Protokoll der Landratssitzung vom 9. Dezember 2009

Nr. 1545

Christine Gorrengourt (CVP) beantragt im Namen der CVP/EVP-Fraktion erneut, die Regierungsvariante gemäss Vorlage zu übernehmen. An die Presse gewandt meint sie, es gehe nicht darum, das Alter auf 18 herauf zu setzen, es bleibe bei 18 und 16. In der Vorlage gehe es um Prävention. Es soll beispielsweise verhindert werden, dass jemand in einem Geschäft alkoholische Getränke kauft und diese vor den Augen der Polizei oder des Verkäufers an jüngere Kollegen abgibt. Sie nennt weitere Gründe, welche für ein Festhalten an der Regierungsvariante sprechen: Der Antrag des Jugendparlaments, der Zufallsentscheid anlässlich der letzten Landratssitzung, die Möglichkeit für die Bevölkerung, sich zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes äussern zu können.


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) lässt darüber abstimmen, ob der Landrat die regierungsrätliche Variante (Antrag CVP/EVP) oder die von der Kommission beantragte Variante beraten soll.


://: Mit 31:50 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt es der Landrat ab, die Regierungsvariante zu übernehmen. Die zweite Lesung wird also auf der von der Kommission beschlossenen Fassung der Änderung des Gastgewerbegesetzes basieren. [ Namenliste ]


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Detailberatung Änderung des Gastgewerbegesetzes


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 15 keine Wortbegehren


Abschnittstitel nach § 17 keine Wortbegehren


C. Abgabe alkoholischer Getränkte   keine Wortbegehren


§ 18 Titel keine Wortbegehren


§ 18 Absätze 1 und 3 keine Wortbegehren


An dieser Stelle beantragt Siro Imber (FDP) seitens der FDP-Fraktion, § 18 Absatz 4 zu streichen.


://: Bei 41:40 Stimmen und 3 Enthaltungen wird dem Antrag der FDP-Fraktion stattgegeben und § 18 Absatz 4 gestrichen. [ Namenliste ]


§ 18 bis keine Wortbegehren


§ 28 Absatz 1 Buchstabe c keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


Urs von Bidder (EVP) bezeichnet es als für einen Kommissionspräsidenten nicht ganz üblich, einen Rückkommensantrag zu stellen. Trotzdem tut er dies nun, da er sich nicht sicher ist, ob alle Ratsmitglieder verstanden hätten, was die Streichung von § 18 Absatz 4 bedeutet. Er beantragt daher, die Abstimmung zu § 18 zu wiederholen.


://: Der Antrag auf Rückkommen wird mit 42:42 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen. [ Namenliste ]


Christine Gorrengourt (CVP) betont, bei Annahme des Antrags der FDP werde man künftig wieder Alkohol und vor allem Schnaps an Tankstellen verkaufen können. Im Falle einer Volksabstimmung würde dies bedeuten, dass jemand, der die Bewilligungspflicht begrüsst, auch den Schnapsverkauf an Tankstellen akzeptieren müsste.


Hanni Huggel (SP) möchte noch einmal genau wissen, wie der Antrag der FDP-Fraktion lautet. Sollte es wirklich darum gehen, den Schnapsverkauf an Tankstellen zu bewilligen, so käme dies einer Doppelbödigkeit gleich. Einerseits werde darüber geschimpft, die Jugendlichen kämen mit Alkohol nicht zurecht, andererseits werde dafür gesorgt, dass Alkohol an Tankstellen frei zugänglich sei. Schnaps an Tankstellen zu verkaufen, sei unnötig. Zudem könne man sich einrichten. Auch Erwachsene kaufen zu den üblichen Ladenöffnungszeiten Schnaps in den entsprechenden Läden. Dass Schnaps an Tankstellen verkauft werden soll, sieht Hanni Huggel nicht ein. Auch unter dem Aspekt des Jugendschutzes müsse der Antrag der FDP daher abgelehnt werden.


Daniele Ceccarelli (FDP) unterstreicht, es gehe beim Antrag der FDP nicht um den Jugendschutz. Über 18-Jährige sollen Alkohol an Tankstellen und Kiosks kaufen können, denn dies können sie beispielsweise in Quartierläden auch bis 21 Uhr tun. Über den Rückkommensantrag zeigt er sich befremdet, denn es gehe nicht an, nur weil allenfalls jemandem nicht klar war, worüber abgestimmt wurde, eine Abstimmung zu wiederholen.


Elisabeth Schneider (CVP) bittet die Justizdirektorin um eine Stellungnahme zum Streichungsantrag der FDP-Fraktion.


Regula Meschberger (SP) erwidert Daniele Ceccarelli, die meisten Ratsmitglieder hätten eben den Kommissionsbericht vor sich liegen, und darauf sei nichts zu § 18 Absatz 4 vermerkt. Der Rückkommensantrag sei also durchaus legitim. Mit dem heutigen § 18 Absatz 4 werde versucht, die Verfügbarkeit von Alkohol zumindest an gewissen Orten zu verringern. Die Überlegungen, welche seinerzeit zur Aufnahme von Absatz 4 führten, gelten heute noch genau gleich.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) wiederholt ihre Argumente der 1. Lesung. Absatz 4 wurde 1994 ins Gesetz aufgenommen, damals schon sprachen sich die FDP und die SVP in der Vernehmlassung dagegen aus. Im Rahmen der Kommissionsberatung und im Landrat einigte man sich jedoch auf die heute noch gültige Regelung. Die Umstände haben sich seither nicht geändert. Die Verfügbarkeit von gebrannten Wassern an Tankstellen und Kiosks sei einfach, weshalb eben Absatz 4 aufgenommen wurde. Sabine Pegoraro bittet die Landrätinnen und Landräte, den FDP-Antrag abzulehnen.


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) liest § 18 Absatz 4 des Gastgewerbegesetzes vor. Er lautet:


4 An Kiosken und Tankstellen ist die Abgabe (Ausschank und Verkauf) gebrannter Wasser untersagt.


Die FDP-Fraktion beantrage nun, diesen Absatz zu streichen.


://: Mit 41:44 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnt der Landrat die Streichung von § 18 Absatz 4 ab. [ Namenliste ]


://: In der Schlussabstimmung verabschiedet der Landrat die Teilrevision des Gastgewerbegesetzes mit 65:17 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Das 4/5-Quorum (68 Stimmen) ist damit nicht erreicht und es wird eine Volksabstimmung stattfinden. [ Namenliste ]


://: Der Landrat schreibt folgende parlamentarischen Vorstösse ab:


> Gesetzestext


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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