher verfügbar sein. Die Legislative sollte sich nicht dafür einsetzen, die politischen Rechte dort zu beschränken, wo sie noch benützt werden.


Die SVP hat, so Dominik Straumann einen im Wortlaut mit der CVP/EVP identischen Antrag vorbereitet und überlässt den Lead grosszügig der Schwesterpartei.


Hanni Huggel unterstützt den Antrag von CVP/EVP und SVP, obwohl sie in ihrer Partei dafür keine Anhänger gefunden hat. Persönlich empfindet Hanni Huggel den Vorschlag als Beschneidung der politischen Rechte. Vor allem ältere Leute gehen am Abstimmungssonntag gerne nach dem vormittäglichen Kirchgang an die Urne.


Zwar wird Hanni Huggel auf einen Antrag verzichten, doch weist sie darauf hin, dass sich die Verlängerung der Einreichungsfrist klar zu Ungunsten der Parteien auswirken wird.


Kaspar Birkhäuser betont den ausdrücklichen Wunsch der Landeskanzlei, den Zeitpunkt auf 11 Uhr vorzuverlegen, um nicht ständig zu den Letzten zu gehören, die ihre Resultate eingeben können. Bereits in der Kommission wurde das Thema ausführlich diskutiert; man hat dabei die Feststellung gemacht, dass nur noch zwei Gemeinden den Wunsch haben, die Wahllokale bis um 12 Uhr offen zu halten. Dem Wunsch der Landeskanzlei nach Vorverlegung auf 11 Uhr sollte der Landrat entsprechen.


Ivo Corvini mahnt, sich bewusst zu sein, dass der Kommissionsvorschlag einer zeitlichen Einschränkung der Stimmabgabe gleichkommt. Dies ist in unserer Zeit, da die Stimmbeteiligung meist sehr beschämend ausfällt, ein schlechtes politisches Signal. Der Landrat ist gebeten, den Antrag der CVP/EVP-Fraktion zu unterstützen.


Eva Gutzwiller und die Fraktion der FDP treten für den von der Kommission erarbeiteten Antrag ein. Man sollte die Vorlage nicht mit dem Makel der Einschränkungen versehen, zumal sie ja auch Erleichterungen bringt. So soll die Stimmabgabe am Samstag künftig bis um 17 Uhr möglich sein. Den Abschluss auf 11 Uhr vorzuverlegen, darf nicht als grosse Einschränkung bezeichnet werden. Im Übrigen nehmen nur noch sehr wenige Personen die Möglichkeit wahr, am Sonntagvormittag nach 11 Uhr ins Wahllokal zu gehen.


Isaac Reber verzichtet, nachdem Eva Gutzwiller bereits dargelegt hat, was zu sagen ist.


RR Sabine Pegoraro stellt das Faktum voran, dass heute 85 Prozent aller Stimmberechtigten brieflich stimmen und wählen. Wenn der Endzeitpunkt auf 11 Uhr festgesetzt werden sollte, stände es den Gemeinden frei, ihre Wahllokale - wie beispielsweise Sissach - bereits um 9 Uhr zu öffnen, so dass die Kirchgänger ihre Stimme vor der Messe abgeben könnten. Die Justizdirektorin bittet den Landrat eindringlich, dem Antrag der Kommission zu folgen und damit die Arbeit der Landeskanzlei ganz wesentlich zu erleichtern.


Regula Meschberger weist darauf hin, dass der Antrag bereits in der Kommission sehr ausführlich diskutiert wurde. Im vorliegenden Fall von einer Einschränkung der Volksrechte zu sprechen, erscheint der Kommissionspräsidentin doch leicht übertrieben. Zudem hat sich in der Vernehmlassung keine einzige Gemeinde dazu geäussert. Die grosse Mehrheit ist einverstanden mit der Schliessung der Wahllokale um 11 Uhr.


Der Landrat ist gebeten, dem Kommissionsantrag zu folgen.


Antrag der CVP/EVP-Fraktion: Streichung von § 5 Absatz 3 im Vorschlag der Justiz- und Polizeikommission


://: Der Landrat stimmt dem Streichungsantrag der CVP/EVP-Fraktion mit 42 zu 34 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Damit bleibt der bisherige Gesetzestext in Kraft. Die Wahllokale schliessen um 12 Uhr.


§§ 6, 7, 10, 15, 25, 28, 30, 33, 33a, 34, 35, 46, 49, 58


II, 106, III, IV


Keine Wortmeldung


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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