Protokoll der Landratssitzung vom 21. April 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 21. April 2005 |
Nr. 1164
Frage der Dringlichkeit:
2005/112
Dringliches Postulat von Hannes Schweizer vom 21. April 2005: Ausnahmebewilligung für die Gemeinde Lauwil zur Erhaltung des Kindergartens Schuljahr 2005/2006
Regierungsrat
Urs Wüthrich
empfiehlt dem Landrat, die Dringlichkeit nicht zu gewähren. Das Anliegen des Postulanten ist dringend, aber nicht dringlich. Eine Diskussion im Landrat wäre heute nicht zweckmässig, denn dazu bräuchte es noch mehr Informationen. Die Regierung könnte daher gut damit leben, wenn die Ratskonferenz den Vorstoss auf die nächste Sitzung traktandieren würde, damit die Regierung dann Stellung nehmen könnte.
Dabei würde die Regierung zwei Feststellungen machen: Erstens hält sie an ihrer Position fest, und zweitens ist sie abschliessend zuständig, diese Frage zu entscheiden.
Hannes Schweizer
bittet seine Kolleg(inn)en, dem Postulat die Dringlichkeit zu gewähren. Die Gründe und Fakten, die dem Vorstoss zugrunde liegen, sind dem Regierungsrat bekannt, hat er sich doch bereits zweimal mit diesem Fall auseinander gesetzt.
Dem Parlament kann man durchaus zutrauen, einen Entscheid von dieser staatspolitischen Tragweite zu fällen.
Die Regierung spricht dem Anliegen die Dringlichkeit ab; aber für die Gemeinde und vor allem für die betroffene Lehrperson kann es ein Vorteil sein, möglichst bald Bescheid zu wissen. Die Kindergärtnerin müsste nämlich eine neue Stelle suchen.
Die Präsenz liegt bei 79 Stimmen. Zur Erreichung des für Dringlichkeit erforderlichen Zweidrittelsmehrs sind 53 Stimmen erforderlich.
://: Mit genau den benötigten 53 Stimmen wird Dringlichkeit gewährt.
[Applaus im Saal und auf der Tribüne]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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