Protokoll der Landratssitzung vom 7. April 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 7. April 2005 |
Nr. 1134
3 2004/293a
Berichte des Regierungsrates vom 23. November 2004 und der Petitionskommission vom 22. März 2005: 3 Einbürgerungsgesuche
Kommissionsvizepräsident Paul Schär hat den Auftrag, dem Landrat diese drei Einbürgerungsgesuche vorzustellen.
Die Einbürgerungsgesuche betreffen eine Familie. Die Petitionskommission beantragt dem Landrat, dem Einbürgerungsgesuch des Vaters (Gesuch Nr. 25) und demjenigen des Sohnes (Gesuch Nr. 24) zuzustimmen. Die Mutter zog ihr Einbürgerungsgesuch zurück. Betreffend das Einbürgerungsgesuch der Tochter beantragt die Petitionskommission Ablehnung.
Angesichts der zahlreichen Zuschauer auf der Tribüne nennt Paul Schär die Voraussetzungen für eine Einbürgerung:
- 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz und 5 Jahre im Kanton und der Einbürgerungsgemeinde,
- guter Leumund und
- Integration in der Schweiz.
Der entscheidende Punkt sei die Integration in der Schweiz.
Paul Schär berichtet, dass die Zivilrechtsabteilung 1 am 19. Mai 2003 ein Gespräch mit der Tochter durchführte. Am 4. Oktober 2003 wurde der Bürgerrat von Muttenz aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen mit der Gesuchstellerin ein Einbürgerungsgespräch zu führen. Der Bürgerrat gelangte zur Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Die Zivilrechtsabteilung 1 hatte Mühe mit der Weiterbearbeitung des Gesuchs und stellte die Erhebungsberichte dem Bürgerrat Muttenz am 26. September 2003 ausnahmsweise ein zweites Mal zur Beurteilung zu. Paul Schär merkt an, offenbar hätten gewisse Zweifel bestanden. Die wiederum positive Antwort des Bürgerrates Muttenz traf am 02. Oktober 2003 in Liestal ein. Am 14. Mai 2004 wurde der Gesuchstellerin das Gemeindebürgerrecht erteilt.
In der Folge kam das Gesuch zur Behandlung in die Petitionskommission. Diese entschied , dass eine persönliche Anhörung stattfinden soll. Kommissionspräsident Röbi Ziegler führte diese Anhörung durch und rapportierte darüber in der Kommission. An der Sitzung vom 15. März 2005 entschied die Kommission mit 4:3 Stimmen, dem Landrat die Ablehnung des Einbürgerungsgesuches zu beantragen.
Paul Schär betont, die Gespräche in der Kommission seien sehr konstruktiv gewesen und es habe sich ein demokratischer Prozess abgespielt. Der ablehnende Beschluss sei aufgrund der Einschätzung der Integrationswilligkeit der Gesuchstellerin gefasst worden. Paul Schär greift diesbezüglich ein paar Punkte heraus. Zum einen habe sich die Gesuchstellerin in den letzten zwei Jahren nicht mehr um Arbeit bemüht. Weiter habe sie sich auch nicht mehr um bessere Deutschkenntnisse bemüht. Paul Schär betont, dass sich die Gesuchstellerin allerdings mündlich sehr gut auf Deutsch unterhalten könne.
Er legt Wert auf den Hinweis, dass nicht eine äussere Erscheinung sondern eine allmähliche Annäherung und Angleichung an die Kultur der Bevölkerung des Aufnahmelandes Indiz für die Integration seien. Die Integrationswilligkeit sollte vor einer Einbürgerung klar ersichtlich sein. Könnten gewisse Zweifel beim Bund und beim Kanton nicht vollständig ausgeräumt werden, müsse das zu einem Nein zur Einbürgerung führen. Dazu habe sich eine Mehrheit der Kommission durchgerungen, wobei sie es sich nicht einfach gemacht hätten.
Er weist darauf hin, dass die Antragstellerin jederzeit die Möglichkeit hat, erneut ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.
Paul Schär erklärt abschliessend, dass sie überzeugt sind, dass sie den mit einem Verhältnis von 4:3 Stimmen gestellten Antrag verantworten können. Sie würden es schätzen, wenn dem Antrag der Petitionskommission zugestimmt würde.
Elsbeth Schmied gehört der Kommissionsminderheit an, welche klar der Ansicht ist, dass die Gesuchstellerin die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt. Die Gesuchstellerin sei 22 Jahre alt und habe demnach noch fast das ganze Leben vor sich, um sich allmählich der Kultur der Bevölkerung des Aufnahmelandes anzunähern und anzugleichen, um also das zu tun, was Paul Schär als ausschlaggebende Auflage für das Erkennen von Anzeichen von Integration nannte. Die Diskussion habe sich vor allem an der Behauptung entzündet, diese Frau wolle sich gar nicht integrieren. Begründet worden sei diese Behauptung damit, dass die Gesuchstellerin ein Kopftuch und lange Gewänder trägt, dass sie den Menschen auf der Strasse nicht die Hand reichen darf zur Begrüssung und dass sie sich damit absondere.
Die Gesuchstellerin habe dem Kommissionspräsidenten auf dessen Frage hin erklärt, sie trage diese Kleidung aus freien Stücken. Sie fühle sich dem Koran verpflichtet und stehe zu den dort gemachten Vorgaben auch insoweit, als eine Frau lediglich den Familienmitgliedern die Hand reiche. Sie habe das aus freien Stücken für sich so entschieden. Die Gesuchstellerin genoss in der Türkei während vier Jahren eine Ausbildung zur muslimischen Religionslehrerin und in dieser Funktion ist sie in einer Moschee in Basel tätig. Sie stehe bewusst zu diesen Kleidern, welche Ausdruck ihrer Religion sind. Elsbeth Schmied weist darauf hin, dass in der Schweiz nach wie vor die Religionsfreiheit gilt. Jeder darf seine Religion so ausdrücken, wie es ihm entspricht. Deshalb sei die Haltung der Gesuchstellerin zu respektieren.
Die Gesuchstellerin habe gesagt, sie würde gerne eine Ausbildung machen. Zur Zeit wisse sie aber noch nicht, in welche Richtung. Momentan arbeitet sie in einer Moschee in Basel und als Tupperware-Vertreterin.
Der Bürgerrat von Muttenz hatte zweimal zum Gesuch zu befinden und fasste beide Male einen positiven Beschluss. Die Gesuchstellerin wurde am 14. Mai 2004 von der Bürgergemeinde Muttenz eingebürgert.
Namens der SP-Fraktion, welche ihren Beschluss einstimmig fasste, bittet Elsbeth Schmied die Kolleginnen und Kollegen, die Messlatte bei dieser jungen Frau nicht höher zu setzen als sie bislang angesetzt wurde, wenn die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt sind, und der Gesuchstellerin das Kantonsbürgerrecht zu erteilen.
Rosmarie Brunner erklärt, dass die SVP-Fraktion sich einstimmig der Kommissionsmehrheit anschliesst und das Gesuch Nr. 23 ablehnt. Den Gesuchen Nr. 24 und Nr. 25 stimmt die SVP-Fraktion mehrheitlich zu.
Romy Anderegg erklärt, dass die FDP-Fraktion das Gesuch Nr. 23 einstimmig ablehnt. Den beiden anderen Gesuchen stimmen sie zu.
Esther Maag schickt voraus, dass die Grüne Fraktion in der Petitionskommission keinen Sitz hat, von ihrer Seite also niemand bei diesen Sitzungen dabei war.
Sie bemerkt, normalerweise seien sie alle stolz auf den Grundsatz, dass Kirche und Staat getrennt sind und dass die Religionsfreiheit gilt.
Das Argument der Desintegration kann Esther Maag nicht nachvollziehen. Denn die Gesuchstellerin spreche offenbar gut Deutsch, was vermutlich mehr sei, als bei anderen Leuten, die vom Landrat eingebürgert worden seien. Der Landrat gewinne nichts, wenn er dieses Gesuch nun ablehne. Vielmehr würden dadurch sehr viele Leute erbost und Abwehrreflexe würden sogar noch gefördert. Die Ablehnung dieses Einbürgerungsgesuches wäre ein Beitrag zur Desintegration und nicht zur Integration, welche doch letztlich angeblich das Ziel all jener sei, welche dieses Gesuch nun ablehnen.
Wie die Gesuchstellerin sich kleide und ob sie die Hand schütteln dürfe oder nicht, gehe den Landrat schlicht nichts an. Esther Maag fände es deshalb auch politisch gesehen ein höchst heikles Signal, wenn sie dieses Einbürgerungsgesuch ablehnen würden.
Sie votiert namens der Fraktion der Grünen eindringlich für Zustimmung zum Gesuch.
Hans Jermann erklärt, dass die CVP/EVP-Fraktion die drei Gesuche ausführlich diskutierte. Sie stimmen den Gesuchen Nr. 24 und Nr. 25 zu. Bezüglich des Gesuchs Nr. 23 wurden sie sich nicht einig. Eine Minderheit schliesst sich der Kommissionsminderheit, eine Mehrheit der Kommissionsmehrheit an.
Bruno Steiger bemerkt vorab, dass bei den vorherigen Einbürgerungsgesuchen fast alle Landrätinnen und Landräte zustimmten, ein paar sich der Stimme enthielten und er wohl als einziger dagegen stimmte. Sein Verhalten sei durchaus begründet. Denn es sei bekannt, und habe sich beim Gesuch Nr. 23 wieder einmal gezeigt, wie fahrlässig gewisse Bürgergemeinden, im konkreten Fall die Bürgergemeinde Muttenz, einfach Leute einbürgern würden, Leute, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen in keiner Art und Weise erfüllt hätten. Ausnahmsweise gehe er völlig einig mit dem Kommissionsantrag; das Gesuch Nr. 23 sei natürlich abzulehnen.
Auf das von Elsbeth Schmied vorgebrachte Argument bezüglich Alter und Anpassung der Gesuchstellerin erwidert Bruno Steiger, es handle sich bei der Gesuchstellerin um eine 22-jährige Frau, welche keine grosse Lust verspüre zu arbeiten, ein steuerbares Einkommen von Null aufweise und gemäss Aussagen vom Geld des Vaters lebe. Er erklärt, eine Bedingung für die Einbürgerung sei z.B. auch, dass man als erwachsener Mensch finanziell für sich selber geradestehen könne und nicht auf Kosten der Allgemeinheit lebe. Denn gerade diese Möglichkeit rufe hervor, dass Leute v.a. aus dem islamischen Kulturkreis so hohen Wert darauf legten, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen.
Betreffend das Einbürgerungsgesuch Nr. 24 (Sohn) hat sich Bruno Steiger erlaubt, die Akten einzusehen. Der Sohn weise ein steuerbares Einkommen von 20 000 Franken auf. Bruno Steiger fragt sich, ob das ausreicht, um zu existieren, ohne den Staat zu belasten. Zudem habe sich der Sohn zwischen 1991 und 2000 in die Türkei verabschiedet, ohne sich in der Schweiz abzumelden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Gesuchsteller eigentlich den Wohnsitz Basel hätte angeben müssen, aber auch das hätte nicht gereicht. Das Wohnsitzerfordernis sei schlicht nicht erfüllt, weil sieben Monate Aufenthalt fehlten. Das sei ebenfalls eine sträfliche Verletzung der Einbürgerungsbedingungen. Bruno Steiger kann deshalb nicht verstehen, wieso dem Gesuch Nr. 24 zugestimmt wird. Der Gesuchsteller habe die Bedingungen nicht erfüllt und sich, indem er sich nicht abgemeldet habe, eigentlich nicht korrekt nach Gesetz verhalten. Das sollte nicht mit der Schweizer Staatsbürgerschaft noch belohnt werden.
Es handle sich um einen Fall unter vielen und die Petitionskommission sollte diesbezüglich die Augen öffnen. Er bittet, in diesem Fall umzudenken.
Auch zum Gesuch Nr. 25, betreffend den Vater, hat Bruno Steiger die Akten eingesehen und war erstaunt. Der Gesuchsteller hat dasselbe Alter wie Bruno Steiger, hat sieben Jahre in der Schweiz gearbeitet und ist aufgrund eines Unfalls frühpensioniert. Es handle sich offenbar nicht um einen Scheininvaliden. Bruno Steiger wird sich bei diesem Gesuch der Stimme enthalten und nicht gegen die Einbürgerung stimmen.
Röbi Ziegler geht davon aus, dass die Meinungen weitgehend gemacht sind, da man sonst wohl nicht einfach "einen Finger aus dem Schützengraben strecken" und die Debatte möglichst vermeiden würde. Er möchte in seinem Votum trotzdem etwas ausführlicher werden und die Landratskolleginnen und -kollegen v.a. darauf hinweisen, welche Konsequenzen deren Entscheid möglicherweise haben werde.
Die Petitionskommission kam aufgrund von Bemerkungen in den Akten des Bundes und des Kantons, welche zeigten, dass dort bereits genauer abgeklärt wurde, darauf, bei diesem Fall genauer hinzuschauen. Das genauere Hinsehen habe sich aufgrund des schwierigen Konfliktes zwischen religiös bedingter Eigenheit und dem Anspruch, sich mit der Einbürgerung zu integrieren ergeben. Die Petitionskommission machte die religiös begründete Eigenheit anfänglich beim Vater der Familie fest und vertrat die Ansicht, wenn der Vater seine Tochter in die Moschee schicke und zwinge, ein Kopftuch und einen langen Mantel zu tragen - so die damaligen Phantasien der Kommission - und sie so daran hindere, einer geregelten Arbeit nachzugehen, dann sei der Vater nicht integriert, da er verhindere, dass seine Tochter hier so leben könne, wie es Frauen für gewöhnlich tun. Sie kamen zum Schluss, dass sie diesbezüglich nicht den Vater sondern die Tochter fragen müssen. So kam es zu einem Gespräch mit der Tochter.
Aufgrund ähnlicher Phantasien erwartete Röbi Ziegler, dass ihm eine eingeschüchterte Frau etwas unter einem Kopftuch hervor entgegenflüstern würde. Er war sehr erstaunt, als er einer selbstbewussten, offenen Frau begegnete, welche ihm sagte, er solle sie ruhig fragen, sie gebe ihm gerne Auskunft. Die Frau sei aufgeschlossen und tolerant und ganz anders gewesen, als er es erwartet hatte.
Das Fazit ist, dass die Familienstruktur nicht so ist, wie sie es erwartet hatten. Der Vater unterdrücke die Tochter nicht, sondern diese übe die nicht bezahlte Tätigkeit als Lehrerin an der Moschee, wo sie Kinder in das arabische Lesen des Korans einführt, freiwillig und von sich aus aus. Sie trage auch die Kleider freiwillig. Röbi Ziegler erhielt sogar den Eindruck, dass dieses äusserliche Anderssein und auch das Erlebnis, dass das nicht überall gerne gesehen ist, etwas ist, das innerlich stark macht. Die Frau schien ihm also ausserordentlich selbständig.
Die Petitionskommission folgerte aus dieser Selbständigkeit, dass die Tochter nicht vom Vater unterdrückt wird, dieser also zur Einbürgerung empfohlen werden kann, die Tochter hingegen nicht.
Zur bisherigen Debatte stellt Röbi Zielger fest, ausser von Bruno Steiger sei von der Gegenseite nicht argumentiert worden. Als Ergänzung auf das Votum von Bruno Steiger, welcher Informationen aus den Akten preisgegeben habe, stellt er klar, dass der Vater bei den SBB arbeitete, durch einen Arbeitsunfall einen Arm verlor und im Haushalt auf die Hilfe seiner Frau angewiesen sei.
Zu den effektiven Gründen, weshalb man sich gegen eine Einbürgerung der Tochter ausgesprochen habe, führt Röbi Ziegler aus, Grund eins sei schon genannt worden: Sie hat keine Erwerbsarbeit. Das stimme und könne nicht wegdiskutiert werden. Er fragt rhetorisch in die Runde, ob aber irgendjemand wisse, wie viele von den unter Traktandum 1 und 2 eingebürgerten Personen keine Erwerbstätigkeit haben, bei wie vielen es sich um Hausfrauen handelt, die nicht in dem Sinn einen Erwerb haben, dass sie einen Lohn erhalten. Der Punkt, eine Erwerbsarbeit zu haben, sei bislang noch nie ein Kriterium für eine Einbürgerung gewesen. Weshalb das nun zum Kriterium erhoben werde, müssten diejenigen, welche dazu stünden, für sich selber beantworten.
Er fragte die Gesuchstellerin, weshalb sie bislang keine Arbeit habe. Sie antwortete, sie habe an verschiedenen Orten nach Arbeit gefragt. Er hat den Eindruck erhalten, dass das Bemühen nicht sehr gross ist, sie aber wohl auch selber weiss, dass sie es mit ihrer äusseren Erscheinung nicht leicht haben wird, eine Arbeit zu finden. Sie muss einen Arbeitgeber finden, der akzeptiert, dass sie ein Kopftuch und ein langes Kleid trägt.
Sowohl aus den Akten des Kantons (Zivilrechtsabteilung 1) als auch aus denjenigen des Bundes sei hervorgegangen, dass man der Einbürgerung mit der Überlegung zustimme, dass der Aspekt der Religionsfreiheit höher zu gewichten sei als der Anspruch an äussere Anpassung.
Den Frauen, welche vielleicht aus Gleichstellungsgründen oder aufgrund frauenpolitischer Überlegungen gegen die Einbürgerung sind, teilt Röbi Ziegler mit, dass er die Gesuchstellerin auch fragte, welche Bedeutung es für sie habe, dass sie diese Kleidung trage und wie sie über Frauen, auch Türkinnen, denke, welche sich ganz anders kleiden und einen Ausschnitt und ihre Figur zeigen. Als erstes habe die Gesuchstellerin zum Ausdruck gebracht, dass jeder Mensch das so handhaben solle, wie es seiner Überzeugung entspreche. Wenn andere Frauen es als richtig ansähen, wie sie sich kleiden, sei es deren Sache. Ihre Überzeugung sei, dass es richtig sei, nach dem Koran zu leben und das mache sie so.
Röbi Ziegler fügt an, die Gesuchstellerin halte das aus freier Überzeugung so. Es werde ihr nicht aufoktroyiert.
Der Landrat könne entscheiden, die Frau nicht einzubürgern, weil sie aufgrund ihrer Kleidung nicht angepasst sei und weil sie aufgrund dieser Kleidung keinen Job finde, durch den sie ihren Lebensunterhalt selber bestreiten könne (die Gesuchstellerin lebt bei den Eltern und dies vermutlich bis sie heirate), und argumentieren, der Landrat sei kein Gericht und könne deshalb heute so und morgen anders beschliessen. Wenn der Landrat aber davon ausgehe, dass auch ein Landrat in Einbürgerungsfragen eine gewisse Linie beibehalten sollte, würde dieser mit der Ablehnung des Gesuchs im Grunde genommen entscheiden, dass streng gläubige muslimische Frauen - denn nur bei den Frauen werde das an der Kleidung sichtbar - im Kanton Basel-Landschaft nicht Schweizerinnen werden können.
Es stimme zwar, dass, wie Paul Schär gesagt hat, die Gesuchstellerin ein neues Einbürgerungsgesuch stellen könne. Sie werde aber nur dann eine Chance haben, wenn sie Kopftuch und Mantel ablege, d.h. wenn sie ihre Religion nicht mehr lebe. Für das hiesige Verständnis sei eine religiöse Haltung, welche sich bis auf die Kleidung auswirke, etwas Merkwürdiges. Aber wer den Islam lebe, dessen Leben sei vom Islam geprägt. Vielleicht wäre es manchmal besser, sie würden sich ebenfalls mehr auf ihre Wurzeln besinnen und ihr Christentum wäre mehr geprägt von ihrem Glauben. Röbi Ziegler möchte diesbezüglich nicht eine Debatte vom Zaun brechen. Aber er möchte aufzeigen, dass der Landrat, wenn er diese Einbürgerung nun ablehne, im Grunde ein Präjudiz schaffe, dass gläubige Musliminnen im Kanton Baselland nicht Schweizerinnen werden können. Ob die Landratsmitglieder die Religionsfreiheit so tief stellen wollen, sei deren Entscheidung.
Im Übrigen erfülle die Gesuchstellerin alle anderen Kriterien für eine Einbürgerung. Sie spreche flüssig, fehlerfrei Schweizerdeutsch. Schriftlich enthalte ihr Deutsch Fehler. Aber was die Sprachkenntnisse anbelange, liege sie, verglichen mit allen anderen Einbürgerungsfällen, seines Erachtens mindestens im Durchschnitt wenn nicht sogar darüber.
Röbi Zielger bittet die Kolleginnen und Kollegen, sich noch einmal zu überlegen, was sie mit ihrem Entscheid beabsichtigen und welche Konsequenzen dieser hat. Und er bittet sie, auch in diesem zugegebenermassen schwierig zu entscheidenden Fall, der Einbürgerung zuzustimmen.
Kaspar Birkhäuser möchte das Grundargument von Esther Maag aufnehmen und es dem gesamten Landrat noch einmal stark ins Bewusstsein rufen: Der Schweizer Staat funktioniert u.a. nach den Prinzipien, dass Kirche und Staat getrennt sind und die Religionsfreiheit gilt. Ein Hauptargument der Mehrheit der Petitionskommission für die Ablehnung des Gesuches Nr. 23 sei, dass die Gesuchstellerin zu religiös sei und eine zu enge islamische Auffassung habe. Damit dürfe aber nicht argumentiert werden. Denn das stehe im Widerspruch zum Prinzip der Religionsfreiheit.
Weiter sei das Hohelied der Kultur unserer Gesellschaft gesungen worden. Er fragt, was denn die Kultur der hiesigen Gesellschaft ist. Raffen und konsumieren und möglichst alles gratis haben - das sei ihre Kultur heute.
Eine religiöse Muslimin, welche nach den Prinzipien des Korans lebt, ist Kaspar Birkhäuser willkommen. Er wird sicher gegen den Kommissionsantrag stimmen.
Kommissionsvizepräsident Paul Schär betont ausdrücklich, dass die Petitionskommission den Auftrag hat, die Einbürgerungen genau zu überprüfen. Das mache sie sich nicht einfach.
Paul Schär erwartet, dass der Kommissionspräsident erklärt, weshalb nicht er sondern der Kommissionsvizepräsident vorne auf dem Platz des Referenten sitzt.
Er hält folgende drei Punkte fest:
1.
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Die Bekleidung habe beim Grundsatzentscheid keine Rolle gespielt.
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2.
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Die Messlatte sei nicht anders gesetzt worden. Paul Schär ist seit 12 Jahren in der Petitionskommission und hat Tausende von Einbürgerungen behandelt. Sie verhielten sich auch bei diesem Fall gemäss ihrer Pflicht. Das habe nichts mit der Person zu tun. Die Kommissionsmitglieder haben sich den Entscheid sehr gut überlegt.
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3.
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Er verwahrt sich dagegen, dass den vier Kommissionsmitgliedern indirekt unterstellt wird, sie würden das Menschenrecht Religionsfreiheit nicht respektieren. Dieses zu achten, sei seine Pflicht als Politiker und Staatsbürger dieses Landes.
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Er beantragt Ablehnung des Gesuchs.
Röbi Ziegler kommt der Aufforderung von Paul Schär, sein Verhalten zu erklären, gerne nach. Er hat in der Kommission, bevor der Entscheid fiel, klar zum Ausdruck gebracht, dass er einen ablehnenden Entscheid aus Gründen der Achtung vor der Religionsfreiheit vor dem Rat nicht vertreten wird. Er erklärte in der Kommission auch, dass er, falls das nicht akzeptiert würde, sein Amt als Kommissionspräsident zur Verfügung stellen würde. Es handle sich für ihn um eine Gewissensfrage.
Paul Schär sagte, die Kleidung sei kein Thema gewesen. Röbi Ziegler verzichtet darauf, jemandem direkt zu widersprechen. Falls die Landratsmitglieder jedoch wissen wollten, ob die Kleidung ein Thema gewesen sei, sollten sie nach der Abstimmung das Kommissionsprotokoll lesen. Sie würden dabei feststellen, dass die Kleidungsfrage über Seiten abgehandelt worden sei. Die Frage des Händeschüttelns (nach dem Koran gibt man fremden Männern nicht die Hand), die Frage der Kleidung, das Thema Absonderung - das sei ein Thema gewesen.
Er zitiert aus dem Bericht: "Ob sie aufgrund ihrer fanatisch strengen Religion ...". Röbi Ziegler vermutet, dass hier sofort etwas assoziiert wird. Mit Fanatismus assoziiere man Islamismus und den ganzen kriegerischen und politischen Islam. Diese Auffassung von Islam sei bei der Gesuchstellerin nicht vorhanden. Sie lebe so, wie sie es aufgrund ihrer eigenen religiösen Überzeugung als richtig erachte. Im Übrigen sei sie gegenüber Andersgläubigen tolerant. Vielleicht wäre es eine Chance für den Landrat, eine ähnliche Toleranz zu zeigen.
Daniel Wenk ist es in der momentanen Situation nicht so sehr wohl. Auf der einen Seite gebe es die ganz harte, fremdenfeindliche Sache, auf der anderen Seite bestehe ein karitatives, sehr soziales Engagement. Die Wahrheit liege am Schluss wohl irgendwo in der Mitte. Als Landrat, welcher nicht Kommissionsmitglied sei, sei es recht schwierig, dem Rückgriff auf die Kommissionsdiskussion zu folgen.
Er geht davon aus, dass das Geschäft in jeder Fraktion behandelt wurde. Wichtig sei bei diesem Entscheid, dass nicht diejenigen, welche gegen die Einbürgerung sind, als fremdenfeindliche Hasser und Lattensetzer abgestempelt würden und diejenigen, welche dafür stimmen, eher gegenteilig beurteilt würden. Offensichtlich müsse bei diesem Fall etwas speziell sein, denn während seiner relativ kurzen Zeit als Landrat seien sehr viele Einbürgerungsentscheide getroffen worden und es habe noch nie Diskussionen gegeben. Er ist der Meinung, dass man der Kommission, da diese aufgrund etlicher Diskussionen entschied, folgen sollte.
Heinz Aebi stellt im Zusammenhang mit der ablehnenden Haltung gegenüber dieser Einbürgerung seitens einer Mehrheit der Petitionskommission die Frage, ob die Petitionskommission auch die rechtlichen Konsequenzen eines ablehnenden Landratsbeschlusses geprüft hat.
Paul Schär : Ja.
Jacqueline Simonet wird eine sehr persönliche Erklärung abgeben. Als Christin, welche muslimische Familienangehörige in Istanbul hat, geht ihr das Thema sehr nahe. Sie wehrt sich gegen die Aussage, es gehe um die Religionsfreiheit. Denn man könne seine Religion ausüben, ohne extreme Formen gebrauchen zu müssen.
Man könne die Türkei kritisieren, wie man wolle. Aber die Türkei bemühe sich seit Jahrzehnten, die Gleichberechtigung der Frauen zu fördern und sie bemühe sich, das Problem Religion und Staat zu klären, wobei es sich nicht um einen einfachen Streit handle. Die Türkei sei ein Land, in dem die Frauen wirklich gleichberechtigt sein können. Den dort lebenden Cousinen von Jacqueline Simonet macht es extrem Angst zu sehen, wie der Fundamentalismus wieder an Kraft gewinnt.
Jacqueline Simonet ist sehr stolz auf das Engagement ihrer türkischen Cousinen und aus Respekt ihnen gegenüber und gegenüber dem, was sie vertreten, wird sie dem Gesuch nicht zustimmen.
Röbi Ziegler antwortet in Ergänzung zur äusserst knappen Antwort von Paul Schär auf die Frage von Heinz Aebi nach den rechtlichen Konsequenzen. Wenn der Landrat die Einbürgerung ablehne, sei diese endgültig abgelehnt, obwohl die Bürgergemeinde und der Bund zugestimmt hatten. Der Landrat habe das letzte Wort.
Kaspar Birkhäuser möchte das Beispiel Türkei anders interpretieren. Kemal Atatürk habe in der Türkei ziemlich autoritär die Trennung von Kirche und Staat durchgesetzt. Für die Türkei sei das ein fantastischer Schritt vorwärts gewesen. Jacqueline Simonet habe berichtet, ihre Verwandten hätten Angst vor Muslimen, welche die Religion mit politischen Zielen vermischen. Aufgrund der Informationen, welche er über die Gesuchstellerin erhalten hat, hat er den Eindruck, dass diese gerade nicht so ist. Sie sei zwar eine gläubige Muslimin, aber sie sei eben nicht fanatisch und mische nicht Glauben und Politik. Wenn ihr Gesuch nun aber abgelehnt werde, könnte das genau das Gegenteil der eigentlich gewünschten Integration in die hiesige Gesellschaft bewirken. Die Gesuchstellerin würde in die islamistische Ecke gedrückt. Das sei ein weiteres Argument, dieser Frau das Kantonsbürgerrecht zu erteilen. Wahrscheinlich könnten sie von ihr für die Gesellschaft sogar noch etwas gewinnen.
Hans Jermann führt bezugnehmend auf das Votum von Bruno Steiger aus, er könne sich schlicht nicht vorstellen, dass die Wohnsitzdauer nicht erfüllt sein soll. Sämtliche Mitglieder der Petitionskommission würden wohl attestieren, dass die Zivilrechtsabteilung 1 sehr sorgfältig arbeite.
Regula Meschberger erklärt an Daniel Wenk gerichtet, dass es sich, wenn sie dieser Einbürgerung zustimme, weder um einen karitativen noch um einen sozialen Akt handle. Es sei ein Akt, welcher der bisherigen Rechtsauffassung dieses Parlaments entspreche. Wenn eine Frau ihren Glauben sichtbar lebe, drücke sich das in der Kleidung aus, bei einem Mann nicht. Der Landrat habe noch nie gesagt, das habe etwas mit Integration zu tun. Zum ersten Mal werde nun Religionsausübung und Integration miteinander vermischt.
Bruno Steiger nimmt das Votum von Hans Jermann auf und bemerkt, es sei schon sehr viel gelaufen (z.B. in Niederdorf usw.). Vorbehaltlos seien Leute eingebürgert worden, bei denen Wohnort und Einbürgerungsort nicht übereingestimmt hätten und welche von Sozialleistungen abhängig seien und den Schweizer Pass quasi lediglich aus diesem Grund erschlichen hätten. Zum Teil würden die Bürgergemeinden, wenn sie nur schon ein paar Franken daran verdienen könnten, vorbehaltlos einbürgern. Der Inhalt seiner Äusserung betreffend die Wohnsitzdauer des Sohnes der Familie sei in den kantonalen Akten festgehalten. Offenbar habe die Bürgergemeinde beim Einbürgern versagt. Die Bürgergemeinden sollten nicht immer als heilige Kühe angesehen werden. Wenn eine Bürgergemeinde aus lauter Leuten mit derselben Gesinnung, wie sie Röbi Ziegler habe, bestehen würde, würde die ganze Welt eingebürgert und alle könnten hier Narrenfreiheit geniessen.
Jürg Wiedemann erinnert daran, dass der Landrat vor einem Jahr über eine Motion entschied, mit welcher das Stimm- und Wahlrecht für Secondas und Secondos verlangt wurde. Es sei damals argumentiert worden, die Motion werde abgelehnt, man wolle eine leichterte Einbürgerung von Menschen. Und jetzt werde der Hebel härter angesetzt. Seines Erachtens sagt das sehr viel aus über Fremdenfeindlichkeit und -freundlichkeit.
Elisabeth Schneider betrachtet den Fall rein rechtlich. Im Kommissionsbericht heisst es unter Punkt 2.2.: "So hatte sie sich in den letzten zwei Jahren nicht mehr um Arbeit und um bessere Deutsch-Sprachkenntnisse bemüht." Offensichtlich habe die Gesuchstellerin die nötigen Sprachkenntnisse nicht und offensichtlich sei sie nicht integriert. Offensichtlich erfülle die Gesuchstellerin damit die rechtlichen Voraussetzungen nicht und sei die Petitionskommission deshalb zu diesem Resultat gelangt. Elisabeth Schneider erklärt, sie sei bekannt für eine eher liberale Einbürgerungspolitik, aber auch sie müsse dieses Gesuch ablehnen.
Eva Chappuis findet es unerträglich, wenn Persönlichkeitsrechte von einbürgerungswilligen Menschen im Landrat verletzt werden, wie Bruno Steiger das gemacht habe - Steuergeheimnis sei Steuergeheimnis. Und sie findet es unerträglich, wenn Texte so interpretiert werden, wie es einem gerade passt. Im Kommissionsbericht stehe nichts von mangelnden Deutschkenntnissen. Es heisse, die Gesuchstellerin habe sich in den letzten zwei Jahren nicht mehr um bessere Deutschkenntnisse bemüht. Das hat Eva Chappuis auch nicht getan.
[Heiterkeit]
Verfüge man über gute Sprachkenntnisse, könne man es damit irgendwann auch auf sich beruhen lassen.
Die Gesuchstellerin habe sich nicht um Arbeit bemüht. Eva Chappuis weist darauf hin, dass das niemandem zur Last gelegt wird, solange er sich nicht von der öffentlichen Hand finanzieren lässt. Jedes Muttersöhnchen und jede "Vatertochter" dürfe auf Kosten der Brieftasche der Eltern ungestraft leben in der Schweiz. Offenbar dürfe man das aber nicht, wenn man türkischer Herkunft ist.
Eva Chappuis bittet die Kolleginnen und Kollegen eindringlich, sich gut zu überlegen, was sie machen. Für sie ist es wieder einmal ein Schritt in eine Richtung, die sie in diesem Land unerträglich findet.
Christoph Rudin verlangt nicht die namentliche Abstimmung, möchte aber als ehemaliger Präsident der Petitionskommission, als welcher er die Einbürgerungspraxis des Landrates ziemlich gut kennt, etwas sagen. Er weist darauf hin, dass die Entscheide des Landrates nicht willkürlich sein dürfen; sie müssen vor der Verfassung standhalten. Wenn die Gesuchstellerin ihn fragen würde, ob sie gegen die - möglicherweise bevorstehende - Ablehnung juristisch vorgehen solle, würde er ihr sagen, dass sie damit wohl intakte Chancen hätte. Denn er ist sich nicht sicher, ob ein ablehnender Entscheid vor der Verfassung standhalten würde.
Im Sinne einer politischen Bemerkung fügt er an, dass man in der Schweiz das dreifache Bürgerrecht kennt. Dabei sei das kommunale Bürgerrecht das wichtigste. Wie gehört, haben der Bund und auch die Gemeinde der Einbürgerung zugestimmt. Nun komme der Kanton und sage der Gemeinde Muttenz, sie dürfe die Gesuchstellerin nicht aufnehmen. Christoph Rudin weist darauf hin, dass die Gemeinde Muttenz ein eigenes Gespräch geführt hat und zwar ein noch viel ausführlicheres, das dasjenige, das Röbi Ziegler mit der Gesuchstellerin führte. Zudem haben die Landrätinnen und Landräte die Gesuchstellerin noch nie gesehen und kennen sie nur vom Hörensagen aus zweiter und dritter Hand. Der Bürgergemeinderat von Muttenz sei keine "Bastion der Linken und Grünen". Er fragt die Mitglieder der FDP-Fraktion, welchen Sinn es macht, wenn ihre Parteikolleginnen und -kollegen beschliessen, jemand solle eingebürgert werden und die LandratsvertreterInnen die Einbürgerung in der Folge ablehnen .
Abschliessend erinnert er daran, dass sie vor rund einem Jahr diskutierten, welches eigentlich die Aufgabe des Landrates ist. Die SP-Fraktion machte einen Vorstoss mit dem Inhalt, dass z.B. Einbürgerungen, wie in vielen anderen Kantonen auch, nicht mehr vom Landrat vorgenommen werden sollten, da es sich dabei nicht um eine Arbeit der Legislative sondern eindeutig um Arbeit der Exekutive handle. Dieser Vorstoss wurde abgelehnt. Die momentane Diskussion würde aber von Fachleuten aus der Verwaltung vermutlich viel differenzierter geführt. Zudem entstünde dadurch eine Praxis, welche vor dem Willkürverbot standhalten würde.
Agathe Schuler stellt fest, dass normalerweise die Bürgergemeinde sehr hoch gehalten wird, da man Wert darauf legt, dass an der Basis entschieden wird, wer eingebürgert wird. Dieselben Leute hätten nun aber das Gefühl, bei diesem Fall müsse es anders sein. Von weit her und mit viel Theorie werde hier argumentiert.
Sie wird dem Gesuch zustimmen und hofft, dass einige andere das ebenfalls tun.
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger lässt über die beiden Kommissionsanträge abstimmen.
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Der Landrat stimmt dem Kommissionsantrag 1 betreffend die Einbürgerungsgesuche Nr. 24 und Nr. 25 zu. Damit erteilt er den beiden Bewerbern das Kantonsbürgerrecht. Die Gebühren werden gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen festgesetzt.
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Der Landrat lehnt das Einbürgerungsgesuch Nr. 23 mit 46:34 Stimmen ab.
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Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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