Protokoll der Landratssitzung vom 26. Mai 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 26. Mai 2005 |
Nr. 1231
3 2004/332
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. Mai 2005: Familienzulagengesetz - Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". Eintreten und 1. Lesung des Gesetzes
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann: Die Regierung unterbreitet mit dieser Vorlage einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle", welche am 11. April 2002 eingereicht wurde. Der Grund, warum man nicht auf das eidgenössische Zulagengesetz warten kann, liegt darin, dass die Frist für die Behandlung formulierter Volksinitiativen im Kanton Baselland bei 18 Monaten angesetzt wurde; diese ist bereits verstrichen und wurde im Einverständnis mit den Initianten verlängert. Obwohl der Nationalrat im März 2005 auf ein neues Rahmengesetz über die Familienzulagen eintrat, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch sehr ungewiss. Genau dies ist der Grund, warum man - wie von verschiedener Seite gefordert - nicht mehr länger zuwarten wollte und auch nicht durfte.
Zum Kommissionsbericht muss die Präsidentin noch eine Korrektur anbringen. Seite 2 ist unter den Erläuterungen von § 9 Anpassung der Ansätze irrtümlicherweise der Text der Vorlage hineingerutscht. Der Antrag, der abgelehnt wurde, lautet wie folgt: «Der Landrat legt die Höhe der Familienzulagen neu fest, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen.»
Die Initiative "Höhere Kinderzulagen für alle" stellt folgende Forderungen: Inskünftig sollen die Kinderzulagen mindestens 25 und die von Jugendlichen bis 25 Jahre mindestens 30 Jahre der einfachen Altersrente betragen. Das wären Beträge von ca. CHF 264.- für Kinder und CHF 370.- für Jugendliche respektive Ausbildungszulagen. Jedes Kind soll eine volle Zulage auslösen, unabhängig davon, ob die anspruchsberechtigte Person selbständig, unselbständig, in Vollzeit, Teilzeit angestellt oder nicht erwerbstätig ist. Auch fordert die Initiative einen Lastenausgleich zwischen den anerkannten Familienausgleichskassen. Die Finanzierung für die Nichterwerbstätigen müsse durch Zuschüsse des Kantons erfolgen. Zudem gilt es, mit dieser Vorlage auch noch zwei überwiesene Postulate zu erfüllen.
Der Gegenvorschlag der Regierung hat folgende Eckpfeiler: § 8 beinhaltet zwei Varianten, nämlich die Beibehaltung der bisherigen Ansätze von CHF 170.- respektive CHF 190.- oder, die zweite Variante, eine Erhöhung auf CHF 200.- für Kinder und CHF 220 .- für Jugendliche ab 18 - 25 Jahre (Ausbildungszulagen). Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) hat sich für die höhere Variante entschieden, wenn auch sehr knapp mit Stichentscheid des Präsidiums. Zu den finanziellen Auswirkungen verweist Rita Bachmann auf die Vorlage, Seite 23. Dort wird aufgerechnet, welche Mehrkosten bei beiden Varianten für die Baselbieter Wirtschaft wie auch für den Kanton entstehen würden. Die Forderungen Ein Kind, eine Zulage und nach Lastenausgleich sind in der Vorlage aufgenommen worden. Der Einbezug der Nichterwerbstätigen war in der Vernehmlassungsvorlage noch enthalten, aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse verzichtete man dann aber darauf.
Hingegen haben mit dem neuen Gesetz alle Teilzeitangestellten und Selbständigerwerbenden Anspruch auf eine volle Kinder- respektive Ausbildungszulage. Mit diesen Verbesserungen und den Erhöhungen der Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Juli 2003 ist das Postulat Chappuis 2000/240 erfüllt, und mit § 7 Anspruch für Kinder im Ausland erachtet die Kommission das Postulat 1997/129 ebenfalls als erfüllt, weshalb die Kommission dem Rat empfiehlt, beide Postulate abzuschreiben.
Insgesamt hält die VGK-Präsidentin fest, dass die Beratung des Geschäfts im Voraus und auch während der Beratung grosse Wellen geworfen hat - ein bisschen weniger wäre ihr lieber gewesen, dafür war es aber auch sehr spannend, fügt sie an. Man hat die verschiedenen Anliegen sehr ernst genommen und nicht wenige Anregungen sind auch in das vorliegende Gesetz eingeflossen. Dies betrifft vor allem § 4 Absatz 3, § 21 Absatz 4, § 22 Absätze 2 - 5, einen Teil von § 32 und den ganzen § 34. Die Kommissionspräsidentin ist überzeugt, dass mit dieser Gesetzesfassung ein guter Kompromiss gefunden werden konnte. Ein Gesetz soll einen guten und stabilen Rahmen bilden, knapp und übersichtlich sein, und die Detailbestimmungen müssen in einer Verordnung geregelt werden.
Wenn das Bundesgesetz vermutlich nicht vor 2008 kommt, so werden Anpassungen notwendig sein. Ein paar wichtige Grundpfeiler aber wie Ein Kind, eine Zulage oder der Lastenausgleich und die obligatorische Unterstellung in eine Familienausgleichskasse sind dann bereits vollzogen.
Die VGK empfiehlt dem Rat mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, dem Gegenvorschlag des Familienzulagengesetzes zuzustimmen.
Daniel Münger stellt voran, dass die Familie ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft ist. Die Geburtenrate stagniert, Kinder sind sogar bei uns in der Schweiz ein Armutsrisiko. Das dürfe nicht sein. Familienpolitik heisst heute in erster Linie Familienentlastung. Die Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die Familie wieder eine Zukunft hat, d.h. Familien müssen entsprechend entlastet werden, damit sie weiterhin attraktiv gestaltet werden können. Aus diesem Grund lancierte die SP auch die Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". Die SP-Initiative wurde im April 2002 mit folgenden Zielen eingereicht: Ein Kind = eine Zulage, ungeachtet der Erwerbssituation; Koppelung an die AHV-Renten und damit eine Erhöhung der Kinderzulagen; Lastenausgleich. Die SP strebte mit dieser Initiative eine nachhaltige Entlastung der Familie an.
Der Gegenvorschlag der Regierung lehnt die Initiative ab, nicht vollumfänglich, sondern er nimmt gewisse Punkte, wie etwa den Lastenausgleich, auf. Der Hauptunterschied liegt in der Höhe der Zulage. Diese ist deutlich tiefer als in der SP-Initiative postuliert. Sie ist auch deutlich tiefer als die vom Nationalrat bereits mit CHF 200.- / 250.- zugesagte Lösung. Im Gegenvorschlag sind es CHF 200.- / CHF 220.-. Der Grundsatz Ein Kind, eine Zulage ist nicht erfüllt. Obwohl gewisse als sehr wichtig eingestufte Grundsätze also nicht erfüllt sind, ist die jetzige Vorlage deutlich besser als das bisher bestehende Gesetz. Unter diesen Umständen kann sich auch die SP unter gewissen Voraussetzungen vorstellen, die Initiative intern wieder zur Diskussion zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass gewisse Eckpfeiler nicht verschoben werden. So wird es die SP nicht akzeptieren, dass an der momentan postulierten Zulagenhöhe nach unten geschraubt oder am Beitragsmodus gerüttelt wird. Auch darf der Lastenausgleich nicht angetastet werden. Die SP tritt auf die Vorlage ein.
Thomas de Courten lehnt die Initiative der SP klar ab. Eine weitere Erhöhung der Familienzulagen auf CHF 270.- respektive 320.- , wie es sich die SP vorstellt, ist für die Baselbieter Wirtschaft nicht verkraftbar. Kinder- und Ausbildungszulagen werden bereits heute ausschliesslich durch die Arbeitgeber finanziert. Man stimmt dem zu, dass es auch in Zukunft so sein soll, aber weitere Erhöhungen/ Lasten für die Wirtschaft, nachdem der Landrat die Zulagen bereits vor knapp anderthalb Jahren um 15 % erhöht hat, werden von der SVP abgelehnt. Dem Ansatz, dass dieser übertriebenen SP-Initiative eine Alternative im Sinne einer Totalrevision des kantonalen Kinderzulagengesetzes gegenübergestellt wird, stimmt man zu. Dies obwohl gleichzeitig auf Bundesebene legiferiert wird.
Die Initiative muss bekanntlich jetzt zur Abstimmung gelangen, und man findet es richtig, eine Alternative zu haben.
Die heute zur Debatte stehende Fassung eines neuen Familienzulagengesetzes ist nach SVP-Auffassung KMU-freundlich. Man sieht dies ein wenig anders als beispielsweise die Handelskammer beider Basel oder der Basler Volkswirtschaftsbund, welche bekanntlich eher die Interessen der grossen und international tätigen Firmen in der Region vertreten. Das Prinzip Jedem Kind eine volle Zulage ist für die SVP akzeptabel, so lange dies in einem geschlossenen System, in einer Solidargemeinschaft stattfindet. Der Unterstellung der Selbständigerwerbenden kann man zustimmen, so lange dies im Rahmen der zur Zeit im Gesetz verankerten Fassung bleibt, nämlich mit einem Limit beim UVG-Maximum, welches in §35 Absatz 2 vorgesehen ist. Die Ausrichtung von Familienzulagen an Kinder, die im Ausland wohnen, ist zwingend an den Grundsatz zu binden, dass die Höhe der Zulagen auch dem betreffenden Land beziehungsweise der dort herrschenden Kaufkraft angepasst wird.
Man begrüsst es, dass die Mängel des bisherigen Kinderzulagengesetzes behoben werden und der Grundsatz einer vielfältigen, berufsverbandsorientierten Familienausgleichskassenstruktur beibehalten wird. Ebenso begrüsst man, dass es nach wie vor möglich ist dort, wo die Sozialpartner dies ausdrücklich in gemeinsamer Absprache vorsehen, in Gesamtarbeitsverträgen bewährte zusätzliche, branchenspezifische Aufgaben wie etwa Militärdienst, Lohnfortzahlung bei Todesfall, vorzeitige Pensionierung etc. dem Kassenausgleichsprinzip unterstellen zu können. Die Erhöhung der Familienzulagen auf CHF 200.- bzw. CHF 220.- lehnt die SVP ab. Die bisherigen Zulagen sind auch im neuen Gesetz zu übernehmen. Die Indexierung der Familienzulagen und die Kompetenzfestlegung beim Regierungsrat erachtet man als falsch. Diese wichtige Kompetenz soll beim Landrat bleiben. Man wird entsprechende Anträge einbringen. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 1232
3 2004/332
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. Mai 2005: Familienzulagengesetz - Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". Eintreten und 1. Lesung des Gesetzes
(Fortsetzung)
Judith van der Merwe erklärt, dass eine fortschrittliche Familienpolitik durchaus auch ein vordergründiges, freisinniges Anliegen ist. Die Kinder- oder neu Familienzulagen seien nebst Steuerpolitik und Prämienverbilligung aber auch nebst der Bildungspolitik eines der wichtigen Instrumente, um im Kanton eine vernünftige und auch effektive Familienpolitik zu betreiben.
Die unformulierte Initiative der SP "Höhere Kinderzulagen für alle" schiesst nach dem Dafürhalten der FDP-Fraktion weit übers Ziel hinaus. Zudem sei es unverständlich, dass parallel zu einer Bundesinitiative eine kantonale Initiative lanciert worden sei. Nach Ansicht der FDP-Fraktion habe die SP das Flair für das Machbare in der kantonalen Wirtschaft eindeutig verloren.
Die Regierung hat sich entschieden, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, obwohl man aufgrund der heutigen Situation auf Seiten der Gemeinden und in Wirtschaftskreisen fest überzeugt sei, dass die Initiative vom Volk klar abgelehnt würde.
Die FDP-Fraktion honoriert die Bemühungen der Regierung und ist deshalb klar für Eintreten auf die Vorlage.
Der Grundsatz "ein Kind - eine Zulage" sei wohl über alle Parteigrenzen hinweg unbestritten. Aber damit ende die traute Einigkeit bereits. Die FDP-Fraktion habe einige Punkte des Gegenvorschlages widerwillig akzeptiert. Drei Punkte müssten aber unbedingt angepasst werden.
Die Fraktion konnte sich unter dem Aspekt "ein Kind - eine Zulage" und unter dem Gesichtspunkt der Solidarität mit der Unterstellung der Selbständigerwerbenden mehr oder weniger anfreunden - notabene mit der eingesetzten oberen Limite der Lohnsumme. Auf der anderen Seite seien sie froh darüber, dass die nicht Erwerbstätigen dem Gesetz nicht unterstellt werden und somit auch nicht bezugsberechtigt sind. Das wäre systemfremd gewesen und in den meisten Fällen hätte man damit lediglich die Fürsorgekasse entlastet. Einen familienpolitischen Effekt hätte es im Grunde keinen gehabt.
Folgenden Punkte sind für die FDP-Fraktion störend:
1. Der Gegenvorschlag der Regierung sieht einen Lastenausgleich / einen Anschlusszwang vor; dies in Analogie zum Vorschlag auf Bundesebene. Die Kritiken aus Wirtschaftskreisen seien bekannt: Es sei von "staatlichem Eingriff" und "unnötiger Bürokratisierung" die Rede gewesen. Die FDP-Fraktion könne und wolle sich nicht gegen diesen Lastenausgleich und die Solidarität wehren. Bei der Anerkennung der Familienausgleichskassen könne jedoch noch etwas geändert werden. Es sei versucht worden, die Kriterien in § 21 anzupassen, aber offensichtlich habe man die ganz glückliche Formulierung für eine wirklich gute Lösung nicht gefunden. Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Antrag auf Anpassung des § 21 Abs. 4 eingereicht. Mit diesem Lösungsansatz könne es nicht passieren, dass Ausgleichskassen der Chemie die Anerkennung verlieren. Denn das liege wohl in niemandes Interesse.
2. Die FDP-Fraktion spricht sich klar gegen jegliche Automatismen und Indexierungen aus. Ihrer Meinung nach sollte die Festlegung der Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen wie bis anhin durch den Landrat erfolgen. Selbstverständlich solle dabei das gesamte im Kanton bestehende "Familienpaket" berücksichtigt werden. Die FDP-Fraktion wird, analog zur SVP-Fraktion, beantragen, dass § 9 geändert wird und neu lautet: "Der Landrat legt die Höhe der Familienzulagen neu fest, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen."
3. Ganz störend ist für die FDP-Fraktion die Regelung in § 8, Höhe der Familienzulagen. Kinderzulagen sind die einzigen nicht paritätischen Sozialleistungen. Auch der Gegenvorschlag der Regierung sieht vor, dass ausschliesslich die Arbeitgeber diese Familienzulagen finanzieren. Judith van der Merwe betont, dass die Familienzulagen lediglich eines der Instrumente der Familienpolitik sind. Namens der FDP-Fraktion weist sie speziell auf die schon fast fertige Vorlage betreffend die Familienbesteuerung hin, welche demnächst eine weitere grosse Entlastung des Familienbudgets mit sich bringen werde. Die FDP-Fraktion ist zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund der jetzigen Wirtschaftslage nicht einverstanden mit einer Erhöhung der Kinderzulage von 170 Franken auf 200 Franken und der Ausbildungszulage von 190 Franken auf 220 Franken. Die Ausdehnung der Zulagenberechtigten bringe für die Wirtschaft bereits einen zusätzlichen, riesigen Aufwand. Die FDP-Fraktion wird zu § 8 einen entsprechenden Antrag stellen.
Judith van der Merwe weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Regierung in ihrer ursprünglichen Vorlage zwei Varianten hatte und klar Variante 1 favorisierte, mit welcher man die bisherige Höhe der Kinderzulage beibehalten hätte.
Zusammenfassend hält Judith van der Merwe fest, dass sich die FDP-Fraktion voll und ganz hinter den Gegenvorschlag der Regierung stellen könnte, sofern den drei Änderungswünschen entsprochen würde.
Paul Rohrbach stellt einleitend fest, dass es um Kinder geht. Seines Erachtens sind Kinder ein Geschenk und er hofft, dass seine Kolleginnen und Kollegen ihm diesbezüglich beipflichten können.
Es sei zu bedauern, dass sie im Kanton dieses Gesetz - weil über die Initiative abgestimmt werden müsse - zum jetzigen Zeitpunkt beraten müssen, während der Bund damit noch nicht fertig ist. Wahrscheinlich hätte mehr Klarheit von Bern die Beratung im Kanton um einiges erleichtert.
Die CVP/EVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten. In einzelnen Punkten stimmt die Fraktion jedoch der Vorlage der Kommission nicht zu. Bei der Frage der Indexierung hat die CVP/EVP-Fraktion eine ähnliche Haltung wie die FDP- und die SVP-Fraktion.
Das Gesetz als solches bringe aber in einigen Bereichen wesentliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Lösung. So werde z.B. eine Diskriminierung aufgehoben. Es sei nicht in Ordnung, dass nur gewisse Väter und Mütter eine Kinderzulage erhielten und andere nicht. Diesbezüglich gebe es eindeutig einen Fortschritt. Weiter erfolge durch den Lastenausgleich eine Stärkung der Solidarität. Als positiv empfunden werde auch, dass die Kantonsangestellten künftig keine Sonderlösung mehr haben, sondern ebenfalls diesem Gesetz unterstehen. Insgesamt komme es also zu einigen Verbesserungen. Die CVP/EVP-Fraktion erachtet auch die vorgeschlagene moderate Erhöhung der Kinderzulagen als eine Verbesserung.
Auch für die CVP/EVP-Fraktion geht es um das Thema Familie insgesamt. Im Kanton seien diesbezüglich noch einige Vorlagen in Vorbereitung (Familienbesteuerung usw.).
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Gegenvorschlag, weil dieser eine moderate Erhöhung der Zulagen stipuliere. Ihres Erachtens haben diese Erhöhungen auch eine gewisse volkswirtschaftliche Bedeutung. Kinder kosten und manchmal kosten sie sogar sehr viel. Aber es brauche auch eine Wertschätzung seitens der Wirtschaft, der Gesellschaft und auch des Staates. Die Kinder- und Ausbildungszulagen seien zeitlich begrenzt. Materiell sei es auch so, dass diese Zulagen z.B. nicht pensionskassenrelevant seien. Die Ausrichtung der Zulagen ziehe also keinen Rattenschwanz an anderen Leistungen nach sich.
In den letzten Wochen erhielten die Landratsmitglieder ziemlich viel Material aus KMU-Kreisen und von den Verbänden und sie wurden gebeten, die heutige Zulagenhöhe beizubehalten. Paul Rohrbach weist darauf hin, dass es auch namhafte Wirtschaftsführer gebe, welche zumindest im privaten Kreis hätten durchblicken lassen, dass man mit der moderaten Erhöhung auch leben könnte. Er geht davon aus, dass einige Wirtschaftsführer auch realisieren, dass in der Schweiz und in Baselland eine bedenkliche demographische Entwicklung stattfindet. Es gibt immer weniger Kinder (und somit also auch weniger Kinderzulagen).
In Abwägung all dieser Faktoren plädiert die CVP/EVP-Fraktion sehr dafür, heute gegenüber jungen Vätern und Müttern die richtigen Signale zu setzen.
Madeleine Göschke-Chiquet erklärt, dass die Fraktion der Grünen keine Wenn und Aber zum Gegenvorschlag hat, weshalb sie sich etwas kürzer fassen wird als die VorednerInnen.
Die Grünen begrüssen den Grundsatz "ein Kind - eine Zulage", den Einbezug der Selbständigerwerbenden und den Lastenausgleich.
Sie erinnert daran, dass sich alle Parteien die Familienpolitik auf ihre Fahnen geschrieben haben. Dies heisse wiederum, dass die Parteien bei konkreten Massnahmen eigentlich Ja sagen sollten.
Im gesamtschweizerischen Vergleich steht der Kanton Basel-Landschaft wirtschaftlich recht gut da. So gut, dass man bei den Kinderzulagen mindestens im schweizerischen Mittelfeld liegen sollte. Man müsse doch froh sein, dass es noch junge Familien gebe, welche die verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe auf sich nehmen, Kinder grosszuziehen, zu begleiten und dafür zu sorgen, dass diese eine Ausbildung absolvieren. Die Familien verdienten nicht nur ideell sondern auch materiell die Anerkennung des Parlaments. Die Erhöhung von 30 Franken pro Kind sei nicht mehr als ein kleines Zeichen und sei wirtschaftlich zumutbar.
Die Fraktion der Grünen ist für Eintreten auf die Vorlage.
Rudolf Keller erklärt, dass die Schweizer Demokraten die kantonale Neuregelung im Bereich der Familien- und Kinderzulagen begrüssen. In Anbetracht der stetig steigenden Teuerung und der konstant zunehmenden Krankenkassenprämien sei es ganz klar nach wie vor nötig, Familienzulagen auszurichten. Alleine für das nächste Jahr sollen die Krankenkassenprämien scheinbar wieder um bis zu 10 % steigen. Die Zinsen seien in den letzten Jahren gesunken, aber die wenigsten Familien hätten weniger Mietzins bezahlen müssen. Einige hätten mehr Lohn erhalten, aber nicht alle. All diese Fakten spielen für die Schweizer Demokraten ebenfalls eine Rolle.
Über die Höhe der Zulagen könne man sich mit Fug und Recht streiten. Demnächst werden die eidgenössischen Räte ein eidgenössisches Kinderzulagengesetz beschliessen. Dieses werde kaum mehr zu verhindern sein. Der Nationalrat hat bereits zugestimmt, die Ständeratskommission hat, wenn auch mit knappem Mehr, ebenfalls zugestimmt, was beachtlich sei. Rudolf Keller ist absolut überzeugt, dass das Volk, falls das Gesetz zur Abstimmung käme, dieses unterstützen würde. Es mache also keinen Sinn, dass der Kanton Baselland in seiner Regelung Beträge festlege, die allenfalls geringer seien als diejenigen im eidgenössischen Gesetz. Die Schweizer Demokraten unterstützen deshalb die Variante 200 Franken Kinderzulage und 220 Franken Ausbildungszulage. Mit dieser Zulagenhöhe liege Baselland dann ungefähr im Mittelfeld aller Kantone. Heute liegt Baselland als wirtschaftlich sehr starker und finanzkräftiger Kanton diesbezüglich weit unter dem Mittel aller Kantone. Der Kantonsrat Zürich habe gerade diese Woche wesentlich höhere Kinderzulagen beschlossen. Auch wenn man die in Zürich höheren Lebenshaltungskosten berücksichtige, seien die Zulagen noch weit höher als diejenigen in Baselland. Mit dem Vorschlag werde also überhaupt nicht übermarcht.
Der Grundsatz "ein Kind - eine Zulage" findet ebenfalls die Zustimmung der Schweizer Demokraten. Auch wenn das bedeute, dass künftig mehr Leute in den Genuss solcher Zulagen kommen würden und folglich ein etwas höherer Finanzbedarf vorhanden sei.
Weiter begrüssen die Schweizer Demokraten, dass der Anspruch erlischt, wenn das Kind als arbeitsfähige Person ein bestimmtes Einkommen selber erwirtschaftet. Das sei gerecht.
Zu begrüssen sei auch, dass die Leistung der Teuerung angepasst werden soll (§ 9). So könnten wiederholte politische Diskussionen um die Höhe dieser Zulagen künftig vermieden werden. Und der Ansatz, ab wann eine solche Teuerung allenfalls gewährt würde, sei nicht tief sondern relativ hoch angesetzt und habe sich im Übrigen bei der AHV bewährt.
Auch alle weiteren Festlegungen im Gesetz finden die Zustimmung der Schweizer Demokraten.
Die Schweizer Demokraten danken der Regierung und der Kommissionsmehrheit, dass diese grundsätzlich bereit sind, die Zulagen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat anzupassen. Allerdings sollte diese Regelung noch etwas "mehr Zähne erhalten". Die vorliegende Version wäre ziemlich wirkungslos. Rudolf Keller beantragt deshalb, dass § 7 präziser formuliert wird. Dies würde dazu führen, dass noch mehr Gerechtigkeit geschaffen würde zwischen denjenigen Kindern, welche in der Schweiz Kinderzulagen erhalten und denjenigen, welche im Ausland Kinderzulagen beziehen. Im Grundsatz sollten die Zulagen im In- und Ausland möglichst gleich hoch sein, soweit das machbar sei. Das wäre für Rudolf Keller Gerechtigkeit. Die einzelnen Fälle müssten etwas genauer angeschaut werden. Daraus resultiere aber ein bedeutend höheres Einsparpotenzial, als das bislang von der Regierung und auch anderen Leuten bezifferte. Er bittet die Kolleginnen und Kollegen, sich das gut zu überlegen.
Er fügt an, der von ihm beantragte Text sei auch im Rahmen der eidgenössischen Beratungen diskutiert und vom BSV als gesetzeskonform und grundsätzlich durchführbar abgesegnet worden. Sein Antrag sei also wohlformuliert und Rudolf Keller nimmt ihn nicht für sich persönlich in Anspruch.
Sein Vorstoss aus dem Jahr 1997 kann abgeschrieben werden.
Die Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" verlange unrealistisch hohe Kinderzulagen. Diese wären zwar schön, aber aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen seien Kinderzulagen in Höhe von 264 Franken und mehr nicht zahlbar. Die Schweizer Demokraten lehnen deshalb und auch aufgrund der Formulierung die Volksinitiative ab. Sie unterstützen jedoch als Gegenvorschlag das ausgewogene, neue Familienzulagengesetz.
Isaac Reber unterstützt den vorliegenden Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle" und er unterstützt auch die zugrunde liegenden Grundsätze. Die vorgeschlagenen Erhöhungen scheinen ihm massvoll und somit vertretbar.
Isaac Reber möchte aber daran erinnern, dass nicht nur das Kinder haben sondern auch das Arbeiten in der Schweiz bereits relativ teuer ist. Die Arbeitgebenden dürften nicht zu fest belastet werden.
Weil aber die Entlastung von Familien ein ebenso zwingendes wie dringendes Erfordernis darstelle, erwarte er umso mehr eine substanzielle Erleichterung für Familien auf der Ebene der Familienbesteuerung. Selbstverständlich solle eine solche Erleichterung bedarfsbezogen sein, denn so könne sie wirklich auch substanziell sein.
Regula Meschberger spricht die Bemerkung an, die Initiative der SP sei unnötig. Sie betont, dass die Familienpolitik eines der zentralen Anliegen der SP ist. Familienpolitik zu betreiben sei sinnvoll, wenn man Familien unterstütze und fördere. Mit Kinder- und Ausbildungszulagen werden Familien unterstützt.
Dass heute ein Gegenvorschlag vorliege, dem auch die SP zustimmen könne, zeige, wie wichtig die Initiative gewesen sei. Die Initiative habe diesen Gegenvorschlag ausgelöst. Sie haben etwas bewegt und nun werde mit diesem Gesetzesvorschlag etwas bewegt.
Was die Höhe der Zulagen anbelange, liege die SP mit ihrer Forderung nicht völlig daneben. Es gebe heute Kantone, deren Zulagen um einiges höher seien, als die nun in der Vorlage vorgesehenen. Z.B. der Kantonsrat Zürich gehe weiter als Baselland mit diesem Gesetzesvorschlag.
Es sei wichtig, die Familienpolitik in diesem Kanton ernst zu nehmen. Deshalb sei auch die Initiative absolut wichtig.
RR Erich Straumann möchte vor der Detailberatung noch auf ein paar Punkte hinweisen.
Das Ganze müsse auch unter dem Titel "Mass halten und auf dem Boden bleiben" betrachtet werden. Dies sollte bei der Diskussion und allfälligen neuen Anträgen nicht vergessen werden. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission habe sehr seriöse Arbeit geleistet. Es sei eine gute Vorlage, allerdings mit ein paar Abweichungen von der Regierungsvorlage.
Die Regierung darf nicht nur die Initiative im Auge haben, sondern muss mit einem Auge auch auf die Wirtschaft blicken. Denn von gewissen Regelungen ist die Wirtschaft direkt betroffen. Im Kanton gibt es immerhin 12 000 KMUs und diese werden entsprechend belastet. Das müsse man ebenfalls vor Augen haben.
Zudem gibt es in der Familienpolitik nicht nur Kinderzulagen. Im Rahmen der Familienbesteuerung seien ebenfalls Entlastungen für Familien möglich. Familien können also auch in anderen Bereichen entlastet werden und daran arbeite die Regierung.
Erarbeitet wurde der Gegenvorschlag von der sog. Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK). In dieser Kommission haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Leute aus der Verwaltung Einsitz. Offenbar habe sich die Kommission nicht gefunden, weshalb es bezüglich der Höhe der Zulagen zwei Varianten gab. Die Regierung stellte sich von Anfang an hinter die Variante 1, da sie diese für vertretbar hielt und dadurch auch die Wirtschaft nicht allzu stark belastet würde. Er bittet die Landratsmitglieder, bei der nun folgenden Detailberatung zu berücksichtigen, dass das Geld auch wichtig ist und jemand dieses zuerst bezahlen muss, bevor es wieder verteilt werden kann.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
A. keine Wortbegehren
§§ 1-6 keine Wortbegehren
§ 7
Die Landratspräsidentin erklärt, dass, wie von Rudolf Keller bereits erwähnt, ein Antrag der Schweizer Demokraten vorliegt.
[Der Antrag wird nicht verlesen. Folgende Regelung wird beantragt:
§ 7 Anspruch auf Familienzulagen für Kinder im Ausland
1 Erwerbstätige haben Anspruch auf Kinderzulagen, wenn die Kinder in einem Staat wohnen, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
2 Zum Bezug von Kinderzulagen berechtigen Kinder im Ausland, zu denen ein Kindesverhältnis im Sinne des ZGB besteht. Vorbehalten bleiben abweichende zwischenstaatliche Vereinbarungen.
3 Erwerbstätige haben Anspruch auf Ausbildungszulagen für Kinder im Ausland, wenn diese:
a.
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in einem Staat wohnen, für den das Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gilt;
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b.
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in einem Staat wohnen, für den das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit gilt.
|
§ 7 bis (neu) Anspruchskonkurrenz bei Kindern im Ausland
1 Bestehen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland im betreffenden Staat Ansprüche auf Kinder- und Ausbildungszulagen oder ähnliche Leistungen, so sind diese dort zu beziehen. Falls jene Zulagen niedriger sind, wird die Differenz zwischen den Zulagen nach diesem Gesetz (gemäss § 15) und den ausländischen Leistungen ausgerichtet. Sind die Ansprüche im Ausland rechtskräftig abgewiesen worden, so sind die Ansprüche nach diesem Gesetz (gemäss § 15) zu beurteilen. Vorbehalten bleiben abweichende zwischenstaatliche Vereinbarungen.
2 Für die Geltendmachung seines Anspruchs gemäss Absatz 1 hat der Anspruchsberechtigte kostenlos Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Rechtsschutz durch die zuständige zugelassene Familienausgleichskasse.
3 Zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten über die Bezugsberechtigung gemäss Absatz 1 erstellt die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion - unter besonderer Berücksichtigung bestehender zwischenstaatlicher Vereinbarungen - für die zugelassenen Familienausgleichskassen eine Wegleitung.
§ 7 ter (neu) Höhe der Zulagen für Kinder im Ausland
1 Die Zulagensätze werden nach dem Kaufkraftverhältnis zwischen der Schweiz und dem Staat, in dem das Kind wohnt, festgesetzt, höchstens jedoch bis zu dem Betrag nach § 13 Absatz 1. Vorbehalten bleiben abweichende zwischenstaatliche Vereinbarungen.
2 Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion teilt den zugelassenen Familienausgleichskassen jährlich die massgeblichen Zulagensätze mit. ]
Rudolf Keller möchte, dass § 7 besser und umfassender formuliert und dadurch griffiger wird. Durch eine umfassendere Formulierung habe man auch mehr Handhabe bei der Durchsetzung der Bestimmung.
Es gehe um Gerechtigkeit. Die Kinderzulagen, welche im Inland ausbezahlt werden, sollten so weit als möglich gleich hoch gehalten werden, wie diejenigen, welche ins Ausland bezahlt werden - selbstverständlich kaufkraftbereinigt.
Die von ihm beantragte Formulierung - die allen Landratsmitgliedern vorliegen sollte - sei präziser als die vorgeschlagene Regelung und führe dazu, dass mehr Fälle angeschaut werden müssten als heute. Rudolf Keller geht davon aus, dass das Einsparpotenzial bedeutend höher ist, als gesagt wird. Er appelliert an die Kolleginnen und Kollegen, sich das ernsthaft zu überlegen. Die Thematik sei im vorliegenden Gesetzesentwurf sehr rudimentär abgehandelt.
Der von ihm beantragte neue § 7 bis bringe mehr Griffigkeit und eine breitere Anwendbarkeit. Es sei sehr genau ausgedeutscht, welches das Vorgehen sei und wie die Anwendung erfolgen solle. Die Anwendbarkeit sei aufgrund des Textes im vorliegenden Entwurf völlig unklar. Lese man den beantragten § 7 bis , merke man sehr schnell, dass mehr Wirkungsmöglichkeiten entstehen, als ihnen bisher gesagt worden sei.
Er bittet um Unterstützung des zwar sehr umfassenden, aber seines Erachtens sehr ausgewogenen Antrages, der rechtlich auch ohne Probleme durchsetzbar sei.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann führt aus, dass der Antrag - der, wie ihr scheint, nicht allen Landratsmitgliedern vorliegt - der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zwar in anderer Form aber inhaltlich praktisch identisch bereits vorlag. Die quasi identische Formulierung könne man in den §§ 11 und 12 der KMU-verträglichen Familienzulageninitiative nachlesen. Die VGK habe die Formulierung beraten, aber aufgrund folgender Überlegungen beschlossen, die Fassung der Vorlage zu unterstützen:
- Die Regulierungen, die Rudolf Keller präzisiert im Gesetz haben möchte, betreffen ca. 4 % aller ausbezahlten Kinder- und Ausbildungszulagen.
-Wie der Beilage 2 zur Regierungsvorlage zu entnehmen ist, hat die Schweiz bereits mit 38 Staaten Abkommen. Für diese Staaten brauche es keine zusätzlichen Regulative.
- Der Antrag von Rudolf Keller enthalte eine Formulierung, wonach in denjenigen Staaten, mit denen kein Abkommen bestehe, keine Zulagen ausbezahlt werden müssten. Das wäre natürlich nicht das, was sie wollen. Wenn schon, sollte denjenigen Kindern im Ausland eine Zulage ausbezahlt werden können, die auch effektiv Anspruch darauf haben. Allerdings müsste die Zulage auf die entsprechenden Verhältnisse im jeweiligen Land abgestimmt sein.
Sollte sich mit der Zeit herausstellen, dass die beiden Absätze des § 7, so wie sie jetzt vorliegen, nicht genügen, habe die Regierung jederzeit ein Regulativ, indem sie eine Verordnung erlasse.
Daniel Münger erklärt, dass sich die SP-Fraktion vollumfänglich den Ausführungen der Kommissionspräsidentin anschliesst.
Für die SVP-Fraktion ist wichtig, so Thomas de Courten, dass die Ausbildungs- oder Familienzulagen an die Kaufkraft in denjenigen Ländern angepasst werden, in denen sie schlussendlich auch beansprucht werden. Die von Rudolf Keller beantragte Formulierung präzisiere sehr genau, wie und in welcher Form das funktionieren solle. Die SVP-Fraktion unterstützt diesen Antrag.
://: Der Antrag der Schweizer Demokraten wird abgelehnt.
§ 8
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger erklärt, dass Anträge der FDP-, der SVP- und der SP-Fraktion vorliegen.
Thomas de Courten stellt namens der SVP-Fraktion den Antrag, dass die bisherige Höhe der Zulagen beibehalten wird (Kinderzulage 170 Franken und Ausbildungszulage 190 Franken).
In der Eintretensdebatte sei der Eindruck erweckt worden, der Kanton Baselland liege bei der Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen weit hinter den anderen Kantonen zurück. Für die SVP-Fraktion ist dieser Eindruck falsch. Sie hätten in der Vergangenheit bereits dafür gesorgt, dass der Kanton Baselland zwar im Mittelfeld - wenn auch im hinteren - dabei sei, aber immerhin sei er dabei. Es sei ebenso falsch, wenn man die Kinderzulagen isoliert als einziges familienpolitisches Instrument des Kantons betrachte. Es gebe im Kanton Baselland weitere, u.a. Steuerabzüge und Ähnliches.
Der SVP-Fraktion sei wichtig, dass auch erkannt werde, dass die Unterstützung von Familien mit Kindern auch in der Verantwortung der Wirtschaft liege. Es sei ebenfalls zu betrachten, welche Leistung die Wirtschaft in diesem Zusammenhang erbringe. Die Anpassung des Gesetzes bringe bereits eine Mehrbelastung für die Wirtschaft von rund 7 Mio. auf neu 86 Mio. Das sei das Geschenk der Wirtschaft an die Familien. Die Unterstützung aufgrund einer Erhöhung der Zulagen auf 200 Franken bzw. 220 Franken betrüge 15 Mio. zusätzlich. Diese 15 Mio. seien in der heutigen Zeit für die Wirtschaft nicht vertretbar.
Regula Meschberger wiederholt, Familienpolitik heisse vor allem auch, Familien zu unterstützen. Wenn die Jugendlichen in die Ausbildung kommen, beginne für die Familie eine kostenintensive Zeit. Aus diesem Grund beantragt die SP-Fraktion dem Landrat, die Ausbildungszulage auf 250 Franken festzulegen. Das ist der Betrag, den der Nationalrat beschlossen hat.
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger lässt zuerst über § 8 Abs. 1 abstimmen.
Es liegt folgender Antrag der SVP- und der FDP-Fraktion vor:
1 Die Kinderzulage beträgt 170 Franken pro Monat
Dieser Antrag wird dem Kommissionsantrag gegenübergestellt, der wie folgt lautet:
1 Die Kinderzulage beträgt 200 Franken pro Monat.
://: Der Landrat folgt mit 43:31 Stimmen dem Antrag der Kommission.
Die Landratspräsidentin geht zur Abstimmung über § 8 Abs. 2 über.
Seitens der FDP- und der SVP-Fraktion liegt folgender Antrag vor:
2 Die Ausbildungszulage beträgt 190 Franken pro Monat.
Der Antrag der SP-Fraktion lautet wie folgt:
2 Die Ausbildungszulage beträgt 250 Franken pro Monat.
://: Der Landrat folgt mit 34:29 Stimmen dem Antrag von SVP und FDP.
Die Landratspräsidentin stellt nun den obsiegenden Antrag dem Kommissionsantrag gegenüber, der wie folgt lautet:
2 Die Ausbildungszulage beträgt 220 Franken pro Monat.
://: Der Landrat folgt mit 42:31 Stimmen dem Antrag der Kommission.
Damit bleibt § 8 unverändert.
§ 9
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger erklärt, dass wiederum ein Antrag der SVP- und der FDP-Fraktion vorliegt.
Thomas de Courten erklärt, dass sich auch die SVP-Fraktion, wie zuvor die FDP-Fraktion, gegen diese Automatismen zur Wehr setzen möchte. Die Diskussion über die Anpassung solle im Landrat geführt werden und das so oft der Landrat es möchte. Der Landrat solle die Kinderzulagen anpassen, wenn die Verhältnisse das als angezeigt erscheinen lassen. Das sei dieselbe Regelung wie in der bisherigen Fassung. Die SVP-Fraktion möchte zudem zwei weitere Absätze ergänzen. Sie beantragen folgenden § 9:
1 Der Landrat legt die Höhe der Familienzulagen neu fest, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen.
2 Der Beschluss tritt auf den ersten Januar des nächsten Kalenderjahres in Kraft.
3 Der Landrat fasst seinen Beschluss mindestens sechs Monate vor dem Inkraftsetzungstermin.
Absatz 3 soll verankert werden, damit der Wirtschaft Zeit bleibe, die Regulative entsprechend anzupassen und auf den richtigen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
Er bittet namens der SVP-Fraktion um Zustimmung zum Antrag.
Eva Chappuis erklärt, der SVP-Vorschlag sei schlicht nicht durchführbar. Bislang sei die Höhe der Kinderzulage in einem Dekret geregelt gewesen und der Landrat habe tatsächlich darüber beschliessen können. Neu gebe es kein Dekret mehr. Der Landrat könne nicht qua Gesetz ein Gesetz ändern, ohne dass das der Volksabstimmung unterliege. Sie bittet die Kolleginnen und Kollegen, den bescheidenen Automatismus, so wie er vorgesehen ist, zu belassen und fordert sie auf, falls sie aus den 5 % fünf oder zehn Punkte machen wollen, eine Detailanpassung vorzunehmen. Aber sie sollten keine gesetzestechnisch völlig absurde Übung "a la SVP" machen.
://: Der vorliegende Antrag wird mit 32:31 abgelehnt.
§§ 10-18 keine Wortbegehren
B. keine Wortbegehren
§§ 19 und 20 keine Wortbegehren
§ 21
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger erklärt, dass seitens der FDP-Fraktion folgende Neuformulierung von § 21 Abs. 4 beantragt wird:
4 Werden von der gleichen Kassenverwaltung mehrere Familienausgleichskassen geführt, für die eine Anerkennung anbegehrt wird, muss das Quorum gemäss Absatz 2 Buchstabe b nicht von jeder Familienausgleichskasse einzeln erfüllt werden. Es genügt, wenn mindestens eine Kasse das Quorum vollumfänglich erfüllt.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann führt aus, dass dieser Punkt in der Kommission sehr intensiv diskutiert wurde. Das Anliegen sei gewesen, auch den grossen Firmen, welche sich bislang nicht unbedingt einer Familienausgleichskasse unterstellen mussten und auch das Quorum nicht erfüllten, eine Brücke bauen zu können.
Betreffend den Antrag möchte sie beliebt machen, dass das Wort "anbegehrt" durch "beantragt" ersetzt würde. "Anbegehrt" sei eine sehr alte, juristische Formulierung, die sie in der Redaktionskommission aus dem Gesetz entfernten.
Der Antrag beinhalte eine noch klarere Formulierung, da gezielt auf § 21 Abs. 2 Buchstabe b Bezug genommen werde.
Judith van der Merwe ist einverstanden mit der vorgeschlagenen Änderung betreffend das Wort "anbegehrt".
Eva Chappuis fände gut, wenn der Antrag schriftlich vorliegen würde. Momentan sei er nicht zu verstehen.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann versucht, es noch einmal zu formulieren. Der Gesetzestext von § 21 Abs. 4, wie er dem Landrat im Anhang zum Kommissionsbericht vorliegt, würde wie folgt geändert:
..., muss das Quorum
von 30 Arbeitgebenden im Kanton Basel-Landschaft
gemäss Absatz 2 Buchstabe b
nicht von jeder Familienausgleichskasse ...
Sabine Stöcklin sieht sich ausser Stande, sich über diesen Änderungsantrag eine Meinung zu bilden. Sie könne nicht beurteilen, ob sich materiell oder nur redaktionell etwas ändere. Sie bittet Judith van der Merwe und die Kommissionspräsidentin zu erklären, was sich materiell ändern würde.
Die Landratspräsidentin schlägt vor, den Antrag bis zur 2. Lesung auszustellen, so dass er den Landratsmitgliedern schriftlich zugestellt werden kann.
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann berichtet, dass bei den Kommissionssitzungen in der Regel Leute aus der Verwaltung anwesend waren, so Thomas Keller, Vorsteher des KIGA Baselland, und Eva Pless. Rita Bachmann erhielt gestern eine E-Mail von Thomas Keller, welcher mitteilte, dass sie seitens der Verwaltung, auch aus Sicht der Gesetzgebung, diesem Antrag zustimmen können.
Paul Schär schlägt vor, den Antrag den Landratsmitgliedern bis am Nachmittag schriftlich zu verteilen und dann noch einmal zu erläutern.
Ruedi Brassel könnte sich einverstanden erklären, die Beratung am Nachmittag fortzusetzen, falls man diese nun unterbreche. Wenn aber das Geschäft vor dem Mittag noch abgeschlossen werde, sei er gegen eine Wiederaufnahme der Beratung am Nachmittag. Solche Extratouren dürften sie nicht machen.
Nach seinem Verständnis wird in § 21 Abs. 4 jetzt gesagt, dass in einer Kassenverwaltung kleine, auch ganz kleine, Familienausgleichskassen, welche weniger als 30 Arbeitgebende umfassen, geführt werden können. Mit der neuen Formulierung wäre das nicht mehr möglich. Dieselbe Kassenverwaltung könnte demnach nicht mehr mehrere ganz kleine Arbeitgebende betreuen.
Ohne den Wortlaut vor sich zu haben, werde einem jedoch nicht klar, was die Änderung materiell ausmache.
Eva Chappuis vermutet, die Meinung der FDP-Fraktion sei, dass keines der Quoren - weder die Anzahl der Arbeitnehmenden noch die Anzahl der Arbeitgebenden - gelten müsse. Wenn das nicht die Meinung sei, handelt es sich ihres Erachtens um eine rein redaktionelle Änderung. Sie wünscht eine Erklärung, was materiell geändert werden soll.
Judith van der Merwe führt aus, dass es sich nicht lediglich um eine redaktionelle sondern um eine inhaltliche Änderung handelt. Aber bei dieser inhaltlichen Änderung gehe es lediglich darum, etwas, das man eigentlich bereits zuvor wollte, zu präzisieren. Ruedi Brassel hat es ihres Erachtens nicht richtig verstanden. Es müsse lediglich eine Kasse in einer Kassenverwaltung das Quorum erfüllen.
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger unterbricht die Beratung an dieser Stelle. Der Antrag wird schriftlich verteilt und die Beratung wird am Nachmittag fortgesetzt.
Sie schliesst die Morgensitzung um 12:00 Uhr.
Für das Protokoll:
Seline Keiser, Landeskanzlei
Nr. 1233
3 2004/332
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 9. Mai 2005: Familienzulagengesetz - Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Höhere Kinderzulagen für alle". Eintreten und 1. Lesung des Gesetzes
(Fortsetzung erste Lesung Familienzulagengesetz)
§ 21
Judith van der Merwe beantragt, Absatz 4 wie folgt zu ändern:
4 Werden von der gleichen Kassenverwaltung mehrere Familienausgleichskassen geführt, für die eine Anerkennung beantragt wird, muss das Quorum gemäss Absatz 2 Buchstabe b nicht von jeder Familienausgleichskasse einzeln erfüllt werden. Es genügt, wenn mindestens eine Kasse das Quorum vollumfänglich erfüllt.
Dieser Antrag wurde allen Fraktionen schriftlich vorgelegt, damit sie ihn während der Mittagspause beraten konnten. Vor der Nachmittagssitzung konnte Judith van der Merwe mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen (ausser der Fraktion der Grünen) darüber sprechen und offenbar haben sich einige Fragen geklärt, so dass sämtliche Fraktionen ihrem Antrag zustimmen könnten. Es gehe ihr einzig darum, mit einer Umformulierung die unschöne Situation zu beheben, der Chemiekasse in unserem Kanton administrative Hürden aufzuerlegen. Auch unter dem neuen Gesetz soll die administrative Arbeit möglichst einfach gehandhabt werden. Der vorliegende Formulierungsvorschlag werde nun offensichtlich gegenüber demjenigen der Kommission bevorzugt.
Daniel Münger stellt seitens SP-Fraktion fest, der Antrag bedeute keine materielle Änderung. Es gehe um eine Art "Lex Chemie", welcher die SP zustimmen kann.
://: § 21 Absatz 4 wird entsprechend dem Antrag von Judith van der Merwe geändert.
§§ 22 - 28 keine Wortbegehren
§ 29
Rita Bachmann macht darauf aufmerksam, dass sich bei der Nummerierung der Absätze ein redaktioneller Fehler eingeschlichen habe (zweimal Absatz 1). Dies muss korrigiert werden.
§§ 30 - 36 keine Wortbegehren
C. keine Wortbegehren
§§ 37 - 44 keine Wortbegehren
D. keine Wortbegehren
§§ 45 - 49 keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung des Familienzulagengesetzes abgeschlossen.
Erste Lesung Dekret zum Personalgesetz
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 26 Titel keine Wortbegehren
§ 26 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 27 keine Wortbegehren
§ 28 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 29 Absätze 1, 2 und 5 keine Wortbegehren
§ 76 keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Titel keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Absatz 2 Titel keine Wortbegehren
Anhang II Ziffer 3 Absatz 2 Wortlaut keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren
://: Auch die erste Lesung des Personaldekrets ist damit beendet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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