Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006 |
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2006-045
vom 16. Februar 2006
Motion
von
Rudolf Keller
,
Eric Nussbaumer
und
Karl Willimann
: Zusatzkredit zum H2-Verpflichtungskredit
Stellungnahme der Finanzkommission / Frage der Überweisung
- Beschluss des Landrats: < überwiesen >
Nr. 1700
Eric Nussbaumer ruft in Erinnerung, dass diese Motion zur Vorberatung an die Finanzkommission und auch an die Bau- und Planungskommission überwiesen wurde. Der Regierungsrat sei bereit, die Motion entgegen zu nehmen. Gemäss den für den Landrat geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird nur im Falle von Gegenanträgen über eine Motion diskutiert. Im Anschluss nun werden die beiden Kommissionspräsidenten darüber berichten, was sowohl die Finanzkommission als auch die Bau- und Planungskommission dem Landrat empfehlen, danach werde nur diskutiert, falls jemand einen Antrag auf Ablehnung der aktuellen Motion stelle.
Kommissionspräsident Marc Joset informiert, die beiden oben bereits erwähnten landrätlichen Kommissionen hätten sich im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung im Beisein von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel und Regierungsrat Adrian Ballmer vom Kantonsingenieur und Vertretern des Tiefbauamtes informieren lassen, berieten daraufhin das Anliegen und fassten gemeinsam Beschluss. Die Finanzkommission und die Bau- und Planungskommission empfehlen dem Landrat, die Motion 2006/045 an die Regierung zu überweisen (14:1 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Seitens der Motionäre wurde in der Kommission unter anderem betont, es gehe ihnen darum, lange dauernde Rechtsstreitigkeiten mit den Einsprechenden zu verhindern und mit dem Bau der H2 zwischen Liestal und Pratteln unverzüglich zu beginnen.
Im Jahr 1995 stimmte das Stimmvolk dem generellen Projekt H2 mit Tunnel und dem dafür notwendigen Kredit zu. Im Bauprojekt aus dem Jahr 2002 sei ein 2,2 km langer Tunnel vorgesehen, dies bei Totalkosten (inklusive Rückbau Rheinstrasse) von 248 Mio. Franken (Preisbasis 1990). Seit 2004 bestehen neue Richtlinien betreffend Tunnelsicherheit, welche erhebliche Anpassungen des Projekts erforderlich machen. Um den neuen Richtlinien gerecht zu werden, könnte der Tunnel durch eine 200 Meter lange Öffnung unterbrochen werden (dies läge noch im Rahmen des bewilligten Kredits), oder es werde ein durchgehender Tunnel mit den notwendigen Rauchabluftkanälen erstellt, wozu ein Zusatzkredit von ca. 35 Mio. Franken nötig wäre. Beide Varianten würden den verkehrstechnischen Vorgaben sowie den Umwelt- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Beim durchgehenden Tunnel wäre die Luft- und Lärmbelastung kleiner, beide Varianten würden jedoch eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand bedeuten.
Die zusätzlichen Kosten von 35 Mio. Franken für einen durchgehenden Tunnel beruhen auf einer Preisbasis aus dem Jahr 2003, die Berechnung beinhaltet eine Unschärfe von +/- 25 %. Der bereits bewilligte Kredit betrage mittlerweile (Preisbasis 2005) rund 267 Mio. Franken. Mit dem allfälligen Zusatzkredit von 35 Mio. Franken käme das ganze Projekt auf rund 300 Mio. Franken zu stehen. Ein durchgehender Tunnel würde zusätzliche jährliche Betriebs- und Unterhaltskosten von rund 1 Mio. Franken verursachen. Betreffend Bundesbeiträge möchte sich Marc Joset nicht näher äussern, denn beinahe täglich erhalte man aus Bern Signale oder die Interpretation von Signalen, welche einerseits neue Hoffnungen wecken, andererseits die grosse Unsicherheit aber überhaupt nicht beseitigen.
Marc Joset weist darauf hin, dass der Landrat heute nicht über Details entscheiden werde, der Regierung soll lediglich der Auftrag erteilt werden, eine Vorlage für einen Zusatzkredit auszuarbeiten, aufgrund welcher der Landrat neu entscheiden werde. Der Entscheid soll dann gleichzeitig mit einer Behandlung des Spezialgesetzes zur Finanzierung der H2 im Landrat gefällt werden.
Kommissionspräsident Peter Holinger bezeichnet die Ausgangslage zum vorliegenden Geschäft als relativ kompliziert, weshalb auch sein Votum etwas länger ausfallen werde. Er persönlich habe sich über die gestrigen Medienberichte zum aktuellen, inzwischen beinahe 40-jährigen Geschäft gefreut. Nach dem Chienbergtunnel in Sissach soll nun der Neubau der H2 in Angriff genommen werden. Die Regierung stellte der Finanzkommission und der Bau- und Planungskommission daher am 2. Februar 2006 das Spezialgesetz zur Finanzierung des Projekts vor (2006/034). Diese Vorlage wurde an die Finanzkommission überwiesen und die Bau- und Planungskommission diskutierte über einen allfälligen Mitbericht. Aus diversen Gründen entschloss sich die Bau- und Planungskommission schliesslich, auf einen solchen Mitbericht zu verzichten.
Am 16. Februar 2006 überwies der Landrat die dringliche Motion 2005/045 an die Finanzkommission und die Bau- und Planungskommission. Das Geschäft wurde dann anlässlich einer gemeinsamen Kommissionssitzung am 15. März 2006 behandelt, in der Bau- und Planungskommission ein weiteres Mal am 16. März 2006. Die Kommission konnte von einem Brief des ASTRA Kenntnis nehmen, welcher sich zum durchgehenden Tunnel äussert. Dieses Schreiben schliesst damit, dass der durchgehende Tunnel technisch und sicherheitsmässig möglich sei, allfällige Mehrkosten wären jedoch von Basel-Landschaft zu tragen. Um das Problem der Einsprachen gegen eine Tunnelöffnung zu lösen, wurde jedoch die vorliegende, dringliche Motion 2006/045 eingereicht. Alle Landratsmitglieder haben inzwischen auch einen Brief der vier betroffenen Gemeinden (Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und Liestal) erhalten, welche alle einen durchgehenden Tunnel fordern.
Zur Motion selbst erklärt Peter Holinger, die Bau- und Planungskommission sei einstimmig der Meinung, der negativen Situation auf der Rheinstrasse müsse begegnet werden. Wie dies geschehen soll, dazu waren die Meinungen differenzierter. Die Überweisung der Motion 2006/045 wird von der Bau- und Planungskommission einstimmig unterstützt, jedoch möchte die Kommission erreichen, dass der Landrat bei einer erneuten, späteren Debatte im Plenum noch einmal über das Geschäft diskutieren könne. Dazu müssen bis Ende April/Anfangs Mai noch diverse Abklärungen getroffen und Varianten geprüft werden. Die Bau- und Planungskommission verzichtete bewusst darauf, nun eigene Vorstösse einzubringen, stellt aber folgende Forderungen:
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Der Landrat soll noch einmal genau über die Investitionskosten die beiden Varianten Tunnel mit oder ohne Öffnung informiert werden. Ebenfalls aufgezeigt werden sollen für beide Varianten die Unterhalts- und Betriebskosten, insbesondere auch die Mitfinanzierung des Bundes.
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Juristische Abklärungen betreffend die gesetzlich festgelegten Werte für Abluft und Lärm mit und ohne Tunnelöffnung, die Notwendigkeit einer erneuten Planauflage mit den Fristen und unter Einbezug aller Ämter bei durchgehendem Tunnel sind zu treffen. Weiter muss das Projektrisiko eines durchgehenden Tunnels aufgezeigt werden.
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Betreffend Tunnelöffnung müssten verschiedene Abklärungen getroffen werden, beispielsweise die Frage, ob bezüglich Lärm, Abluft und Ästhetik (auch landschaftliche Gestaltung) Verbesserungen vorgenommen werden könnten. Projektrisiken resp. Einsprachen seien aufzuzeigen.
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Peter Holinger hat in der Bau- und Planungskommission zudem die Frage aufgeworfen, ob die Lage der Tunnelportale sakrosankt sei, oder ob diese verschoben und somit die Tunnels etwas verkürzt werden könnten. Auch stellt sich die Frage, ob das Land über den Tunnels refinanziert werden müsse.
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Im persönlichen Gespräch mit den beiden Gemeindepräsidenten von Füllinsdorf und Frenkendorf konnte Peter Holinger erfahren, dass der Rück- resp. Umbau der Rheinstrasse nicht im Vordergrund stehe, wichtig seien dort lediglich die beiden Kreisel.
Peter Holinger bittet die Regierung um Antworten zu den oben aufgeworfenen Fragen. Die Bau- und Planungskommission sei durchaus bereit, zusätzliche Kommissionssitzungen anzuberaumen, da ihr das aktuelle Geschäft sehr wichtig sei.
Der Ständerat mache unserem Kanton im Hinblick auf die Finanzierung der H2 Mut und die Bau- und Planungskommission hoffe auf einen baldigen Baubeginn. Die Regierung sei mit der Überweisung der aktuellen Motion einverstanden, ebenso und einstimmig die Bau- und Planungskommission.
Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider -Kenel wird in wenigen Minuten nach Bern abreisen, um sich in Sachen Infrastrukturfonds zu Gesprächen mit dem Stände- und Nationalrat zu treffen. Sie bittet das Parlament darum, den mit der Motion verbundenen Auftrag möglichst präzise zu fassen und fragt nach, ob die Aussage in den Medien korrekt sei, die beiden Kommissionen hätten sich für die Tunnelvariante ausgesprochen. Ihrer Meinung nach sei diese Aussage nicht zutreffend, sondern die Kommissionen wollten der Regierung den Auftrag erteilen, eine neue Vorlage mit drei Varianten vorzulegen. Eine mit einem geöffneten Tunnel, eine mit einem geschlossenen Tunnel oder allfällige Alternativen (Flüsterbelag, etc.). Weiter interessieren sich die Kommissionen für Fragen im Zusammenhang mit der Planauflage und Fragen zur Finanzierung einer Tunnelvariante. Die Arbeiten, um den oben skizzierten Auftrag möglichst zeitgerecht und schnell zu erfüllen, seien bereits in Angriff genommen worden und Elsbeth Schneider-Kenel bittet darum, sich nun dazu zu äussern, ob die oben genannten Aspekte in der auszuarbeitenden Vorlage enthalten sein sollten.
Philipp Schoch kritisiert die harte Auslegung des Landratsgesetzes durch den Ratspräsidenten und beantragt eine Diskussion zum aktuellen Geschäft.
Eric Nussbaumer zitiert wie folgt aus der Geschäftsordnung des Landrates:
§ 45 Behandlung von Motionen und Postulaten
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Ist der Regierungsrat bereit, eine Motion als Motion oder ein Postulat entgegenzunehmen, findet eine Beratung nur statt, wenn aus der Mitte des Landrats ein gegenteiliger Antrag gestellt wird.
Er fragt die Ratsmitglieder daher noch einmal an, ob ein gegenteiliger Antrag vorliege.
Eugen Tanner betont, ein gegenteiliger Antrag liege aufgrund der Äusserungen des Präsidenten der Bau- und Planungskommission vor, welche auch von der Regierungspräsidentin wiederholt wurden. Neben der Variante eines geschlossenen Tunnels sollten auch andere Varianten ausgearbeitet werden, um schliesslich einen Entscheid treffen zu können. Nur wenn dem Landrat tatsächlich verschiedene Varianten unterbreitet werden, könne die CVP/EVP-Fraktion der vorliegenden Motion zustimmen. Andernfalls würde die Motion in ihrer strengen Form abgelehnt. Eugen Tanner bittet die Motionäre sehr darum, das Unterbreiten aller Varianten (nicht nur Tunnelvariante) nicht zu verhindern.
Rudolf Keller bezeichnet die Ausführungen der beiden Kommissionspräsidenten und der Regierungspräsidentin für ihn als einer der Motionäre einerseits als durchaus einleuchtend, andererseits verlange die Motion die Erstellung eines durchgängigen Tunnels, wie er in der Volksabstimmung 1995 verabschiedet wurde. Eine Überweisung der Motion verhindere keineswegs die Möglichkeit, dass die Regierung auch weitere Varianten ausarbeite, wie dies unter anderem der Präsident der Bau- und Planungskommission verlangte. Rudolf Keller selbst fühlt sich auch im Namen der vier betroffenen Gemeinden dazu verpflichtet, grundsätzlich zur eingereichten Motion und der Tunnelvariante zu stehen. Was schliesslich angesichts allfälliger weiterer Varianten vom Parlament entschieden werde, werde man sehen, und zwar hoffentlich möglichst bald.
Rudolf Keller verweist noch einmal auf die Einsprachen gegen die halboffene Tunnelvariante, welche auf jeden Fall weitergezogen würden. Zudem stehe das Thema Volksinitiative im Raum und es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass der Druck für eine Tunnelvariante sehr gross sei. Mit dem heutigen Projekt soll der Tunnel genau an der Stelle geöffnet werden, an welcher sich ein Altersheim und mehrere Wohnsiedlungen befinden, was sicherlich negativ ausgelegt werden könne.
Rudolf Keller bittet den Landrat darum, die vorliegende Motion zu überweisen. Gleichzeitig könne und wolle er die Regierung nicht daran hindern, neben der Tunnelvariante noch weitere Varianten vorzulegen.
Karl Willimann zeigt sich nicht erfreut über die heutige Diskussion, welche andere Varianten wieder ins Spiel bringt. Die aktuelle Motion habe im Raum Frenkendorf/Füllinsdorf eine riesige Welle von Zustimmung ausgelöst und auch das dem Landrat vorliegende Schreiben der betroffenen vier Gemeinden gehe in Richtung der Motion. Eine grosse Mehrheit der betroffenen Bevölkerung wolle einen durchgehenden Tunnel, weshalb die Motion zu unterstützen sei. Diese bewirke nämlich einen baldigen Baubeginn sowie den Rückzug von 250 Einsprachen und die Genugtuung eines Bevölkerungsteils in Basel-Landschaft, welcher feststellen darf, dass die Politik auf Widerstand und Vorbehalte reagiert.
Karl Willimann spricht sich auf jeden Fall für die Überweisung der Motion aus. Es sei Sache der Regierung, ob sie in einer neuerlichen Vorlage verschiedene Varianten vorlegen wolle.
Hanspeter Frey bezieht sich noch einmal auf die vom Präsidenten der Bau- und Planungskommission vorgebrachten Anregungen und betont, die FDP-Fraktion werde der Motion nur zustimmen, wenn die neue Vorlage verschiedene Varianten und Antworten auf die aufgeworfenen Fragen enthalten werde, damit eine klare Entscheidungsgrundlage vorliege.
Elsbeth Schneider -Kenel betont, die vorgebrachten Anliegen würden allesamt in die Erarbeitung der neuen Vorlage einbezogen, so dass der Landrat und später das Volk entscheiden können, welche Mittel für den Bau der H2 eingesetzt werden sollen.
Remo Franz fragt, ob es möglich sei, den Entscheid zum aktuellen Geschäft zu vertagen oder noch auszustellen. Er ist überzeugt davon, dass ohne eine Diskussion zur aktuellen Motion in der Bevölkerung falsche Rückschlüsse gezogen würden.
Eric Nussbaumer stellt fest, ein solches Vorgehen sei im Landratsgesetz nicht vorgesehen. Heute werde über eine Überweisung der Motion, welche durch verschiedene Einwände ergänzt wurde, diskutiert. Die Regierung sei damit einverstanden, die so ergänzte Motion entgegen zu nehmen.
Jürg Wiedemann sieht, dass eine Diskussion offensichtlich nur dann stattfinden könne, wenn sich jemand gegen die Überweisung der Motion ausspreche. Er gibt damit seine Ablehnung der Überweisung bekannt und wird sich später gerne von einer gegenteiligen Meinung überzeugen lassen.
Isaac Reber erwähnt ein weiteres Mal, grundsätzlich lehnten die Grünen die H2 ab und würden sich für einen Ausbau der Rheinstrasse aussprechen. Wenn nun aber schon ein Tunnel für die H2 gebaut werden soll, dann sicher nicht mit einem Loch in der Mitte, und dies schon gar nicht an einer Stelle, an welcher sich eine Wohnsiedlung befindet. Die Öffnung des Tunnels stehe auch im Widerspruch zu Aussagen gegenüber der Bevölkerung aus den Jahren 1995 und 1997, welche die Tunnellösung als bezüglich Lärmschutz optimal bezeichneten. Das Hauptproblem liege nun also darin, dass das geplante Loch im Widerspruch zu den damaligen Versprechen steht.
Die Grüne Fraktion spricht sich für die Überweisung der aktuellen Motion aus, jedoch muss der Betrag von 35 Mio. Franken für das Schliessen der Lücke auf jeden Fall verursachergerecht finanziert werden.
Ruedi Brassel meldet sich zum Vorwurf zu Worte, es handle sich beim Anliegen der Motion um ein Drohgebaren. Es müsse klar festgehalten werden, dass die H2 im Grunde genommen gebaut werden könnte, denn das Projekt wurde bewilligt und die entsprechenden Mittel gesprochen. Jedoch wurde aufgrund neuer Vorschriften eine Projektänderung vorgenommen (neue Sicherheitsvorschriften) und im gleichen Zusammenhang auch eine billigere Variante gesucht. Grundsätzlich stellt sich nun die Frage, in welchen Fällen veränderte Projekte demjenigen Gremium, welches sie ursprünglich bewilligte, wiederum vorgelegt werden müssen. Das heute diskutierte Projekt wurde mit der Vorstellung bewilligt, ein optimaler Lärmschutz sei gewährleistet und gewisse Voraussetzungen für die nähere Umgebung erfüllt. Die Zustimmung der Stimmbevölkerung und des Landrates erfolgte unter den oben genannten Annahmen.
Ob auch das heutige Projekt noch eine ausreichende Zustimmung erreichen würde, sei ungewiss.
Im Rahmen der PUK Kantonsspital Liestal wurde die genau gleiche Problematik in einem anderen Zusammenhang thematisiert. Wann ist es jeweils notwendig, Projektänderungen dem zuständigen Gremium vorzulegen? Die Regierung wurde gebeten, entsprechende Kriterien auszuarbeiten. Vom demokratischen System her wäre es zwingend gewesen, dass das geänderte H2-Projekt zumindest dem Landrat erneut vorgelegt worden wäre. Für die Zukunft hofft Ruedi Brassel, dass alle derart geänderten Projekte automatisch erneut dem Landrat vorgelegt werden.
Annemarie Marbet betont, mit der Volksabstimmung aus dem Jahr 1995 sei die Projektlinie und damit der Tunnel der H2 bewilligt worden. Die SP sprach sich damals zwar gegen das Projekt aus, akzeptiere jedoch den Volksentscheid und spreche sich heute für die Überweisung der Motion 2006/045 aus. Aus Lärmschutzgründen soll die Tunnelvariante umgesetzt werden, damit unmittelbar verknüpft ist jedoch die Finanzierung. Hier liegen mit dem Gesetz zur H2 verschiedene Varianten vor, wobei die SP-Fraktion einstimmig der Meinung sei, diese müsse über die Aufhebung des Motorfahrzeugsteuerrabattes erfolgen. Die SP unterstütze die H2 und das Gesetz nur dann, wenn das Projekt über den Motorfahrzeugssteuerrabatt finanziert werden könne. Als gewählte VolksvertreterInnen seien die Mitglieder des Landrats durchaus fähig, eine konsensfähige Finanzierung auszuhandeln.
Die SP-Fraktion hofft, dass alle Parteien ihr Bestreben daran setzen werden, die Finanzierung mit einer 4/5-Mehrheit zu verabschieden, fragt sich jedoch, ob die Exponenten von SVP, CVP und FDP dies überhaupt wollen, wenn sie in der Zwischenzeit mit Hilfe des FDP-Nationalrates Hans Rudolf Gysin eine Initiative einreichten. Über dieses weitere Druckmittel zeigt sich die SP befremdet, denn es gehe nun darum, im Landrat gemeinsam eine Lösung zu finden.
Hildy Haas hält klar fest, dass sich die SVP-Fraktion für die Überweisung der Motion ausspreche. Ein Projekt könne nicht gegen den Willen der direkt Betroffenen durchgezogen werden, selbst wenn dies rechtlich und faktisch in Ordnung wäre. Aus diesem Grund wird von der Regierung im Falle der H2 eine neue Vorlage erwartet, welche die Anliegen der Anwohner aufnimmt und dem Landrat als Entscheidungsgrundlage dienen kann. Die Überweisung der aktuellen Motion soll nicht einfach als Kreditvorlage für weitere 35 Mio. Franken verstanden werden, da diese Zahl noch nicht genau berechnet wurde. Die neue Vorlage soll unter anderem auch über die Finanzen genaue Auskunft erteilen.
Eine gewisse Kritik kann Hildy Haas der Baudirektorin und ihrer Crew nicht ersparen: Wenn der Widerstand der betroffenen Gemeinden schon so lange bekannt sei, so hätte auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden sollen. Damit wäre die heute diskutierte Motion verhindert worden und die Planung wäre von Anfang an in die richtige Richtung gelenkt worden.
Bei Vorliegen der neuen Vorlage werde der Landrat noch ausreichend Gelegenheit erhalten, sich zum Projekt H2 zu äussern. Zum jetzigen Zeitpunkt spricht sich die SVP-Fraktion für eine Überweisung der Motion 2006/045 aus.
Patrick Schäfli unterstreicht noch einmal speziell den Aspekt der betroffenen Bevölkerung. Mit der Überweisung der vorliegenden Motion erhalte die Tunnelvariante eine weitere Chance und im Brief der betroffenen Gemeinden kam klar zum Ausdruck, dass die Bevölkerung und auch die Behörden eine Tunnellösung favorisieren. Wird nun auf das Anliegen der Bevölkerung eingegangen, werde es bei einer allfälligen Volksabstimmung zur H2 eher möglich sein, die Finanzierungsfrage gemäss Vorschlag des Landrates zu lösen. Nach über 30-jährigem Kampf sei es nun endlich an der Zeit, eine konstruktive Lösung mit den betroffenen Gemeinden zu finden.
Eugen Tanner betont, der Landrat entscheide heute nicht über einen Zusatzkredit von 35 Mio. Franken, sondern er erteile der Regierung den Auftrag, die Tunnelvariante mit den dazugehörigen Kosten (Investition sowie Betrieb und Unterhalt) auszuarbeiten und aufzuzeigen, was sie bezüglich Lärm und Luftqualität bringe. Wichtig sei auch die Frage, was der Bund daran bezahle und ob weitere Plangenehmigungsverfahren notwendig werden. Eugen Tanner bittet den Landrat, die mit zusätzlichen Anliegen ergänzte Motion an den Regierungsrat zu überweisen, um später in Kenntnis aller Informationen einen Entscheid treffen zu können. An die Medien richtet er die Bitte nicht zu berichten, der Landrat habe einem Zusatzkredit von 35 Mio. Franken mehr oder weniger bereits zugestimmt.
Isaac Reber warnt davor, nun neue, falsche Erwartungen zu schüren. Selbst ein geöffneter Tunnel wäre leiser als die rückgebaute Rheinstrasse oder erst recht leiser als eine nicht rückgebaute Rheinstrasse. Bereits 1995 wurde der Stimmbevölkerung der Rückbau der Rheinstrasse versprochen. Ein durchgehender Tunnel sei vor allem deshalb sinnvoll, weil er bereits 1995 versprochen wurde, nicht weil es von der Lärmbelastung durch die Strasse her notwendig wäre. Selbst nach der Investition der 35 Mio. Franken werde es in Füllinsdorf nicht leise sein, da die Rheinstrasse im nicht rückgebauten Zustand immer noch von 20'000 bis 40'000 Fahrzeugen täglich benutzt werde, doppelt so viele wie bei der Hauptstrasse Sissach vor Eröffnung der Umfahrung.
Jürg Wiedemann bezeichnet die eben geführte Diskussion als sehr überzeugend und zieht seinen Antrag auf Nichtüberweisung der Motion zurück.
Hans-Jürgen Ringgenberg spricht sich für die Überweisung der Motion und damit die Planung der Tunnelvariante wie ursprünglich vorgesehen aus. Einen Vorwurf jedoch kann er der Regierung nicht ersparen: Weshalb konzentrierte man sich in der Vorlage auf eine geöffnete Variante, während in der Abstimmung 1995 der Bevölkerung klar eine Tunnelvariante vorgelegt wurde? Man dürfe ein Strassenprojekt nicht zehn Jahre verzögern und dann, um den ursprünglich bewilligten Kostenrahmen einhalten zu können, gewisse Abstriche vornehmen, welche sich weit vom ursprünglichen Projekt entfernen. Der Landrat soll nun aufgrund einer neuen Vorlage noch einmal entscheiden, welches Projekt am sinnvollsten sei.
Margrit Blatter unterstützt die Überweisung der Motion 2006/045. Die Realität zeige, dass jeder Mensch mobil sein wolle, auch wenn dies negative Folgen für Mensch und Umwelt mit sich bringe. Das Projekt H2 müsse nun endlich vorwärts gehen, denn bis zum Ende der Bauzeit werden weitere zehn Jahre vergangen sein, in welchen der Verkehr nicht abnimmt.
Karl Willimann spricht sich angesichts der Tatsache, dass die Regierung versprochen habe, die verschiedenen Varianten mit den entsprechenden Unterlagen in einer neuen Vorlage zu liefern, für eine Überweisung der Motion ohne weitere, lange Diskussionen aus.
://: Da kein Antrag auf Nicht-Überweisung vorliegt, wird die Motion 2006/045 an den Regierungsrat überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung