Protokoll der Landratssitzung vom 12. Mai 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 12. Mai 2005 |
2 2004/185
Berichte des Regierungsrates vom 31. August 2004 und der Justiz- und Polizeikommission vom 9. April 2005: Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten. 2. Lesung
Daniela Schneeberger erläutert das Vorgehen: An der letzten Landratssitzung wurde Eintreten beschlossen. Heute findet die zweite Lesung mit Detailberatung des Gesetzes statt. Vor der Schlussabstimmung kann man noch allfällige Voten loswerden.
Detailberatung
Titel und Ingress
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Keine Wortbegehren
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§ 1
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Keine Wortbegehren
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A., §§ 2 - 4
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Keine Wortbegehren
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B., §§ 5 - 11
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Keine Wortbegehren
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C., §§12 - 19
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Keine Wortbegehren
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://: Damit ist die 2. Lesung abgeschlossen.
Ursula Jäggi
geht davon aus, dass nach dieser Lesung der Mist geführt ist, denn auch für die SP sind in den vergangenen drei Wochen keine neuen Erkenntnisse zutage getreten. Sie möchte aber nochmals wiederholen, dass hiermit ein neues Gesetz geschaffen wird, obwohl die bestehenden Gesetze durchaus genügen würden. Das Problem liege beim Vollzug des bestehenden. Mit diesem Gesetz verändere man die Drogenpolitik des Kantons nicht, sondern der legale Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten werde damit geregelt.
Die Landrätin kann sich auch folgende Bemerkung nicht verkneifen: Bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf eidgenössischer Ebene wurde eine Chance verpasst, indem man auf die Revisionsvorlage gar nicht erst eingetreten ist. Dort hätte man etwas machen können. Es ist ihr aber auch ein Anliegen, dass man entgegen anders lautenden Interviews durchaus in der Lage ist, Prävention von Repression zu unterscheiden. Beides kostet Geld, aber unter unterschiedlichen Prämissen. Von der Repression verspricht sich die SP eigentlich wenig bis nichts. Dabei stellt sie an ihre Landratskolleginnen und Kollegen die Frage, ob sie ihr sagen können, wie dieses Gesetz umgesetzt werden soll, wenn die Vorstösse betreffend Stellenplafonierung oder Stellenabbau auf den Stand von 2000 umgesetzt werden - gerade bei der Polizeibehörde, welche in den letzten Jahren einen ziemlichen Stellenzuwachs zu verzeichnen hatte, um die Sicherheit auf den Strassen und in den Gemeinden zu gewährleisten. Wo sollen denn die personellen Ressourcen hergenommen werden, um die Hanfplantagen mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 % zu kontrollieren? fragt sie.
Wie die SP-Fraktion immer betont hat, setzt sie auf Prävention. Und diesbezüglich müssten halt auch die Vorstösse der SP unterstützt werden. Prävention, die ihren Namen verdient, kostet auch Geld, und es müssten auch alle Parteien, die heute dem Gesetz zustimmen, bereit sein, dieses Geld zu bewilligen. Aber, fragt sie, wo hat beim Sparkurs, der heute gefahren wird, im Budget der Ratskolleginnen und -kollegen die Prävention Platz? Dazu kommt, dass nicht ihre eigene Fraktion von einer so genannten Gesetzesflut redet - also von weniger Staat und mehr Freiheit - und jetzt soll ein neues, zusätzliches, unnötiges Gesetz geschaffen werden. Sie hofft, dass sich alle beim Eingang mit einem Flyer, verteilt von der Gruppe
Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität
bedient haben. Dort steht beispielsweise «Stopp dem Schwarzmarkt und der Drogenkriminalität», «Ja zu Prävention und Jugendschutz». Zudem werden darin u.a. bürgerliche Politiker/innen zitiert, wie etwa Frau Zapfl von der CVP: «Weil der Schwarzmarkt keinen Jugendschutz kennt, im Gegensatz zu überwachten Hanfläden», Ständerat Dick Marti, FDP, sagt: «Beim Cannabis hat sich die Repression als nutzlos und kostspielig erwiesen, zudem hat sie echte Prävention verunmöglicht und die Jugend in die Heimlichkeit abgetrieben.»
Die SP-Fraktion wird aus all diesen Gründen dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen.
Auch
Kaspar Birkhäuser
wiederholt, dass seine Fraktion das Gesetz für überflüssig hält. Der Schwerpunkt wird am falschen Ort gesetzt, wenn man die Jugend schützen möchte. Nach Ansicht der Grünen sollte man sich ganz auf die Prävention konzentrieren. Man mache sich etwas vor, wenn man glaube, die Jugend mit diesem Gesetz besser schützen zu können.
Eva Gutzwiller-Baessler
kann die beiden Voten nicht unwidersprochen lassen. An der letzten Landratssitzung wurde darüber debattiert. Sie findet es ausserordentlich schade, dass die Standpunkte immer noch dermassen zementiert sind und keine Argumente, welche für das Hanfgesetz wirklich vorhanden seien, eingeflossen sind.
Sie ist nach wie vor mit der FDP-Fraktion davon überzeugt, dass es richtig ist, mit diesem Gesetz das Angebot und den Handel zu reglementieren respektive die Bewilligungspflicht einzuführen. Hier und heute sei es nicht Aufgabe, die Drogenpolitik als solche zu verändern - darüber gebe das Betäubungsmittelgesetz Auskunft -, sondern es gehe nur um die kantonale Reglementierung betreffend Handel und Bewilligung. Sie bittet das Landratskollegium inständig, dem Gesetz zuzustimmen.
Matthias Zoller
erinnert, im Protokoll der letzten Landratssitzung könne man nachlesen, warum die CVP-/EVP-Fraktion immer noch einstimmig hinter dem Gesetz stehe. Bei der Eintretensdebatte sei bereits alles gesagt worden, und man begreift nicht, warum alles nochmals wiederholt werden müsste.
Landratspräsidentin
Daniela Schneeberger
schreitet zur Abstimmung. Die Stimmenzähler werden aufgerufen, die Anwesenheit festzustellen, die Landratsmitglieder gebeten, Platz zu nehmen.
Es sind 77 Landrätinnen und Landräte anwesend.
://: Der Landrat stimmt dem Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten (Vorlage 2004/185) mit 47 : 25 Stimmen zu. Damit ist die 4/5-Mehrheit nicht erreicht, was eine Volksabstimmung notwendig macht.
Beilage 2
(Gesetzestext)
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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