Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005 |
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2005-217
vom 16. August 2005
Vorlage:
39 Einbürgerungen von Ausländern
- Beschluss des Landrates < beschlossen >
Nr. 1355
Berichte des Regierungsrates vom 16. August 2005 und der Petitionskommission vom 13. September 2005: 39 Einbürgerungsgesuche
Kommissionspräsident Robert Ziegler bringt folgende Bemerkungen zu einzelnen Gesuchen an:
Zu Gesuchen Nr. 36 und 37: Die Gesuchsteller wohnen in Bad Ramsach, das politisch zu Häfelfingen und postalisch zu Läufelfingen gehört, woraus sich in der Vorlage eine Abweichung von Wohn- und Einbürgerungsort ergibt.
Zu Gesuch Nr. 38: Der Gesuchstellerin wurde in Lausen die Wohnung gekündigt, so dass sie während dem laufenden Verfahren nach Pratteln zog.
Zu Gesuch Nr. 16: Der Gesuchsteller wurde am 11. September 2005 Vater eines Sohnes und beantragte daraufhin am 15. September 2005 den Einbezug seines Sohnes in das Einbürgerungsverfahren. Da zuerst die Zustimmung der einbürgernden Gemeinde eingeholt werden soll, wird das Einbürgerungsgesuch Nr. 16 zurückgestellt und dem Landrat zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.
Die Petitionskommission beschloss mit 7:0 Stimmen, den vorliegenden Einbürgerungsgesuchen zuzustimmen.
Bruno Steiger nahm sich die Mühe, heute Vormittag die Einbürgerungsvorlagen respektive die Unterlagen dazu etwas näher zu studieren.
Zu Gesuchen Nr. 36 und 37: Bruno Steiger nahm die Erläuterungen der Bürgergemeinde Häfelfingen zu diesen Gesuchen mit unguten Gefühlen zur Kenntnis, denn die Gesuchsteller seien sehr schlecht mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut. Für Bruno Steiger fehlte hier eine Erklärung, weshalb die Bürgergemeinde zum Schluss kam, die Gesuchsteller trotzdem einzubürgern. Offenbar habe sich die Petitionskommission zu wenig mit diesen Gesuchen auseinander gesetzt.
Zu Gesuch Nr. 38: Die türkische Staatsangehörige, welche dieses Gesuch stelle, trage ein Kopftuch und verfüge nur über ein steuerbares Einkommen von Fr. 232.-. Dieser Betrag reiche keinesfalls aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bruno Steiger empfindet es als nicht normal, im Alter von 21 Jahren nicht über ein eigenes Einkommen zu verfügen. Er hat den Eindruck, solche Menschen würden in der Schweiz zu einfach eingebürgert.
Bruno Steiger kann den vorliegenden 39 Einbürgerungsgesuchen nicht zustimmen.
://: Der Landrat beschliesst mit 63:10 Stimmen bei 11 Enthaltungen, allen Bewerberinnen und Bewerbern mit Ausnahme des zurückgestellten Gesuchs Nr. 16 das Kantonsbürgerrecht zu erteilen und die Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen festzusetzen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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