Protokoll der Landratssitzung vom 21. April 2005

Nr. 1163

6 2004/307
Berichte des Regierungsrates vom 7. Dezember 2004 und der Finanzkommission vom 30. März 2005: Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Umsetzung des Fusionsgesetzes. 1. Lesung

Als Präsident der Finanzkommission erläutert Marc Joset , es gehe lediglich um Anpassungen an die Bundesgesetzgebung. Das Fusionsgesetz des Bundes und entsprechende Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes verpflichten die Kantone zu solchen Anpassungen und zur Umsetzung innert einer bestimmten Frist.
Materiell handelt es sich um die Befreiung von Handänderungssteuern bei Umstrukturierungen - dies wurde bereits bei der letzten Revision beschlossen und per 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt -, um den Wegfall der Sperrfrist bei der Spaltung juristischer Personen, um Vermögensübertragungen bei Beteiligungen, die steuerfrei vorgenommen werden können, und um Steuerbefreiung der Vermögensübertragung bei Umstrukturierung von Unternehmungen.
Dies alles muss vollzogen werden; der politische Spielraum beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Umsetzung. Die Finanzkommission begrüsst in diesem Zusammenhang, dass die Regierung vorwärts machen möchte.
Die FIK beantragt einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Hans-Jürgen Ringgenberg teilt mit, die SVP-Fraktion begrüsse die bereits auf den 1. Januar 2006 vorgezogene Umsetzung des eidgenössischen Fusionsgesetzes. Es ist ein kleiner, aber nicht unwichtiger Schritt, um die Wirtschafts- und Unternehmerfreundlichkeit des Kantons nach aussen zum Ausdruck zu bringen.

Auch die SP-Fraktion stimme der Vorlage zu, sagt Eva Chappuis . Es handelt sich um eine rein formale Anpassung. Das einzige flexible Element ist der Termin des Inkrafttretens; die SP wäre froh, es ginge in anderen Bereichen auch so rasch - sie wartet z.B. seit ewigen Zeiten auf eine Familienbesteuerungsvorlage.

Materiell kann sich der Landrat zum Gesetz nicht äussern. Nur der Zeitpunkt des Inkrafttretens liege in seiner Kompetenz, wiederholt Anton Fritschi . Die FDP-Fraktion begrüsst die vorgesehene schnellstmögliche Umsetzung. Denn dies kostet nichts, setzt aber ein Zeichen zugunsten der Standortattraktivität des Baselbiets. Kommt dazu, dass die meisten Nachbarkantone diese Anpassungen bereits vollzogen haben.

Wie Thomi Jourdan bekannt gibt, steht auch die CVP/EVP-Fraktion einstimmig hinter der Vorlage.

Die grüne Fraktion stimmt der Gesetzesänderung ebenfalls zu. Allerdings bittet Jürg Wiedemann die Regierung um die Beantwortung folgender Frage vor dem Hintergrund, dass das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen zahlreiche Vorgaben auferlegt und mit dem Fusionsgesetz nur einige davon umgesetzt werden:
Wird die Regierung sämtliche eidgenössische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz erfüllen, also auch jene Teile, die sie möglicherweise als unangenehm empfindet - Stichwort Bausparmodell -, oder stellt sich die Regierung weiterhin auf den Standpunkt, man wolle vor allem die angenehmen Gesetze umsetzen, weil der Bund sowieso keine Massnahmen vorsieht, um rebellierende Kantone zu sanktionieren?

Regierungspräsident Adrian Ballmer dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Er kommentiert einige der vorangegangenen Voten:
Zu Eva Chappuis bemerkt der Finanz- und Kirchendirektor, eine Vorlage zur Familienbesteuerung sei in der Vernehmlassung. Weiteres Warten erübrigt sich also.
Auf Jürg Wiedemanns Frage hin versichert er, die Regierung halte sich selbstverständlich an die Vorgaben des Steuerharmonisierungsgesetzes. Es gibt aber Bereiche, wo Änderungen gerade im Gang sind, und es wäre unsinnig, in diesen Gebieten das Steuerharmonisierungsgesetz sofort umzusetzen, statt zuerst diese Änderungen abzuwarten. Im angesprochenen Bereich hat das Bundesparlament immerhin grünes Licht für eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes gegeben. Das Baselbiet ist im Vergleich mit sämtlichen anderen Kantonen ausgesprochen bundestreu.

://: Eintreten ist unbestritten.

- Detailberatung keine Wortbegehren

Es wird kein Rückkommen verlangt.

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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