Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006

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2005-242 vom 13. September 2005
Vorlage: Erneuerung der Giebenacherstrasse und Erstellung eines Gehweges, Unterer Rainweg bis Poolstrasse, in der Gemeinde Füllinsdorf; Bewilligung des Verpflichtungskredites
Bericht der Kommission vom: 7. März 2006
- Beschluss des Landrats: < beschlossen > || Landratsbeschluss



Nr. 1699

Kommissionspräsident Peter Holinger legt dar, dass der untere Teil der Verbinungsstrasse zwischen Füllinsdorf und Giebenbach in verschiedenen Etappen bereits ausgebaut, mit der benötigten Breite und den Trottoirs versehen wurde. Der obere Teil bis ausgangs Siedlungsgebiet ist sehr eng, unübersichtlich, steil und es fehlen die Trottoirs. Mit der Vorlage soll diesen, in der BPK nur in der Frage des Wie bestrittenen Zuständen begegnet werden. Die BPK hat sich im Speziellen mit den seit letzten Herbst in Kraft befindlichen Regelquerschnitten auseinandergesetzt. Der Regelquerschnitt sieht für Kantonsstrassen der vorliegenden Art eine ÖV-taugliche Breite von sechseinhalb Metern und einen Gehbereich der Trottoirs von eineinhalb Metern vor. Sowohl Strassen- wie auch Trottoirbreite wurden in der BPK kontrovers diskutiert. Aus baulichen Gründen ist nur auf einer Seite ein Trottoir möglich, das aus privatbaulichen Gründen zudem streckenweise auf 1 bis 1,3 Meter verengt werden muss. Wie bei allen anderen Geschäften auch, hat sich die Bau- und Planungskommission mit den finanziellen Aspekten sehr genau befasst, und sie letztlich für richtig befunden.


Die BPK hat der Vorlage mit 9 zu 4 Stimmen zugestimmt. Auch der Landrat wird gebeten, seine Zustimmung zu erteilen, um damit den Engpass zu beseitigen und die Sicherheit zu erhöhen.


Jürg Degen ruft die drei von der Regierung gesetzten Ziele der Vorlage in Erinnerung:


Auf der Basis dieser drei Begründungen hält die SP das Projekt für sinnvoll und Handlungsbedarf für gegeben. Allerdings: Wenn ursprünglich der Fussgängerschutz hätte verbessert werden sollen, so werden die FussgängerInnen nun zugunsten eines überrissenen Ausbaus der Fahrbahn an den Rand gedrängt. Im Regelquerschnitt wären, Peter Holinger, 2 Meter vorgeschrieben, geschmälert aber wird sie bis auf einen Meter, während die Fahrbahnbreite weiterhin 6,5 Meter beträgt. Dies obwohl die Strecke im Regionalplan Fuss- und Wanderwege aufgenommen ist und als Verbindung zum darüber liegenden Waldgebiet dient. Zudem liegen im Projektabschnitt zwei Kindergärten und ein Kinderspielplatz. Angesichts dieser Tatsachen ist die Trottoirbreite von einem Meter eindeutig zu gering.


Zur geplanten Verbreiterung im Allgemeinen: Die heutige Fahrbahnbreite beträgt zwischen 5 und 5,5 Metern, an der schmälsten Stelle gar nur 4,95 Meter. Die neue Strasse wird rund 8 Meter breit, was bedeutet, dass an einzelnen Stellen beinahe eine Verdoppelung stattfindet. Laut Auskunft von Fachleuten besteht das Gebiet aus Opalin und Ton. In Verbindung mit Wasser entsteht eine äusserst glitschige Masse, welche die geologischen Bedingungen relativ anspruchsvoll macht. Das tiefe Eindringen in den Berg könnte schwierige Konsequenzen nach sich ziehen. Mit der neuen Fahrbahnbreite von rund 8 Metern muss unverhältnismässig stark in den Berg hineingefahren werden.


In der Kommission hat die SP den Rückweisungsantrag unterstützt, unterlag aber und verzichtet nun schweren Herzens darauf. Allerdings wird die SP den Antrag stellen, es sei eine Trottoirbreite von durchgehend 1,5 Metern zu Lasten der Fahrbahnbreite zu realisieren.


Urs Hess führt aus, es handle sich bei der Giebenacherstrasse um eine Kantonsstrasse ohne gesicherte Fussgängerverbindung. Damit ist gesagt, dass Handlungsbedarf seitens des Kantons und - wegen der Werkleitungssanierung - auch seitens der Gemeinde gegeben ist. Mit dem Bauwerk können somit für beide Seiten wichtige Synergien genutzt werden.


Das Projekt wurde eingehend geprüft und kostenoptimiert. Damit die Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen gewährleistet ist, insbesondere auch für die FussgängerInnen, muss die Strassenbreite konstant gehalten werden. Das vorliegende Projekt ist ein gutes, die SVP stimmt ihm zu und bittet, den Antrag der SP abzulehnen.


Mit dem Hinweis, dass Teilstücke der Strasse schon in den siebziger Jahren ausgebaut wurden, beginnt Romy Anderegg ihr Votum. Das letzte, nun noch auszubauende Teilstück innerorts ist aktuell bloss eine schmale, unübersichtliche Fahrbahn ohne Trottoir. Zudem befindet sich das Teilstück generell in einem schlechten baulichen Zustand. Dass die Strasse auf 6,5 Meter verbreitert werden soll, ist sinnvoll. Kreuzen sich ein Bus und ein Lastwagen, sind auf der Giebenacherstrasse 6,5 Meter notwendig, eine schmälere Fahrbahn könnte zu gefährlichen Situationen führen. Und: Eine so grosse Zahl FussgängerInnen verkehren auf dieser Strecke nicht, dass man das Hintereinandergehen als Zumutung empfinden müsste.


Investiert der Kanton, so soll er den Blick in die Zukunft richten, so dass der Verkehr zügig läuft.


Die FDP stellt sich einstimmig hinter das Bauprojekt und bewilligt den Verpflichtungskredit.


Peter Zwick und die Fraktion der CVP/EVP sehen klar Handlungsbedarf bei der Giebenacherstrasse. Aktuell ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet und auch die Infrastrukturen unter der Fahrbahn müssen erneuert werden. Das Trottoir zu verbreitern würde zu einer Verengung der Fahrbahn und damit keinesfalls zu mehr Sicherheit für die Fussgänger führen, wie die neusten Erkenntnisse der Verkehrsplaner und der Verkehrssicherheitsexperten belegen. Zudem bleibt offen, ob der Landrat zuständig ist, über die geologische Machbarkeit des Projektes zu diskutieren.


Die CVP/EVP ist einstimmig für die Vorlage und lehnt den Antrag der SP ab.


Isaac Reber und die Grüne Fraktion konnten dem Projekt Gelterkinden Rickenbach - mit Vorbehalten zwar - noch einige positive Aspekte abgewinnen, an der Baukreditvorlage Giebenacherstrasse für 2,7 Millionen Franken allerdings vermögen sie absolut nichts Positives mehr zu erkennen. Vor wenigen Jahren wurde die Kantonsstrasse zwischen der Wintersinger Höhe und der Verzweigung Nusshof Wintersingen auf sechs Meter Breite ausgebaut, was die "Volksstimme" zum Titel veranlasste: "Imola auf der Wintersinger Höhe". Was dort oben gebaut wurde, ist völlig unangemessen, sehr gerechtfertigt deshalb der Titel des Oberbaselbieter Blattes, denn tatsächlich ist damit eine Rennstrecke am falschen Ort gebaut worden.


Was nun aber im steilen Gelände der Giebenacherstrasse geplant ist, ein Ausbau auf einen Gesamtquerschnitt von 8 Metern, sprengt jeden Vernunftrahmen. Eine Fahrbahnbreite von 6,5 Metern und eine Trottoirbreite von 1,5 Metern für diese Nebenverbindung nach Giebenach sind nicht akzeptabel. Beide Masse müssen zurückgenommen werden, denn sie sind in diesem steilen Gelände unverhältnismässig, führen zu hohen Kosten und bedingen viele Kunstbauten. Zudem müsste wegen der 8 Metern Breite viel private Fläche enteignet werden.


Angemessen wären 5 Meter Fahrbahn und 1 Meter Trottoir. Leider kam der Vorschlag in der Kommission nicht an.


Die Presse ist aber schon heute eingeladen, einen Augenschein zu nehmen und die Leute um ihre Meinung zu befragen, wenn die Strasse in der überrissenen Weise, wie in der Vorlage geplant, gebaut werden sollte.


Karl Willimann , selbst in Füllinsdorf wohnhaft, weiss, dass Handlungsbedarf besteht. Überdies ist nicht eine Rennstrecke geplant, und an der Polizei liegt es, die diesbezüglich notwendigen Massnahmen zu treffen. Wesentlich ist, dass die Sicherheit der Schwächsten, der FussgängerInnen verbessert wird. Die Sicherheit der FussgängerInnen wird besser, wenn Bus und Lastwagen nebeneinander vorbeikommen. Der Landrat ist gebeten, die Anträge der Grünen und Linken nicht zu unterstützen und dem Kommissionsantrag der bürgerlichen Parteien zu folgen.


Zum allerletzten Mal meldet sich Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider -Kenel zur Wintersinger Höhe, anerkennt, in diesem Abschnitt Fehler begangen zu haben und betont, aus den Fehlern gelernt zu haben. Die Vorlage Giebenacherstrasse in Füllinsdorf aber ist mit der Strasse auf der Wintersinger Höhe nicht zu vergleichen.


Die Baudirektorin bittet den Rat, den Antrag der SP, durchgehende Trottoirbreite von 1,5 Metern zu Lasten der Fahrbahnbreite, nicht zu unterstützen und auch den Rückweisungsantrag der Grünen abzulehnen. Die Giebenacherstrasse zeigt an der Stelle, wo die Sanierungen vorgenommen werden müssen, sehr spezielle geologische und topografische Verhältnisse, was besondere Massnahmen bedingt. Und: Die Sicherheit der Fussgänger und des Langsamverkehrs steht bei allen Strassenprojekten der BUD im Vordergrund. Mit dem Verbreitern des Fussweges bei gleichzeitigem Verengen der Fahrbahn besteht die Gefahr, dass eines von zwei breiten Fahrzeugen, die sich kreuzen, auf den Gehweg ausweicht, ein grosses Sicherheitsrisiko!


Die Presse ist schon heute eingeladen, das Bauwerk dereinst zu besichtigen. Überzeugung der Baudirektorin ist es, dass die Medienberichte dann positiv ausfallen werden.


Der Vergleich mit der Wintersinger Höhe ist für Isaac Reber nicht vom Tisch. In Wintersingen galt ein Querschnitt von sechs Metern in einem relativ flachen Gelände und nun soll in einem extrem steilen, mitten im Siedlungsgebiet gelegenen Gebiet ein Querschnitt von 8 Metern realisiert werden. Dies führt zu einem massiv gravierenderen Eingriff als in Wintersingen. Man kann nur feststellen: Nichts gelernt! Die Vorlage schiesst - auch wenn der Handlungsbedarf unbestritten ist -, weit übers Ziel hinaus.


Absolut nicht angehen kann, dies an die Adresse von Karl Willimann, zu breite Strassen zu bauen, und dann nach der Polizei zu rufen, die für die Sicherheit sorgen soll.


Remo Franz kann sich durchaus vorstellen, dass eine Strasse schon mal zu breit gebaut wurde. Das Gegenteil lässt sich aber auch finden, beispielsweise die Hauptstrasse in Aesch, die viel zu schmal ist. Hingewiesen sei überdies darauf, dass nicht nur Fussgänger, sondern auch Lastwagenfahrer ein Anrecht auf Sicherheit haben. Muss etwa ein 40 Tonnen Lastwagen auf der steil abfallenden Giebenacherstrasse stark abbremsen, so besteht ein Sicherheitsproblem. Dem Antrag soll nicht zugestimmt werden.


Peter Holinger hält die als Kompromiss ausgehandelte Trottoirbreite den örtlichen Gegebenheiten und der Steilheit des Geländes für angepasst, und auch die Strassenbreite von 6,5 Metern entspricht dem geltenden Regelquerschnitt. Schliesslich ist das Projekt auch mit der Gemeinde Füllinsdorf abgesprochen und für gut befunden worden.


Landratspräsident Eric Nussbaumer muss wegen des Ausfalls der elektronischen Abstimmungsanlage weitere Hinweise zum Abstimmungsverfahren einbringen. Das Landratsgesetz schreibt offene Abstimmungen vor und das Landratsdekret bestimmt in § 85 Abstimmungsregeln:


Durch Handerheben wird abgestimmt:


a. in besonderen Fällen auf Anordnung des Präsidenten oder der Präsidentin;


b. wenn die elektronische Abstimmungsanlage ihren Dienst versagt.


Fall b. ist nun eingetreten. Ab jetzt wird deshalb offen mit Handerheben abgestimmt, und für den Fall, dass ein Ratsmitglied das Auszählen der Stimme verlangen sollte, sind nun auch noch Stimmenzähler zu bestimmen. Vorgeschlagen und nicht bestritten sind für die Seite FDP: Heinz Aebi; für die Seite SP: Hanspeter Frey; für die Mitte und das Büro: Urs Hess.


- Rückweisungsantrag der Grünen Fraktion


://: Der Rückweisungsantrag der Grünen Fraktion wird abgelehnt.


- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress kein Wortbegehren


Ziffer 1


Die SP-Fraktion beantragt folgende Ergänzung:


://: Der Landrat lehnt den oben angeführten Antrag ab. Ziffer 1 bleibt damit unverändert.


Ziffer 2 keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet den unveränderten Landratsbeschluss grossmehrheitlich.



Landratsbeschluss

betreffend Bauprojekt und Bewilligung des Verpflichtungskredites für die Erneuerung der Giebenacherstrasse und Erstellung eines Gehweges, Unterer Rainweg - Poolstrasse, in der Gemeinde Füllinsdorf


vom 23. März 2006


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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