Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2005 |
6 2005/076
Berichte des Regierungsrates vom 8. März 2005 sowie der Finanzkommission vom 23. Mai 2005, der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 20. Mai 2005, der Bau- und Planungskommission vom 20. Mai 2005, der Umweltschutz- und Energiekommission vom 24. Mai 2005, der Justiz- und Polizeikommission vom 22. Mai 2005, der Erziehungs- und Kulturkommission vom 18. Mai 2005 und der Personalkommission vom 23. Mai 2005: Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung. Eintreten auf die Vorlage; Eintreten auf die einzelnen Gesetzes- und Dekretsänderungen (Anträge 1 - 17) und 1. Lesungen
- Antrag auf Ansetzung einer zusätzlichen Sitzung
Paul Schär bemerkt, dass die 2. Lesung des GAP-Pakets für den 23. Juni 2005 vorgesehen sei. Es ist wichtig, das Geschäft dann abzuschliessen. Denn dem Volk gegenüber wurde kommuniziert, dass das Paket noch im ersten Semester verabschiedet werden solle.
Auch die Verwaltung möchte die Vorbereitungen für die Budgetierung 2006 rechtzeitig lancieren können.
Tendeziell könnte es sein, dass heute die erste Lesung möglicherweise nicht abgeschlossen wird.
[Heiterkeit]
Deshalb beantragt die FDP-Fraktion eine zusätzliche abendliche Landratssitzung am 15. oder 22. Juni 2005, damit die 1. Lesung noch vor dem 23. Juni 2005 durchgeführt werden kann.
Es sei von Anfang an ein sehr enger Fahrplan gewesen, hält Ruedi Brassel fest. Erst seit Mitte März konnte der Landrat die Vorlage kennenlernen und verarbeiten, es mussten in kurzer Zeit Kommissionsberichte geschrieben und Alternativen diskutiert werden.
Die Regierung hingegen kannte die Vorlage schon seit einem Jahr und hatte zweieinhalb Monate zwischen dem Ablauf der Vernehmlassungsfrist und dem Versand der Vorlage an den Landrat. Sie hat sich also reichlich Zeit genommen. Das Parlament hingegen wird einem enormen Zeitdruck ausgesetzt. Die Seriosität lässt deswegen in einigen Belangen erheblich zu wünschen übrig.
Die SP-Fraktion begegnet der Absicht, das GAP-Paket noch vor den Sommerferien durchzuboxen, mit grösster Skepsis.
Für die Festsetzung einer zusätzlichen Sitzung ist nicht der Landrat, sondern die Ratskonferenz zuständig.
Mit Verweis auf § 49 des Landratsgesetzes antworten Landratspräsidentin Daniela Schneeberger und Landratsvizepräsident Eric Nussbaumer , der Rat könne in eigener Kompetenz eine zusätzliche ordentliche Sitzung anberaumen:
1 Der Landrat versammelt sich zu ordentlichen Sitzungen auf eigenen Beschluss oder auf Beschluss des Büros.
Bei einer so kurzfristig angesetzten Sitzung dürfte sich laut Esther Maag das Problem der Beschlussfähigkeit stellen. Denn es wird schwierig, genügend Ratsmitglieder zusammen zu bekommen.
://: Der Landrat beschliesst mit 48:27 Stimmen, dass zu einer zusätzlichen Sitzung zwecks Beendigung der 1. Lesung der Vorlage 2005/076 eingeladen werden soll.
Die Ratskonferenz werde den Termin festsetzen, teilt Landratspräsidentin Daniela Schneeberger mit.
- Eintretensdebatte (Fortsetzung)
Rudolf Keller betont, er gebe eine Erklärung ab, welche von der Partei der Schweizer Demokraten und von drei Vierteln der SD-Landratsmitglieder mitgetragen werde. Seine Sitznachbarin ist anderer Meinung; denn man kann mit Fug und Recht zu einer anderen Haltung kommen.
Eine der wichtigsten Aufgaben eines Staatswesens ist es, den Finanzhaushalt in Ordnung zu halten. Dies ist im Kanton Basel-Landschaft schon seit längerem nicht mehr der Fall: Das Parlament, die Regierung, aber auch das Volk haben in den letzten Jahren übermarcht.
Einige Politikerinnen und Politiker haben ausserdem wegen gravierender Fehler Gelder in x-facher Millionenhöhe aus dem Fenster geworfen, etwa im Fall der Kostenüberschreitungen beim Kantonsspital Liestal, im Fall der kantonalen Informatik, der überteuerten neuen Abwasserreinigungsanlagen, des Asylwesens, im Fall des missratenen Bildungsgesetzes usw. Es gäbe noch weitere Beispiele, wie Millionen und Abermillionen von Steuergeldern sinnlos ausgegeben worden sind. Diese Kritik richtet sich an alle Regierungsparteien gleichermassen. Niemand musste für all diese Fehltritte gerade stehen. Die Gelder mussten jeweils einfach als Nachtragskredite gesprochen werden.
Diese vielen Millionen Franken fehlen nun im Staatsportemonnaie. Ohne diese ganzen Verfehlungen sähe die Finanzlage wesentlich besser aus. Man könnte sich dann sogar überlegen, ob es überhaupt ein Massnahmenüberprüfungspaket bräuchte.
Wegen der masslosen Verschwendungspolitik der Regierungsparteien kann in den nächsten Jahren auch nicht über allfällige Steuerreduktionen diskutiert werden. Das ist ein Faktum, das es zur Kenntnis zu nehmen gilt und das die wechselnden Mehrheiten im Parlament zu verantworten haben. Es hat dazu geführt, dass der Landrat kaum mehr Handlungsspielraum im finanziellen Sektor hat. Die Schweizer Demokraten haben das GAP-Paket mehrmals hin und her gewälzt. Ihnen passt nicht alles in dieser Auflistung von Sparmassnahmen. Als Resultat der Abwägungen sind die SD aber trotz allem bereit, auf das Paket einzutreten. In den meisten Punkten werden sie mit der Kommissionsmehrheit stimmen. Bei drei Themen bestehen aber noch Fragezeichen: bei der Ausschöpfung der Prämienverbilligung, beim Abbau der Entschädigung bei eingestellten Strafverfahren und bei der Aufhebung der Gebührenfreiheit für Gemeinden im verwaltungsrechtlichen Verfahren. Dazu sind noch nähere Erläuterungen nötig.
Die Sparmassnahmen sind gerecht auf alle Direktionen aufgeteilt. Dafür muss der Regierung ein Kränzchen gewunden werden. Allerdings ist das Paket bereits im Vorfeld recht stark gerupft worden; und wenn den Kommissionsmehrheiten gefolgt wird, entfallen weitere Sparmassnahmen - unter dem Strich bleibt nicht mehr allzu viel Fleisch an dem riesigen Knochen, den die Regierung anfänglich in die Vernehmlassung geworfen hat.
Grund, sich vor einer Volksabstimmung zu fürchten, besteht nicht. Zwar kann es sein, dass die Stimmbürger die eine oder andere Massnahme ablehnen, aber dafür trägt das Volk dann die Verantwortung. Das ist grundsätzlich immer besser, als wenn Politiker die Verantwortung übernehmen müssten. Denn sie nehmen ihre Verantwortung oft nicht wahr und ziehen nicht die nötigen Konsequenzen.
Nichtstun ist keine Option, so verlockend dies auch scheint. Unter dem Druck der Fakten muss gehandelt werden. In diesem Sinn treten die Schweizer Demokraten auf die Vorlage ein. Ihre kritischen Worte wollen sie aber als grosse Mahnung an die Regierenden verstanden wissen.
Dem SP-Sprecher widerspricht Ruedi Keller: Es handelt sich bei der aktuellen Debatte nicht um eine finanzpolitische Panikveranstaltung. Zu den zur Diskussion stehenden Massnahmen sind praktisch alle Fakten auf den Tisch gelegt worden.
Noch ein Wort zu den Gemeinden, die gegen GAP Sturm laufen: In den letzten Wochen war erfreulicherweise zu vernehmen, dass eine Gemeinde nach der anderen Rechnungsabschlüsse mit schwarzen Zahlen vorgelegt hat, also Gewinne macht. Allfällige Kostenverlagerungen würden also kaum zu finanziellen Verlusten in den Gemeinden führen - abgesehen davon, dass die GAP-Übung insgesamt in Bezug auf die Gemeinden kostenneutral ist, wie es die Regierung versprochen hat.
Dem vorgeschlagenen Stellenabbau können die SD zustimmen, weil er sozial optimal abgefedert ist. Die Alternative, das Nichtstun, würde mittelfristig eine Steuererhöhung nötig machen. Das wäre nicht im Sinne der Schweizer Demokraten. Unter einer solchen Massnahme würden nämlich nicht nur die grossen Einkommen leiden, sondern auch viele kleine.
Die Massnahmen, die im Bildungsbereich beschlossen werden, gehen nicht so weit, dass die Bildungsqualität darunter leiden wird - sie sind eher organisatorischer Natur.
Im übrigen war es sehr interessant, die souveränen Antworten der Regierung in der vorangegangenen Fragestunde zu verfolgen. Diese Antworten zeigen auf, dass die Massnahmen von der Regierung viel besser durchdacht sind, als manche meinen.
Annemarie Marbet ruft den Zweck der Generellen Aufgabenüberprüfung in Erinnerung: a) den finanziellen Spielraum zurückzugewinnen und b) die Aufgaben zu überprüfen.
Die Überprüfung müsste dazu aber auch noch sinnvoll sein. Es nützt nichts, zu sparen und zu überprüfen, wenn dabei der Faktor Mensch zu kurz kommt und leidet. Die Überprüfung muss umfassend sein, von verschiedenen Warten aus, so etwa aus dem Blickwinkel der Gleichstellung:
Wie viele Frauen und Männer sind von den Auswirkungen der vorgesehenen Massnahmen betroffen?
Welche Auswirkungen haben die Massnahmen auf die bezahlte und die unbezahlte Arbeit?
Welche Folgen haben diese Massnahmen auf das Leben von Männern und von Frauen?
Diese Fragen sollen anhand einer ausgewählten Massnahme illustriert werden, der Änderung des Spitex-Gesetzes: Im Spitex-Bereich arbeiten überproportional viele Frauen. Wenn sich nun der Kanton aus dem Spitex-Bereich verabschiedet und die Aufgaben auf die Gemeinden überträgt, sind nicht mehr überall die gleichen Angebote und Standards gewährleistet. Jede Gemeinde kann nach ihrer Finanzlage und Gesinnung diese Aufgaben wahrnehmen oder eben nicht. Ob sie sich im gleichen Mass wie bisher engagieren, bleibt den einzelnen Gemeinden überlassen. Das trifft insbesondere die Frauen: Sie müssen wieder vermehrt Heimpflege leisten in der Form von unbezahlter Arbeit bzw. Verwandtenunterstützung.
Annemarie Marbet wehrt sich dagegen, dass etliche der vorgeschlagenen GAP-Massnahmen nicht nach ihrer umfassenden Sinnhaftigkeit überprüft worden sind, dass nicht Kosten eingespart, sondern verlagert werden und dass viele der Massnahmen Frauen überproportional treffen. Fraueneinkommen sind, wie die Statistik zeigt, tiefer als jene von Männern. Wenn sie nicht mehr einem Beruf nachgehen könnnen, kommt es zu mehr Sozialfällen. Deshalb kann auf die Vorlage nicht eingetreten werden.
In der Eintretensdebatte würde Urs Hintermann s Bedürfnis nach Logik verletzt. Die bürgerlichen Parteien haben betont, die Kantonsfinanzen seien in einem desaströsen Zustand. Und vor allem die SVP hat die Schuld dafür den Linken zugewiesen.
Nach Urs Hintermanns Wissen bestand seit der Gründung des Kantons Baselland noch nie eine linke Mehrheit - weder in der Regierung noch im Landrat. Wenn also die Finanzlage tatsächlich so schief sein sollte wie behauptet, dann geht das auf die Kappe der Bürgerlichen. Es ist billig, dies den Linken in die Schuhe schieben zu wollen.
Im Bezug auf die Lastenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden machen es sich die SD sehr einfach, wenn sie sagen, die Gemeinden hätten eh genug Geld und könnten etwas mehr Belastung gut ertragen.
Eigentlich handelt es sich bei GAP nicht um eine Generelle Aufgabenüberprüfung, sondern um eine Generelle Aufgabenverschiebung von oben nach unten. Eine einzige Massnahme bringt den Gemeinden mehr Geld: das Einfordern der Lohnausweise. Dies soll sicherstellen, dass die EinwohnerInnen tatsächlich so viele Steuern zahlen, wie sie schon längst zahlen müssten. Davon soll auch bei den Gemeinden etwas hängen bleiben, und dies muss dann reichen, um die zahlreichen Mehrausgaben abzudecken. So geht es natürlich nicht! Auf den ihnen zustehenden Steueranteil hätten die Gemeinden schon seit ewig einen Anspruch, und wenn der Kanton diesen bisher nicht eingefordert hat, darf man das nicht den Gemeinden vorwerfen.
Wenn der Kanton Kosten auf die Gemeinden verschiebt, muss gemäss § 9 des Finanzausgleichsgesetzes auch der Ausgleich dieser Mehrbelastung der Gemeinden geregelt werden. Sich einfach mit dem Hinweis auf die Eintreibung der Lohnausweise hinauszureden, ist unfair. Die Gemeinden müssen sich die entsprechenden Konsequenzen für die Diskussion über die Abgeltung der Primarschulbauten vorbehalten.
Für Hans-Jürgen Ringgenberg ist es klar, dass der Kanton finanziellen Spielraum und ausgeglichene Finanzen brauche. Nach seinen ersten zwei Jahren fragt er sich aber, wie das zu erreichen ist.
Solange
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die Regierung in eigener Kompetenz, in Umgehung der GAP-Übung und ohne vorhandenen Druck einen Vaterschaftsurlaub für das Staatspersonal einführt mit dem Verweis, die Novartis kenne dies auch - immerhin handelt es sich dabei um ein Unternehmen, das Milliardengewinne erwirtschaftet, im Gegensatz zum Defizite produzierenden Staat -, solange also Privilegien ausgebaut werden,
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überrissene Erhöhungen der Kinderzulagen gefordert werden, ohne dass dafür Geld vorhanden ist,
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das Lohnsystem der Staatsangestellten nicht eingehender hinterfragt wird,
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die Wirtschaft mit immer mehr Abgaben und Gebühren belastet wird - auch im Rahmen der GAP-Massnahmen - und so die Staatsquote erhöht und das Wirtschaftswachstum gebremst werden,
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Leistungen bezogen werden, die sich der Kanton gar nicht leisten kann,
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Leistungskomponenten beim Staatspersonal gar nicht zur Diskussion stehen,
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eine Direktion eine 60-%-Stelle beim Sportamt verlangt, ohne andere Varianten abzuklären,
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grundsätzlich keine Bereitschaft besteht, das Ausgabenwachstum zu bremsen - was noch lange nicht das Gleiche wäre wie zu sparen -,
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unter GAP-Massnahmen Gebührenerhöhungen verstanden werden statt des wirklichen Abbaus von Aufgaben,
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es Parteien gibt - insbesondere linke -, die glauben, dass Sparen gar nicht nötig sei, und so unserer Jugend immer grössere Schulden hinterlassen,
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nicht nach einer gewissen Opfersymmetrie flächendeckend Aufgabenkürzungen durchgesetzt werden können,
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solange wird es schwierig sein - besonders, wenn die bürgerlichen Kräfte nicht zusammenspannen -, die Ziele der Generellen Aufgabenüberprüfung, nämlich den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen, auch nur annähernd zu erreichen.
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Auch die Linke trägt eine Mitschuld an der schiefen Finanzlage. Urs Hintermann macht es sich zu einfach, wenn er seine Partei einfach aus der Verantwortung stehlen will. Es ist nun einmal populärer, sich für zusätzliche oder die Erhaltung bisheriger Leistungen stark zu machen als für einen ausgeglichenen Staatshaushalt. Dieses Denken zu korrigieren und wirksame Massnahmen durchzusetzen, ist die verfassungsmässige Pflicht des Landrates. Daher gibt es keine Alternativen zu GAP.
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«Die Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) hat Auswirkungen auf die Leistungsaufträge und die Stellenbeschriebe. Die entsprechenden Änderungen sollten nicht vorgenommen werden, ohne vorher die Verwaltungsstrukturen zu überprüfen. [...] Durch geeignete Zusammenlegungen sollen die internen Abläufe vereinfacht werden.»
Diesen Forderungen kann die SP-Fraktion nur zustimmen. Der Antrag des Postulats, für dessen Behandlung heute bestimmt keine Zeit bleibt, lautet wie folgt:
«Der Regierungsrat wird eingeladen, mit der Überarbeitung der Leistungsaufträge die Strukturen der Verwaltung zu straffen und den Landrat in geeigneter Weise über die Resultate zu informieren.
Die Beratung des Postulats im Landrat ist vor der GAP-Debatte vorzusehen.»
Deshalb müssten die Freisinnigen konsequenterweise für Nichteintreten plädieren, damit ihr Postulat rechtzeitig behandelt werden könnte. Für den entsprechenden Bericht bräuchte die Regierung einige Zeit, wahrscheinlich etwa ein Jahr. Wenn das Postulat ernst gemeint ist, muss die FDP auch entsprechend handeln.
Margrit Blatter hat das GAP-Paket lange und gründlich studiert. Sie dankt dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden für seine Stellungnahme.
GAP bringt wenig Einsparungen, dafür viel Arbeit. Beim Staat müssten Leerläufe verhindert werden; es bedarf einer besseren Organisation, einfacherer Lösungen und verständlicher Formulare statt geistiger Onanie. Der Kanton muss praxisbezogen und bedürfnisorientiert handeln. Sonst verliert man den Überblick; es wird dauernd nur noch alles geändert - selbst die Änderungen.
GAP gehört in den Shredder. Die Regierung soll zuerst die angefangenen Arbeiten zu Ende führen und mit allen alten, nicht notwendigen Sachen aufräumen.
Zur Auflockerung und zwecks Betätigung der Lachmuskeln kündigt Margrit Blatter den Planning Song an:
«Wir ändern morgen, ändern heut,
wir ändern wütend und erfreut,
wir ändern ohne zu verzagen
an allen sieben Wochentagen.
Wir ändern teils aus purer Lust,
mit Vorsatz teils, teils unbewusst,
wir ändern gut und auch bedingt,
weil Ändern immer Arbeit bringt.
Wir ändern resigniert und still,
wie jeder es so haben will.
Die Alten ändern und die Jungen;
wir ändern selbst die Änderungen.
Wir ändern, was man ändern kann,
und stehen dabei unsern Mann.
Und ist der Plan auch gut gelungen,
bestimmt verträgt er Änderungen.
Wir ändern deshalb früh und spät
alles, was zu ändern geht.
Wir ändern heut und jederzeit.
Zum Denken bleibt uns wenig Zeit.»
[Gelächter, Applaus]
Regierungspräsident Adrian Ballmer dankt für alle Blumen, welche die Regierung vom Rat bekommen hat - für die schönen ebenso wie für die stachligen -, und für die Bereitschaft, das Geschäft noch vor den Sommerferien abzuschliessen.
Mit der Generellen Aufgabenüberprüfung und den dazugehörenden flankierenden Massnahmen behandelt der Landrat heute eines der wichtigsten und komplexesten politischen Geschäfte. Der Zweck der GAP ist nicht, Freude zu bereiten, sondern Probleme zu lösen. Es war eine Riesenaufgabe für die Direktionen, denen dafür herzlicher Dank gebührt wie auch der Projektleiterin Yvonne Reichlin.
Tatsächlich ist nicht alles in der GAP-Vorlage perfekt; das eine oder andere hätte man vielleicht noch besser hinterfragen können. Aber es ist eine riesige Arbeit geleistet worden, und eine sehr gute Arbeit dazu.
Die Regierung geht davon aus, dass nicht nur sie, sondern auch der Landrat sich seiner Verantwortung bewusst ist und sich ihr nicht entziehen will und dass er nicht Partikularinteressen über das Gemeinwohl stellt. Die Regierung baut auf die Klugheit und das Verantwortungsbewusstsein des Parlaments.
Die Kantonsverfassung schreibt in § 129, Absatz 1 vor, dass der Finanzhaushalt auf Dauer ausgeglichen sein müsse. Zur Zeit riskiert das Baselbiet aber ernsthaft, seine eigentlich sehr gute Ausgangslage zu verspielen. Es besteht ein strukturelles Defizit in der Laufenden Rechnung. In den letzten vier Jahren resultierte trotz eines im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlichen Wachstums ein jährlicher Ausgabenüberschuss von rund fünfzig Millionen Franken.
An die Adresse von Ruedi Brassel erklärt der Finanz- und Kirchendirektor, ausserordentliche Abschreibungen seien betriebswirtschaftlich notwendig. Man kann sie nicht einfach bleiben lassen; und unanständig, wie Eugen Tanner gesagt hat, sind sie schon gar nicht. Würde der Kanton nach True and Fair View bilanzieren, müsste noch einiges zusätzlich bereinigt werden.
Mit den gegen fünfzig Millionen Franken Defizit aus der Laufenden Rechnung hat sich das Eigenkapital von CHF 322 Mio. auf noch CHF 132 Mio. reduziert. Macht man so weiter, ist im Jahr 2007 kein Eigenkapital mehr vorhanden; zählt man die Goldreserven dazu, könnte man noch fünf Jahre länger weiterwursteln, und dann wäre auch dieses Geld verbraten.
Der Finanzplan zeigt, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben sich weiter öffnen würde, wenn nun nicht gehandelt wird. Zum Handeln zwingt nicht nur die Kantonsverfassung, sondern auch - was noch viel wichtiger ist - die Ethik, die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Gerade die SP, die immer wieder von Solidarität spricht und von vernetztem Denken, müsste dies beherzigen. Der Kanton kann nicht auf Dauer mehr Geld ausgeben als er einnimmt - was für einen Familienvater oder eine Familienmutter gilt, gilt auch für den Staat. Daran führt kein Weg vorbei, auch keine der im Landrat gezündeten Nebelgranaten.
Einerseits gilt es, das strukturelle Defizit in der Laufenden Rechnung zu beseitigen, und andererseits wieder Handlungsspielraum zu schaffen für neue, strategisch wichtige Aufgaben, wie sie im - vom Landrat beschlossenen - Regierungsprogramm definiert sind. Nur mit gesunden Staatsfinanzen kann das Baselbiet ein sozialer und leistungsfähiger Kanton sein.
Der Finanzplan ist kein Wunschprogramm der Regierung, wie es die SP an einer Medienorientierung dargestellt hat. Er zeigt gemäss Finanzhaushaltgesetz die Auswirkungen der vorauszusehenden, beschlossenen oder geplanten Aufgaben auf. Die SP hat keine Fragen gestellt zum Finanzplan, weder in der Finanzkommission noch im Landratsplenum, die unbeantwortet geblieben sind. Im letzten Dezember wurde das Mikrofon genau in jenem Moment ausgeschaltet, als der Finanzdirektor zum Finanzplan Stellung genommen hat - offenbar haben seine Ausführungen nicht alle interessiert.
Im Baselbiet haben alle öffentlichen Aufgaben bekanntlich eine gesetzliche Grundlage; im Finanzplan steht nichts, dessen gesetzliche Grundlage nicht besteht oder nicht zur Zeit geschaffen wird.
Dass sich in einem jährlich rollend überarbeiteten Finanzplan die Zahlen ändern, kann niemanden überraschen, der ein bisschen Ahnung von Finanzplanung hat. Es gibt neue, noch nicht finanzierte Aufgaben, wichtige Vorhaben wie etwa
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die Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Fusion FHNW (einmalig CHF 23 Mio.)
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den Beitrag an die Universität Basel (CHF 15 Mio. im Finanzplan; inzwischen ist bekannt, dass 2006 weniger gebraucht wird, dafür 2007 deutlich mehr)
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die Folgeplanung 2 KPD (CHF 5 Mio. und CHF 10 Mio.)
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die 2. KVG-Revision - ein Extrembeispiel, wie in Bern Revisionen verschoben und verändert werden und weshalb die Finanzplanung rollend vorgenommen werden muss: Im Finanzplan 2004-2007 waren für 2006 CHF 53 Mio. zusätzlich prognostiziert, im aktuellen Finanzplan 2005-2008 sind es noch CHF 11 Mio., und im Budget 2006 ist nichts eingestellt, weil inzwischen klar ist, dass die Revision per 1.1.2007 in Kraft gesetzt werden soll. Es muss also dauernd auf bewegliche Ziele geschossen werden, und deshalb ändern sich die Zahlen auch laufend. Die Verschiebung eines Grossprojektes um ein, zwei Jahre hat natürlich Auswirkungen, aber es ändert nichts Grundlegendes an der finanzpolitischen Grosswetterlage.
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die Revision der Familienbesteuerung (CHF 30 Mio.)
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die Revision der Unternehmensbesteuerung (CHF 30 Mio.)
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NFA ab 2008 (CHF 41 Mio.)
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allenfalls einmalig CHF 60 Mio. im Jahr 2008 für die Abschreibung der Werkhöfe, falls diese an den Bund übergehen.
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Es gibt verschiedene finanzpolitische Strategien:
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1.
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Man kann das Problem der finanziellen Schieflage einfach nicht sehen wollen und Realitäten verdrängen. Aber Probleme lösen sich nicht dadurch, dass man ihre Existenz bestreitet. Die Klugen lösen die Probleme rechtzeitig, solange sie noch klein sind.
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2.
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Man kann das Problem sehen, aber einfach die Augen davor verschliessen und weiter Schulden machen nach dem Prinzip «Nach uns die Sintflut», schliesslich dauert eine Legislatur nur vier Jahre... Dies ist aber genausowenig wie Strategie Nr. 1 eine nachhaltige, ethisch verantwortbare Strategie, sondern eine gegenüber den kommenden Generationen unsolidarische Haltung. Man kann kein soziales Paradies auf einem ökonomischen Friedhof bauen; das wäre intellektuell unredlich.
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3.
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Man kann probieren, das Problem nur einnahmenseitig zu lösen. Wenn man wettbewerbsfähig sein will, gibt es keinen Spielraum für Steuererhöhungen, d.h. für die Heraufsetzung von Steuersätzen bei Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Ertrags- und Kapitalsteuern. Die Regierung will einen attraktiven Kanton, dem es gelingt, zusätzliches Steuersubstrat anzuziehen. So lassen sich Mehreinnahmen generieren. Eine Steuererhöhung hätte auch keine Chance vor dem Volk. Das Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2005 zeigt zudem offensichtlich, dass der Kanton jährlich CHF 70 Mio. dem Volk zurück geben muss.
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4.
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Man kann versuchen, das Problem ausschliesslich ausgabenseitig zu lösen. Dies ist aber auch nicht realistisch. Schliesslich schafft die Politik immer wieder neue Aufgaben - und zwar in wechselnden Koalitionen; es sind nicht immer nur «die anderen» schuld. Ein Schwarzpeter-Spiel ist also fehl am Platz. Ein Konsens über die Streichung von Aufgaben in einem Ausmass, dass damit allein die Finanzlage ausgeglichen werden könnte, wäre wohl noch viel schwieriger zu erreichen als beim vorliegenden GAP-Paket.
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Aus diesen Überlegungen ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass das Sinnvollste ein Paket sei, mit dem das Problem aufgaben-, ausgaben-
und
einnahmenseitig angegangen wird und mit dem nebst Priorisierungen gemäss dem Regierungsprogramm auch eine gewisse Opfersymmetrie berücksichtigt wird. Alle Regierungsmitglieder und der Kantonsgerichtspräsident haben selbstverständlich ihr Einverständnis nur nach dem Motto «Ich nur, wenn du auch...» gegeben.
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§ 129, Absatz 3 der Kantonsverfassung sieht vor, dass alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und Tragbarkeit hin zu prüfen sind. Dazu ist GAP der erste Schritt. Noch ist man nicht am Ende der Übung, und noch sind nicht alle Hausaufgaben erledigt - aber immerhin. Weitere Schritte müssen selbstverständlich folgen. Die Generelle Aufgabenüberprüfung ist ein Dauerauftrag. Das Postulat 2005/027 der FDP-Fraktion ist richtig, aber es kann auch parallel zum GAP-Prozess bearbeitet werden, ohne jetzt alles zu blockieren.
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Zum GAP-Paket gehören auch gewisse Mehreinnahmen. Die Bürgerlichen müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch dies nötig ist. Einen gewissen Handlungsspielraum ortet die Regierung bei der Verstärkung der Steuergerechtigkeit - indem sichergestellt werden muss, dass alle nach ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden -, aber auch bei Kausalabgaben und Gebühren. Dabei gilt das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip, wonach Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssen. Wer eine spezifische öffentliche Dienstleistung will, soll sie auch bezahlen. Weshalb soll man sich mit seinen Steuern an den Kosten für den Pass oder die Baubewilligung des Nachbarn beteiligen müssen? Heute weiss niemand so genau, wer seine Hände in wessen Taschen hat. Diesbezüglich braucht es etwas mehr Transparenz.
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Allen, die sich gegen Gebührenerhöhungen wehren, sei in Erinnerung gerufen, dass der Landrat in den letzten Jahren zahlreiche neue Aufgaben geschaffen hat ohne Gegenfinanzierung. Ein besonders wichtiger Brocken ist das Bildungsgesetz. Und es wird dauernd mehr bestellt, als man zu zahlen bereit ist. Gleichzeitig wurden Steuern reduziert:
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Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen (minus CHF 30 Mio.; die SP wollte einen geringeren Steuerausfall von ca. CHF 15 Mio.)
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Erhöhung des Teilsplitting-Abzugs (minus CHF 4 Mio.)
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im Rahmen der Anpassung an das Steuerharmonisierungsgesetz einerseits der Wegfall des Freibetrags bei der AHV/IV-Rente (plus CHF 32 Mio.), aber dafür Systemwechsel und Erhöhung des Kinderabzugs (minus CHF 13 Mio.), vollständiger Abzug der Krankheitskosten (minus CHF 12 Mio.), Ausdehnung Teilsplitting-Abzug auf Renten in Kombination mit getrennter AHV-Rentenauszahlung (minus CHF 12 Mio.), Bemessungslücke beim doppelten Kinderabzug 2001 (minus CHF 23 Mio.), ausserordentlicher Gebäudeunterhalt (minus 2x CHF 19 Mio.), ausserordentlicher Abzug Krankheitskosten (minus 2x CHF 12 Mio.), Wohnkostengleichbehandlungs-Initiative (minus CHF 3 Mio.), Befreiung von Handänderungssteuern bei Umstrukturierungen von Unternehmungen (minus CHF 1-2 Mio.) - macht per Saldo minus CHF 43 Mio. jährlich, und für die Bemessungslücke zusätzlich sogar noch CHF 85 Mio.
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Dieser Zahlen muss man sich bei der aktuellen Diskussion bewusst sein.
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Die Regierung hat sich bemüht, die personellen Auswirkungen dieser Vorlage mit den flankierenden Massnahmen schonend zu gestalten. In den Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände, die der Regierungspräsident geführt hat, hat es ganz anders getönt als was nachher in den Medien oder auf Flugblättern verlautbart worden ist.
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Selbstverständlich kann und soll ein Aufgabenabbau zu einem Stellenabbau führen. Der Rationalisierungsvorstoss der FDP, den Hanni Huggel eben noch so gelobt hat, hätte ebenfalls einen Stellenabbau zur Folge. Ausserdem verpflichten verbindliche Aufträge des Parlaments die Regierung zum Stellenabbau.
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Die Regierung will, dass ein solcher Abbau primär über natürliche Fluktuationen führt, sekundär über interne Stellenvermittlung, allenfalls mit den nötigen Qualifizierungsmassnahmen, und erst in letzter Linie über vorzeitige Pensionierungen ab 60 Jahren - wenn die betroffene Stelle nachhaltig abgebaut wird und diese Massnahme zu einer Einsparung führt - und über vereinzelte Kündigungen. Es handelt sich dabei um zwei Fälle, eventuell verbunden mit einer Abfindung oder einer
Outplacement-
Beratung.
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Dass sich eine Generelle Aufgabenüberprüfung bei einem derart zentralistischen Kanton wie Baselland, der auf der Zentralismus-Skala schweizweit nach Basel-Stadt und Genf weit vorne liegt, auch auf die Gemeinden auswirkt, ist selbstverständlich und unvermeidbar. Aber dass sich der Kanton zulasten der Gemeinden saniere, kann niemand behaupten, der das Paket wirklich angeschaut hat.
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Die Gemeinden wurden in die Vernehmlassung intensiv einbezogen, schon bevor die Vorlage dann in die öffentliche Vernehmlassung geschickt wurde. Insgesamt führt das GAP-Paket zu einer deutlichen Entlastung der Gemeinden: sie profitieren
per saldo
von der Übung. Wirft man einen Blick über die Kantonsgrenzen in die übrige Schweiz, zeigt sich, dass das Baselbiet einen sehr wirksamen Finanzausgleich kennt und dass dieser Kanton seine Gemeinden auf Händen trägt.
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In den nächsten Jahren, bis zum Inkrafttreten des NFA per 1. Januar 2008, wird die Regierung über die Aufgabenteilung und den Finanzausgleich mit den Gemeinden verhandeln.
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Der Regierungspräsident sieht, was andere Kantone, die länger zugewartet haben mit Entlastungsmassnahmen, schon alles hinter oder noch vor sich haben, und rät dem Landrat daher: «Lerne über GAP zu klagen, ohne wirklich zu leiden!»
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Ein finanzpolitischer Handlungsbedarf ist schlicht nicht zu bestreiten - schon gar nicht von den Grünen. Diese Partei muss wissen, dass der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen den schonenden Umgang mit Geld voraussetzt. Denn das Geld wird erarbeitet unter dem Einsatz natürlicher Ressourcen.
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Standard & Poor's
knüpft an das AAA-Rating die Auflage, dass die GAP-Massnahmen umgesetzt werden. Dieses Rating trägt die Kantonalbank übrigens nur so lange, wie es auch der Kanton hat, und wenn es verloren geht, wird die Refinanzierung teurer.
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GAP ist ein ausgewogenes, massvollen Paket. Das lässt sich dadurch beweisen, dass es den einen zu weit und den anderen zu wenig weit geht. Es handelt sich, auch wenn die «bz» dies in Frage stellt, um ein Paket - wenn auch nicht im rechtlichen, so doch im politischen Sinne. Dies hat sich die Regierung wohl überlegt. Wenn sie auch juristisch ein Paket geschnürt hätte, wäre ihr Erpressung vorgeworfen worden. Die Regierung hält das Parlament aber für reif genug, dass es mit einem politischen Paket verantwortungsbewusst umzugehen weiss.
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Für eine nachhaltige Finanzpolitik gibt es keinen Königsweg mit nur einer Massnahme, sondern nur ein Bündel vieler grosser und kleiner Massnahmen. Denn Aufwand und Ertrag in der Laufenden Rechnung von etwa CHF 2,4 Mrd. setzen sich auch aus ganz vielen grossen, kleinen und kleinsten Beträgen zusammen.
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Zuwarten löst keine Probleme - im Gegenteil. Deshalb beantragt die Regierung dem Landrat, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Auch die SP bittet der Regierungspräsident, ihre Haltung noch einmal sehr gut zu überdenken.
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Landratspräsidentin
Daniela Schneeberger
teilt mit, es sei namentliche Abstimmung verlangt worden.
://: Der Landrat beschliesst mit 52:29 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.
Für Eintreten gestimmt haben:
SVP:
Rosmarie Brunner, Thomas de Courten, Fredy Gerber, Hildy Haas, Gerhard Hasler, Urs Hess, Peter Holinger, Paul Jordi, Jörg Krähenbühl, Sylvia Liechti, Aldo Piatti, Hans-Jürgen Ringgenberg, Hanspeter Ryser, Dominik Straumann, Georges Thüring, Dieter Völlmin, Helen Wegmüller, Karl Willimann, Hansruedi Wirz, Hanspeter Wullschleger
FDP:
Romy Anderegg, Daniele Ceccarelli, Hanspeter Frey, Anton Fritschi, Bea Fünfschilling, Eva Gutzwiller, Christine Mangold, Juliana Nufer, Rolf Richterich, Werner Rufi, Patrick Schäfli, Paul Schär, Dieter Schenk, Daniela Schneeberger, Thomas Schulte, Judith van der Merwe, Daniel Wenk
CVP/EVP:
Elisabeth Augstburger, Rita Bachmann, Ivo Corvini, Remo Franz, Hans Jermann, Paul Rohrbach, Elisabeth Schneider, Jacqueline Simonet, Christian Steiner, Eugen Tanner, Matthias Zoller, Peter Zwick
SD:
Urs Hammel, Rudolf Keller, Bruno Steiger
Gegen Eintreten gestimmt haben:
SP:
Simone Abt, Heinz Aebi, Ruedi Brassel, Eva Chappuis, Jürg Degen, Bea Fuchs, Jacqueline Halder, Andreas Helfenstein, Franz Hilber, Urs Hintermann, Hanni Huggel, Ursula Jäggi, Peter Küng, Annemarie Marbet, Daniel Münger, Eric Nussbaumer, Christoph Rudin, Martin Rüegg, Elsbeth Schmied, Hannes Schweizer, Sabine Stöcklin, Paul Svoboda
Grüne:
Kaspar Birkhäuser, Florence Brenzikofer, Madeleine Göschke, Etienne Morel, Philipp Schoch, Jürg Wiedemann
SD:
Margrit Blatter
Der Stimme enthalten hat sich:
SP:
Marc Joset
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Die
Landratspräsidentin
fährt fort mit Traktandum 7.
Fortsetzung >>>
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