Protokoll der Landratssitzung vom 7. April 2005

Nr. 1153


7 2004/284 2004/284A


Berichte des Regierungsrates vom 9. November 2004 und vom 18. Januar 2005 sowie der Erziehungs- und Kulturkommission vom 21. März 2005 und Mitbericht der Finanzkommission vom 22. März 2005: Genehmigung des Staatsvertrages über die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW und Ergänzungsvorlage zur Vorlage 2004/284 (partnerschaftliches Geschäft)


Kommissionspräsident Karl Willimann-Klaus bezeichnet die heutige Vorlage über den Staatsvertrag zur Fusion von vier Fachhochschulen als eminent wichtig für die Nordwestschweiz. Die Fusion stellt einen mutigen, von vier Kantonen getragenen Schritt dar. Dieser Schritt verspricht neue Möglichkeiten und Chancen für die Hochschulausbildung, wobei kantonsspezifische Partikularinteressen dem Gemeinwohl der neuen Fachhochschule Nordwestschweiz untergeordnet werden. Die Fusion kann auch ein richtungsweisendes Modell für die zukünftige Entwicklung der universitären Hochschullandschaft Schweiz darstellen. Heute steht der Staatsvertrag zur Diskussion. Eine zweite Vorlage über den Leistungsauftrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz einschliesslich Portfolio wird den Parlamenten im Herbst unterbreitet. Der Staatsvertrag wird erst dann in Kraft treten, wenn sich alle vier Parlamente auch über den Leistungsauftrag geeinigt haben.


Zur Ausgangslage: Seit 1997 koordinieren die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn die Tätigkeiten ihrer Fachhochschulen im Rahmen des Kooperationsrates. Der Kooperationsrat wurde im Oktober 2002 von den Regierungen beauftragt, ein Fusionsmodell für die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) auszuarbeiten. Am 15. Dezember 2003 erliess zudem der Bundesrat eine Verfügung, wonach die Fachhochschule Nordwestschweiz bis Ende 2006 führungsmässig standortübergreifend einzurichten sei und die strategischen und operativen Erfordernisse für eine Fusion vorzunehmen seien.


Im Hinblick auf die Beratung des Staatsvertrages FHNW wurde eine Interparlamentarische Begleitkommission (IPBK) eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus je einer fünfköpfigen Delegation der zuständigen Kommissionen der vier Parlamente. Die IPBK hat, unter Teilnahme der Bildungsdirektoren, des Präsidenten der Projektsteuerung FHNW, des Gesamtprojektleiters FHNW sowie der zuständigen Fachleute der vier Bildungsdepartemente, insgesamt vier Mal getagt. Als Präsident der IPBK wurde Karl Willimann (BL) gewählt.


Am 24. Januar 2005 nahm die IPBK schliesslich das Portfolio zur Kenntnis, führte die Schlussberatung des Staatsvertrags durch und beantragte den vier Parlamenten einstimmig die Zustimmung zum Staatsvertrag.


Zur Zielsetzung des Staatsvertrags: Die Konzentration des heutigen Fachhochschulangebots in den vier Kantonen soll Mittel freisetzen, um das Ansteigen der Studierendenzahlen und den notwendigen qualitativen Ausbau des Fachhochschulangebots (Forschung, Masterstudiengänge) sowie den Aufbau des neuen Fachbereichs Lebenswissenschaften (Life Sciences) trotz stagnierender Kantonsbeiträge und Rückgang der Standardsubventionen des Bundes pro Studienplatz zu bewältigen. Durch die Fusion sollen Synergien in qualitativer und quantitativer Hinsicht erzielt werden.


Wesentliche Massnahmen zur Umsetzung des Staatsvertrages:


Lehre
Die Bologna-Reform macht eine Neukonzeption der Lehre an den Hochschulen notwendig. Ab dem Studienjahr 2005/2006 werden an den Schweizerischen Fachhochschulen Bachelor-Studiengänge starten, ab dem Studienjahr 2008/2009 auch Master-Studiengänge. Die Einführung von Masterstudiengängen und allgemein steigende Studierendenzahlen können nur mit zusätzlichen oder dank Konzentrationen frei werdender Mittel finanziert werden.


Organisation
In der FHNW werden folgende Fachbereiche zu einer einzigen Institution zusammengeführt:


- Architektur, Bau- und Planungswesen, Design und Kunst
- Life Sciences


- Musik


- Pädagogik


- angewandte Psychologie


- Soziale Arbeit


- Technik und Informationstechnologie


- Wirtschaft und Dienstleistungen


Die FHNW wird strategisch von einem Fachhochschulrat und operativ von der Fachhochschulleitung geführt. Die Kantone steuern die Fachhochschule Nordwestschweiz über den Leistungsauftrag und das Globalbudget. Die Parlamente haben die Oberaufsicht über die FHNW.


Personelles


Die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden der FHNW werden einheitlich in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Bei der Überführung der Mitarbeitenden bleibt der nominelle Besitzstand gewahrt. Die Mitarbeitenden der FHNW werden bei einer der vier kantonalen Pensionskassen versichert. Die Wahl der Pensionskasse soll innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung der FHNW erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Mitarbeitenden bei den heutigen Pensionskassen versichert.


Finanzen


Die Trägerbeiträge der Kantone an die FHNW liegen im Jahr 2008 insgesamt unter denjenigen für das Jahr 2004. Die Trägerbeiträge werden nach einem Verteilschlüssel, der die Studierendenzahl zu 80 % und den Standortfaktor zu 20 % gewichtet, von den Vertragskantonen finanziert.


Externe Prüfung (Due Diligence)


Die Finanzkontrollen der vier Kantone und die Firma Ernst & Young haben im Auftrag der vier Regierungen die Grundkonzeption der Fusion und das Massnahmenpaket zur Umsetzung des Staatsvertrages geprüft. Diese Prüfungen hatten das Ziel, mögliche finanzielle Risiken einer Fusion offen zu legen. Die Prüfungen kommen zum Schluss, dass die Gründung der FHNW per 01.01.2006 machbar ist, sofern die in den Prüfberichten aufgezeigten Massnahmen und Empfehlungen umgesetzt werden. Die Prüfberichte enthalten kritische Bemerkungen, die sowohl in der IPBK wie auch in der landrätlichen Erziehungs- und Finanzkommission zu Diskussionen und vertieften Abklärungen führten. Die Projektsteuerung FHNW hat entsprechend reagiert und die vier Finanzkontrollen in die Erledigung der dargestellten Probleme und Pendenzen mit einbezogen. Die Finanzkontrollen schlagen für Ende 2005 einen erneute Prüfung (Review) über die Beurteilung der Umsetzung ihrer vorgeschlagenen Massnahmen und Empfehlungen vor.


Zur Kommissionsberatung: Die EKK hat sich an fünf Sitzungen unter Einbezug von Marc Joset, Präsident der Finanzkommission, mit dem Staatsvertrag befasst. Dem Projektleiter FHNW, Richard Bührer, wurden Fragen gestellt und eine Delegation des Hochschulrates HPSA-BB wurde zu den Bereichen Pädagogik und Soziale Arbeit zu einer Anhörung empfangen. An den Sitzungen waren seitens der BKSD Regierungsrat Urs Wüthrich, Generalsekretär Martin Leuenberger und Karin Hiltwein-Agnetti, Leiterin Stabsstelle Hochschulen, anwesend.


Die Kommission sah ihren Auftrag in einer gründlichen Prüfung der Staatsvertragsvorlage. Kritische Punkte der Vorlage sollten offen gelegt, nötigenfalls weitere Abklärungen veranlasst werden. Ausgangslage für die Beratungen waren nebst der Vorlage die Prüfungen der vier Finanzkontrollen der beteiligten Kantone sowie die Due Diligence-Prüfung von Ernst & Young. Die vertiefte Überprüfung des Finanzplanes wurde der Finanzkommission zum Mitbericht übertragen.


Zur Beratung im Einzelnen: Über die Zielsetzungen der Vorlage ist sich die Kommission generell einig. Die Zusammenlegung der vier Fachhochschulen zu einer kompetenten Fachhochschule Nordwestschweiz wird als Gebot der Zeit erachtet. Sie bietet mannigfache Chancen für eine Verbesserung des Hochschulangebots. Die Kommission zeigte sich von den geleisteten Vorarbeiten beeindruckt. Sie nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die vier Finanzkontrollen von der Projektsteuerung FHNW in die weiteren Arbeiten einbezogen werden und deren Empfehlungen und Hinweise (Due Diligence) beachtet und umgesetzt werden. Auch die von den Finanzkontrollen geforderte externe Kontrolle wurde eingesetzt. Die Empfehlung der vier Finanzkontrollen, Ende 2005 eine Nachprüfung (Review) durchzuführen, wird unterstützt.


Das Portfolio, um welches nach dessen Vorstellung am 24. Januar 2005 eine heftige Diskussion entbrannt e, wird im Herbst durch die Parlamente mit dem Leistungsauftrag noch zu beraten sein. Trotzdem war das Portfolio bereits in dieser Phase in der EKK ein Diskussionspunkt. Nachfolgend werden die Hauptpunkte der Beratung dargestellt:


Parlamentarische Oberaufsicht


Mit grossem Erstaunen stellte die EKK fest, dass entgegen der Vernehmlassungsvorlage die Parlamentarische Oberaufsicht in §§ 15 und 16 des Staatsvertrages massiv verändert wurde. Anstelle der Regelung gemäss dem Landratsbeschluss "Musterregelung der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften" vom Mai 2004 wurde aus Sicht der EKK lediglich eine dürftige Formulierung hinsichtlich "Geschäftsberatung der FHNW mit Berichterstattung an die kantonalen Parlamente" neu festgehalten. Die EKK war mit dieser mangelnden Aufsichtsumschreibung der Parlamente absolut nicht einverstanden und war sich einig, dass die parlamentarische Oberaufsicht eine conditio sine qua non für die Genehmigung des Staatsvertrages durch den Kanton Basel-Landschaft darstellt. Sie beschloss daher am 6. Januar 2005, an der basellandschaftlichen Musterregelung festzuhalten und beauftragte die eigene Delegation, dies als Antrag an der Sitzung der Interparlamentarischen Begleitkommission vom 10. Januar 2005 vorzutragen und entsprechend einzubringen. Diesem Vorstoss war Erfolg beschieden. Die IPBK erkannte das Anliegen Basellands in seiner Tragweite und beschloss einstimmig, dem Antrag zu entsprechen mit dem Auftrag an die Regierungen, den Staatsvertrag in diesem Punkt zu ändern, was mit der Ergänzungsvorlage 2004/284A vom 18. Januar 2005 in die Tat umgesetzt wurde.


Synergien der Fusion


Eine Fusion ist nur sinnvoll, wenn auch Synergien erzielt werden können. Synergien werden sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gesehen. Im qualitativen Bereich soll die Qualität der Lehre und Forschung durch Bündelung der Kräfte und Ressourcen sowie durch eine einheitliche Führung der FHNW sichergestellt werden und damit die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden.


Zum quantitativen, monetären Gewinn: Gemäss Finanzplan will man mittelfristig für die FHNW so viele kantonale Gelder erhalten wie heute (Fr. 178 Mio.). Die Summe wird leicht ansteigen (Fr. 182 Mio.), bis die Synergien greifen, und muss sich dann auf diesem Niveau stabilisieren. Für den Kanton Basel-Landschaft ist auf den Regierungsratsbeschluss vom 8. April 2003 hinzuweisen, welcher durch die Fusion eine Entlastungsvorgabe von Franken 3,5 bis 4,5 Mio. gegenüber dem Budget 2003 vorsieht. Demgegenüber sieht der Finanzplan aber eine Mehrbelastung von Fr. 1,3 Mio. im Vergleich zu 2003 vor.


Durch die Fusion will man folgenden Mehrwert erreichen:


- Auffangen des Zuwachses an Studierenden (Annahme: + 48% bis ins Jahr 2012)


- Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Forschungsprojekte


- Auffangen des Rückgangs der Bundessubventionen


- Einbezug der Musikakademie (erst 2008)


- Neuer Lehrbereich Life Sciences


Anlass zu Diskussionen gab die neue Studienrichtung Life Sciences, die gemäss Portfolio als Schwerpunkt in Muttenz angeboten werden soll. Im Finanzplan ist vorgesehen, dafür als Startvorgabe 30 Mio. Franken einzusetzen. Die Frage der Kommission, ob dieses Geld aus dem monetären Gewinn der Fusion bereit gestellt werden könne, wurde von Regierungsrat Urs Wüthrich im Prinzip bejaht. Allerdings sei diese Frage noch Gegenstand von internen Abklärungen. Es handelt sich hierbei also um einen wichtigen, noch offenen Punkt. Bemängelt wurde in der Kommissionen, dass die Konturen der Lehrgebiete im Fach Life Sciences noch nicht ersichtlich sind.


Zeitplan der Fusion


Sowohl in der IPBK wie auch in der EKK wurde der vorgelegte Zeitplan - Start der FHNW per 01.01.2006 - hinterfragt. Es wurden Befürchtungen geäussert, die Qualität der Zusammenführung könnte unter dem angeschlagenen Tempo leiden und die Parlamente würden zeitlich überfordert. In der Diskussion mit den Projektverantwortlichen der FHNW ergaben sich dazu folgende Einsichten, die für den vorgelegten Zeitplan sprechen:


Die Kommission anerkannte letztlich die vorgelegten Argumente.


Finanzen


Die Kommission befasste sich eingehend und an sämtlichen Sitzungen mit dem Finanzplan. Diesem wird grösste Aufmerksamkeit zugemessen, weil man sich nicht dem nachträglichen Vorwurf aussetzen will, man habe im wichtigsten Sektor Unterlassungen begangen. Grundsätzliche Fragen wurden für die Bereiche Immobilienplan, Pensionskasse, Finanzplan, Lohnsystem und Rücklagen geklärt.
Zum Immobilienplan: In allen vier Kantonen bestehen konkrete Planungen für grössere Infrastrukturprojekte, die erst nach der Gründung der FHNW im Jahr 2006 realisiert werden sollen. Insgesamt belaufen sich die Vorhaben auf über Fr. 300 Mio. Diese Kosten sind nicht im Finanzplan enthalten. Die Kosten für die Erstellung der neuen Gebäude sind durch die einzelnen Kantone am jeweiligen Standort zu tragen und bedürfen einer besonderen Finanzierung. Für die Fachhochschule ist kein eigentlicher Grundbesitz vorgesehen.


Zur Pensionskasse: Es ist vorgesehen, die Pensionskassenregelung innert 5 Jahren nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zu treffen. Die zu wählende Pensionskasse ist also noch offen. Dabei hat sich innerhalb der IPBK neben dem Ausgleich der Deckungslücke eine heftige Diskussion ergeben, weil der Kanton Solothurn im Staatsvertrag das Beitragsprimat stipulieren wollte. Solothurn wechselte1993 zum Beitragsprimat und kann sich nicht vorstellen, wieder zum Leistungsprimat zurückzukehren. Mit Mehrheitsbeschluss entschied die IPBK, diese Frage aus dem Staatsvertrag auszuklammern, um in den Parlamenten nicht eine Pensionskassendebatte auszulösen. Immerhin bekräftigten die Regierungen der drei anderen Kantone gegenüber Solothurn, innert fünf Jahren den Wechsel zum Beitragsprimat ernsthaft zu prüfen.


Die Verpflichtung zum Ausgleich der Deckungslücke wird mit dem Abschluss des Staatsvertrages begründet, die Zahlung aber erst mit dem Ende der Übergangsfrist von fünf Jahren fällig. Der Ausgleich ist daher nicht im Finanzplan 2006-08 enthalten. Für den Kanton Basel-Landschaft ist relevant, dass beide Basel ca. Fr. 26 Mio. dafür aufwenden müssen. Die Frage aus der Kommission nach der genauen Aufteilung zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde nicht präzis beantwortet. Immerhin ist zu erwarten, dass der Landkanton für den Hauptteil aufkommen muss, weil Basel-Stadt die Angestellten in der FHBB seinerzeit mit dem vollen Deckungskapital ausgestattet hat. Es handelt sich bei diesem Thema also um einen weiteren, offenen Punkt.


Zum Lohnsystem: Die Frage der Kommission nach dem vorgesehenen leistungsorientierten Lohnmodell wurde von der BKSD und dem Projektleiter FHNW in teilweisem Widerspruch zu den Erläuterungen zum Staatsvertrag differenziert beantwortet. Das Wort "Leistungslohn" wolle man nicht mehr verwenden. Es handle sich um staatliche Lohnverhältnisse mit einer Leistungskomponente. Der Befürchtung der Kommission (insbesondere wegen der in Aussicht genommenen Leistungskomponente), die Löhne würden den Finanzplan sprengen, wurde entgegengehalten, das zur Verfügung stehende Geld sei mit dem Globalbudget limitiert. Die FHNW müsse sich nach dieser Vorgabe richten. Im Grundsatz ist der nominelle Besitzstand gewahrt, dies im Gegensatz zu den Empfehlungen der Finanzkontrollen, welche einen befristeten Besitzstand empfahlen.


Zu den Rücklagen der FHBB: Die Frage nach der Verwendung der gebildeten Reserven (ca. 4 Mio. Franken) der FHBB wurde insofern beantwortet, als diese Mittel nicht in die FHNW einfliessen, sondern den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt anteilsmässig zurück gegeben werden sollen.


Zu den Anstellungsbedingungen: Bei den Anstellungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse. Dabei wird vom Arbeitgeber (FHNW) angestrebt, einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Angestellten auszuhandeln. Interessant wird sein, welches Lohnniveau der bisherigen Fachhochschulen als Massstab verwendet wird. Für Baselland ist relevant, dass die Einreihung der Angestellten an der FHBB und HPSA-BB noch nicht gemäss Lohndekret 2001 erfolgt ist. Dazu liegt zur Zeit eine entsprechende Vorlage beim Landrat. Es wird daher innert kurzer Zeit zwei Lohnüberführungen geben.


Zur Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB): In Kenntnis des Portfolios begrüsste die Kommission Rosmarie Leuenberger (Präsidentin) und Regula Meschberger als Vertreterinnen des Hochschulrates zu einer Anhörung des Standpunktes HPSA-BB. Obwohl in der jetzigen Phase nicht das Portfolio, sondern der Staatsvertrag zur Diskussion steht, bezogen sich die Ausführungen vor allem auf den Leistungsauftrag sowie die Verteilung der Schwerpunkte und der komplementären Standorte in den Bereichen Pädagogik und Soziale Arbeit. Die beiden Basel sind für beide Bereiche komplementäre Standorte, die Schwerpunkte befinden sich in Windisch (Pädagogik) und Olten (Soziale Arbeit). In der Diskussion erkannte die Kommission den Wunsch nach einem gemeinsamen Standort als zentrales Anliegen der Vertreterinnen der HPSA-BB. Zur Führung der beiden Bereiche innerhalb der FHNW sind ebenfalls noch Fragen offen, wobei der Wunsch der HPSA-BB nach einer gewissen Eigenbestimmung hervortrat.


Die EKK hat am 31. Januar 2005, in Kenntnis des Portfolios vom 19. Januar 2005, den Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) einstimmig gutgeheissen. Sie beantragt daher dem Landrat mit 13:0 Stimmen ohne Enthaltung, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen. Dies vorbehältlich allfälliger anders lautender Anträge der Finanzkommission gemäss Mitbericht.


Marc Joset , Präsident der Finanzkommission, erklärt, die Finanzkommission stimme dem Vertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz mit grosser Mehrheit zu. Die Finanzkommission befasste sich während mehreren Sitzungen vertieft mit denjenigen Aspekten, welche sich speziell finanzpolitisch auswirken.


Beim Thema Pensionskasse gehe es vor allem um die Frage der Finanzierung der Deckungslücke, bei den Immobilien vertiefte sich die Finanzkommission ins System der Berechnungsgrundlagen und in die Grössenordnung der künftigen Raumbedürfnisse. Weiter wurde über den Leistungsanteil im Lohnsystem, die Rückstellungen und den Finanzplan diskutiert. Zu letzterem erwarte man Zahlen, welche über das Jahr 2008 hinausgehen.


In der Finanzkommission wurden viele Fragen gestellt und die Kommissionsmitglieder erhielten auch einige gute Antworten, trotzdem bestehen jedoch noch offene Fragen. Aus diesem Grund hat die Finanzkommission Zusatzanträge formuliert, über welche heute abgestimmt werden soll. Diese beziehen sich auf die Bereiche Leistungsauftrag und Globalbudget. Damit jedoch weitergearbeitet werden kann, unterstützt die Finanzkommission den Staatsvertrag.


Elsbeth Schmied betont, das Unterzeichnen eines Vertrages bereite zuweilen etwas Kopfschmerzen. Es sei wichtig, sich vor der Unterzeichnung intensiv mit dem Vertragsinhalt auseinanderzusetzen. Mit dem heute diskutierten Vertrag wird vieles klar vorgezeichnet und einzelne Spuren werden gelegt, auch wenn noch nicht unbedingt klar sei, wie diese Spuren zu begehen seien. Das Ziel sei bekannt, allerdings noch nicht, ob es auf dem vorgezeichneten Weg erreicht werden kann. Mit einem Ja zum Staatsvertrag erteilt der Landrat das Startsignal, die vorgezeichneten Spuren zu betreten, auszubauen und sich so dem Ziel zu nähern.


Der Zusammenschluss der Fachhochschulen in der Nordwestschweiz ist notwendig, um den begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Kantone zu begegnen und eine geeignete Grösse für anspruchsvolle Forschungsprojekte zu erreichen. Auch sollen finanzielle und personelle Ressourcen möglichst wirksam eingesetzt werden. Das heutige Kooperationsmodell stösst in diesem Bereich an seine Grenzen.


Die schweizerische Hochschullandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Der Bund macht gewisse Auflagen und zudem bringt die Zukunft eine Reform der Lehre (Bologna-Reform), steigende Studierendenzahlen, einen Ausbau der Forschung und verstärkten Wettbewerb auch unter den (Fach-)Hochschulen, um Beiträge des Bundes und Forschungsbeiträge zu erhalten. Die Nordwestschweiz begegnet den genannten Herausforderungen mit einer Konzentration der Schwerpunkte. Mit dieser Konzentration verspricht sie sich eine verbesserte Ausbildungsqualität, weil beispielsweise bei grösseren Studiengängen mehr Finanzen vorhanden sind und entsprechend fachliche Kapazitäten eingestellt werden können. Die heutigen sechs Fachhochschulen der Nordwestschweiz sollten sich nicht innerhalb der Region bekämpfen, sondern ihre Kräfte bündeln sowie ihre Ideen und Taten zusammenlegen und so etwas Neues formen, das in die ganze Schweiz ausstrahlen wird.


Was wird die Fusion der Fachhochschulen bewirken? Die neue Fachhochschule Nordwestschweiz wird national und international gestärkt und das Gesamtinteresse der Fachhochschule wird im Zentrum stehen. Die Zusammenlegung kleinerer Studiengänge verstärkt deren Gewicht. Die Konzentration setzt Kapazitäten und Mittel frei für die Forschung und den Aufbau zukunftsträchtiger Bereiche. Die jeweiligen Schwerpunkte werden an einem Standort konzentriert und die Bologna-Reform kann umgesetzt werden. Ab 2005/2006 werden an den schweizerischen Fachhochschulen die Bachelor-Studiengänge starten, welche 2008/2009 in Master-Studiengänge münden. Nicht zuletzt gibt die Fusion der Fachhochschulen auch Grund, stolz zu sein, wenn es die beteiligten Kantone schaffen werden, zugunsten eines sinnvollen Ganzen über ihre eigenen Grenzen hinauszuschauen.


Was wird durch die Fusion verloren gehen? Für einige Studierende wird in Zukunft die Fachhochschule nicht mehr vor der Türe liegen. Am meisten bemängelt wird der Verlust und der Wegzug des technischen Fachbereichs aus Muttenz. In diesem Zusammenhang wurde jedoch zugesagt, dass im technischen Bereich die Fächer Umwelttechnik, Biotechnik, Medizinaltechnik oder Gentechnik für den neuen Fachbereich der Life Sciences in Muttenz auf- und ausgebaut werden. Der Umstand, dass zum neuen Schwerpunkt Life Sciences in Muttenz noch nicht alle Details vorliegen, löse Unsicherheit aus. Auch könne zum heutigen Zeitpunkt nicht klar abgesehen werden, ob der vorausgesagte Gewinn der Zusammenlegung den bemängelten Verlust in Muttenz wettmachen kann. Es werde verlangt, dass die Umrisse des Fachbereichs Life Sciences klar seien, wenn der Leistungsauftrag im Landrat zur Debatte stehen werde. Man müsse sich jedoch bewusst sein, dass bei der Fachhochschulfusion von allen Beteiligten ein Geben und Nehmen verlangt werde, dies zugunsten eines qualitativ gestärkten Ganzen.


Auf einige Fragen betreffend Fachhochschulfusion existieren heute noch keine Antworten, Elsbeth Schmied und mit ihr die ganze SP-Fraktion ist jedoch sicher, dass die Nordwestschweiz mit der angestrebten Fusion und Konzentration auf dem richtigen Weg sei. Sie vertraue den Aussagen der Regierungen der vier Kantone und den Aussagen und Prognosen des Projektleiters. Neben dem Vertrauen brauche es jedoch sicherlich auch Kontrollen. In §§ 15 und 16 des Staatsvertrags werden die Kontrollinstrumente der Parlamente klar aufgezeigt, was ein Verdienst des Kantons Basel-Landschaft darstelle.


Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Leistungsauftrags wird der Landrat die Gelegenheit erhalten, die Portfolio-Diskussion noch einmal intensiv zu führen. Zudem liege die Oberaufsicht über die Fachhochschule auch auf dem weiteren Weg beim Parlament. Die SP-Fraktion stimme dem Staatsvertrag einstimmig zu, ebenso dem vorliegenden Landratsbeschluss und den Anträgen der Finanzkommission.


Sylvia Liechti will die detaillierten Ausführungen des Kommissionspräsidenten an dieser Stelle nicht wiederholen. Die SVP-Fraktion erachte die hier diskutierte Fusion als sehr bedeutend und stehe ihr äusserst positiv gegenüber, insbesondere daher, weil sie auf universitärer Ebene seit Längerem ähnliche Prozesse fordere. Trotzdem seien gewisse Fragen für die SVP-Fraktion noch offen, da sie bisher noch nicht oder nur unklar beantwortet werden konnten. Einige dieser Unklarheiten liessen dabei einen schalen Beigeschmack aufkommen.


Die SVP-Fraktion zeigt sich sehr erfreut darüber, dass die parlamentarische Oberaufsicht nach dem Musterreglement im Staatsvertrag enthalten sei. Es wäre allerdings auch interessant zu wissen, wie ein solcher Beschluss stillschweigend aus der Vorlage gekippt werden konnte. Aus diesem Grund wurde schliesslich eine Zusatzvorlage notwendig, welche einiges an Kosten und Aufwand verursachte.


Weitere ungute Gefühle verursachte für die SVP das an den Tag gelegte Tempo. Die Fraktionen gerieten unter Druck und es bestand die Gefahr, dass gewisse wichtige Abklärungen zu wenig seriös vorgenommen werden konnten, obwohl viele Personen mit enormem Einsatz an der Fusion arbeiteten.


Der Bereich Life Sciences, welcher dem Kanton Basel-Landschaft zugeteilt wurde, sei noch immer nicht klar definiert, jedoch sollen hier bis Ende Mai offenbar genauere Angaben vorliegen.


Als zentral erachtet die SVP auch die widersprüchlichen Aussagen in den Protokollen zu den 30 Mio. Franken Startfinanzierung, von welchen es einerseits heisst, sie seien im Finanzplan enthalten, dann jedoch werde wieder festgestellt, es seien noch Abklärungen im Gang. Sollte diese Frage von der Regierung nicht klar und verbindlich beantwortet werden können, würde dies für die SVP-Fraktion eine Rückweisung des Geschäfts bedingen.


Für die Fachhochschule werde eine einheitliche Führung (keine Teilautonomie einzelner Bereiche) wichtig sein, da ansonsten weder Synergien genutzt noch Einsparungen gemacht werden können. Wie stellt sich die Regierung zur Aussage im Regierungsratsbeschluss vom 8. April 2003, dass eine Entlastungsvorgabe von 3,5 bis 4 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2003 vorgesehen sei, jetzt jedoch sieht der Finanzplan eine Mehrbelastung von 1,3 Mio. Franken im Vergleich zum Jahr 2003 voraus? Die finanzielle Basis des grossen Projekts steht aus Sicht der SVP auf recht dünnem Eis. Diese Bedenken werden im Übrigen auch von Fachpersonen geteilt. Mit welchen Argumenten gedenkt der Regierungsrat, die Bedenken der vier Finanzkontrollen konkret aus dem Weg zu schaffen? Die SVP-Fraktion fordert klar eine neue Prüfung durch die Finanzkontrollen per Ende 2005.


Wie präsentiert sich der Immobilienplan BL-BS betreffend Standort HPSA-BB und Hochschule für Soziale Arbeit? Liegt ein Finanzplan und Zeitrahmen vor? Muss Basel-Landschaft tatsächlich den Löwenanteil der 26 Mio. Franken für die Pensionskasse übernehmen? Wie hoch wäre dieser Anteil genau? Scheinbar bestehe ein Auftrag, wonach diese Frage abgeklärt werden müsse, diese Hausaufgaben wurden bisher jedoch noch nicht gelöst.


Weshalb wird beim vorgesehenen Leistungslohn ein Rückzieher vorgenommen? Die im Bericht aufgeführten Erklärungen zu diesem Thema erscheinen der SVP nicht stichhaltig. Sehr zu denken gibt der SVP die Tatsache, dass im Bericht der EKK von einer Summe der Rücklagen der FHBB von 4 Mio. Franken gesprochen werde, im Bericht der Finanzkommission jedoch spreche man bereits von 15 Mio. Franken. Wie kommt dies? Wie ist es überhaupt möglich, dass Schulen derart hohe Reserven bilden können? Selbstverständlich müsse dieses Geld anteilsmässig den beiden Kantonen BL und BS zurückerstattet werden.


An der FHBB kam insbesondere wegen dem Wegzug des Fachbereichs Technik grosser Unmut auf. Sind auch nach der Genehmigung des Staatsvertrags noch Korrekturen am Portfolio und damit an den Leistungsvereinbarungen möglich?


Die SVP-Fraktion wartet gespannt auf die diversen Antworten zu ihren Fragen und wird sich erst definitiv entscheiden, ob der Staatsvertrag genehmigt oder zurückgewiesen werden soll, wenn heute klare Antworten vorliegen. Eine Rückweisung würde keine Verzögerung des ganzen Geschäfts bedeuten, da auch Solothurn erst im Juni entscheide. Keinesfalls sollen ähnliche oder gleiche Fehler wie beim Bildungsgesetz geschehen, wo gewisse Fragen nicht klar beantwortet wurden und die daraus entstandenen Probleme nun täglich offenbar werden.


Christine Mangold bezeichnet das heute zu beratende Geschäft als für unsere Region wegweisend. Auf die Vorgeschichte, weshalb überhaupt gehandelt werden muss, möchte Christine Mangold nicht weiter eingehen, da die Gründe vom Präsidenten der EKK ausführlich dargelegt wurden. Im Vernehmlassungsverfahren zum Staatsvertrag wurden verschiedene Fragen aufgeworfen, welche in den vorliegenden Staatsvertrag einflossen. So beispielsweise das Vorgehen bezüglich Pensionskasse oder die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden der FHNW, welche einheitlich in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden sollen.


Mit dem Staatsvertrag nahm die FDP zähneknirschend zur Kenntnis, dass der Hauptstandort der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg/Windisch sein werde. Gehe man jedoch vom Einzugsgebiet der FHNW aus, so wäre ein zentral gelegener Hauptstandort logischer gewesen, beispielsweise Muttenz. An diesem Entscheid rüttle die FDP jedoch nicht.


Es machte Sinn, dass der Staatsvertrag durch eine interparlamentarische Kommission vorberaten wurde und für die Baselbieter Delegation war erfreulich, dass dem Antrag entsprochen wurde, die parlamentarische Oberaufsicht, welche nicht mehr dem Vernehmlassungsvorschlag entsprochen hatte, in der ursprünglichen Fassung im Staatsvertrag zu belassen. Dies führte zur Ergänzungsvorlage 2004/284A.


Die FDP steht zur Fachhochschule Nordwestschweiz und weiss, dass der vorgeschlagene Weg für unsere Region richtig sei. Als qualitativen Gewinn aus der Fusion sieht die FDP das Zusammenbringen vergleichbarer Kompetenzen, was zu einer hochqualifizierten Schule führe, welche wahrgenommen werde. Für eine hochqualifizierte Schule interessieren sich auch hochqualifizierte Dozentinnen und Dozenten. Die FDP ist überzeugt, dass die Fusion zudem einen monetären Gewinn bringen wird, indem beispielsweise eine Zunahme der Studierenden erwartet werden dürfe, was wiederum mehr Bundesgelder bringen werde.


Trotz aller positiven Punkte bleiben gewisse ungute Gefühle, welche es verhindern, den vorliegenden Staatsvertrag uneingeschränkt gutheissen zu können. Im Vernehmlassungsverfahren zum Staatsvertrag stellte die Unklarheit darüber, welche Studiengänge an welchen Standorten angeboten werden, einen der grössten Kritikpunkte dar. In allen vier Kantonen verlangten die Parteien daher, das Portfolio müsse vor den Beratungen in den Parlamenten vorliegen. Die vier Kantonsregierungen trugen diesem Anliegen Rechnung und präsentierten im Januar 2005 ein Portfolio. Diese erste Kenntnisnahme brachte eine gewisse Entspannung, denn es war allen bewusst, dass die Verhandlungen für das Portfolio ein Geben und Nehmen bedeuten.


Der neue Fachbereich Life Sciences tönte für den Kanton Basel-Landschaft vielversprechend. Nachfragen ergaben jedoch, dass noch nicht viele konkrete Aussagen zu diesem Fachbereich gemacht werden können. Von der FDP wurde daher bereits im Januar 2005 darauf hingewiesen, es sei enormwichtig, die Worthülse "Life Sciences" so schnell als möglich mit Inhalt zu füllen. Die Unsicherheit sei der Tod jedes Geschäfts. Mit Life Sciences besitze der Kanton Basel-Landschaft die Taube auf dem Dach, jedoch sei zur Zeit nicht bekannt, ob man die Taube auch einmal in der Hand halten werde oder ob sie vorher davonfliege. Wenn dem so wäre, was würde für Basel-Landschaft dann noch bleiben?


Die Situation sei zur Zeit für die ParlamentarierInnen, vor allem aber auch für die Mitarbeitenden der FHBB ziemlich unklar. Die übrigen Kantone wissen, was sie einkaufen, während jede Person unter dem Fachbereich Life Sciences etwas anderes versteht. Die FDP verlangte daher in der Vernehmlassung, dass vor einer Zustimmung zum Staatsvertrag klar sein muss, was Basel-Landschaft im Gebilde FHNW anbieten wird. Leider liegen auch heute noch keine klaren Definitionen vor, ein Dilemma, aus welchem Regierungsrat Urs Wüthrich die Ratsmitglieder heute führen kann, indem er die noch offenen Fragen befriedigend beantwortet. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die FDP-Fraktion gezwungen, das Geschäft noch einmal an den Regierungsrat zurückzugeben mit dem Auftrag, dieses erst dann wieder zu traktandieren, wenn klare Antworten geliefert werden können.


Wie bereits erwähnt, verlangte die FDP bereits im Januar, dass vor der Behandlung im Landrat ein Konzept mit klaren Eckpfeilern vorgelegt werden kann. Steht dieses Konzept inzwischen? Welche verbindlichen Aussagen können heute gemacht werden? Die Fachhochschule Wädenswil praktiziert den Fachbereich Life Sciences erfolgreich. Basel-Landschaft erwarte 400 Studierende. Wie sieht hier die Aufteilung zwischen Muttenz und Wädenswil aus? Wurden diesbezüglich schon je Gespräche geführt? Offenbar habe sich eine zwanzig-köpfige Expertengruppe bisher einmal getroffen und einen Fragebogen beraten. Sie ging auseinander, ohne einen nächsten Termin zu vereinbaren. Weshalb wird diese Expertengruppe (und auch die bestehende Arbeitsgruppe) nicht von einer treibenden Kraft aus unserem Kanton geführt? Wie sieht das weitere Vorgehen dieser Expertengruppe resp. Arbeitsgruppe aus? Sind die Anschubfinanzierung und die Mittel für den Betrieb des Fachbereichs Life Sciences sichergestellt? Wird in Muttenz eine eigenständige Technik und Informatik, soweit für den Studiengang Life Sciences notwendig, existieren? Wird es möglich sein, den trinationalen Studiengang Mechatronik ohne eigenständige Technik und Informatik vor Ort zu führen?


Die FDP-Fraktion behält sich vor, nach der Beantwortung ihrer Fragen durch Urs Wüthrich zu entscheiden, ob via Ordnungsantrag ein Rückweisungsantrag an die Regierung gestellt werden müsse, da präzisere Antworten erwartet werden. Mit diesem Vorgehen würde das Geschäft, wie bereits erwähnt, nicht verzögert, da Solothurn erst im Juni über den Staatvertrag entscheiden werde. Man sei sich bewusst, dass das Portfolio erst zusammen mit dem Leistungsauftrag abgesegnet werde, trotzdem wolle man zum Staatsvertrag erst dann Ja sagen, wenn bekannt sei, wozu man ja sage.


Jacqueline Simonet bemerkt einleitend, Peter Zwick sei heute in der Presse zitiert worden, und zwar mit folgender Aussage: Die CVP stehe hinter der neuen Fachhochschule, wolle aber konkrete Antworten. Diese Aussage stimmt. Der nächste Satz jedoch stamme nicht von Peter Zwick.


Die CVP/EVP-Fraktion stellt sich wie folgt zur Vorlage 2004/284: Die CVP/EVP-Fraktion setzt sich ein für eine starke Region, für einen lebensfähigen Kanton und für eine gesunde Entwicklung dieser Region. Für diese Entwicklung brauchen wir erstklassige Bildungsinstitutionen und Bildungsmöglichkeiten für unsere Jugend. Bildungsanstalten dieser Wichtigkeit können wir nicht allein liefern, weshalb sich die CVP/EVP für die Universität beider Basel und die Fachhochschule Nordwestschweiz engagiert. Die bisherige Koordination und Zusammenarbeit der Fachhochschulen sind den Herausforderungen unserer Zeit nicht mehr angepasst, die Grenzen sind erreicht, denn nur mit einer kritischen Grösse kann die Ausbildung der zukünftigen Generation international konkurrenzfähig bleiben.


Die Fachhochschule Nordwestschweiz stellt ein kühnes Projekt dar, welches Hoffnung bereitet. Anstatt sich zu fragen, warum etwas partout nicht gehen soll, wird auf ein Ziel hin geplant und organisiert. Die Fachhochschule Nordwestschweiz ist ein Projekt für eine ganze Gegend, eine ganze Region. Nur mit dem Gewicht dieser ganzen Region können wir unsere Ziele durchsetzen und wirklich sichtbar werden. Die Fusion erlaubt eine Schwerpunktbildung über die Kantonsgrenzen hinweg und das Modell FHNW sei sicherlich wegweisend für die Schweiz. Es handelt sich jedoch nicht um einen Einzelfall oder ein unnötiges Vorpreschen. Auch andere schweizerische Hochschulgegenden revidieren ihr Portfolio, suchen Synergien und profilieren sich.


Die Konzentration des heutigen Fachhochschulangebots muss die Aufnahme mehr Studierender ermöglichen, die Reform der Studiengänge erlauben und den Aufbau des neuen Fachbereiches Life Sciences fördern. Es werden Synergien sowohl qualitativer wie auch quantitativer Art erwartet und die Konzentration soll unter anderem Mittel freisetzen, um die Herausforderungen der kommenden Zeit zu meistern. Dazu erhofft sich die CVP/EVP noch gewisse Antworten seitens der Regierung. Grundsätzlich jedoch unterstützt die CVP/EVP-Fraktion den Staatsvertrag.


Selbstverständlich sieht auch Jacqueline Simonets Fraktion, dass Probleme bestehen und einige Fragen noch offen sind. Viele dieser Fragen können jetzt noch nicht definitiv beantwortet werden, beispielsweise die Aussage, der Kanton Basel-Landschaft verliere wichtige Segmente und werde sogar mehr als vorher bezahlen müssen. Gewisse Pläne schmerzen zwar, jedoch müsse man auch einsehen, dass kantonsspezifische Interessen dem Gesamtwohl der Fachhochschule untergeordnet werden müssen. Jeder Standort sei möglichst optimal auszurüsten, alles jedoch können wir nicht behalten.


Die Finanzlage ist nach wie vor noch nicht klar und entsprechende Fragen stehen im Raum. Für ein Unterfangen dieser Grösse kann jetzt noch nicht jedes kleinste Detail geregelt werden. Die CVP/EVP hat zur Kenntnis genommen, dass die Empfehlungen der Finanzkontrollen der vier Kantone beachtet und umgesetzt werden. Eine Nachprüfung der getroffenen Massnahmen wird per Ende 2005 versprochen. Die CVP/EVP-Fraktion hat Vertrauen in die Projektleitung, welche einen seriösen Eindruck macht und möglichst alle Parameter berücksichtigen wird. Auch der Immobilienplan sei noch nicht klar. Die Ratsmitglieder werden zu allen offenen Fragen heute vielleicht einige Antworten erhalten, jedoch müsse auch klar sein, dass vieles von der Entwicklung der zukünftigen FHNW abhängt.


Auch die Pensionskassenfrage wird alle Beteiligten noch lange beschäftigen, wobei die CVP/EVP bereits gewisse Ideen hat, um im Laufe der fünf Jahre Lösungen zu finden. Als weitere Probleme der Fusion wurden bereits das Lohnsystem, die Anstellungsbedingungen und die Frage der Rücklagen erwähnt. Es gebe noch viel Arbeit, welche jedoch auch angepackt werde.


Als wichtigsten Kritikpunkt bezeichnet Jacqueline Simonet die Tatsache, dass die Portfoliopläne für Basel bisher ungünstig seien. Vor allem der Verlust von Technik, Informatik, Elektronik und Maschinenbau gibt zu denken. Viele befürchten, beim neuen Bereich der Life Sciences handle es sich nur um eine schöne Luftblase. Es stellt sich die Frage, ob unsere Jugendlichen den Anforderungen genügen werden und ob sie Interesse an den Ausbildungsstätten in unserer Gegend finden werden. Der Schwerpunktbereich Life Sciences muss noch präzisiert und angereichert werden, jedoch existieren bereits jetzt Kooperationen und innovative Seilschaften zwischen der Pharmaindustrie, der Universität Basel mit dem Biozentrum und der FHBB mit Life Sciences. Die Projektleiterin Life Sciences ist seit Wochen dabei, mit den zuständigen Stellen und Vertreterinnen sowie Vertretern interessierter Kreise die Vision Life Sciences zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang hört man von Medizin- und Bioinformatik, Medizinaltechnik, Umweltsicherheit/Gesundheitsschutz, Chemie und Biotechnologie. Im Herbst können diesbezüglich sicherlich die notwendigen Antworten geliefert werden.


Basel-Landschaft hat erreicht, dass das Parlament nach wie vor eine wichtige Aufsichtskontrolle innehat. Die Kantone reden beim Leistungsauftrag und somit beim Portfolio mit, ebenso beim Globalbudget. Die dornige Frage des Portfolios wird also im Herbst präzisiert und geklärt, jetzt geht es um eine Zustimmung zum Staatsvertrag, damit die Arbeit weitergehen kann. Auch geht es darum, für jeden Standort die bestmögliche Ausgangslage zu schaffen. Basel-Stadt und Aargau haben dem Staatsvertrag bereits zugestimmt und Basel-Landschaft kann heute mit einem Ja ebenfalls ein positives Signal geben. Ein Signal sowohl für die Jugend als auch für die Zukunft unserer Region.


Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Anträge der Finanzkommission zu den Themen Pensionskasse, Immobilien und Rücklagen/Rückstellungen und beantragt dem Landrat, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Viel Lob äussert Kaspar Birkhäuser für die geplante Fusion. Damit wird ein Anachronismus aufgehoben. Denn die bisherigen Fachhochschulen sind Gründungen aus dem 19. und 20. Jahrhundert, und weil sie teilweise parallel geführt und gewachsen sind - was die Kosten hat steigen lassen -, sind sie wirtschaftlich gesehen zu einer Art Luxus geworden. Nun sind die fetten Jahre vorbei. Mittel und Kräfte der Nordwestschweiz müssen gebündelt werden.


Das Konzept der FHNW scheint den Grünen realistisch und machbar zu sein. Es ist vielversprechend, weil es Synergien nutzt, Kräfte und Mittel freisetzt und so neue Möglichkeiten eröffnet:


Durch die modernen Verkehrs- und Kommunikationsmittel ist die Nordwestschweiz zu einem relativ kleinen Raum geworden. In diesem könnten die einzelnen Fachhochschulen auf Dauer aus finanziellen Gründen alleine nicht weiter bestehen. Der Wettbewerb unter den Fachhochschulen in der Schweiz wird zunehmend grossräumig und intensiver ausgetragen. Die Bundesfinanzierung orientiert sich zunehmend am Wettbewerb, d.h. je mehr Studierende und je mehr Forschungsprojekte eine Fachhochschule akquirieren kann, desto mehr Mittel bekommt sie.


Die FHNW als Ganzes hat grössere Überlebenschancen als mehrere kleine Fachhochschulen.


Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht werden Synergien freigesetzt. Die vorhandenen Kapazitäten lassen sich besser ausschöpfen; mit der Zusammenführung werden die Bereiche Studium, Weiterbildung und angewandte Forschung optimiert. Dies führt zur erhofften Steigerung der Studierendenzahlen.


Die vorgesehene Konzentration der Fachbereiche kann auch im Forschungsbereich das Potenzial steigern, und für diese wiederum macht der Bund Mittel frei.


Der Standort Nordwestschweiz wird gestärkt: zusammen mit der Universität und dem Biozentrum wird die Fachhochschule der Region einen wichtigen Impuls geben.


Die Kritik der FHBB-Dozenten in den Medien haben die Grünen zur Kenntnis genommen. Sie denken aber nicht, dass die Region Basel die wirtschaftlich relevanten Studiengänge an den Wirtschaftsraum Zürich verliere. Man sollte sich endlich vom Kantönligeist verabschieden und die FHNW als das sehen, was sie ist: als Gewinn für die ganze Nordwestschweiz.


Der Bereich Life Sciences ist - wiewohl noch nicht im Detail definiert - in Muttenz am optimalen Platz. Neben der Chemie ist es sinnvoll, auch die Medizinaltechnik und die Genforschung möglichst nahe bei der Pharmaindustrie anzusiedeln.


Trotz der vielen positiven Aspekte hegt auch die grüne Fraktion noch einige Bedenken und hat ein paar Wünsche:


Zwar kann der Landrat zu dieser Mammutvorlage Ja oder Nein sagen, aber bei der Verteilung der Fächer kann er nicht mitreden. Die Kompetenz der Parlamente ist hinsichtlich des Leistungsauftrages zwar grösser als bei der Universität, und doch wünschen sich die Grünen bei der Festlegung der einzelnen Ausbildungsgänge und Schwerpunkte sowie der Studiengebühren mehr Mitbestimmung für die Parlamente. Auch bei der Wahl des Fachhochschulrates müssen die Parlamente mit einbezogen werden.


Vor gut einem Jahr hat das Volk Ja gesagt zur Fusion der Hochschulen für Pädagogik und Soziale Arbeit. Es ist wichtig, dass diese Zusammenführung weiter vorangetrieben wird, damit die dabei angestrebten Synergien zustande kommen. Der Unmut, der heute in den gerade neu vereinten Schulen herrscht, ist verständlich, ebenso die Forderung nach einem gemeinsamen Standort.


Wie auch die Interparlamentarische Begleitkommission wünschen sich die Grünen den raschen Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags. Die Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmenden sollen möglichst bald in einem öffentlich-rechtlich geltenden Arbeitsvertrag geregelt werden.


Trotz dieser Bedenken steht die grüne Fraktion klar hinter der partnerschaftlichen Vorlage; sie ist für Eintreten und wird dem Staatsvertrag sowie der Gesetzesänderung zustimmen. Sie erhofft sich, dass mit dieser Fachhochschulfusion die Diskussion über die Schullandschaft insgesamt lanciert ist und dass sich in den nächsten Jahren auch auf den Ebenen Volksschule und Uni einiges bewegen wird.


Eine Umstellung in dieser Grössenordnung kann nicht reibungslos ablaufen, und sie wird auch zu Verlusten führen. Wenn man aber Verluste und Gewinne verrechnet, werden letztere überwiegen.


Regierungsrat Urs Wüthrich fühlt sich als Pfadfinder und hat sich zum Ziel gesetzt, die Fraktionen von FDP und SVP aus dem Fragestrüpp zu führen, hin zu einem klaren Ja zur FHNW.


Die Fachhochschulen beider Basel sind en pleine forme . Sie haben sich in den letzten Jahren als wichtige Kompetenzzentren in der Bildungslandschaft positioniert. Nicht aktueller Leidensdruck, sondern künftige Herausforderungen sind also das zentrale Motiv dafür, dass die erfolgreiche Partnerschaft mit Basel-Stadt erweitert wird auf Aargau und Solothurn. Dabei handelt das Baselbiet aus einer Position der Stärke und im Interesse der Zukunftssicherung.


Die FHNW bringt die Chance, die Forschungsleistungen massiv auszubauen und so die Position im verschärften Wettbewerb mit anderen Standorten im In- und Ausland zu stärken - nicht zuletzt im Kampf um private und öffentliche Mittel.


Die Debatte hat - wie bereits die Kommissionsberatungen - gezeigt, dass die vier Parlamente über den Staatsvertrag hinaus vor allem die genaue Aufteilung der Angebote auf die verschiedenen Standorte interessiert. Deshalb wurde bereits im Januar das Start-Portfolio vorgestellt. Dieses war das Ergebnis eines systematischen und professionellen Prozesses, der von den Vertretungen der vier Trägerkantone eng begleitet wurde. Trotz des hohen Zeitdrucks stützen sich diese Vorschläge auf eine sorgfältige Analyse, sie orientieren sich an klaren Prämissen und an gemeinsam beschlossenen Thesen. Dass zu diesem frühen Zeitpunkt bereits inhaltliche Aussagen gemacht werden können, ist das Resultat ausserordentlicher Anstrengungen des Gesamtprojektleiters Prof. Richard Bührer, der zur Zeit auf der Zuschauertribüne sitzt. Ihm und allen weiteren Beteiligten gebührt ganz herzlicher Dank. Es wäre ihnen zu gönnen, wenn der Landrat ihre Parforceleistung heute honorieren würde.


Wer die erzielten Leistungen und Verhandlungsergebnisse als unausgegoren oder als Kuhhandel diffamiert, hat die Unterlagen entweder nicht gelesen oder nicht begriffen, disqualifiziert sich aber auf jeden Fall selber. Die Auffassung, die Fahrt in die Zukunft ausschliesslich mittels Blick in den Rückspiegel bewältigen zu können, ist jedenfalls nicht sehr erfolgversprechend.


Wer den eigenen Schulstandort schlechtredet, ist nicht glaubwürdig, wenn er behauptet, sich für diese Schule einzusetzen. Eigentlich herrscht Konsens, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit, Qualität und Entwicklungssowie Wettbewerbsfähigkeit kein Weg an einem konsequenten Konzentrationsprozess vorbei führt. Entscheidend dabei ist der Blick auf das Ganze. Die zentrale Frage ist nicht: Wie viele Studierende werden (in beide Richtungen) über den Jura hinweg verschoben?, sondern: Wie kann die FHNW als Ganzes gestärkt werden?


Vor lauter Fragezeichen zum Thema Life Sciences sind völlig ungerechtfertigterweise die anderen Fachgebiete praktisch unerwähnt geblieben, die in Zukunft in den beiden Basel angeboten werden sollen. Aber auch diese zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus:


Die beiden Basel werden der einzige Standort sein für den Bereich Gestaltung, Kunst und Design, der vom Aargau hierher kommt, für Musik, für die trinationale Mechatronikausbildung sowie für den Bereich Bau. Ausserdem bleibt die Region Basel komplementärer Standort in den Bereichen Wirtschaft sowie Pädagogik und Soziale Arbeit.


Verschiedentlich wurde bedauernd gesagt, der Bereich Technik «gehe weg». Wer sich aber als Teil der Nordwestschweiz versteht, kann nicht von «weggehen» reden. Das könnte man sagen, wenn der Bereich irgendwohin weit weg verschwände, nach Stuttgart beispielsweise.


Der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektor zitiert aus einem Papier der Schulleitung der FHBB Passagen, die der Leiter des Departements Industrie in Muttenz mit unterzeichnet hat:


«Die Nähe zu Industrie und Gewerbe wird primär durch das Beziehungsnetz der Dozierenden und die Attraktivität des Angebots geprägt und erst sekundär durch die räumliche Nähe. Ein qualitativ hochstehendes Produkteangebot und positive Botschaften zu unseren Kunden können direkt diese Beziehungen beeinflussen.


Die FHNW braucht einen starken Fachbereich Technik, der auch zukünftig eine nationale und internationale Ausstrahlung erreicht. Durch die Fusion der technikorientierten Bereiche des Departements Industrie Muttenz mit dem Departement Technik Brugg/Windisch ist eine dazu massgebende Voraussetzung geschaffen.»


In Sachen Life Sciences ist es ein wenig grotesk, dass dieser Bereich im Aargauer Grossen Rat als wichtige Perle der ganzen FHNW bezeichnet worden ist, während in jenem Kanton, wo diese Perle angesiedelt werden soll, offenbar gar keine Freude darüber aufkommt.


Ebenfalls paradox ist es, wie wenig selbstbewusst der Kanton Basel-Landschaft auftritt. Dabei ist es alles andere als selbstverständlich, dass es den Baselbieter Vertreter(inne)n gelungen ist, die Änderung des - bereits verabschiedeten! - Staatsvertrag hinsichtlich der Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht durchzusetzen.


Unlogisch ist der Widerspruch gegen die Ansiedlung des Fachbereichs Life Sciences auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftspolitik und -förderung, die ansonsten sehr konsequent auf genau diesen Bereich ausgerichtet sind. Zusammen mit der Handelskammer haben die beiden Kantonsregierungen die Plattform Life Sciences geschaffen. Das ist kein Zufall: Die Aussenhandelsbilanz der Schweiz weist einen Überschuss von CHF 6,4 Mrd. aus, jene der chemisch-pharmazeutischen Industrie einen Überschuss von über CHF 17 Mrd. - ohne diese Industrie hätte die Schweiz also eine massiv negative Bilanz. Zudem arbeiten in der Region Basel 27'000 Personen in dieser Branche, nicht nur bei den Grosskonzernen, sondern auch bei KMU, was 40 % der ganzen Beschäftigten entspricht. Das entsprechende Ausbildungsangebot an der Fachhochschule macht heute aber nur 12 % aus.


Der Aufbau eines ganzen, neuen Fachbereichs ist ein speziell schwieriges Unterfangen. Dazu wurde eine besondere Projektorganisation gewählt; die Wirtschaft ist direkt einbezogen. Die verantwortliche Leiterin dieses Teilprojekts wird unterstützt von 15 Dozierenden. Dazu gehören Thomas Heim, der weit herum ein gutes Renommée geniesst, oder Daniel Gygax, welcher letztes Jahr zurecht mit dem Forschungspreis des Kantons Basel-Landschaft ausgezeichnet worden ist.


Ein wichtiges Thema ist die Abgrenzung zur Fachhochschule in Wädenswil ZH. Dieser Dialog wird intensiv geführt. Der Schwerpunkt in Wädenswil liegt eher auf den «grünen» Life-Sciences-Bereichen wie Agro usw.


Selbstkritisch stellt der Regierungsrat fest, dass die Kommunikation zum Thema Kosten nicht immer sehr präzise war. Wenn das Fernziel von 540 Studierenden anvisiert wird - 400 Bachelor-Studiengänge, 140 Master-Studiengänge -, muss von Gesamtkosten von rund CHF 30 Mio. jährlich ausgegangen werden. Davon gehen rund CHF 15 Mio. zu Lasten der vier Trägerkantone. Natürlich kann nicht im Jahr 2006 gleich von Null auf Hundert durchgestartet werden, sondern es wird dannzumal mit rund CHF 10 Mio. gerechnet. Das in der Vorlage festgehaltene Kostendach behält also seine Gültigkeit.


Mit zwei völlig gegensätzlichen Problemen ist man im Bezug auf den Aufbau des Life-Sciences -Bereichs zur Zeit noch konfrontiert: Angefangen wurde mit einem Schlagwort, unter dem man sich noch nicht allzu viel vorstellen konnte. Nun aber besteht das Luxusproblem, dass etwa zehn Studiengänge geschaffen werden sollen, nach denen die Wirtschaft verlangt. Deshalb wird jetzt auf die Bereiche Medizinaltechnik, Bioinformatik, Umweltsicherheit/Ge-sundheitsschutz und Chemieanalytik/Biotechnologie fo-kussiert. Aus einem riesigen Forderungskatalog sollen nun die wichtigsten Elemente zu zukunftsorientierten Studiengängen zusammengefasst.


Zwar sind jetzt schon viele Muskeln am FHNW-Skelett; aber im Herbst hat der Landrat dann die Gelegenheit, über den Leistungsauftrag und das Globalbudget zu beschliessen. Erst dann gibt er grünes Licht für die Fachhochschule Nordwestschweiz. Sie startet nicht vor diesem Entscheid. Aber um bis dahin weiter arbeiten zu können, brauchen die Verantwortlichen jetzt ein erstes Ja.


Zu den Fragen nach den Immobilien betont Regierungsrat Urs Wüthrich, zur Zeit würde unter der Führung der BUD das Raumprogramm geplant. Dabei gibt es zwei Schwerpunkte: einerseits die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit - ein Auftrag der Finanzkontrolle verlangt eine Zusammenlegung der verzettelten Standorte -, andererseits der Bereich Gestaltung und Kunst, wo zusätzlich Studierende aus dem Kanton Aargau untergebracht werden müssen. Für beide Bereiche bestehen schon Vorstudien für konkrete Projekte. Es besteht die Absicht, diese über Dritte realisieren und finanzieren zu lassen. Die Miete wäre dann kostendeckend; der Kanton müsste ausser als Auftraggeber und Besteller gar nicht in Erscheinung treten. Es besteht auch nicht die Gefahr, das Investitionsbudget belasten und so andere Projekte zurückstellen zu müssen.


Die Regierung nimmt die Finanzkontrolle selbstverständlich ernst, und auch die Aufträge der Finanzkommission werden begrüsst. Der Regierungsrat ist daran interessiert, mit den entsprechenden Abklärungsaufträgen ergänzende Entscheidungsgrundlagen schaffen zu können, damit im Herbst der Leistungsauftrag und das Globalbudget verabschiedet werden können.


Die Fragen rund um die Pensionskasse werden bis im Herbst ebenfalls geklärt sein. Das Problem der Deckungslücke betrifft nicht nur die Mitarbeitenden der Fachhochschule, sondern alle BLPK-Versicherten. Für den Auskauf der Deckungslücken wird aktuell in einem ersten Schritt die Kostenverteilung zwischen den beiden Basel bereinigt.


Für die Leistungslohndiskussion sind die Parlamente nicht zuständig. Die von einem externen Experten vorgelegten Modellrechnungen dienen nicht als konkrete Vorgabe, wie ein künftiges Lohnmodell auszusehen habe. Auf Antrag des Kantons Basel-Landschaft und gegen heftige Widerstände wurde durchgesetzt, dass die Regierungen Anstellungsbedingungen genehmigen müssen.


In Sachen Rückstellungen und Rücklagen herrscht Konsens zwischen der Finanzkommission und der Regierung.


Der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektor hat die Beratungen in der Interparlamentarischen Kommission unter dem Präsidium von Karl Willimann als sehr positiv erlebt. Er bedankt sich auch für den sehr übersichtlichen und gut verständlichen Kommissionsbericht und bittet den Landrat eindringlich, dem Staatsvertrag heute zuzustimmen. Den mit dem Projekt direkt betrauten Personen würde damit ein gutes Signal zur Weiterarbeit gegeben, und nach aussen wäre klar, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht zaudert.


Jörg Krähenbühl möchte die Wertschätzung all jener, die an der Fusion arbeiten, nicht schmälern, im Gegenteil: Die Forderung nach einer starken Fachhochschule Nordwestschweiz teilt die SVP-Fraktion eindeutig. Jeder pflichtbewusste Landrat sollte aber aus den Erfahrungen mit dem Bildungsgesetz gelernt haben...


Von den ihm gestellten Fragen hat Regierungsrat Urs Wüthrich nur einen Teil beantwortet, andere aber nicht. Da der Kanton Solothurn seinen Entscheid erst im Juni fällt, bleibt genug Zeit, diese Antworten noch zu liefern. Die Verantwortlichen werden deswegen nicht aufhören, am Fusionsprojekt weiter zu arbeiten.


Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh zum Ja-und-Amen-Sagen. Das Bildungsgesetz wurde damals all zu schnell verabschiedet, und noch zwei Jahre nach Inkrafttreten sind allzu viele Fragen immer noch offen. Es macht keinen Sinn, den Landrat auf den Herbst und die Festlegung des Leistungsauftrags zu vertrösten.


Ganz schrecklich findet der SVP-Fraktionspräsident das Thema Pensionskasse: Die Fachhochschule ist Arbeitgeberin ihrer Angestellten und als solche verantwortlich für die Pensionskasse. Deshalb muss der Landrat nun wissen, wie diese Frage geregelt wird.


Die SVP beantragt, mit der Schlussabstimmung zu warten, bis die Regierung zur Beantwortung dieser Fragen bereit ist.


Christine Mangold dankt Regierungsrat Urs Wüthrich für seine Ausführungen. Einige ihrer Fragen sind beantwortet worden. Sie fragt nach, ob die Arbeitsgruppe, welche zur Zeit in Klausur arbeite, tatsächlich Ende Mai / anfangs Juni ihre Resultate vorlegen könne.


Bis im Juni sollten die Inhalte der Studiengänge tatsächlich vorliegen, antwortet Regierungsrat Urs Wüthrich . Darauf ist man angewiesen, damit 2006 die FHNW mit mindestens einem Studiengang - neben dem aktualisierten Studiengang Chemie - starten kann; sonst ist der Zug irgendwann einmal abgefahren. Das Life-Sciences -Angebot muss schliesslich offensiv vermarktet werden können, denn Studierende sollen in der ganzen Schweiz rekrutiert werden.


An Jürg Krähenbühl gewandt, erläutert der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektor, der Landrat müsse heute nicht Ja und Amen sagen. Heute geht es erst ums Ja - das Amen folgt dann im Herbst. Es stimmt zwar, dass die Solothurner erst im Juni entscheiden; aber sie werden die Vorlage auch erst dann beraten. Es würde ein schlechtes Bild nach aussen vermitteln, wenn der Landrat nun zögerte - auch gegenüber der Bevölkerung. Eine Volksabstimmung würde die Regierung zwar inhaltlich nicht scheuen, aber die Zeit ist knapp.


- Ordnungsantrag


Christine Mangold beantragt eine kurze Unterbrechung der Sitzung, damit die Fraktionen das weitere Vorgehen besprechen können.


Namens der SP-Fraktion erklärt sich Ruedi Brassel angesichts der Sachlage mit einem zehnminütigen Sitzungsunterbruch einverstanden.


://: Dem Ordnungsantrag wird zugestimmt.


Landratspräsidentin Daniela Schneeberger gibt bekannt, die Sitzung werde um 16:25 Uhr fortgesetzt.


U N T E R B R E C H U N G 1 6 : 1 1 - 1 6 : 2 7 U H R


Ruedi Brassel gibt bekannt, worauf sich die Fraktionspräsidien geeinigt haben: Heute soll die erste Lesung des Bildungsgesetzes durchgeführt werden. Die zweite Lesung sowie die Abstimmung über den Staatsvertrag sollen an der nächsten Landratssitzung stattfinden. So können noch weitere regierungsrätliche Antworten auf offene Fragen eingebracht werden. Die Fraktionen haben ihre Bereitschaft, dem Staatsvertrag zuzustimmen, klar signalisiert.


://: Der Beschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags (Ziffer 1 des Landratsbeschlusses) wird vertagt auf die nächste Landratssitzung vom 21. April 2005.


Landratspräsidentin Daniela Schneeberger stellt fest, Eintreten auf die Vorlage sei unbestritten.


://: Eintreten ist unbestritten.


- Änderung des Bildungsgesetzes, 1. Lesung


Keine Wortmeldungen.


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Die erste Lesung ist abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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