Protokoll der Landratssitzung vom 21. April 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 21. April 2005 |
7 2004/185
Berichte des Regierungsrates vom 31. August 2004 und der Justiz- und Polizeikommission vom 9. April 2005: Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten. 1. Lesung
Kommissionspräsidentin Regula Meschberger berichtet, das Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten habe bereits in der Vernehmlassung und nun auch als Landratsvorlage grosse Reaktionen hervorgerufen. Es wurde von verstärkter Repression und stärkerer Prävention gesprochen. Beides stimme in dieser Art und Weise nicht.
Von einer zunehmend repressiven Drogenpolitik in unserem Kanton könne wohl kaum gesprochen werden, wenn es um die Einführung einer Meldepflicht für den Anbau von legalem Hanf und um die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Verkauf von legalem Hanf gehe. Der Umgang mit Betäubungsmittelhanf muss nicht geregelt werden, es handelt sich dabei klar um Bundesrecht.
Von wirklicher Prävention zu reden, wäre ebenfalls vermessen. Allenfalls kann eine Präventivwirkung darin gesehen werden, dass der Verkauf von legalem Hanf nicht in der Nähe von Schulen erfolgen soll. Den Jugendlichen soll so der Einstieg in den Cannabiskonsum nicht erleichtert werden.
Um die oben angeführten Kernfragen drehte sich in der Folge auch die Diskussion in der Kommission. Wie das knappe Abstimmungsergebnis zeigt, waren die Einschätzungen des Gesetzes unterschiedlich. Einerseits werden Melde- und Bewilligungspflicht als taugliche Mittel mit Präventivwirkung betrachtet, andererseits wurde festgestellt, dass die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen durchaus ausreichen und ein zusätzliches Gesetz unnötig sei. Die Tatsache, dass heute von ursprünglich über 30 Hanfläden im Kanton nur noch wenige existieren, zeige, dass die rechtlichen Grundlagen zur Verhinderung von Missbräuchen genügen. Weiter wurde von dieser Seite bemerkt, man sollte die Kräfte, die Energie und die finanziellen Mittel stärker in die Präventionsarbeit stecken.
Trotzdem beantragt die Justiz- und Polizeikommission dem Landrat Eintreten auf die aktuelle Vorlage und das Gesetz in der Form, wie es nach der zweiten Lesung in der Kommission nun vorliegt, zu verabschieden.
Ursula Jäggi-Baumann stellt fest, das vorliegende Gesetz wolle den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten regeln. Einmal mehr werde damit im Alleingang ohne den Kanton Basel-Stadt ein Gesetz präsentiert, obwohl allseits bekannt sei, dass die Grenzen zu unserem Nachbarkanton für den Handel mit Hanf kein Hindernis sind. Zudem stelle das vorliegende Gesetz das Gegenteil von Effilex dar. Es handle sich um eine verunglückte Sache, welche mehrere zu kritisierende Punkte beinhaltet. Das Gesetz ist laut Ansicht der SP-Fraktion unnötig.
Das vorliegende Gesetz soll bewirken, dass der Konsum von Cannabis reduziert wird und die Menschen - vor allem Jugendliche - davor geschützt werden. Jedoch besitzt es keine präventive Wirkung. An der Wirksamkeit des Gesetzes darf daher zu Recht gezweifelt werden, denn es regelt ausschliesslich den Anbau und den Handel mit Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 %. Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt von über 0,3 % sind gemäss geltendem Betäubungsmittelgesetz illegal und gesamtschweizerisch geregelt. Mit dem vorliegenden Gesetz wird also nur ein Detail geregelt. Seit den Aktionen "Smoke 1 und 2" bestehen in unserem Kanton praktisch keine Hanf-Läden und -Plantagen mehr.
Das Hanfgesetz wird dazu führen, dass sich der Handel wieder im Dunkeln abwickeln wird und dass Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten so die Wege von noch weit gefährlicheren Drogen kreuzen werden. Die Hanfläden erfüllten in den letzten Jahren eine wichtige Funktion, denn sie stellten bis zu einem gewissen Grad einen kontrollierbaren Markt dar für nicht legale, gesellschaftlich jedoch integrierte Substanzen. Dadurch wurde der Schwarzmarkt uninteressant. Ursula Jäggi-Baumann weiss sehr wohl, dass es auch zu Auswüchsen kam. Es dürfe jedoch nicht sein, dass die Möglichkeit einer marktwirtschaftlichen Kontrolle einer problematischen Substanz aufgegeben wird. Es stellt sich die berechtigte Frage, wie viele Tonnen Hanf seit der Schliessung der Hanfläden weniger geraucht wurden.
Laut Ursula Jäggi-Baumann ist es ärgerlich, dass sich das Gesetz ganz auf den Anbau und den Handel mit Hanfprodukten fokussiert, während der Handel mit alkoholischen Getränken noch immer weitaus das grössere Problem darstellt. Es ist zudem absurd, wenn die Besitzer von Indoor-Hanfplantagen jeweils für einige Stunden aus der Untersuchungshaft entlassen werden, um ihre Pflanzen zu giessen, damit die Zucht bis zur Gerichtsverhandlung als Beweis bestehen bleibt. Auf diese Art und Weise mache sich das Parlament vor den jugendlichen Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten lächerlich. Ursula Jäggi-Baumann kann daher nur einmal mehr wiederholen, dass es das vorliegende Gesetz nicht brauche.
Zur bereits genannten Kritik kommt hinzu, dass das Gesetz unklare Punkte enthält. Beispielsweise § 7 hält fest, dass die Abgabe von Cannabis-Produkten in unmittelbarer Nähe von Schulen verboten ist. Hier wäre es ausreichend, wenn die Polizei an den Schulen Kontrollen durchführen würde, entsprechende Hausordnungen an den Schulen erstellt würden und die Lehrpersonen mehr Zivilcourage aufbrächten. Niemand müsse in seinem Schulhaus bekiffte Jugendliche tolerieren. Zudem konnte nicht abschliessend geklärt werden, ob der Begriff der "unmittelbaren Nähe" vor Bundesgericht standhalten würde. Vielmehr scheint dieser Begriff auslegungsbedürftig zu sein.
Soll der Konsum von Cannabis tatsächlich in die Illegalität getrieben werden? Sollen Konsumentinnen und Konsumenten auf das qualitativ fragwürdige Angebot auf dem Schwarzmarkt ausweichen? An dieser Stelle ist mit aller Bestimmtheit festzuhalten, dass seitens der SP nie die Ansicht vertreten wurde, bei Cannabis handle es sich um eine harmlose Droge. Wie bei Alkohol und beim Rauchen von Tabak sei alles eine Frage des übermässigen und unkontrollierten Konsums. Es wird nicht bestritten, dass immer jüngere Personen zu kiffen beginnen, weshalb eine frühzeitige Prävention sehr wichtig ist. Eine Prävention, welche diesen Namen verdient und alle Genussmittel erfasst. Für die Prävention jedoch braucht es kein Repressionsgesetz, sondern viel Geld.
Die SP-Fraktion vertritt dezidiert die Meinung, dass mit dem vorliegenden Gesetz kein Problem gelöst und insbesondere kein griffiger Jugendschutz etabliert wird. Sie empfiehlt daher, vom Erlass des Gesetzes über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten abzusehen und auf die aktuelle Gesetzesvorlage nicht einzutreten.
An dieser Stelle begrüsst Daniela Schneeberger die Klasse 3Pb der Sekundarschule Pratteln mit ihrer Lehrerin Eva Märki auf der Zuschauertribüne.
Dieter Völlmin stellt fest, Cannabis habe in den 1970er-Jahren seinen Schrecken verloren, in den 1990er-Jahren jedoch auch seine Unschuld. Diesen letztgenannten Schritt habe die SP offenbar nicht getan und sei in den 1970er-Jahren stehen geblieben. Zwar wurde betont, man wolle Cannabis nicht verharmlosen, im Ergebnis jedoch werde genau dies getan. Man sehe, dass die Konsumentinnen und Konsumenten immer jünger werden, betone jedoch, dieses Problem könne mit Prävention gelöst werden und ein eigenes Gesetz sei unnötig. Die diesbezüglichen Aussagen von Leuten, welche sich an der Front mit Cannabisproblemen auseinandersetzen, präsentieren sich ganz anders. Dieter Völlmin zeigt sich sehr beeindruckt von den Informationen, welche er anlässlich der Anhörung entsprechender Fachpersonen in der Justiz- und Polizeikommission erhalten hat. Es sei schade, dass die Sprecherin der SP-Fraktion an dieser Kommissionssitzung nicht anwesend war, denn von den Fachpersonen werde das vorliegende Gesetz sehr begrüsst. Eine Situation, wie sie mit der genannten Indoor-Hanfplantage entstanden sei, hätte mit dem neuen Gesetz verhindert werden können.
Heute kann festgestellt werden, dass die Toleranz gegenüber weichen Drogen wie Cannabis zu verheerenden Auswirkungen führte, weshalb gerade auch Suchtexperten oder der Leiter des Arxhof hinter dem aktuellen Gesetzesvorschlag stehen. Das Gesetz bringt griffige und praktikable Regelungen und hilft, den präventiven Ansatz zu erfüllen. Vor allem beendet es das unwürdige Katz- und Mausspiel zwischen Polizei und Hanfhandel oder Hanfanbauern, indem es nicht mehr notwendig sein wird, in aufwändigen Aktionen wie Smoke 1 und 2 eine Situation zu schaffen, welche wiederum der Rechtsordnung entspricht. Ohne das Gesetz wäre bis in einem Jahr eine weitere Aktion Smoke 3 wohl unumgänglich.
Die postulierte Bewilligungspflicht sei gerechtfertigt, da nur rund 2 % der Hanfproduktion legal ist und 98 % illegal. Das Interesse der SP an der Deregulierung bezeichnet Dieter Völlmin als erstaunlich, jedoch beherrsche sie das Thema offensichtlich noch nicht ganz. Die Deregulierung stehe nicht über allem. Wenn mit einem Gesetz im Bereich Jugendschutz und Prävention Fortschritte gemacht werden können oder sogar Drogenkarrieren verhindert werden, sollte diese Chance gepackt werden. Unter den gegebenen Umständen sei es auch eine Frage der Moral, möglichst alle Mittel, welche helfen könnten, anzuwenden.
Auch die SVP-Fraktion ist nicht der Ansicht, es handle sich beim vorliegenden Gesetz um einen grossen Wurf oder ein elegantes Gesetz, es sei das Kind einer momentanen Situation mit einer wahrscheinlich eher kurzen Halbwertszeit, da sich sowohl die rechtliche als auch die gesellschaftliche Situation in diesem Bereich wandelt. Für die Übergangszeit jedoch ist das Gesetz nötig und tauglich.
Das Argument, dass Basel-Stadt kein entsprechendes Gesetz plane, ist für Dieter Völlmin nicht stichhaltig. Bei anderen Geschäften (z. B. Konkordat Hitzkirch) werde jeweils auch nicht argumentiert, man trete nicht bei, da Basel-Stadt noch nicht dabei sei. Auch auf die Vorlage betreffend häusliche Gewalt werden wohl alle Parteien eintreten, obwohl Basel-Stadt hier noch kein entsprechendes Gesetz kennt. Selbstverständlich wäre es erfreulich, wenn Basel-Stadt ein ähnliches Gesetz hätte. Je nach den Erfahrungen in Basel-Landschaft (und diese werden bestimmt gut sein) wird Basel-Stadt gesetzgeberisch wohl noch nachziehen.
Die SVP-Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus und wird das Gesetz in der vorliegenden Form verabschieden. Allfällige Änderungsanträge werden von ihr mit grösster Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
Eva Gutzwiller-Baessler bezeichnet das Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten im Gegensatz zu Ursula Jäggi-Baumann als absolut notwendig. Die Aktionen Smoke 1 und 2 waren sehr aufwändig und im Moment sei die Lage mehr oder weniger konsolidiert. Die Zahl der neu einsteigenden Kinder ging dank der rigorosen Kontrollen und teilweisen Schliessung der Hanfläden zurück. Es liegt nun am Parlament, die jetzige Situation mit dem vorliegenden Gesetz beizubehalten und nicht wieder in eine Scheinwelt der Halb-Legalität abzurutschen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bund den Kantonen in diesem Bereich griffige Gesetze anbieten wird. Die Zeit bis dahin wird wohl noch recht lange dauern.
Den Kantonen ist es erlaubt, eine Bewilligungs- und Meldepflicht einzuführen. Wenn Basel-Landschaft diese Möglichkeit nun ausnützt, so ist dies nicht nur gut, sondern sogar erwünscht. Eva Gutzwiller-Baessler ist überzeugt, dass andere Kantone dieser Pionierleistung nachfolgen werden.
Eva Gutzwiller-Baessler betont, in der aktuellen Diskussion gehe es nicht um die Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Bereich sei im Betäubungsmittelgesetz geregelt, welches aus dem Jahre 1970 stammt und nun wirklich einmal einer Revision unterzogen werden sollte. Das vorliegende Gesetz regle den Anbau und den Handel mit Hanf, welcher neu einer Bewilligungspflicht unterliegen werde. Bereits heute besteht eine Meldepflicht für den landwirtschaftlichen Anbau von Hanf. Indoor-Plantagen jedoch werden dabei nicht erfasst. Mit dem neuen Gesetz wird die Repression nicht verstärkt.
In ihren Ausführungen bestätigten sämtliche Fachpersonen, welche sich täglich mit der Problematik der Drogenszene befassen, dass sie froh um das neue Gesetz wären. Die FDP-Fraktion spricht sich aus diesem Grund für Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus und wird die nötige gesetzliche Vorgabe unterstützen. Eva Gutzwiller-Baessler bittet den Landrat, dem Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten zuzustimmen. Es handle sich dabei nicht um Repression, sondern um einen Schritt in Richtung Prävention.
Matthias Zoller erachtet es als schade, wenn sich der Bund drücke und die Räte es verpassen, rechtzeitig wichtige Bereiche zu regeln. Er hätte es gerne gesehen, wenn der Bund einen klaren Entscheid darüber gefällt hätte, in welche Richtung die Drogenpolitik gehen soll. Genauso schade sei es, wenn ein Parteibuch einen Entscheid vorwegnehme und es nicht zulasse, dass man sich mit den Argumenten auseinandersetzt.
Anlässlich der Sitzungen der Justiz- und Polizeikommission fielen eindrückliche Voten von Fachpersonen, welche die aktuellen Probleme aufzeigten. Unter anderem besteht das Problem des Konsums von Cannabis, welcher nach der Diskussion um eine Liberalisierung und Legalisierung stark ausuferte und mit der Verstärkung der Repression zur Zeit wieder am Zurückgehen ist. Um dies zu erreichen, waren mit den Aktionen Smoke 1 und 2 aufwändige Kontrollen notwendig. Man wollte die Hanfläden so weit als möglich eindämmen und bemerkte dabei, dass rund 90 % des Umsatzes in den Läden mit illegalen Produkten erzielt wurde. Allein für die beiden genannten Aktionen waren rund 10 Polizistinnen und Polizisten über ein Jahr hinweg damit beschäftigt, das notwendige Beweismaterial bereitzustellen. Es ist bekannt, dass die Missstände schon bald nach solchen Aktionen jeweils wieder ausufern. Beispielsweise im Kanton Freiburg sind nach ähnlichen Aktionen neue Läden bereits wieder am Entstehen.
Anlässlich der Kommissionsberatung wurden die Probleme der zur Verfügung stehenden Mittel für den Staat, das Staatswesen und die Polizei erörtert. So musste sich die Polizei als Hanfpflanzen-Giesser zur Verfügung stellen, nur weil keine einfache Handhabe bestand, um dem Problem Herr zu werden. Alle Fachleute (mit Ausnahme der Vertreter des VBLG, welche im Bereich der Hanfproblematik wohl nicht als Fachleute zu betrachten seien) sprachen sich anlässlich der Anhörung durch die Justiz- und Polizeikommission klar und eindeutig für das vorliegende Gesetz aus und baten den Landrat darum, sich dafür einzusetzen, dass der kleine Spielraum, welchen die Bundesgesetzgebung zulässt, ausgenützt wird. Sollte der Bund später einmal anders entscheiden, könnte das heute diskutierte Gesetz auch wieder obsolet werden.
Das Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten wird insbesondere als Werkzeug für die Polizei betrachtet, um mit dem Problem Hanf und Hanfprodukte besser umgehen zu können. Bereits heute stellt ein Landwirt jeweils einen Antrag, um für den Anbau von Hanfprodukten Subventionen zu erhalten. Genau gleich muss in Zukunft ein Antrag gestellt werden, Hanf überhaupt anbauen zu dürfen. Zudem wird auch der Verkauf einer Bewilligungspflicht unterliegen, wie dies heute aus dem Gastgewerbe bekannt ist. Sollten illegale Produkte verkauft werden, kann die Verkaufsbewilligung ganz entzogen werden.
Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich entschieden gegen das Ausspielen von Repression gegenüber der Prävention aus. Im vorliegenden Gesetz sei auch keinerlei Repressionsansatz auszumachen, denn es richtet sich nicht gegen die Konsumenten. Es regelt Anbau und Verkauf und kann daher zum Bereich der Prävention gezählt werden. Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich einstimmig für die neuen Werkzeuge im Umgang mit Hanf und Hanfprodukten aus und unterstützt das neue Gesetz daher klar.
Kaspar Birkhäuser erklärt, die Grüne Fraktion erachte die aktuelle Gesetzesvorlage als schlichtweg unnötig. Die Bundesgesetze seien genügend klar, es gehe nur darum, ob und wie sie umgesetzt werden. Zwar versichere der Kommentar zur aktuellen Vorlage, das Gesetz ziele in Richtung Prävention von Missbrauch, tatsächlich setze es aber beim Anbau von Hanf an. Es formuliere Vorschriften für den legalen Hanfanbau. Solcher Anbau besteht in unserem Kanton nur an einer verschwindend kleinen Zahl von Orten, und dafür sei kein eigenes Gesetz notwendig. Bezüglich THC-haltigem Hanf zeige die Praxis der letzten beiden Jahre, dass die Justiz und Polizei Basel-Landschaft auch im bestehenden gesetzlichen Rahmen wirkungsvoll gegen den Anbau und Handel vorgehen könne. Die Zahl der Hanfläden sank von 30 auf 4 und die Aktionen Smoke 1 und 2 erwiesen sich als grosse Erfolge.
Die Grünen vermuten, dass im Kanton Basel-Landschaft heute schon erreicht wird, was mit repressiven Massnahmen erreicht werden kann. Laut Vorlage sei die so genannte Szene "zweifellos auf andere Vertriebskanäle ausgewichen". Diese Aussage führt die Grünen zum Schluss, dass die so genannte Szene nun nicht noch ganz in die Illegalität abgedrängt werden sollte. Vielmehr eröffnet sich ein grosser Handlungsbedarf auf folgender Ebene: Aufklärung von Konsumentinnen und Konsumenten, um sie vom Kauf und Konsum abzuhalten. Notwendig sei vor allem die Präventionsarbeit in den Schulen und Lehrbetrieben.
Kaspar Birkhäuser bezeichnete die aktuelle Vorlage als unnötig und bekanntlich versuche Effilex, unnötige Gesetze abzuschaffen. Die Grüne Fraktion spricht sich daher gegen Eintreten auf die Vorlage aus und lehnt diese ab, falls sie trotzdem verhandelt würde.
Auf der Zuschauertribüne begrüsst Daniela Schneeberger Nationalrätin Maya Graf.
Rudolf Keller informiert, die Schweizer Demokraten begrüssten den Entscheid des Bundesparlaments, nicht auf ein neues Drogenlegalisierungsgesetz einzutreten. Nachdem die Gesetzgebung in Bern mit Recht nicht gelockert wird, kann nun auch im Kanton gehandelt werden.
Leider konnte in den letzten Jahren vermehrt festgestellt werden, dass immer mehr Hanf und Hanfprodukte mit stark erhöhtem THC-Gehalt in Umlauf gesetzt wurden. Dies führt insbesondere bei Personen, welche diese Produkte als Rauschmittel konsumieren, zu immer grösserer und sich zunehmend suchtartig auswirkender Abhängigkeit. Einer gesunden körperlichen Entwicklung sei dies bestimmt nicht dienlich, insbesondere - aber nicht nur - für viele Konsumentinnen und Konsumenten der jüngeren Generation. Viele Lehrkräfte beklagen sich darüber, dass die Konzentrationsfähigkeit bei Jugendlichen vermindert ist, welche Cannabis oder andere Drogen wie Alkohol und Nikotin zu sich nehmen.
Auch die mit Alkohol und Nikotin verbundene Probleme werden künftig im Landrat besprochen, weshalb der Vorwurf nicht haltbar sei, das Parlament beschränke sich nur auf die Hanfproblematik.
Für einige Personen stellt Hanf eine Einstiegsdroge für härtere Suchtmittel dar. Aus Sicht des Jugendschutzes sei es daher begrüssenswert, dass der Kanton alle möglichen kantonalen Kompetenzen im Kampf gegen Drogen und die Drogensucht voll ausnütze. Immer mehr Experten haben die gesundheitsschädigende Problematik des Hanfkonsums erkannt und auch international zeichnet sich in Ländern, welche bisher diesbezüglich eine liberale Haltung an den Tag legten, eine Änderung hin zu einer verschärften Handhabung des Problems ab. Der Baselbieter Gesetzesvorschlag entspreche daher der allgemeinen Entwicklung auf diesem Gebiet.
Es sei vorrangig, sich denjenigen Menschen, welche mit Drogen und Rauschmitteln Geld machen, mit allen denkbaren polizeilichen und rechtlichen Mitteln entgegen zu stellen. Begleitend dazu seien präventive Massnahmen auf Konsumentenebene vorzusehen. Dieser sinnvolle Weg soll nun mit dem vorgesehenen Gesetz beschritten werden. Das kantonale Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten garantiere im Übrigen, dass seriöse Anbieter von Hanf und Hanfprodukten weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihre Produkte zu verkaufen.
Aus den genannten Überlegungen unterstützen die Schweizer Demokraten den vorgelegten kantonalen Gesetzesentwurf ohne Einschränkungen und können die eher destruktive und ablehnende Haltung der Gegner des Gesetzes nicht verstehen. Oft komme das Gefühl auf, es werde mit doppelter Zunge gesprochen. Den politisierenden Menschen komme eine grosse Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen zu und die aktuelle Gelegenheit, ein wenig mehr Ordnung zu schaffen, sollte wahrgenommen werden.
Unter dem Vorwand, bei Hanf handle es sich um ein Naturprodukt, wurde viel geschummelt. Nur die wenigsten Vertreiber von Hanfprodukten konnten dafür lautere Beweggründe geltend machen. Diese wenigen Personen sollen ihre Produkte jedoch weiterhin legal und unter kantonaler Kontrolle verkaufen können. Gegen ein Hanfkissen, ein Hanfseil oder das offizielle Cannabis-Schmerzmedikament, welches in Kanada für Multiple Sklerose-Patienten entwickelt werde, sei nichts einzuwenden. Den Anbau zur Herstellung solcher Produkte und deren Vertrieb wollen die Schweizer Demokraten auch gar nicht behindern. Wenn jedoch aus der schönen Hanfpflanze Betäubungsmittel hergestellt werden, kann dies nicht im Interesse der Volksgesundheit liegen.
Der kommenden Volksabstimmung sehen die Schweizer Demokraten sehr zuversichtlich entgegen.
Simone Abt-Gassmann weist darauf hin, beim vorliegende Gesetz gehe es ausschliesslich um die Reglementierung der legalen Produkte.
In diesem Zusammenhang gilt es einige Absurditäten aufzuzeigen. So ist das Gesetz, neben der Tatsache, dass es unnötig ist, gleichzeitig KMU-feindlich.
Die Bewilligungspflichten und Kontrollen, die neu für die legalen Produkte installiert werden, sind eigentlich für den Handel mit problematischen Substanzen, wie Alkohol oder Tabak, gedacht. Für die legalen Produkte hingegen sind die Auflagen lächerlich.
Das neue Gesetz begünstigt den Schwarzmarkt. Dabei handelt es sich nicht um sympathische KMU's, die die Bürgerlichen in der Regel unterstützen; in diesem Fall sind es dubiose Gestalten.
Einer dieser Herren steht momentan vor Gericht. Was er nebst Cannabis sonst noch vertrieben hat, ist in der BZ nachzulesen. Soviel zum vorgebrachten Argument, die diversen Drogenkanäle auf dem Schwarzmarkt würden nicht vermischt.
Mit dem Gesetz geht es darum, die letzten Hanfläden und ihre unter dem Ladentisch gehandelten Produkte sowie die Hanfplantagen auszumerzen. Mit den Smoke-Aktionen ist dies Regierungsrätin Sabine Pegoraro jedoch bereits erfolgreich gelungen. Sie darf auf ihre Aktionen stolz sein.
Das Gesetz erübrigt sich deshalb.
Die Behauptung, das Gesetz diene dem Jugendschutz sei "Schall und Rauch". Was nutzt die Auflage, dass die Läden eine bestimmte Distanz zu den Schulhäusern aufweisen müssen? Handelt es sich um ein unbedenkliches Produkt, spielt die Distanz keine Rolle.
Verkauft jemand jedoch ein illegales Produkt, bleibt es illegal. Dafür braucht es aber das vorliegende Gesetz nicht und in diesem Fall spielt auch die Distanz zu einem Schulhaus keine Rolle.
Aus Sicht der SP-Fraktion zielt das Gesetz in die falsche Richtung. Wie allgemein bekannt, wurde der Fortschritt von Bern abgeblockt. An den Kantonen liegt es nun, eine gute Prävention zu machen. Dies gelingt mit dem vorliegenden Gesetz aber nicht.
Zum Vorwurf, die SP-Fraktion schätze die Problematik falsch ein, kontert Simone Abt, die SP kenne die Problematik genau so gut wie alle anderen Fraktionen.
An die Adresse Dieter Völlmins bemerkt sie, auch die SP habe in den vergangenen Jahren dazu gelernt. Trotzdem gibt es für sie noch andere Ansätze der Problemlösung als eine möglichst starke Prohibition.
Die SP-Fraktion plädiert für einen griffigen Jugendschutz und einen überschaubaren und kontrollierten Zugang zu den Substanzen, denn verhindert werden kann der Konsum nicht.
Abschliessend plädiert sie namens der SP dafür, nicht auf das Gesetz einzutreten.
Esther Maag nimmt Bezug auf die Bemerkung, es seien Frontleute gefragt. Sie arbeite zwar nicht in einer Drogennentzugsanstalt, komme jedoch täglich mit Leuten in Kontakt, die mit Drogenproblemen konfrontiert sind.
Dabei hat sie festgestellt, dass die Alkoholabhängigkeit, die meist verheimlicht wird, körperlich mehr schadet und geringere Erfolgschancen für einen Entzug bestehen.
Bei Alkoholikern handelt es sich häufig um sehr leistungsorientierte Menschen, denen der Alkohol im Anfangsstadium zur Entspannung dient.
Cannabis-Konsumenten hingegen sind mehrheitlich sensibel, häufig ist ihre Leistungsorientierung wenig ausgeprägt.
In diesem Zusammenhang stellt sich für die Landrätin die Frage, soll über den Grad der Leistungsorientiertheit gerichtet werden?
Wie spätestens seit heute Vormittag bekannt, ist die Fraktion der Grünen sehr wohl für den Abbau der Regelungsdichte. Sie zitiert aus der nachfolgenden Motion:
"Als Prüfungskriterien sollen mindestens gelten: Ueberprüfung, ob auf Regelungen vollständig verzichtet oder die heutige Regelungsdichte oder Regelungsintensität abgebaut werden kann."
Die Fraktion der Grünen plädiert dafür, Wiederholungen von Bestimmungen zu eliminieren.
Das vorliegende Gesetz ist eine Anhäufung der Regelungsdichte; es ist völlig unnötig.
Zusätzlich geht es darum, sich mit dem Gesetz ein gutes Gewissen zu verschaffen, obwohl damit überhaupt nichts verbessert sondern vieles zusätzlich kriminalisiert wird. Auf ein solches Gesetz kann die Fraktion der Grünen verzichten.
Thomi Jourdan erinnert an die Bemerkung der ersten Votantin, der Rat führe eine abgehobene Diskussion mit Leuten, die nicht wissen, worum es geht.
Er glaube sich zu denjenigen zählen zu dürfen, die wenigstens eine Ahnung haben, von dem was "abgeht". Er zweifle daran, dass sich gewisse Parlamentarierinnen und Parlamentarier überzeugen lassen, da bereits die drei Fachvertreter bei einem Teil der Kommission offenbar nichts bewirken konnten.
Thomi Jourdan hat den Eindruck, es gehe vor allem darum, alte Programmideen in einer Art Rückzugsgefecht zu verteidigen.
In diesem Zusammenhang findet er vier Punkte erwähnenswert.
1.
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Voraussetzung ist, der Jugendschutz steht im Vordergrund, ansonsten braucht es das Gesetz tatsächlich nicht.
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Zum leidigen Thema Alkohol existiert ein Bundesgesetz, wonach gewisse alkoholische Getränke ab 16, der Rest ab 18 Jahren legal sind. Zuständig für Bewilligung, Ausschank und Verkauf sind aber ausschliesslich die Kantone. Und es sind auch die Kantone, die anschliessend die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren.
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Damit ist bewiesen, dass eine Regelung bereits existiert und funktioniert.
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Die "Smoke-Aktionen" waren sehr teuer.
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Bei der Alkohol-Repression kann mittels Testkäufen äusserst einfach kontrolliert werden, ob Betriebe mit einem Alkoholpatent sich an die Vorschriften halten.
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Die Kosten für die Kontrolle von weit über 100 Geschäften belaufen sich auf jährlich zwischen 5 - 10'000.-- Franken.
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Der Vergleich mit dem Alkohol ist also letztlich ein Eigentor.
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Dass Alkohol weniger schlimm sein soll, hat niemand behauptet und dass auch in diesem Bereich große Anstrengungen erforderlich sind, ist unbestritten.
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2.
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Thomi Jourdan fragt sich, wer von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern je einen Hanfladen aufgesucht respektive Jugendliche gefragt haben, woher sie ihr Cannabis beziehen.
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Erklärt ihm ein Ladenbesitzer, ohne illegalen Stoff könne er nicht überleben, müsse daran ja etwas Wahres sein.
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Im Uebrigen geht das richtige Geschäft unter dem Ladentisch ab.
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Dies ist auch der Grund, wehshalb in Holland die Begeisterung für die "Coffeshops" merklich abgekühlt ist und man sich überlegt, das Ganze rückgängig zu machen.
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Der Schwarzmarkt existiert weiterhin, er hat lediglich seinen Standort gewechselt.
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Erkundigt man sich heute bei den Jugendlichen, wo sie ihren Stoff beziehen, erhält man meist die Antwort, aus dem Eigenanbau von Kollegen.
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Zu den im Kommissionsbericht erwähnten Dealerringen bemerkt Thomi Jourdan, existieren diese tatsächlich, dann sind sie im Heroin- oder Kokain- aber nicht im Hanfhandel tätig.
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Das Problem sind im Uebrigen nicht die Zwanzig- sondern die Dreizehnjährigen. Bis vor kurzem gab es Einige, die auf dem Schulweg bereits ihren dritten Joint "reinzogen".
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3.
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Sämtliche Fachleute können bestätigen, dass seit der Smoke-Aktion die Anzahl der Neueinsteiger massiv zurückgegangen ist.
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Man kann nun behaupten, der Cannabis-Konsum entspreche der gesellschaftlichen Entwicklung, hatte seinen Höhepunkt im Jahre 2000 und ist nun im Abklingen begriffen.
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Genau so gut kann jedoch argumentiert werden, während der Konsum mit der Liberalisierungsdebatte anstieg, ging er mit dem härteren Kurs der JuPoMi zurück. Da sich der Markt an Angebot und Nachfrage orientiert, ist es nur natürlich, dass eine Reduktion des Angebots eine beschränkte Nachfrage nach sich zieht.
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Letztlich entspricht die rückläufige Entwicklung nicht nur einem gesellschaftlichen Trend sondern ist eine direkte Auswirkung der Politik der vergangenen fünfzehn Jahre.
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Es ist unbestritten, dass sich die Verhältnisse in den vergangenen Jahren verändert haben. Es besteht nun die Möglichkeit, diesen Umstand zu negieren oder sich den geänderten Gegebenheiten anzupassen.
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4.
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Das gegeneinander Ausspielen von Repression und Prävention findet Thomi Jourdan bemühend, denn niemand der progressive Prävention oder Repression betreibt, spielt die beiden Komponenten gegeneinander aus.
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Um gute Präventionsarbeit zu leisten sind griffige Repressionsbedingungen nötig. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und staatlichen Stellen ist dafür Voraussetzung.
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Obwohl er sofort bereite wäre, die Prävention mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen, plädiere er für eine gesetzliche Regelung des Hanfanbaus und
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-verkaufs.
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Dass sich die Probleme verringert haben, seit ein etwas härterer Kurs eingeschlagen wurde, ist unbestritten.
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Es gilt nun zum Fehlentscheid von damals zu stehen, und es heute entsprechend besser zu machen.
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Isaac Reber
zweifelt, ob die im Parlament als Erfolg gefeierte Schliessung der Hanfläden nicht nur erfolgreich sondern tatsächlich ein Erfolg war.
In seiner Heimatgemeinde Sissach hat er beobachtet, dass der Handel zwar nicht mehr in den Hanfläden, dafür aber wieder auf der Strasse stattfindet. Die vierzehn bis sechzehnjährigen Jugendlichen werden nun auf der Strasse wieder aktiv angesprochen. Dies war, als die Läden noch existierten, nicht der Fall. Isaac Reber wertet die neue Situation als Ergebnis des eingeschlagenen Wegs, der mit dem vorliegenden Gesetz weiter verfolgt wird.
Er weiss nicht was daran gut sein soll, mitzuhelfen, dass wieder offene Szenen entstehen.
Den Vorwurf Dieter Völlmins, die SP sei in den siebziger Jahren stehen geblieben, kontert Isaac Reber mit der Bemerkung, im Saal sitzen offenbar auch Leute, die die achtziger und neunziger Jahre mit der offenen Szene vergessen haben. Diese Situation darf sich nicht wiederholen.
An die Adresse Thomi Jourdans meint er, der Alkoholvergleich sei nicht so abwegig, eine Abgabe des Hanfkonsums ab 18 Jahren wäre eine denkbare Lösung.
Dieser Ansatz wird jedoch kontinuierlich abgewürgt.
Das vorliegende Gesetz erfüllt das anvisierte Ziel der Grünen nicht, und wird aus diesem Grund abgelehnt.
RR Sabine Pegoraro
beweist die bisherige Diskussion, dass die Drogenpolitik ein weites und kontroverses Feld ist, auf dem Ideologien aufeinander prallen.
Einig ist man sich wohl darüber, dass es keine Patentlösung gibt sondern dass für eine wirkungsvolle Gesamtpolitik verschiedene Massnahmen nötig sind. Dies zeigt auch das vom Bund verfolgte Viersäulenprinzip Prävention, Repression, Ueberlebenshilfe und Therapie.
Es sind alle vier Säulen erforderlich, deshalb ist es falsch, Prävention und Repression gegeneinander auszuspielen.
Drogen für Jugendliche sind in jedem Fall schädlich, Handlungsbedarf ist darum angezeigt. Die Hanfszene hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert, vor allem hinsichtlich der angebotenen Produkte. Heute existieren Hightech-Züchtungen mit einem THC-Gehalt bis zu 30%.
Die gesundheitlichen Konsequenzen sind heute wesentlich schwerwiegender.
In den vergangenen Jahren wurde im Kanton eine negative Entwicklung beobachtet. Hanfläden haben, teilweise gegenüber Schulen eröffnet, und es wurden Indooranlagen angelegt. Die Jugendlichen haben bereits mit zwölf Jahren zu kiffen begonnen, die Zahl der Konsumenten erfuhr einen kontinuierlichen Anstieg. Heute kiffen rund 40% der Burschen im Alter zwischen 15 - 16 Jahren, bei den Mädchen derselben Altersklasse sind es rund ein Drittel.
Das Hanfgesetz allein kann das Cannabisproblem nicht lösen, es ist jedoch ein sinnvolles Zahnrad im Getriebe, das mithilft das geltende Bundesrecht besser und effektiver umzusetzen.
Da der Konsum vom Bund geregelt ist, geht es weder um eine zusätzliche Repression noch um eine weitere Kriminalisierung der jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Aktionen Smoke I und II haben ein erschreckendes Bild vermittelt. In über 30 Läden konnte problemlos Hasch gekauft werden. Meist wurde daneben, nach dem Motto, der Kunde ist König, gleichzeitig Kokain angeboten.
In etlichen Läden wurden zudem Waffen sicher gestellt. Die JuPoMi sah sich zum Handeln gezwungen. Mittels äusserst aufwendigen Polizeiaktionen wurden die Plantagen geräumt, die meisten der Läden schlossen freiwillig.
Nun geht es darum, das Erreichte zu sichern, wozu das vorliegende Gesetz dienen soll.
Da auf Bundesebene alles geregelt ist, wird das Gesetz als unnötig erachtet. Dies trifft so nicht zu, denn es hat sich gezeigt, dass die Bundesbestimmungen zu wenig griffig sind, wenn es darum geht wirksam und schnell gegen Hanfläden, die sich nicht ans Gesetz halten, vorzugehen. Heute ist dazu ein aufwendiges Strafverfahren nötig; eine Schliessung kann nur unter restriktiven Voraussetzungen angeordnet werden. Die fehlbaren Hanfladenbetreiber, die anlässlich der Aktion Smoke kontrolliert und angezeigt wurden, konnten trotz laufendem Strafverfahren ihre Läden weiterhin betreiben. Dies wurde von der Bevölkerung nicht verstanden.
Zum Vorwurf, die Jugendlichen werden mit der Schliessung der Hanfläden auf den Schwarzmarkt verdrängt, entgegnet die Polizeidirektorin, dieser habe bereits existiert, als es noch Hanfläden gab. Wo sonst hätten sich denn Jugendliche, die keinen Hanfladen aufsuchten, eindecken sollen? Unterschiedliche Absatzkanäle gab es früher und es wird sie in Zukunft geben.
Um wenigstens einen Teil der Jugendlichen vom Kiffen abzuhalten, soll mit dem vorliegenden Gesetz die Latte für die Beschaffung von Hanf höher gelegt werden.
Das Argument, was legal ist, müsse nicht geregelt werden, ist für Regierungsrätin Sabine Pegoraro nicht stichhaltig, da in Baselland unzählige Gesetze existieren, die legales Verhalten regeln.
Ein wichtiges Element des neuen Gesetzes ist das Verbot von Hanfläden in unmittelbarer Nähe von Schulhäusern und Jugendeinrichtungen.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in den Hanfläden rasch illegal Cannabis verkauft wird.
Was den Anspruch vermehrter Prävention angeht, stellt die Polizeidirektorin fest, im Baselbiet werde in Sachen Prävention viel getan.
Der Alleingang Basellands erklärt sich damit, dass sich Basel-Stadt, nachdem das Projekt noch gemeinsam gestartet wurde, später zu einem Verzicht entschloss.
Um zu vermeiden, dass das Baselbiet zu einem Mekka der Hanfszene wird, wurde die Melde und Bewilligungspflicht eingeführt, die sich als wirksames Instrument erwiesen hat.
Das Tessin hat sich sehr erfolgreich desselben Mittels bedient.
Ursula Jäggi
ist erstaunt, wie ihr das Wort im Munde herumgedreht wurde. Sie stellt klar, in Zusammenhang mit Cannabiskonsum habe sie sämtliche Vorbehalte und kritischen Punkte aufgezählt.
Auch wenn die Latte mit dem Gesetz höher gelegt wird, ändere sich nichts an der Tatsache, dass wenn Junge Hanf konsumieren wollen, sie das heute per Handy erledigen können.
Zudem hat die CVP-Fraktion, die heute von Prävention redet, Vorstösse der SP-Fraktion zu diesem Thema abgelehnt.
RR Sabine Pegoraro
erinnert Ursula Jäggi an die Aussagen der Experten in der Kommission, die die massive Zunahme u.a. auf die leichte Verfügbarkeit des Stoffes zurückführen. Zudem ist der Konsum seit der Schliessung der Hanfläden nachweislich rückläufig.
Daniela Schneeberger
lässt vorab über den Nichteintretensantrag der abstimmen.
://: Der Nichteintretensantrag wird abgelehnt und Eintreten beschlossen.
Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§ 1
keine Wortbegehren
A., §§ 2 - 4
keine Wortbegehren
B, §§ 5 - 11
keine Wortbegehren
C, §§ 12 - 19
keine Wortbegehren
://: Damit ist die 1. Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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