Protokoll der Landratssitzung vom 12. Mai 2005

Nr. 1224

22 2005/015
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 13. Januar 2005: Asbest in Kindergärten und Schulhäusern. Schriftliche Antwort vom 1. März 2005

Esther Maag verlangt Diskussion.

://: Dem Antrag auf Diskussion wird stattgegeben.

Jürg Wiedemann findet es eindrücklich, wie deutlich die Regierung in ihrer Interpellationsbeantwortung verschiedene Punkte bestätigt, unter anderem folgende Aussagen:

Beim Lesen der regierungsrätlichen Interpellationsbeantwortung hat Jürg Degen viel gelernt. Die Antwort zeigt, dass es um eine nicht ungefährliche Sache geht. Umso grösser ist sein Unverständnis, dass aus irgendwelchen Datenschutzgründen keine Transparenz herrscht. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, von welchen Gebäuden eine Gefahr ausgeht. Die Regierung muss handeln und die entsprechende Liste offenlegen.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider teilt die Besorgnis von Jürg Wiedemann, falls sich der Vorfall tatsächlich so abgespielt hat wie geschildert. Dass Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten.
Am 20. Januar 2005 hat die Regierungsrätin bereits im Landrat Auskunft gegeben über die Situation im Allschwiler Breite-Schulhaus. Dafür ist die Gemeinde zuständig und nicht der Kanton. Um herauszufinden, um welche Schule es sich im geschilderten Fall handelt, kann auf die Korrespondenz des AUE zurückgegriffen werden.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die Kompetenz und die Verantwortung für den Unterhalt der allermeisten Schulhäuser bei den Gemeinden liegt. Drei kantonale Liegenschaften bedürfen noch einer Sanierung. Darüber soll der Landrat, insbesondere die Bau- und Planungskommission, demnächst informiert werden.
Es ist schade, dass solche Vorfälle der grünen Fraktion zugespielt werden, statt dass die Bau- und Umweltschutzdirektorin informiert wird.
Zu Jürg Degen gewandt, erklärt Regierungsrätin Elsbeth Schneider, dass auf der besagten Liste nicht nur kantonale oder kommunale Liegenschaften verzeichnet seien. Sie umfasst auch viele private Gebäude. Diese darf der Kanton aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen. Hingegen nehmen die Behörden mit den Gebäudebesitzern Kontakt auf und verlangen von ihnen eine Asbestsanierung. Auf der Liste stehen nur ganz wenige Liegenschaften, die im Besitz der öffentlichen Hand sind.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top