Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2005

Nr. 1268

6 2005/076
Berichte des Regierungsrates vom 8. März 2005 sowie der Finanzkommission vom 23. Mai 2005, der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 20. Mai 2005, der Bau- und Planungskommission vom 20. Mai 2005, der Umweltschutz- und Energiekommission vom 24. Mai 2005, der Justiz- und Polizeikommission vom 22. Mai 2005, der Erziehungs- und Kulturkommission vom 18. Mai 2005 und der Personalkommission vom 23. Mai 2005: Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung. Eintreten auf die Vorlage; Eintreten auf die einzelnen Gesetzes- und Dekretsänderungen (Anträge 1 - 17) und 1. Lesungen

Zu Beginn dieser denkwürdigen Parlamentsdebatte erscheint es Marc Joset angebracht, die Verfassung zu zitieren.
Aus § 129 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft ergeht an Regierung und Parlament der Auftrag, den Finanzhaushalt so zu führen, dass er auf Dauer ausgeglichen ist. Aufgaben und Ausgaben sind periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit hin zu überprüfen.

Mit dem vorliegenden Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) setzt sich die Regierung zum Ziel, den Baselbieter Staatshaushalt ins Lot zu bringen und den Finanzplan der kommenden Jahre zu verbessern.
Darüber hinaus soll mit GAP ein finanzieller Spielraum geschaffen werden, um prioritäre Vorhaben und neue Projekte, wie die gemeinsame Trägerschaft der Universität, den Ausbau der Regio-S-Bahn etc., zu realisieren.
Das Entlastungspaket umfasst 252 Massnahmen, wovon der Regierungsrat 217 in eigener Kompetenz umsetzt.
Dem Landrat wurden mit dem vorliegenden Entlastungspaket 23 Massnahmen unterbreitet, 17 Massnahmen erfordern eine Gesetzes- oder Dekretsänderung.
Die Liste der Massnahmen in regierungsrätlicher Kompetenz wurde von der Finanzkommission mehrfach angefordert. Inzwischen wurde sie veröffentlicht, allerdings zu spät, als dass sich die Finanzkommission noch damit hätte befassen können.
Der Finanzkommission oblag die Aufgabe, sich zur Eintretensfrage zu äussern. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus, mit der Begründung, dass das in den vergangenen Jahren entstandene Defizit von jährlich rund 50 Mio. CHF zu hoch ist; das Eigenkapital musste entsprechend reduziert werden.
Sie legt Wert darauf, dass GAP als politisches Gesamtpaket behandelt und dabei die Opfersymmetrie beachtet wird.
Einige der Kommissionsmitglieder fordern mit GAP II bereits weitergehende Massnahmen.
Eine Minderheit lehnt Eintreten ab, mit der Begründung, die Finanzlage sei nicht so düster, wie es der Finanzplan glauben machen wolle. Mit dem sogenannten Entlastungspaket würden die Kosten lediglich verschoben. Einen Leistungsabbau im Umwelt- und Bildungssektor halten sie für inakzeptabel.
Ferner fehlt ihnen die Uebersicht über das gesamte Massnahmenpaket. Wechselwirkungen und Kumulationen sind somit nicht erkennbar.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.

Ruedi Brassel stellt fest, seit rund einem Jahr ist dem Landrat bekannt, was mit dem Kürzel GAP gemeint ist.
Seit knapp zwei Wochen kennt er die Massnahmen, die in der Kompetenz der Regierung liegen.
Nach wie vor gibt es Unklarheiten. Auch die Massnahmenliste trägt nicht zur besseren Transparenz bei.
Ruedi Brassel ist der Meinung, GAP sei weniger das Kürzel für Generelle Aufgabenüberprüfung, denn für eine "Generelle allgemeine Verschleierungstaktik".
Die von der SP-Fraktion von Anfang an geforderte transparente Auslegeordnung hat nach wie vor Priorität.
Die Finanzlage ist keineswegs so dramatisch, wie sie dargestellt wird. Um dies zu erkennen, genügt ein Blick in die Vergangenheit. Bis ins Jahr 2000 verzeichnete der Kanton positive Abschlüsse.
Werden die ausserordentlichen Abschreibungen und die Rückstellungen in Abzug gebracht, resultiert für die Jahre 2003 und 2004 eine rote Null.
Zieht man die ausserordentlichen Abschreibungen und Rückstellungen an den kumulierten Defiziten seit 2001 ab, ergibt sich daraus ein Negativsaldo von rund 100 Mio. CHF.
Diese 100 Mio. CHF entsprechen ziemlich genau dem Betrag, der dem Kanton durch die Abschaffung der Erbschaftssteuer zwischenzeitlich entgangen ist.
Im Unterschied zu denjenigen, die verlangen, dass der Service Public geschwächt wird und dass die Ausgaben auf Private und Gemeinden abzuwälzen sind, hat sich die SP-Fraktion seinerzeit vehement gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer gewehrt.
Wer die heutige Ausgangslage zu verantworten hat, dürfte allen klar sein.
Die Verschuldung des Kantons ist nicht gravierend, sie macht rund 1 Mia. CHF aus. Damit sind die Vermögenserträge nach wie vor deutlich höher als die Passivzinsen.
In Aussicht stehen zudem 371 Mio. CHF aus dem Nationalbankgold.
Hinzu kommen die Millionen aus dem Verkauf der Kantonalbankzertifikate. Somit sind genügend Mittel vorhanden; um auf GAP verzichten zu können.
Der Kanton kann es sich sogar leisten auf die Mehreinnahmen zu verzichten, die gemäss neustem Bundesgerichtsurteil mit der Erhöhung des Eigenmietwerts und dem Wegfall der Mietabzüge zu erwarten sind.
Eine entsprechende Motion wurde heute von der SP-Fraktion eingereicht.
Angesichts der Fakten und Zahlen sieht die SP keinen Grund, um in finanzpolitische Panik zu verfallen. Auf unsorgfältige Schnellschüsse auf den Service Public sowie auf Massnahmen, die den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten, ist zu verzichten.
Der Finanzplan dient als Instrument zur Analyse des Ist-Zustands und daraus lassen sich Schlussfolgerungen für die Zukunft ableiten.
Die SP stellt fest, dass seit dem Start von GAP der FInanzplan nie offengelegt wurde, jedoch immer wieder zur Dramatisierung der Lage herhalten musste.
Anlässlich der Publikation der GAP-Vernehmlassungsvorlage vergangenen Herbst musste das in der Vorlage prognostizierte Defizit im Budget 2005 um sage und schreibe 150 Mio. CHF reduziert werden. Ruedi Brassel fragt sich, wo hier die Seriosität des Finanzplanes bleibt.
Es geht nicht an, den Finanzplan fortzuschreiben und die Wunschliste jeder Direktion hinzu zu addieren, um sich am Schluss des Finanzplans als Schreckgespenst zu bedienen.
Stellt man die Rechnungen der vergangenen zehn Jahre den entsprechenden Finanzplänen gegenüber, stellt man fest, dass letztere systematisch einen schlechteren Abschluss prognostizieren als die Rechnungen dann schliesslich ausfallen. Ausnahmen bilden lediglich zwei Jahre.
GAP beruht nicht auf einer transparent kommunizierten Finanzplanung. Ohne eine solche kann der finanzpolitische Handlungsbedarf aber nicht geklärt und es können keine Prioritäten festgelegt werden.
Die SP fordert deshalb, dass aus der Finanzplanung endlich ein substantielles Instrument gemacht wird, das dem Landrat auch nutzt.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Begriff der Generellen Aufgabenüberprüfung wenig glaubwürdig. Gegen eine echte Aufgabenüberprüfung wäre nichts einzuwenden, im Gegenteil ist sie als Dauerauftrag in § 129 Absatz 3 der Kantonsverfassung verankert.
Beim GAP-Paket handelt es sich jedoch faktisch um keine Aufgabenüberprüfung, oft nicht mal um eine Ausgabenüberprüfung sondern um eine Ausgabenverschiebung an Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger.
Analysiert man das GAP-Paket, zeigt sich, dass Einsparungen von maximal 6,6 Mio. CHF einer mehr oder weniger echten Aufgabenüberprüfung entspringen. 15,4 Mio. CHF stammen aus Ausgabenverschiebungen, ungefähr dieselbe Summe entstammt der Wahrnehmung bestehender gesetzlicher Aufträge wie beispielsweise der Lohnmeldepflicht. Weitere 24 Mio. CHF resultieren aus der Aufhebung des Teuerungsausgleichs.
Mit dem vorliegenden Paket wird lediglich der Druck von oben nach unten verlagert.
Zusätzlich verschärft werden die Auswirkungen durch die Entlastungsprogramme des Bundes, der ebenfalls Aufgaben und Ausgaben an Kanton, Gemeinden und Private verschiebt.
Die Opfersymmetrie, die als Retter von GAP immer wieder bemüht wird, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine von oben diktierte Opfersymmetrie sich unten in der Regel asymmetrisch auswirkt.
Die gesamt GAP-Uebung wurde falsch aufgegleist. Im Vorfeld eines solchen Projekts gilt es, sich am runden Tisch über die Grundlagen und eine minimale Zielsetzung zu einigen. Ausgehend vom Resultat hätten die nächsten Schritte dann gemeinsam festgelegt werden können.
Die Regierung hat einen anderen Weg gewählt. Sie hat eine angebliche Opfersymmetrie definiert. Dabei hat sie Landrat, Gemeinden und Oeffentlichkeit lange im Ungewissen gelassen. Nun wundert sie sich, dass der Kadavergehorsam ausbleibt.
Die GAP-Vorlage weist per 2007 einen Abbau von 80,7 Vollstellen aus. Hier stellt sich die Frage, ist dies "reiner Wein oder reiner Schein".
Die Massnahmen der Regierung sind dem Parlament seit zwei Wochen bekannt. Nach wie vor fehlt jedoch eine Analyse, inwieweit die GAP-Massnahmen beschäftigungswirksam sind Als Entscheidungsgrundlage hätte eine solche Analyse dem Prozess vorangestellt werden müssen.
Mit GAP werden auf der Ausgabenseite 87 Mio. CHF eingespart. Bei einem Stellenabbau von rund 80 Stellen, entspricht dies pro Stelle 1 Mio. CHF. Dies ist unrealistisch.
Angenommen gut 2/3 der Sparmassnahmen sind beschäftigungswirksam, wären dies rund 60 Mio. CHF. Dies würde zu einem Stellenabbau von mindestens 500 Vollstellen führen. Die Regierungsvorlage beharrt jedoch stur auf einem Abbau von 80 Stellen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Basellandschaftlichen Personalverbände hat in ihrer Medienkonferenz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie das GAP-Paket nicht unterstützt.
Hinzu kommt, dass mit GAP ein Klima von Verunsicherung, unnötigem Wirbel und Demotivation geschaffen wird, was sich langfristig nicht auszahlt.
Die SP-Fraktion kann und will auf eine derart überzogene, intransparente und in der Abwicklung teilweise chaotische Sparübung nicht eintreten.
Dabei verschliesst sie sich keineswegs einer seriösen und konstruktiven Diskussion zur Gesunderhaltung des Finanzhaushaltes.
Dass GAP nicht mehr als Gesetz sondern als Massnahmenpaket daher kommt führt dazu, dass es Massnahmen enthält, die weder Sparpotential bringen, noch Einnahmen generieren. Ein Beispiel ist das Globalbudget der Spitäler, bei welchem durch die Einführung der Fallkostenpauschale 2 Mio. CHF erzielt werden soll. Diese Fallkostenpauschale wird nach Auskunft der Direktion jedoch frühestens im Jahre 2008 in Kraft treten. Das GAP-Paket hingegen endet 2007.
Für Ruedi Brassel ist dies ein Fall von Missbrauch, um ein Globalbudget einzuführen, ohne die damit verbundenen Konsequenzen zu berücksichtigen.
In einer "Nano-Vorlage" von knapp tausend Zeichen soll der Landrat darüber entscheiden, ob in den Spitälern ein Systemwechsel zum Globalbudget vollzogen werden soll. Auf diesen Etikettenschwindel wird sich die SP-Fraktion jedoch nicht einlassen.
Trotz des Nichteintretensantrags wird sich die SP-Fraktion bei Eintretensbeschluss nicht aus der politischen Diskussion zurück ziehen. Mit ihrem Nichteintreten bringt sie zum Ausdruck, dass ihr die Grundlage für eine nüchterne und sachliche Diskussion nicht gewährleistet erscheint und sie eine Diskussion auf dem Projektionsfeld undurchsichtiger Schwarzmalereien ablehnt.
Einer sorgfältigen und inhaltlich begründeten Ueberprüfung einzelner Aufgaben widersetzt sich die SP jedoch nicht. Diese soll aber in den Dienst einer Politik gestellt werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhang stärkt und der Jugend Perspektiven für eine Zukunft in einer intakten Umwelt und einer sozialen und nachhaltigen Wirtschaftsordnung vermittelt.
Die kantonale Finanzpolitik darf nicht dem Selbstzweck und nicht dem Sparen um des Sparens willen dienen und es darf nicht an den Aufgaben gespart werden, um danach Steuersenkungen vornehmen zu können.

Die SP-Fraktion tritt nicht auf die Vorlage ein und verlangt eine namentliche Abstimmung über die Eintretensfrage.

Jörg Krähenbühl zitiert eingangs aus der Kantonsverfassung:"Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen".
In den vergangenen vier Jahren verzeichnete der Kantonshaushalt ein jährliches Defizit von rund 50 Mio. CHF. Es ist klar, dass es so nicht weitergehen kann.
Was den Vorwurf Ruedi Brassels hinsichtlich der Abschaffung der Erbschaftssteuer angeht, erinnert er diesen daran, dass 83% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieser Massnahme zugestimmt haben. Er empfindet es als Frechheit, die Erbschaftssteuer bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Begründung anzuführen.
Obwohl die Vorlage Projekte enthält, die aufgrund ihrer Komplexität und Tragweite als eigenständige Geschäfte behandelt werden müssen, ist Jörg Krähenbühl der Regierung für GAP grundsätzlich dankbar.
Um den Kantonshaushalt in den Griff zu bekommen existieren seiner Meinung nach zwei Möglichkeiten. Entweder "man spart sich zu Tode" oder man generiert zusätzliche Einnahmen.
Die Ideologie der SP-Fraktion in diesem Punkt ist bekannt. Die bürgerlichen Parteien denken aufgeschlossener, vor allem aber zukunftsorientierter. Denn es gilt zu verhindern, dass die kommenden Generationen den Schuldenberg ihrer Vorfahren abbauen müssen.
Dem Parlament bleibt es nun überlassen, dem GAP-Paket zuzustimmen und damit die eine oder andere "Kröte" zu schlucken, respektive GAP abzulehnen. Am schlechtesten wäre die Variante, aus dem GAP-Paket einzelne Rosinen herauszupicken.
Die SVP-Fraktion ist bei weitem nicht mit allen Massnahmen einverstanden. Sie akzeptiert jedoch, dass sie nicht immer zu den Gewinnern zählen kann und auch Massnahmen unterstützen muss, die ihren Zielsetzungen zuwider laufen. Das gemeinsame Ziel kann jedoch nur über Kompromisse erreicht werden.
Die SVP unterstützt den eingeschlagenen Weg, der dazu dient, den Staatshaushalt raschmöglichst wieder ins Lot zu bringen.
Jörg Krähenbühl appelliert an die Linken, ihre verantwortungslose Haltung aufzugeben und bittet sie, ebenfalls die eine oder andere "Kröte" zu schlucken.
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten.

Rolf Richterich schickt voraus, die FDP-Fraktion spreche sich einstimmig für Eintreten auf die Vorlage aus. Sie unterstützt das vom Regierungsrat gewählte Vorgehen in weiten Teilen.
Die GAP-Vorlage vermag bei der FDP aus verschiedenen Gründen keine Begeisterungsstürme auszulösen.
Die Schieflage des Finanzhaushalts ist alles andere als erfreulich. Jeder Lösungsversuch hat zwangsweise eine Vielzahl von Verlierern zur Folge. Dies sind keine guten Voraussetzungen für eine erspriessliche und freudvolle Landratsdebatte. Zudem stossen mit der Vorlage sowohl das Parlament als auch andere Ebenen des Kantons an ihre Leistungsgrenzen.
Dass der Regierungsrat aus der Analyse der vergangenen Jahre die richtigen Schlüsse gezogen und einen Prozess eingeleitet hat, um die Missstände zu beseitigen, ist positiv zu werten.
Kühn hat er das Sparprogramm Generelle Aufgabenüberprüfung betitelt. Kühn waren auch seine Zielvorgaben hinsichtlich des Einsparungspotentials.
In der Erarbeitung und Bekanntmachung der Massnahmen hat sich dann jedoch zunehmend Ernüchterung über das Realisierbare breit gemacht. Am heutigen Showdown wird über die verbliebenen Massnahmen in der Kompetenz des Landrates entschieden.
Rückblickend darf gemutmasst werden, dass sich der Regierungsrat mit einem Auftrag des Landrates konsequenter ans "Eingemachte" gewagt hätte.
Für die FDP-Fraktion ist der Handlungsbedarf offensichtlich und unbestritten. Seit dem Jahre 2000 werden konstant Defizite von jährlich 50 Mio. CHF eingefahren.
Die Aussichten für die kommenden Jahre sind eher noch düsterer, auch wenn sich über die Höhe der Defizite streiten lässt.
Fakt ist, das mit dem NFA ab 2008 einmalige aber auch wiederkehrende Kosten in zweistelliger Millionenhöhe auf den Kanton zukommen werden. Ueberdies werden die Aufgaben in Zukunft nicht abnehmen und es gibt keinerlei Anzeichen, dass sich die aktuelle Finanzsituation ohne Massnahmen positiv verändert, zumal das Defizit strukturell bedingt ist.
Durch diese Entwicklung wird die Handlungsfreiheit des Kantons zusehends eingeschränkt. Neue Grosprojekte können nur mit einer Schuldenzunahme und/oder einer Erhöhung der Steuern realisiert werden. Diese Option würde der Attraktivität des Kantons jedoch schaden und hätte negative Auswirkungen zur Folge.
Um dieses düstere Zukunftszenario abzuwenden, ist eine Reihe von Massnahmen notwendig. Angefangen mit den zahlreichen Vorstössen bürgerlicherseits zu Ausgabenstopps, über die heutige Vorlage, bis hin zur kürzlich von der Regierung präsentierten Vorlage für eine Schuldenbremse.
Eine intensive Auseinandersetzung mit der GAP-Vorlage führt unweigerlich zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht, ansonsten der Kanton mittelfristig zu einem Sanierungsfall wird.
Unabhängig der eingesparten Summe der bewilligten Massnahmen kann die GAP-Vorlage nur dann Erfolg haben, wenn sie als Wendepunkt verstanden wird. Bei sämtlichen Entscheiden sind künftig die finanziellen Auswirkungen sorgfältiger zu prüfen. Der Kanton muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Dabei ist GAP der erste Schritt beim Abwerfen von Ballast und Abschneiden alter Zöpfe. GAP ist zudem ein Prüfstein für die Fähigkeit des Parlaments, übergeordnete Interessen zu erkennen und zu priorisieren. Dies führt unweigerlich dazu, dass frühere Standpunkte neu überdacht werden müssen.
In vielen Fällen ist deshalb der Sprung über den eigenen Schatten nötig. Heute wird sich zeigen, ob das Parlament zu grossen Sprüngen oder nur zu kleinen Hüpfern fähig ist.
Die FDP ist bereit, wenn sie von anderer Seite Entgegenkommen registriert, zum Sprung anzusetzen.
Bei der Beurteilung der gesamten Vorlage inklusive der Massnahmen in der Kompetenz der Regierung gilt es die Opfersymmetrie zu beachten. Mit der Auflösung des Pakets und der Gliederung in die einzelnen Anträge wurde dies enorm schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Die FDP-Fraktion hat in ihrer Vernehmlassung zu GAP betont, die Gemeinden müssen für die Lösungsfindung stärker eingebunden werden. Die Regierung hat auf die Forderung reagiert, indem sie die strittigen Positionen aus der GAP-Vorlage entfernt und sie in separate Vorlagen umgewandelt hat.
Zur vom SP-Fraktionssprecher erwähnten Erbschaftssteuer bemerkt Rolf Richterich, die FDP-Fraktion hat die Abschaffung der Erbschaftssteuer unterstützt, da damit die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit Basellands entscheidend verbessert werden konnte, was die Steuerausfälle mehr als aufwiegt. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer erscheint auch mit der GAP-Brille richtig.
Für die FDP hat der Eigenmietwert in Zusammenhang mit der GAP-Vorlage keinerlei Bedeutung. Sie lehnt eine mögliche schleichende Steuererhöhung kategorisch ab und macht sich für den von der Regierung skizzierten Rabatt stark.
Zusammenfassend bemerkt Rolf Richterich, die FDP hat sich wiederholt positiv zur GAP-Vorlage geäussert, zumal sie mit Massnahmen, wie keine allgemeine Steuererhöhung zur Deckung von Defiziten, keine Erhöhung der Staatsquote, der Anwendung des Verursacherprinzips zur Unterstützung der Eigenverantwortung und damit der Schaffung von Anreizen zur Reduktion von Kosten im wesentlichen freisinnige Züge trägt.
Des weiteren fördert die FDP die Attraktivität von Baselland sowohl als Wohn- als auch als Wirtschaftsstandort.
Nicht zuletzt soll der Kanton weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein.
Die FDP hat ihren Blickwinkel in einigen Punkten zugunsten übergeordneter Interessen geändert. Sie hofft auch auf die Sprungkraft der anderen Fraktionen und empfiehlt Eintreten auf die Vorlage.

Eugen Tanner konzentriert seine Ausführungen auf drei Themen:

1. Notwendigkeit des Entlastungspakets
Ein Blick zurück zeigt, dass in den letzten vier Jahren die Aufgaben und Ausgaben deutlich stärker angestiegen sind als der Ertrag.
In Zusammenhang mit dem Hinweis, dies sei auf die Abschaffung der Erbschaftssteuer zurück zu führen, bittet Eugen Tanner Ruedi Brassel die Frage zu klären, welche Steuereinnahmen beim Wegzug potenter Steuerzahler wohl weggefallen wären .
Ein spezielles Augenmerk bittet Eugen Tanner dem Personalaufwand zu schenken, der in den vergangenen vier Jahren um 22% zugenommen hat. Betrug er im Jahre 2000 noch 32% des Gesamtaufwands, waren es 2004 bereits 36%. Zusätzlich wurden im vergangenen Jahr 127 neue Stellen geschaffen, dies trotz der überwiesenen Motionen zum Personalstopp.
Die Schulden sind zwischen 2000 - 2004 um 25% angestiegen, entsprechend ungenügend fiel die Selbstfinanzierung aus.
Den Vorwurf, man habe in den vergangenen Jahren die Rechnung mit Rückstellung und Abschreibungen unnötig verschlechtert, erscheint ihm plump, denn sowohl die Finanzkontrolle als auch der Landrat haben die ausserordentlichen Abschreibungen genehmigt.
Eugen Tanner erinnert an die in Zusammenhang mit dem Vertrag der Fachhochschulen Nordwestschweiz in der Pensionskasse entstandene Finanzierungslücke von 26 Mio. CHF. Dass die Regierung einen Teil der Kosten in die Rückstellungen übernommen hat, ist nur recht und billig.
Obwohl die Finanzkontrolle in Zusammenhang mit der Deckungslücke der PK auch bei anderen Positionen immer wieder Rückstellungen fordert, wurden bisher keine entsprechende Beträge eingestellt.
Sollte die Zinsbelastung, die sich derzeit auf einem sehr tiefen Niveau bewegt ansteigen, könnte sich das Problem der Zinsbelastung innert kurzer Zeit verschärfen.
Der Kommissionspräsident hat u.a. auf die Verfassung hingewiesen, die festlegt, dass sich der Finanzhaushalt über die Jahre ausgeglichen präsentieren muss.
Nach den vergangenen vier "mageren Jahren" müsste in den folgenden vier Jahren das erwirtschaftete Defizit demnach in Ertragsüberschüsse umgewandelt werden können. Voraussetzung wäre ein jährlicher Ertragsüberschuss von 40 - 50 Mio. CHF.
Ein Blick auf den Finanzplan genügt, um zu erkennen, dass ohne GAP kumulativ ein Defizit rund 600 Mio. CHF "eingefahren" würde. Mit GAP sind es immer noch rund 350 Mio. CHF.
Der Bemerkung Ruedi Brassels, die Finanzpläne haben in der Regel einen Hang zum Pessimismus, kann Eugen Tanner zustimmen. Aber auch wenn das Defizit nur die Hälfte der 350 Mio. CHF beträgt, sind dies jährlich immer noch zwischen 40 - 50 Mio. CHF. Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen wäre mit zwischen 50 - 60% weiterhin ungenügend.

Eugen Tanner weist darauf hin, dass der Personalaufwand im Finanzplan jährlich um rund 35 Mio. CHF zunimmt, und dies ohne Einstellung von zusätzlichem Personal.
Er betont, dass die darin nicht enthaltene Deckungslücke von 420 Mio. CHF gelegentlich ausfinanziert werden muss. Auch bei einer Halbierung der Kosten zwischen Arbeitnehmer/Arbeitgeber verbleiben für den Kanton immer noch rund 200 Mio. CHF.
Zudem existiert eine Reihe von Grossprojekten wie das KSB, das UKBB, der Ausbau der Regio-S-Bahn etc., die nicht zum Nulltarif erhältlich sind.
Vorausgesetzt, es sind damit keine Steuererhöhungen verbunden, begrüsst die CVP/EVP-Fraktion eine Ausweitung des Handlungsspielraums.
Eugen Tanner betont, wohl ist der im Krankenbett liegende Patient "Kanton" noch nicht todkrank, er benötigt jedoch eine Therapie. Jene die behaupten, der Patient simuliere nur, machen es sich etwas zu einfach.

2. Gewähltes Vorgehen
Der Vorwurf, bei GAP handle es sich weniger um eine Aufgaben- denn um eine Ausgabenüberprüfung ist nicht völlig von der Hand zu weisen.
Das Paket enthält einige Massnahmen, bei denen die Gemeinden oder die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten werden.
Der Anteil der Mehreinnahmen von rund 35% liegt für Eugen Tanner an der oberen Schmerzgrenze.
Was die Regierungsliste angeht, so beinhaltet diese zur Hälfte Mehreinnahmen und nur zu 50% Minderausgaben.
Speziell aufgefallen ist ihm die Situation bei den Bezirksschreibereien. Dort sollen durch Gebührenerhöhungen zusätzlich rund 4 Mio. CHF eingenommen werden.
Konsultiert man die Rechnung 2004, stellt man fest, dass die Bezirksschreibereien 2004 15 Mio. CHF Ertragsüberschüsse erwirtschaftet haben.
Kostendeckende Gebühren unterstützt Eugen Tanner. Er lehnt es jedoch ab, dass sich der Kanton mittels Gebühren "gesund stösst".
Die CVP/EVP-Fraktion vermisst beim GAP-Paket eine Analyse der internen Strukturen. Dies ist mit ein Grund, für GAP II. Dort sollen die Strukturen kritisch hinterfragt werden.

3. Resultat
Schon heute ist klar, dass die 135 Mio. CHF, die das GAP-Paket bringen soll, nicht erreicht werden.
Aber selbst wenn sie erreicht würden, ist weiterhin mit einem jährlichen Defizit von 40 - 50 Mio. CHF zu rechnen. Damit ist der Kanton noch weit von seinem verfassungsmässigen Auftrag entfernt. GAP II daher unumgänglich.
Um den kommenden Generationen keinen unvernünftig hohen Schuldenberg zu hinterlassen und den finanziell benötigten Spielraum, um die Kernaufgaben des Kantons sowie die anstehenden strategisch wichtigen Vorhaben zu realisieren, zu generieren ohne die Steuern erhöhen zu müssen, plädiert die CVP/EVP-Fraktion einstimmig für Eintreten auf die Vorlage. Dafür ist sie auch bereit, die eine oder andere "Kröte" zu schlucken.

Jürg Wiedemann stellt einleitend fest, die Staatsrechnung fällt seit einigen Jahren nicht mehr zufriedenstellend aus.
Die Fraktion der Grünen befürwortet darum im Grundsatz die Anstrengungen der Regierung mittelfristig ein ausgeglichenes Budget zu erreichen und den Selbstfinanzierungsgrad zu verbessern.
Es erscheint ihr sinnvoll, die Aufgaben zu überprüfen. Einsparungen auf der Ausgabenseite sind ebenso anzustreben wie das Generieren von Mehreinnahmen.
Die Stossrichtung der GAP-Massnahmen wird von der Fraktion der Grünen aber dezidiert abgelehnt. Sie bezweifelt, dass Massnahmen in der vorgeschlagenen Grössenordnung notwendig sind.
Die Fraktion der Grünen ist überzeugt, die Finanzdirektion schürt mit einem bewusst hohen Defizit in der Finanzplanung bewusst Angst und Panik, indem sie auf der Aufgabenseite alles Wünschenswerte in den Finanzplan aufnimmt, sich auf der Einnahmenseite jedoch am untersten Limit bewegt. So entsteht ein Finanzplan mit einem ausgesprochen hohen und unrealistischen Defizit.
Nach Meinung der Fraktion der Grünen benutzt die Regierung den fragwürdigen Finanzplan dazu, um Sparmassnahmen durchzusetzen und die frei werdenden Mittel in verschiedene Grossprojekte zu investieren. Damit findet keine Einsparung sondern lediglich eine Umverteilung statt. Sie schreckt dabei auch nicht davor zurück, wichtige Eckpfeiler des Kantons zu schwächen.
Der Umweltschutz ist der Regierung und den bürgerlichen Parteien offensichtlich unwichtig. Sie negieren, dass die gesundheitliche Belastung der Menschen durch Abgase, Lärmemmissionen sowie die permanente Ueberschreitung der Ozongrenzwerte im Sommer etc. enorm ist. Die Regierung ist nicht bereit, dem entgegen zu wirken und setzt nach wie vor auf den Ausbau des Strassennetzes. Massnahmen, die den Umstieg vom privaten auf den öffentlichen Verkehr fördern werden abgelehnt, obwohl weniger Privatverkehr Minderausgaben im Strassenbau und -unterhalt zur Folge hätte.
Mit dem GAP-Paket werden im Bildungsbereich Massnahmen vorgeschlagen, die eine erheblichen Qualitätseinbusse bedeuten. Gesamtstundenzahl und Abteilungsunterricht sollen reduziert werden. Klassen werden aufgeteilt und neu formiert, Schülerinnen und Schüler werden im Kanton verteilt.
Die Regierung setzt mit der Erschliessung von Nebenschulorten auf anonyme Grosschulen, sie tendiert zu einer möglichst hohen Klassenzahl. Ob es den Kindern wohl ist, das Lernklima stimmt, ob sie optimal betreut werden, ist für die Regierung offenbar unwichtig.
Privatschulen, die eine echte Alternative zu den Staatsschulen darstellen, wird die Existenz entzogen.
Diese Massnahmen kommen einer bildungspolitischen Bankrotterklärung gleich.
Die bürgerlichen Fraktionen bauen mit einer unsozialen, nicht nachhaltigen Beschäftigungspolitik Arbeitsplätze ab ohne die Konsequenzen zu beachten.
Dass die Regierung nicht bereit ist, die Teuerung zu 100% auszubezahlen, ist mehr als fragwürdig.
Die Fraktion der Grünen steht für nachhaltige Sparmassnahmen, für sinnvolle Mehreinnahmen ohne negative volkswirtschaftliche Konsequenzen ein.
Sie fordert Regierung und Bürgerliche auf, auf das GAP-Paket in der vorliegenden Form zu verzichten und endlich von der "Igelmentalität und dem kleinkarrierten Kantönligeist" Abschied zu nehmen. Statt dessen ist eine intensivere Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen anzustreben.
Auf die Realisierung verschiedener Grossprojekte, wie den Ausbau des Strassennetzes oder den Alleingang beim Neubau des Bruderholzspitals ist zu verzichten.
Abschliessend unterstreicht Jürg Wiedemann, da die bürgerlichen Parteien im Kanton Baselland über die Mehrheit verfügen, können sie ihre Politik durchsetzen. Die Fraktion der Grünen nimmt dies zur Kenntnis, lehnt die Politik jedoch dezidiert ab und plädiert für Nichteintreten auf die Vorlage.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Fortsetzung dieses Geschäfts



Fortsetzung >>>
Back to Top