Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2008

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2007-306 vom 12. Dezember 2007
Motion von Kaspar Birkhäuser, Grüne Fraktion: Armeewaffen ins Zeughaus
- Beschluss des Landrats am 8. Mai 2008: < überwiesen (ohne Ziffer 2 >

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2007-308 vom 12. Dezember 2007
Postulat von Regula Meschberger, SP-Fraktion: Armeewaffen freiwillig an einem sicheren Ort deponieren
- Beschluss des Landrats am 8. Mai 2008: < überwiesen >



Nr. 523

Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) erklärt, dass die Regierung bereit sei, die Vorstösse als Postulate entgegenzunehmen.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) begründet, dass sie für beide Vorstösse argumentieren werde, da diese das Gleiche verlangen würden. Der Regierungsrat ist sehr betroffen über jedes Gewaltdelikt und jeden Suizid, der mit einer Armeewaffe verübt wurde - das steht ausser Diskussion. Bei aller Betroffenheit muss man sich aber auch bewusst sein, dass nur ein kleiner Teil solcher Taten mit der Armeewaffe ausgeführt wird. Die grosse Mehrheit der Armeeangehörigen geht verantwortungsvoll mit der Waffe um. Rund 200'000 Armeewaffen sind ausgegeben, dies sind knapp 10% der geschätzten Anzahl Waffen, die in der Schweiz in privaten Haushalten gelagert werden. Der Bund regelt die Aufbewahrung der Armeewaffen in alleiniger Kompetenz; die Dienstvorschriften besagen, dass die Armeeangehörigen die Waffe sicher und sorgfältig zu Hause aufbewahren müssen. Jedoch wurden auf Bundesebene bereits Schritte eingeleitet: Den Armeeangehörigen wird keine Taschenmunition mehr abgegeben. Darüber hinaus wurden auf Bundesebene mehrere Initiativen und Vorstösse eingereicht, welche voraussichtlich in der kommenden Sommersession behandelt werden. Die Konferenz der kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektoren setzte zusammen mit dem VBS eine Arbeitsgruppe ein und erteilte den Auftrag, den Themenkreis der Abgabe und Lagerung der Armeewaffen zu prüfen und bis Ende Jahr Lösungen aufzuzeigen. Gemäss geltendem Bundesrecht ist die Hinterlegung der persönlichen Waffe gegen eine Gebühr von CHF 3.- in folgenden Fällen möglich:


1. bei einem Auslandsaufenthalt


2. bei häufigem Wohnortwechsel


3. bei Wohnsitz im grenznahen Ausland


Bestehen konkrete Anzeichen oder Hinweise, dass Armeeangehörige sich selbst oder andere gefährden könnten, kann die Waffe durch das zuständige Kreiskommando abgenommen werden. Nicht vorgesehen ist die Hinterlegung der Waffe, wenn ein Armeeangehöriger diese nicht zu Hause aufbewahren kann oder der Ansicht ist, er könne sie nicht sicher aufbewahren. Der Kanton hat keine Möglichkeit, dies selbst zu regeln; die Regelung des Kantons Genf ist bundesrechtlich nicht zulässig. Da auf Bundesebene einiges im Gange ist, wäre es zu früh, die beiden vorliegenden Vorstösse jetzt zu behandeln, weshalb die Regierung die beiden Vorstösse als Postulat entgegennehmen, prüfen und darüber berichten kann.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) bedankt sich für die Ausführungen. Im Falle des Kantons Genf, der die Thematik in kleinem Widerspruch zum Bundesrecht regelt, hinterlegten 46 Personen ihre Waffen. Vielleicht befinden sich unter diesen 46 eine bis zwei Personen, die mit dieser Waffe eine Dummheit angestellt hätten. Aus persönlicher Betroffenheit kann der Motionär erzählen, dass eine ihm sehr nahe stehende Person einmal eine Schusswaffe bei ihm deponiert hatte, eine Person, die unter Angstzuständen und Verfolgungswahn litt. Solche Fälle sollen mit der Motion geregelt werden. Zum Argument, solche Fälle seien schwindend gering: Am 2. März war in der Basler Zeitung zu lesen, allein im Kanton Aargau wurden im Jahr 2007 bei 103 vollendeten und 52 versuchten Suiziden 29 Mal Schusswaffen angewendet. 12 dieser Suizide wurden mit der Ordonanzwaffe verübt. Wenn man mit diesem Vorstoss bewirken kann, dass nur ein Menschenleben gerettet wird, hat er sich schon gelohnt. Des Weiteren ist der Vorstoss als Übergangsregelung gedacht, damit die Waffe sofort deponiert werden kann. Für die vorsorgliche Abgabe der Waffe, die jetzt schon möglich ist, muss man jedoch einen Antrag schreiben. Für Menschen, die sich in einer Notsituation befinden, sollte es jedoch die Möglichkeit geben, diese Waffe umgehend deponieren zu können. Gemäss Erkundigungen des Motionärs besteht im Zeughaus Basel Platz für solche Deponierungen, sofern der Rahmen der Deponierungen jenem im Kanton Genf entspricht; und zwar für die Kantone Baselland und Basel-Stadt. Die Möglichkeiten sind also da und man müsste ganz leicht an den bundesgesetzlichen Regelungen ritzen. Genf hatte den Mut, dies zu tun, der Kanton Baselland sollte hier nachziehen. Der Motionär bittet die Landrätinnen und Landräte, seine Motion zu unterstützen, damit jetzt eine schnelle Übergangsregelung geschaffen werden kann.


Rosmarie Vögelin (SP) erklärt, dass die SP-Fraktion die Motion von Kaspar Birkhäuser unterstütze. Dies vor allem aufgrund von Punkt 2: Der Beauftragung des Regierungsrates, in Bundesbern alle Bestrebungen positiv und aktiv zu unterstützen und nicht auf die Vorschläge zu warten. Der heutige Zwang, die Armeewaffe nach Hause zu nehmen, ist nicht mehr zeitgemäss; es gibt heute keine rechtfertigenden Argumente mehr. Im Gegenteil, die meisten kennen Leute, die sich mit der Armeewaffe verletzt oder umgebracht haben. Dies ist schlichtweg nicht nötig. Aus diesem Grund muss alles unternommen werden, damit dies nicht mehr geschehen kann.


Myrta Stohler (SVP) teilt mit, dass die SVP-Fraktion die Motion aus der Überzeugung, dies sei nicht der richtige Weg, ablehne. Im Postulat von Regula Meschberger ist einsehbar, dass über 2 Millionen Waffen sich zu Hause befinden und nur ein minimer Prozentsatz stellt mit dieser Waffe Unfug an. Jene, die ein Suizid begehen wollen und diese Waffe nicht zur Hand haben, würden etwas anderes versuchen; jene die andere damit bedrohen wollen, beschaffen sich die Waffen auf anderem Weg.


Rolf Richterich (FDP) berichtet, dass die FDP-Fraktion die Motion Birkhäuser grundsätzlich ablehne, auch wenn sie in ein Postulat umgewandelt würde. Dies vor allem aufgrund von Punkt 2: Eine Gesetzgebung auf Bundesebene, die verlangt, dass alle Armeewaffen ins Zeughaus gehören, ist nicht zielführend. Jedoch ist Punkt eins, die freiwillige und kostenlose Abgabe, durchaus ein Gebot der Stunde. Man muss nicht Pazifist sein, die veränderte Bedrohungslage nach 1989 zu sehen; jedoch sind unsere Strukturen immer noch im Kalten Krieg verankert. Heutzutage ist es zeitgemäss, eine Deponierung im Zeughaus zu ermöglichen. Übrigens ist darauf hinzuweisen, dass diese 200'000 Armeewaffen nur ein kleiner Teil der Ordonanzwaffen sind, die in der Schweiz im Umlauf sind. Es geht hierbei nur um die Waffen der Dienstpflichtigen, alle anderen Waffen, welche an die ehemaligen Armeeangehörigen abgegeben werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Aus diesen Gründen lehnt die FDP-Fraktion die Motion Birkhäuser ab, ist aber für Überweisung des Postulats Meschberger.


Christine Gorrengourt (CVP) erklärt, dass die CVP/EVP-Fraktion mit dem ersten Punkt der Motion Birkhäuser einverstanden ist, mit dem zweiten Punkt bekundet die Mehrheit der Fraktion Mühe. Dem Postulat von Regula Meschberger wird die Fraktion zustimmen, eine Mehrheit stimmt gegen die Motion Birkhäuser, eine Minderheit möchte auch diese überweisen.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) antwortet an Myrta Stohler, es sei von den Fachleuten widerlegt, dass suizidgefährdete Personen nach einer anderen Möglichkeit suchen würden, wenn sie ihre Armeewaffe nicht zur Hand hätten. Wenn keine Waffe vorhanden ist, besteht die Möglichkeit nicht, aus den Emotionen heraus eine solche Handlung zu begehen.


Der Motionär erklärt sich bereit, Punkt 2 der Motion zu streichen und nur Punkt 1 darin zu behalten. Es geht darum, dass jetzt sofort, bis eine Lösung auf Bundesebene vorliegt, gehandelt wird.


Regula Meschberger (SP) ist nicht klar geworden, dass die Regierung einerseits die beiden Postulate entgegennehmen wolle, andererseits jedoch sagt, das Bundesrecht lasse eine freiwillige Deponierung der Armeewaffen nicht zu. Die Postulantin bittet die Regierung, für die Möglichkeit der freiwilligen Deponierung der Waffen zu sorgen und hier etwas weiter zu gehen als das Bundesrecht. Was der Kanton Genf kann, kann der Kanton Baselland auch.


Thomas de Courten (SVP) bemerkt, ein Grund für die ablehnende Haltung der SVP sei, dass suggeriert werde, die Armeewaffe zu Hause sei etwas grundsätzlich Schlechtes und werde von der Mehrzahl der Wehrpflichtigen dafür eingesetzt, um Suizid zu begehen oder Ehefrau und Kinder zu bedrohen. Der allergrösste Teil der Waffenbesitzer geht verantwortungsvoll, sorgfältig und sicher damit um. Im Weiteren wird vergessen, dass der Schiesssport in der Schweiz eine lange Tradition besitzt, die man auch pflegen möchte und die mit solchen Vorstössen, welche die Armeewaffen aus den Haushalten verbannen möchte, permanent unterwandert werden. Die SVP-Fraktion setzt sich dagegen zur Wehr und lehnt beide Vorstösse ab.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) erinnert daran, dass der Kanton Genf der einzige sei, der diese Möglichkeit auf kantonaler Ebene geschaffen habe. Kein anderer Kanton hat nachgezogen, weil gemäss dem VBS die Kantone nicht zuständig sind und beim Bund Bestrebungen im Gange sind. Man soll keine Insellösung schaffen in einem Gebiet, in dem man nicht zuständig ist; damit würde man widerrechtlich handeln. Der Grund für die Entgegennahme als Postulat ist, dass man erwartungsgemäss in zwei bis drei Monaten über die Absichten des Bundes Bescheid weiss und dann entsprechend handeln kann. Zum Beispiel einer suizidgefährdeten Person: Will eine solche ihre Waffe abgeben, wird sie selbstverständlich entgegengenommen, dies ist heute schon möglich. Bei einer generellen Möglichkeit der Hinterlegung muss jedoch der Bundesentscheid abgewartet werden. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit kann die Regierung die Motion nicht entgegennehmen.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) berichtet, dass er vom Zeughaus Basel die Auskunft erhalten habe, für eine Deponierung der Waffe müsse man zuerst einen schriftlichen Antrag stellen. Erst wenn dieser genehmigt ist, kann die Waffe deponiert werden. Der Kanton Genf zeigte Zivilcourage, hier Schritte einzuleiten. Wieso darf man das im Baselbiet nicht auch? Im Weiteren wehrt sich der Motionär gegen den Vorwurf von Thomas de Courten, er wolle die Armee schädigen und Waffenbesitz grundsätzlich schlecht machen. Jedoch hat er gerade durch den Rückzug von Punkt 2 das Gegenteil bewiesen. Es geht darum, jetzt eine praktikable Lösung zu schaffen. Der Motionär hofft nun auf Unterstützung für seine Motion.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) erklärt, dass die Motion aufrechterhalten bleibe, aber Punkt 2 gestrichen werde, weshalb über die abgeänderte Motion abgestimmt werde.


://: Der Landrat stimmt der abgeänderten Motion 2007/306 (nur Punkt 1) mit 40:29 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


://: Der Landrat überweist das Postulat 2007/308 mit 48:20 Stimmen bei 2 Enthaltungen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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