Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 9. Juni 2005 |
Nr. 1267
5 2004/332
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. Mai 2005: Familienzulagengesetz - Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". 2. Lesung
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann hat vor der zweiten Lesung des Familienzulagengesetzes nur eine Bemerkung anzubringen. Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission seien darüber informiert, dass in § 30 der Fassung für die zweite Gesetzeslesung eine kleine Änderung vorgenommen wurde. In der Detailberatung werde sie darauf zurückkommen.
Daniela Schneeberger leitet damit zur zweiten Lesung des Familienzulagengesetzes über.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1 - 7 keine Wortbegehren
§ 8
Judith van der Merwe erläutert den allen Landrätinnen und Landräten schriftlich vorliegenden Antrag, § 8 mit 2 Varianten zu beschliessen (Kinderzulage 200/220 oder 170/190 Franken pro Monat), den Stimmberechtigten beide Varianten im Rahmen einer Variantenabstimmung gemäss § 32 Absatz 3 der Kantonsverfassung zu unterbreiten und deshalb das Familienzulagengesetz der nichtformulierten Volksinitiative nicht als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Die FDP-Fraktion habe massgeblich dazu beigetragen, dass nun ein sehr guter Gegenvorschlag zur SP-Initiative vorliege. In der ersten Lesung nahm der Landrat mit deutlichem Mehr (43:31 Stimmen) die Erhöhung der Kinderzulage bzw. Ausbildungszulage auf 200 resp. 220 Franken an. Dies bedeutet, dass die StimmbürgerInnen im Moment nur die Wahl haben zwischen einer extremen SP-Initiative und einem Gegenvorschlag, welcher eine höhere Zulage als bis anhin vorsieht. Bei einer Volksabstimmung würden die Mitglieder der FDP wahrscheinlich zweimal ein Nein einlegen, und zwar ein Nein zur SP-Initiative und ein Nein zum Gegenvorschlag. Im Grundsatz stehe die FDP zwar hinter dem Gegenvorschlag, jedoch sei sie mit der Höhe der Zulagen nicht einverstanden. Judith van der Merwe kann sich vorstellen, dass auch andere Parteien und Berufsverbände ein doppeltes Nein einlegen würden.
Da das Familienzulagengesetz durch die FDP grundsätzlich befürwortet wird, wurde nach Alternativen gesucht. Eine solche Alternative stellt für die FDP eine so genannte Variantenabstimmung dar. Die Fraktionen der FDP und der SVP beantragen dem Landrat daher heute, gemäss § 32 Absatz 3 der Kantonsverfassung eine Variantenabstimmung in § 8 des Familienzulagengesetzes aufzunehmen.
So könnte das Stimmvolk abschliessend über eine Zulagenerhöhung auf Fr. 200/220 oder auf ein Beibehalten der Zulagen in der Höhe von Fr. 170/190 beschliessen.
Das vorgeschlagene Abstimmungsmodell würde über den entscheidenden Vorteil verfügen, dass sich die bürgerlichen Parteien hinter das neue Familienzulagengesetz stellen und sich auch KMU-Kreise für das Gesetz aussprechen könnten. Damit wird in Kauf genommen, dass der unformulierten SP-Initiative kein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, sondern dass diese auf einem eigenen Stimmzettel zur Abstimmung käme. Bereits im Eintretensvotum hielt die FDP jedoch fest, man sei überzeugt, dass das Stimmvolk die überrissene SP-Initiative ablehnen würde. Man vertraue auf das Urteil der Stimmbürger und zudem hätte die SP immer noch die Möglichkeit, ihre Initiative noch vor der Volksabstimmung zurückzuziehen, um keine Niederlage einstecken zu müssen.
Judith van der Merwe bittet ihre Landratskolleginnen und -kollegen, dem Antrag der FDP und SVP auf Änderung von § 8 zuzustimmen und damit der Stimmbevölkerung den Entscheid über die Zulagenerhöhung zu überlassen.
Peter Zwick betont, die CVP/EVP-Fraktion stehe geschlossen hinter der Regierungsvorlage und betrachte den Gesetzesentwurf als ausgewogen. Begrüsst werde insbesondere das Prinzip "ein Kind = eine volle Zulage", die Unterstellung aller Arbeitgebenden, auch diejenigen der öffentlichen Hand und die Selbstständigerwerbenden, unter eine Familienkasse sowie die Schaffung des Lastenausgleichs unter den anerkannten Familienausgleichskassen. Mit besonderem Nachdruck hat sich die CVP/EVP immer für eine Erhöhung der Zulagen auf Fr. 200/220 eingesetzt, wie sie vom Regierungsrat in § 8 vorgeschlagen wird. Die unformulierte SP-Initiative wurde von der CVP/EVP von Anfang an zur Ablehnung empfohlen und nie unterstützt.
Die CVP/EVP-Fraktion will einem fortschrittlichen Familienzulagengesetz mit der vom Landrat in erster Lesung beschlossenen höheren Variante von 200 und 220 Franken an der Urne zum Durchbruch verhelfen. Das heute von der FDP vorgeschlagene Modell einer Variantenabstimmung wird der Gegenüberstellung SP-Initiative - Gegenvorschlag vorgezogen. Diesem Abstimmungsmodell wird aus Sicht der CVP/EVP an der Urne eine grössere Chance zuerkannt, um dem Familienzulagengesetz als Ganzes zum Durchbruch zu verhelfen. Eine Gegenüberstellung SP-Initiative - Gegenvorschlag 200/220 Franken würde zu vielen Nein-Stimmen führen und somit auch den Gegenvorschlag massiv gefährden. Stehen sich die beiden Varianten 170/190 und 200/220 Franken gegenüber, kann zumindest einmal oder sogar zweimal Ja gesagt werden. Dies erhöht die Chancen für all diejenigen Personen, welche das Familienzulagengesetz im Grunde genommen wollen.
Im Abstimmungskampf wird sich die CVP/EVP voll für die von ihr von Anfang an favorisierte und vom Landrat in erster Lesung akzeptierte höhere Zulagenvariante von 200 und 220 Franken einsetzen. Die CVP/EVP ist überzeugt, dass die Baselbieter StimmbürgerInnen diesem Aufruf zu einer massvollen und im Rahmen des neuen Lastenausgleichs auch für die KMU verkraftbaren Erhöhung der Zulagen zustimmen werden. Zudem liegt der CVP/EVP ein Schreiben vor, dass die KMU-Initiative, welche eingereicht werden soll, zurückgezogen würde, wenn das Stimmvolk die höhere Variante von 200/220 Franken genehmigen würde. Aus diesem Grund gibt die CVP/EVP dem besseren Abstimmungsmodell den Vorzug und unterstützt den Antrag der FDP und SVP.
Daniel Münger bezeichnet den Antrag der FDP/SVP als schlicht nicht annehmbar für die SP-Fraktion. Ein Grund dafür ist derjenige, dass wieder einmal während dem Rennen das Pferd gewechselt werden soll, ein schlichtweg katastrophales Vorgehen. In § 33 Absatz 2 der Kantonsverfassung steht klar:
§ 33 Verfahren bei Mehrfachabstimmungen
1 Das Gesetz regelt das Verfahren bei Mehrfachabstimmungen, insbesondere bei der gleichzeitigen Abstimmung über Volksbegehren und Gegenvorschlag sowie bei Grundsatzabstimmungen mit Varianten.
2 Es sind folgende Richtlinien zu beachten:
a. Das Verfahren soll einfach und verständlich sein sowie Missbräuche ausschliessen.
b. Mit der Stimmabgabe soll der Stimmberechtigte zum Ausdruck bringen können, welche der verschiedenen Vorlagen er vorzieht.
3 Eine Vorlage bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der gültigen Stimmen.
Würde der Landrat auf den Antrag der FDP/SVP einsteigen, käme der Wahlzettel bei der Volksabstimmung wie ein Warenhauskatalog daher. Abgestimmt würde sowohl über die Initiative als auch über die Varianten 170/190 oder 200/220 Franken. Was zählt beispielsweise, falls die Initiative und die höhere Variante angenommen würden? Ist dann ein Stichentscheid notwendig?
Sämtliche Mitglieder des Landrates wurden gewählt, um Entscheidungen zu treffen. Der Vorschlag der FDP/SVP bedeute, dass der Landrat seine Entscheidungen nicht wahrnehmen wolle und diese an das Volk delegiere. Jedoch sei es Aufgabe des Landrates, über die Frage der Zulagenhöhe zu entscheiden. Speziell an die CVP/EVP-Fraktion gewandt, fordert Daniel Münger, sie sollte nun endlich Familienpolitik betreiben und nicht nur immer darüber sprechen.
Die Initianten standen zweimal eine Fristverlängerung zu, weil der Gegenvorschlag noch nicht bereit lag. Nun wolle man das Ganze einfach so vom Tisch wischen. Daniel Münger bittet den Landrat daher noch einmal unmissverständlich, den Antrag der FDP/SVP abzulehnen und das Gesetz deutlich zu unterstützen. Bereits anlässlich der ersten Lesung gab die SP-Fraktion bekannt, dass sie sich dann vorstellen könnte, ihre Initiative wieder zur Diskussion zu stellen.
Rudolf Keller stellt fest, man habe von allen Seiten versucht, die Parlamentsmitglieder immer wieder unter Druck zu setzen. Die Schweizer Demokraten stehen jedoch zum eingeschlagenen Weg mit der Revision des Familienzulagengesetzes. Aus finanzpolitischen Überlegungen sei die SP-Initiative nicht realistisch und wird daher von den Schweizer Demokraten abgelehnt. Diese rufen die SP auch auf, ernsthaft einen Rückzug ihrer Initiative in Erwägung zu ziehen. Der Druck, welcher von der Initiative ausging, habe vieles erreicht und zudem werde bald eine eidgenössische Regelung in Kraft treten, welche auch durch einen Volksentscheid nicht mehr zu verhindern wäre.
Die Schweizer Demokraten unterstützen die Variante Kinderzulage 200 und Ausbildungszulage 220 Franken pro Monat, womit Basel-Landschaft nicht führend würde in der Schweiz, sondern sich im Mittelfeld aller Kantone bewegen würde. Die eidgenössische Regelung werde sogar noch etwas weiter gehen und aus sozialpolitischen Überlegungen wäre es daher nicht verantwortbar, bei 170 und 190 Franken zu bleiben.
Familien geraten unter einen immer grösseren finanziellen, gesellschaftlichen und sozialen Druck, eine Entwicklung, welcher mit den Zulagen zumindest in einem kleinen Teil entgegengewirkt werden kann. Die Schweizer Demokraten wollen in der Frage der Zulagen keine Varianten, sondern eine klare Festlegung und sie erwarten von allen Landrätinnen und Landräten, dass diese Stellung beziehen und sich nicht mit einem Doppelvorschlag aus der Verantwortung zu ziehen. Den Rückzieher der CVP/EVP kann Rudolf Keller nicht verstehen, denn als Folge davon werde die SP ihre Initiative vermutlich aufrecht erhalten und es bestehe die Gefahr, dass schliesslich der Status quo weiterbestehen würde. Dies wäre sicherlich nicht sinnvoll, insbesondere werde es entsprechende Werbemassnahmen gewisser Kreise zu einer Variantenabstimmung geben. Am Schluss könnte dann gerade diejenige Partei, welche sich immer für Familienpolitik und -förderung einsetzt, für ein Scheitern der Erhöhung der Familienzulagen mitverantwortlich sein.
Madeleine Göschke-Chiquet bezeichnet es als erstaunlich, dass alle Parteien die Familienpolitik auf ihre Fahnen geschrieben haben, konkret aber nicht bereit seien, nur 30 Franken pro Kind zu sprechen. Es handle sich also oftmals nur um leere Worte und Lippenbekenntnisse. Madeleine Göschke-Chiquet erinnert an die Wichtigkeit der Familienunterstützung, denn jungen Menschen soll Mut gemacht werden, eine Familie zu gründen.
Madeleine Göschke-Chiquet bittet die Landratsmitglieder, den Vorschlag der FDP/SVP abzulehnen, denn es sei äusserst unfair, heute eine derartige Variante ins Spiel zu bringen. Die Grüne Fraktion befürwortet klar Zulagen von 200 und 220 Franken pro Kind.
Thomas de Courten betont, die Position der SVP-Fraktion sei und bleibe klar und sie bleibe auf dem Pferd sitzen, auf welchem sie schon immer sass. Sie unterstütze die Verbesserungen, welche das Familienzulagengesetz bringe, jedoch könne sie nicht für eine weitere Erhöhung der Kinderzulagen eintreten. Es wurde daher nach einem Weg gesucht, wie dem Stimmvolk, welches so oder so über dieses Thema befinden muss, eine klare Wahl zwischen allen bestehenden Möglichkeiten angeboten werden kann. So soll die bisherige Höhe der Familienzulagen mit dem neuen Gesetz beibehalten werden können oder eine Erhöhung auf 200/220 Franken möglich sein. Schliesslich müsse auch die Initiative der SP zur Disposition stehen.
Die SVP erachtet die Frage der Familienzusagen als wichtig und fürchtet sich nicht, diese dem Volk zu unterbreiten. Dabei soll das Volk über eine echte Wahlmöglichkeit verfügen.
Regula Meschberger bezeichnet den Antrag der FDP und SVP als rechtstaatlich fragwürdiges Verhalten. Die durch die SP eingereichte Initiative hätte schon längst im Parlament behandelt werden müssen, jedoch war die SP mit Fristverlängerungen einverstanden, weil sie aktiv an einem guten Gegenvorschlag mitarbeiten wollte. Dies im Hinblick darauf, die Initiative allenfalls sogar zurückzuziehen. Der Gegenvorschlag mit der in der ersten Lesung beschlossenen Erhöhung auf Fr. 200/220 liegt nun vor und es sei gegenüber den Initianten und Initiantinnen zumindest fragwürdig, nun plötzlich dem Volk eine Variantenabstimmung unterbreiten zu wollen.
Ruedi Brassel hakt nach und gibt zu bedenken, dass das vorgeschlagene Abstimmungsprozedere möglicherweise ein doppeltes Ja zur Folge haben könnte. Was geschieht in einem solchen Fall? Der Landrat dürfe sich nicht auf derart erbärmliche Prozeduren einlassen, in deren Zusammenhang das Volk nicht wisse, welche Wirkung sein Entscheid entfalten werde. Dazu kommt, dass die Behandlung der SP-Initiative vom Landrat zweimal verlängert wurde, weil der Gegenvorschlag abgewartet werden musste. Der Landrat wollte einen Gegenvorschlag und stimmte der Verlängerung zweimal zu. Dass nun alles plötzlich anders aussieht, trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Landrates bei. Im Landrat sollte zumindest ein wenig Ehr und ein wenig Treu und Glauben vorhanden sein, damit das aufgegleiste Verfahren wirklich eingehalten wird. Es gehe nicht an, jetzt das Pferd zu wechseln und plötzlich etwas zu einem Nicht-Gegenvorschlag zu erklären, das faktisch immer ein Gegenvorschlag bleiben werde. Der Landrat handle sich so nur Probleme ein und löse keine.
Judith van der Merwe ist über die Vorwürfe nicht erstaunt, betont jedoch, man habe sich im Vorfeld mit dem Abstimmungsprozedere auseinander gesetzt, um eine allzu verwirrende Abstimmung für das Volk zu vermeiden. Die mit der Landeskanzlei abgesprochenen Abklärungen ergaben, dass für die unformulierte Initiative ein eigener Stimmzettel gedruckt würde. Auf einem weiteren Stimmzettel könnte zum Ausdruck gebracht werden, ob das Familienzulagengesetz mit einer Höhe von 200/220 Franken oder 170/190 Franken in Kraft treten soll. In einer Stichfrage muss noch angegeben werden, ob - falls beide Varianten angenommen würden - die höhere oder die niedrigere Variante gelten sollte.
Thomas de Courten informiert über das Vorgehen, wenn sowohl die Gesetzesrevision als auch die Initiative verabschiedet würden. Nach einem Ja zur Gesetzesrevision hat der Regierungsrat das neue Recht möglichst rasch in Kraft zu setzen. Bei einem Ja zur Initiative besteht eine Frist von 2 Jahren, innert welcher der Landrat ein neues Gesetz darüber beschliessen muss, was auch möglich wäre, nachdem die Gesetzesrevision in Kraft gesetzt wurde.
Daniel Münger bezeichnet das Abstimmungsprozedere, welches mit der Annahme des Antrags der FDP/SVP notwendig würde, als sehr verwirrend und bittet seine Kolleginnen und Kollegen daher, nun endlich Familienpolitik zu betreiben und nicht nur darüber zu sprechen. Dies gelte vor allem für die CVP/EVP.
Ruedi Brassel glaubt nicht, dass sich das Problem so einfach in Luft auflösen werde, wie Thomas de Courten dies formulierte. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sei die Situation völlig unklar und nicht durchschaubar. Das Abstimmungsprozedere komme einem billigen Ränkespiel gleich.
Eva Chappuis ruft vor allem der CVP in Erinnerung, dass der Nationalrat ein gesamtschweizerisches Kinderzulagengesetz verabschiedete, welches Zulagen von 200 und 250 vorsieht. Der Ständerat muss dieses Gesetz noch beraten, jedoch wird diese Höhe der Kinderzulagen als Gegenvorschlag zur eidgenössischen Kinderzulageninitiative der christilichen Gewerkschaften wohl Bestand haben. Das Volk im Baselbiet soll nach Ansicht der FDP und SVP nun unbedingt über 170/190 Franken abstimmen. Sollte das Volk aber diese Beiträge verabschieden, würden ein halbes oder ein Jahr später trotzdem andere Zulagen in Kraft treten. Mit einem solchen Vorgehen würde das Vertrauen in die Demokratie auf keinen Fall gestärkt und es würde auf eine Art und Weise mit Initiativen der Gegnerschaft gespielt, welche nicht tolerierbar sei. In diesem Fall hätte die Initiative bereits vor mehr als einem Jahr zu Abstimmung gebracht werden können, jedoch gab man sich grösste Mühe, ein Gesetz auszuarbeiten, welches den Anliegen vor allem der KMU Rechnung trägt und für all diejenigen Betriebe eine klare Entlastung bringt, welche über eine grosse Belegschaft an männlichen Arbeitskräften verfügt. Belastet werden beispielsweise gut verdienende Zahnärzte, welche höchst selten einmal eine Kinderzulage bezahlen müssen.
Die bürgerlichen Parteien sollten Familien nicht einfach im Regen stehen lassen und das vorliegende Gesetz nicht zu einer reinen KMU-Entlastungsregelung verkommen lassen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der FDP und SVP zu § 8 mit 46:37 Stimmen zu. § 8 lautet somit neu:
§ 8 Höhe der Familienzulagen
Variante 1
1 Die Kinderzulage beträgt 200 Franken pro Monat.
2 Die Ausbildungszulage beträgt 220 Franken pro Monat.
Variante 2
1 Die Kinderzulage beträgt 170 Franken pro Monat.
2 Die Ausbildungszulage beträgt 190 Franken pro Monat.
§ 9
Thomas de Courten beantragt, § 9 wie folgt neu zu formulieren:
§ 9 Anpassung der Ansätze
1 Der Landrat legt die Höhe der Familienzulagen per Dekret neu fest, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen.
2 Der Beschluss tritt auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres in Kraft.
3 Der Landrat fasst seinen Beschluss mindestens sechs Monate vor dem Inkraftsetzungstermin gemäss Absatz 2.
Den gleichen Antrag hatte er bereits anlässlich der ersten Lesung eingereicht. Damals wurde er knapp abgelehnt, weil er mit der Argumentation bekämpft wurde, er sei rechtlich so nicht möglich. In der Zwischenzeit wurde dieser Vorwurf überprüft und die SVP-Fraktion erhielt die klare Antwort, dass es dem Landrat zustehe, die vorgeschlagene Delegationsnorm zu übernehmen. Die SVP empfindet es als wichtig, dass die Kompetenz der Anpassung der Ansätze weiterhin beim Landrat liegt, weshalb der Antrag nach geklärter rechtlicher und juristischer Optik noch einmal zur Abstimmung gebracht werden soll.
://: Dem Antrag wird stattgegeben und § 9 entsprechend geändert.
§§ 10 - 18 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
§§ 19 - 29 keine Wortbegehren
§ 30
Rita Bachmann informiert, seit der ersten Lesung sei in Absatz 2 eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen worden. Der Absatz lautet nun:
2 Die kantonale Familienausgleichskasse führt das Lastenausgleichsverfahren durch und verwaltet den Lastenausgleichsfonds.
://: Diese Korrektur ist unbestritten.
§§ 31 - 36 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§§ 37 - 44 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§§ 45 - 49 keine Wortbegehren
://: Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen.
Eva Chappuis möchte wissen, was geschehen werde, falls das Familienzulagengesetz in der Schlussabstimmung eine 4/5-Mehrheit erlange.
Daniela Schneeberger informiert, mit der beschossenen Variantenabstimmung in § 8 müsse das Gesetz dem Volk unterbreitet werden.
Thomas de Courten verweist darauf, dass in Folge der Anpassung von § 8 auch der Landratsbeschluss entsprechend geändert werden müsse. Der neue Beschluss liegt den Ratsmitgliedern schriftlich vor.
://: Der Landrat beschliesst das Familienzulagengesetz mit 52:31 Stimmen.
Detailberatung Personaldekret
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 26 Titel keine Wortbegehren
§ 26 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 27 keine Wortbegehren
§ 28 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 29 Absätze 1, 2 und 5 keine Wortbegehren
§ 76 keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Titel keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Absatz 2 Titel keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Absatz 2 Wortlaut keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt den Änderungen des Personaldekrets zu.
Detailberatung Landratsbeschluss (neue Fassung)
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 10 keine Wortbegehren
://: Der Landratsbeschluss wird mit 49:34 Stimmen beschlossen.
Landsratsbeschluss
betreffend die nichtformulierte Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" und kantonales Familienzulagegesetz
vom 9. Juni 2005
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
5 2004/332
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. Mai 2005: Familienzulagengesetz - Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". 2. Lesung
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann hat vor der zweiten Lesung des Familienzulagengesetzes nur eine Bemerkung anzubringen. Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission seien darüber informiert, dass in § 30 der Fassung für die zweite Gesetzeslesung eine kleine Änderung vorgenommen wurde. In der Detailberatung werde sie darauf zurückkommen.
Daniela Schneeberger leitet damit zur zweiten Lesung des Familienzulagengesetzes über.
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1 - 7 keine Wortbegehren
§ 8
Judith van der Merwe erläutert den allen Landrätinnen und Landräten schriftlich vorliegenden Antrag, § 8 mit 2 Varianten zu beschliessen (Kinderzulage 200/220 oder 170/190 Franken pro Monat), den Stimmberechtigten beide Varianten im Rahmen einer Variantenabstimmung gemäss § 32 Absatz 3 der Kantonsverfassung zu unterbreiten und deshalb das Familienzulagengesetz der nichtformulierten Volksinitiative nicht als Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Die FDP-Fraktion habe massgeblich dazu beigetragen, dass nun ein sehr guter Gegenvorschlag zur SP-Initiative vorliege. In der ersten Lesung nahm der Landrat mit deutlichem Mehr (43:31 Stimmen) die Erhöhung der Kinderzulage bzw. Ausbildungszulage auf 200 resp. 220 Franken an. Dies bedeutet, dass die StimmbürgerInnen im Moment nur die Wahl haben zwischen einer extremen SP-Initiative und einem Gegenvorschlag, welcher eine höhere Zulage als bis anhin vorsieht. Bei einer Volksabstimmung würden die Mitglieder der FDP wahrscheinlich zweimal ein Nein einlegen, und zwar ein Nein zur SP-Initiative und ein Nein zum Gegenvorschlag. Im Grundsatz stehe die FDP zwar hinter dem Gegenvorschlag, jedoch sei sie mit der Höhe der Zulagen nicht einverstanden. Judith van der Merwe kann sich vorstellen, dass auch andere Parteien und Berufsverbände ein doppeltes Nein einlegen würden.
Da das Familienzulagengesetz durch die FDP grundsätzlich befürwortet wird, wurde nach Alternativen gesucht. Eine solche Alternative stellt für die FDP eine so genannte Variantenabstimmung dar. Die Fraktionen der FDP und der SVP beantragen dem Landrat daher heute, gemäss § 32 Absatz 3 der Kantonsverfassung eine Variantenabstimmung in § 8 des Familienzulagengesetzes aufzunehmen.
So könnte das Stimmvolk abschliessend über eine Zulagenerhöhung auf Fr. 200/220 oder auf ein Beibehalten der Zulagen in der Höhe von Fr. 170/190 beschliessen.
Das vorgeschlagene Abstimmungsmodell würde über den entscheidenden Vorteil verfügen, dass sich die bürgerlichen Parteien hinter das neue Familienzulagengesetz stellen und sich auch KMU-Kreise für das Gesetz aussprechen könnten. Damit wird in Kauf genommen, dass der unformulierten SP-Initiative kein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, sondern dass diese auf einem eigenen Stimmzettel zur Abstimmung käme. Bereits im Eintretensvotum hielt die FDP jedoch fest, man sei überzeugt, dass das Stimmvolk die überrissene SP-Initiative ablehnen würde. Man vertraue auf das Urteil der Stimmbürger und zudem hätte die SP immer noch die Möglichkeit, ihre Initiative noch vor der Volksabstimmung zurückzuziehen, um keine Niederlage einstecken zu müssen.
Judith van der Merwe bittet ihre Landratskolleginnen und -kollegen, dem Antrag der FDP und SVP auf Änderung von § 8 zuzustimmen und damit der Stimmbevölkerung den Entscheid über die Zulagenerhöhung zu überlassen.
Peter Zwick betont, die CVP/EVP-Fraktion stehe geschlossen hinter der Regierungsvorlage und betrachte den Gesetzesentwurf als ausgewogen. Begrüsst werde insbesondere das Prinzip "ein Kind = eine volle Zulage", die Unterstellung aller Arbeitgebenden, auch diejenigen der öffentlichen Hand und die Selbstständigerwerbenden, unter eine Familienkasse sowie die Schaffung des Lastenausgleichs unter den anerkannten Familienausgleichskassen. Mit besonderem Nachdruck hat sich die CVP/EVP immer für eine Erhöhung der Zulagen auf Fr. 200/220 eingesetzt, wie sie vom Regierungsrat in § 8 vorgeschlagen wird. Die unformulierte SP-Initiative wurde von der CVP/EVP von Anfang an zur Ablehnung empfohlen und nie unterstützt.
Die CVP/EVP-Fraktion will einem fortschrittlichen Familienzulagengesetz mit der vom Landrat in erster Lesung beschlossenen höheren Variante von 200 und 220 Franken an der Urne zum Durchbruch verhelfen. Das heute von der FDP vorgeschlagene Modell einer Variantenabstimmung wird der Gegenüberstellung SP-Initiative - Gegenvorschlag vorgezogen. Diesem Abstimmungsmodell wird aus Sicht der CVP/EVP an der Urne eine grössere Chance zuerkannt, um dem Familienzulagengesetz als Ganzes zum Durchbruch zu verhelfen. Eine Gegenüberstellung SP-Initiative - Gegenvorschlag 200/220 Franken würde zu vielen Nein-Stimmen führen und somit auch den Gegenvorschlag massiv gefährden. Stehen sich die beiden Varianten 170/190 und 200/220 Franken gegenüber, kann zumindest einmal oder sogar zweimal Ja gesagt werden. Dies erhöht die Chancen für all diejenigen Personen, welche das Familienzulagengesetz im Grunde genommen wollen.
Im Abstimmungskampf wird sich die CVP/EVP voll für die von ihr von Anfang an favorisierte und vom Landrat in erster Lesung akzeptierte höhere Zulagenvariante von 200 und 220 Franken einsetzen. Die CVP/EVP ist überzeugt, dass die Baselbieter StimmbürgerInnen diesem Aufruf zu einer massvollen und im Rahmen des neuen Lastenausgleichs auch für die KMU verkraftbaren Erhöhung der Zulagen zustimmen werden. Zudem liegt der CVP/EVP ein Schreiben vor, dass die KMU-Initiative, welche eingereicht werden soll, zurückgezogen würde, wenn das Stimmvolk die höhere Variante von 200/220 Franken genehmigen würde. Aus diesem Grund gibt die CVP/EVP dem besseren Abstimmungsmodell den Vorzug und unterstützt den Antrag der FDP und SVP.
Daniel Münger bezeichnet den Antrag der FDP/SVP als schlicht nicht annehmbar für die SP-Fraktion. Ein Grund dafür ist derjenige, dass wieder einmal während dem Rennen das Pferd gewechselt werden soll, ein schlichtweg katastrophales Vorgehen. In § 33 Absatz 2 der Kantonsverfassung steht klar:
§ 33 Verfahren bei Mehrfachabstimmungen
1 Das Gesetz regelt das Verfahren bei Mehrfachabstimmungen, insbesondere bei der gleichzeitigen Abstimmung über Volksbegehren und Gegenvorschlag sowie bei Grundsatzabstimmungen mit Varianten.
2 Es sind folgende Richtlinien zu beachten:
a. Das Verfahren soll einfach und verständlich sein sowie Missbräuche ausschliessen.
b. Mit der Stimmabgabe soll der Stimmberechtigte zum Ausdruck bringen können, welche der verschiedenen Vorlagen er vorzieht.
3 Eine Vorlage bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der gültigen Stimmen.
Würde der Landrat auf den Antrag der FDP/SVP einsteigen, käme der Wahlzettel bei der Volksabstimmung wie ein Warenhauskatalog daher. Abgestimmt würde sowohl über die Initiative als auch über die Varianten 170/190 oder 200/220 Franken. Was zählt beispielsweise, falls die Initiative und die höhere Variante angenommen würden? Ist dann ein Stichentscheid notwendig?
Sämtliche Mitglieder des Landrates wurden gewählt, um Entscheidungen zu treffen. Der Vorschlag der FDP/SVP bedeute, dass der Landrat seine Entscheidungen nicht wahrnehmen wolle und diese an das Volk delegiere. Jedoch sei es Aufgabe des Landrates, über die Frage der Zulagenhöhe zu entscheiden. Speziell an die CVP/EVP-Fraktion gewandt, fordert Daniel Münger, sie sollte nun endlich Familienpolitik betreiben und nicht nur immer darüber sprechen.
Die Initianten standen zweimal eine Fristverlängerung zu, weil der Gegenvorschlag noch nicht bereit lag. Nun wolle man das Ganze einfach so vom Tisch wischen. Daniel Münger bittet den Landrat daher noch einmal unmissverständlich, den Antrag der FDP/SVP abzulehnen und das Gesetz deutlich zu unterstützen. Bereits anlässlich der ersten Lesung gab die SP-Fraktion bekannt, dass sie sich dann vorstellen könnte, ihre Initiative wieder zur Diskussion zu stellen.
Rudolf Keller stellt fest, man habe von allen Seiten versucht, die Parlamentsmitglieder immer wieder unter Druck zu setzen. Die Schweizer Demokraten stehen jedoch zum eingeschlagenen Weg mit der Revision des Familienzulagengesetzes. Aus finanzpolitischen Überlegungen sei die SP-Initiative nicht realistisch und wird daher von den Schweizer Demokraten abgelehnt. Diese rufen die SP auch auf, ernsthaft einen Rückzug ihrer Initiative in Erwägung zu ziehen. Der Druck, welcher von der Initiative ausging, habe vieles erreicht und zudem werde bald eine eidgenössische Regelung in Kraft treten, welche auch durch einen Volksentscheid nicht mehr zu verhindern wäre.
Die Schweizer Demokraten unterstützen die Variante Kinderzulage 200 und Ausbildungszulage 220 Franken pro Monat, womit Basel-Landschaft nicht führend würde in der Schweiz, sondern sich im Mittelfeld aller Kantone bewegen würde. Die eidgenössische Regelung werde sogar noch etwas weiter gehen und aus sozialpolitischen Überlegungen wäre es daher nicht verantwortbar, bei 170 und 190 Franken zu bleiben.
Familien geraten unter einen immer grösseren finanziellen, gesellschaftlichen und sozialen Druck, eine Entwicklung, welcher mit den Zulagen zumindest in einem kleinen Teil entgegengewirkt werden kann. Die Schweizer Demokraten wollen in der Frage der Zulagen keine Varianten, sondern eine klare Festlegung und sie erwarten von allen Landrätinnen und Landräten, dass diese Stellung beziehen und sich nicht mit einem Doppelvorschlag aus der Verantwortung zu ziehen. Den Rückzieher der CVP/EVP kann Rudolf Keller nicht verstehen, denn als Folge davon werde die SP ihre Initiative vermutlich aufrecht erhalten und es bestehe die Gefahr, dass schliesslich der Status quo weiterbestehen würde. Dies wäre sicherlich nicht sinnvoll, insbesondere werde es entsprechende Werbemassnahmen gewisser Kreise zu einer Variantenabstimmung geben. Am Schluss könnte dann gerade diejenige Partei, welche sich immer für Familienpolitik und -förderung einsetzt, für ein Scheitern der Erhöhung der Familienzulagen mitverantwortlich sein.
Madeleine Göschke-Chiquet bezeichnet es als erstaunlich, dass alle Parteien die Familienpolitik auf ihre Fahnen geschrieben haben, konkret aber nicht bereit seien, nur 30 Franken pro Kind zu sprechen. Es handle sich also oftmals nur um leere Worte und Lippenbekenntnisse. Madeleine Göschke-Chiquet erinnert an die Wichtigkeit der Familienunterstützung, denn jungen Menschen soll Mut gemacht werden, eine Familie zu gründen.
Madeleine Göschke-Chiquet bittet die Landratsmitglieder, den Vorschlag der FDP/SVP abzulehnen, denn es sei äusserst unfair, heute eine derartige Variante ins Spiel zu bringen. Die Grüne Fraktion befürwortet klar Zulagen von 200 und 220 Franken pro Kind.
Thomas de Courten betont, die Position der SVP-Fraktion sei und bleibe klar und sie bleibe auf dem Pferd sitzen, auf welchem sie schon immer sass. Sie unterstütze die Verbesserungen, welche das Familienzulagengesetz bringe, jedoch könne sie nicht für eine weitere Erhöhung der Kinderzulagen eintreten. Es wurde daher nach einem Weg gesucht, wie dem Stimmvolk, welches so oder so über dieses Thema befinden muss, eine klare Wahl zwischen allen bestehenden Möglichkeiten angeboten werden kann. So soll die bisherige Höhe der Familienzulagen mit dem neuen Gesetz beibehalten werden können oder eine Erhöhung auf 200/220 Franken möglich sein. Schliesslich müsse auch die Initiative der SP zur Disposition stehen.
Die SVP erachtet die Frage der Familienzusagen als wichtig und fürchtet sich nicht, diese dem Volk zu unterbreiten. Dabei soll das Volk über eine echte Wahlmöglichkeit verfügen.
Regula Meschberger bezeichnet den Antrag der FDP und SVP als rechtstaatlich fragwürdiges Verhalten. Die durch die SP eingereichte Initiative hätte schon längst im Parlament behandelt werden müssen, jedoch war die SP mit Fristverlängerungen einverstanden, weil sie aktiv an einem guten Gegenvorschlag mitarbeiten wollte. Dies im Hinblick darauf, die Initiative allenfalls sogar zurückzuziehen. Der Gegenvorschlag mit der in der ersten Lesung beschlossenen Erhöhung auf Fr. 200/220 liegt nun vor und es sei gegenüber den Initianten und Initiantinnen zumindest fragwürdig, nun plötzlich dem Volk eine Variantenabstimmung unterbreiten zu wollen.
Ruedi Brassel hakt nach und gibt zu bedenken, dass das vorgeschlagene Abstimmungsprozedere möglicherweise ein doppeltes Ja zur Folge haben könnte. Was geschieht in einem solchen Fall? Der Landrat dürfe sich nicht auf derart erbärmliche Prozeduren einlassen, in deren Zusammenhang das Volk nicht wisse, welche Wirkung sein Entscheid entfalten werde. Dazu kommt, dass die Behandlung der SP-Initiative vom Landrat zweimal verlängert wurde, weil der Gegenvorschlag abgewartet werden musste. Der Landrat wollte einen Gegenvorschlag und stimmte der Verlängerung zweimal zu. Dass nun alles plötzlich anders aussieht, trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Landrates bei. Im Landrat sollte zumindest ein wenig Ehr und ein wenig Treu und Glauben vorhanden sein, damit das aufgegleiste Verfahren wirklich eingehalten wird. Es gehe nicht an, jetzt das Pferd zu wechseln und plötzlich etwas zu einem Nicht-Gegenvorschlag zu erklären, das faktisch immer ein Gegenvorschlag bleiben werde. Der Landrat handle sich so nur Probleme ein und löse keine.
Judith van der Merwe ist über die Vorwürfe nicht erstaunt, betont jedoch, man habe sich im Vorfeld mit dem Abstimmungsprozedere auseinander gesetzt, um eine allzu verwirrende Abstimmung für das Volk zu vermeiden. Die mit der Landeskanzlei abgesprochenen Abklärungen ergaben, dass für die unformulierte Initiative ein eigener Stimmzettel gedruckt würde. Auf einem weiteren Stimmzettel könnte zum Ausdruck gebracht werden, ob das Familienzulagengesetz mit einer Höhe von 200/220 Franken oder 170/190 Franken in Kraft treten soll. In einer Stichfrage muss noch angegeben werden, ob - falls beide Varianten angenommen würden - die höhere oder die niedrigere Variante gelten sollte.
Thomas de Courten informiert über das Vorgehen, wenn sowohl die Gesetzesrevision als auch die Initiative verabschiedet würden. Nach einem Ja zur Gesetzesrevision hat der Regierungsrat das neue Recht möglichst rasch in Kraft zu setzen. Bei einem Ja zur Initiative besteht eine Frist von 2 Jahren, innert welcher der Landrat ein neues Gesetz darüber beschliessen muss, was auch möglich wäre, nachdem die Gesetzesrevision in Kraft gesetzt wurde.
Daniel Münger bezeichnet das Abstimmungsprozedere, welches mit der Annahme des Antrags der FDP/SVP notwendig würde, als sehr verwirrend und bittet seine Kolleginnen und Kollegen daher, nun endlich Familienpolitik zu betreiben und nicht nur darüber zu sprechen. Dies gelte vor allem für die CVP/EVP.
Ruedi Brassel glaubt nicht, dass sich das Problem so einfach in Luft auflösen werde, wie Thomas de Courten dies formulierte. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sei die Situation völlig unklar und nicht durchschaubar. Das Abstimmungsprozedere komme einem billigen Ränkespiel gleich.
Eva Chappuis ruft vor allem der CVP in Erinnerung, dass der Nationalrat ein gesamtschweizerisches Kinderzulagengesetz verabschiedete, welches Zulagen von 200 und 250 vorsieht. Der Ständerat muss dieses Gesetz noch beraten, jedoch wird diese Höhe der Kinderzulagen als Gegenvorschlag zur eidgenössischen Kinderzulageninitiative der christilichen Gewerkschaften wohl Bestand haben. Das Volk im Baselbiet soll nach Ansicht der FDP und SVP nun unbedingt über 170/190 Franken abstimmen. Sollte das Volk aber diese Beiträge verabschieden, würden ein halbes oder ein Jahr später trotzdem andere Zulagen in Kraft treten. Mit einem solchen Vorgehen würde das Vertrauen in die Demokratie auf keinen Fall gestärkt und es würde auf eine Art und Weise mit Initiativen der Gegnerschaft gespielt, welche nicht tolerierbar sei. In diesem Fall hätte die Initiative bereits vor mehr als einem Jahr zu Abstimmung gebracht werden können, jedoch gab man sich grösste Mühe, ein Gesetz auszuarbeiten, welches den Anliegen vor allem der KMU Rechnung trägt und für all diejenigen Betriebe eine klare Entlastung bringt, welche über eine grosse Belegschaft an männlichen Arbeitskräften verfügt. Belastet werden beispielsweise gut verdienende Zahnärzte, welche höchst selten einmal eine Kinderzulage bezahlen müssen.
Die bürgerlichen Parteien sollten Familien nicht einfach im Regen stehen lassen und das vorliegende Gesetz nicht zu einer reinen KMU-Entlastungsregelung verkommen lassen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der FDP und SVP zu § 8 mit 46:37 Stimmen zu. § 8 lautet somit neu:
§ 8 Höhe der Familienzulagen
Variante 1
1 Die Kinderzulage beträgt 200 Franken pro Monat.
2 Die Ausbildungszulage beträgt 220 Franken pro Monat.
Variante 2
1 Die Kinderzulage beträgt 170 Franken pro Monat.
2 Die Ausbildungszulage beträgt 190 Franken pro Monat.
§ 9
Thomas de Courten beantragt, § 9 wie folgt neu zu formulieren:
§ 9 Anpassung der Ansätze
1 Der Landrat legt die Höhe der Familienzulagen per Dekret neu fest, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen.
2 Der Beschluss tritt auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres in Kraft.
3 Der Landrat fasst seinen Beschluss mindestens sechs Monate vor dem Inkraftsetzungstermin gemäss Absatz 2.
Den gleichen Antrag hatte er bereits anlässlich der ersten Lesung eingereicht. Damals wurde er knapp abgelehnt, weil er mit der Argumentation bekämpft wurde, er sei rechtlich so nicht möglich. In der Zwischenzeit wurde dieser Vorwurf überprüft und die SVP-Fraktion erhielt die klare Antwort, dass es dem Landrat zustehe, die vorgeschlagene Delegationsnorm zu übernehmen. Die SVP empfindet es als wichtig, dass die Kompetenz der Anpassung der Ansätze weiterhin beim Landrat liegt, weshalb der Antrag nach geklärter rechtlicher und juristischer Optik noch einmal zur Abstimmung gebracht werden soll.
://: Dem Antrag wird stattgegeben und § 9 entsprechend geändert.
§§ 10 - 18 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
§§ 19 - 29 keine Wortbegehren
§ 30
Rita Bachmann informiert, seit der ersten Lesung sei in Absatz 2 eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen worden. Der Absatz lautet nun:
2 Die kantonale Familienausgleichskasse führt das Lastenausgleichsverfahren durch und verwaltet den Lastenausgleichsfonds.
://: Diese Korrektur ist unbestritten.
§§ 31 - 36 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§§ 37 - 44 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§§ 45 - 49 keine Wortbegehren
://: Damit ist die zweite Lesung abgeschlossen.
Eva Chappuis möchte wissen, was geschehen werde, falls das Familienzulagengesetz in der Schlussabstimmung eine 4/5-Mehrheit erlange.
Daniela Schneeberger informiert, mit der beschossenen Variantenabstimmung in § 8 müsse das Gesetz dem Volk unterbreitet werden.
Thomas de Courten verweist darauf, dass in Folge der Anpassung von § 8 auch der Landratsbeschluss entsprechend geändert werden müsse. Der neue Beschluss liegt den Ratsmitgliedern schriftlich vor.
://: Der Landrat beschliesst das Familienzulagengesetz mit 52:31 Stimmen.
Detailberatung Personaldekret
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 26 Titel keine Wortbegehren
§ 26 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 27 keine Wortbegehren
§ 28 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 29 Absätze 1, 2 und 5 keine Wortbegehren
§ 76 keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Titel keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Absatz 2 Titel keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Absatz 2 Wortlaut keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt den Änderungen des Personaldekrets zu.
Detailberatung Landratsbeschluss (neue Fassung)
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 10 keine Wortbegehren
://: Der Landratsbeschluss wird mit 49:34 Stimmen beschlossen.
Landsratsbeschluss
betreffend die nichtformulierte Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" und kantonales Familienzulagegesetz
vom 9. Juni 2005
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Das kantonale Familienzulagegesetz wird beschlossen.
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2.
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Die Änderung vom 9. Juni 2005 des Personaldekrets wird beschlossen.
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3.
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Das kantonale Familienzulagegesetz vom 9. Juni 2005 wird den Stimmberechtigten im Sinne von § 32 Absatz 3 Kantonsverfassung mit zwei Varianten zu § 8 zur obligatorischen Abstimmung unterbreitet.
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4.
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Den Stimmberechtigten wird empfohlen, das kantonale Familienzulagegesetz vom 9. Juni 2005 anzunehmen und die Variante 1 "200/220 Franken" vorzuziehen.
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5.
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Die nichtformulierte Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" wird für gültig erklärt.
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6.
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Die nichtformulierte Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" wird abgelehnt.
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7.
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Die nichtformulierte Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" wird den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt.
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8.
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Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die nichtformulierte Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" abzulehnen.
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9.
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Das Postulat 2000/240 von Landrätin Eva Chappuis wird als erfüllt abgeschrieben.
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10.
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Das Postulat 1997/129 von Landrat Rudolf Keller wird als erfüllt abgeschrieben.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Anhang: Familienzulagengesetz [PDF]
Fortsetzung >>>
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