Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2008

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2007-236 vom 20. September 2007
Interpellation von Rolf Richterich, FDP: Vertraulichkeit von Kommissionsprotokollen
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 4. Dezember 2007
- Beschluss des Landrats am 8. Mai 2008: < erledigt >

Nr. 508

Rolf Richterich (FDP) beantragt Diskussion.


://: Diskussion wird bewilligt.


Rolf Richterich (FDP) erklärt, es sei ihm weniger um den konkreten Fall als grundsätzlich um die Vertraulichkeit der Kommissionsprotokolle gegangen. Das ist in den Kommissionen hin und wieder ein Thema.


Der Interpellation dankt für die vorliegende Antwort, die ihm juristisch ziemlich stichhaltig scheint. Mit der Beurteilung der Regierung geht er, sofern das Thema Öffentlichkeit betroffen ist, einig, nicht aber zum Thema Amtsgeheimnis. So heisst es in der Antwort zu Frage 1: «Als vertraulich erklärte Protokolle unterliegen dem Amtsgeheimnis.» Das stimmt mit § 6 des Landratsgesetzes überein; aber in § 22 des selben Gesetzes steht, dass die Kommissionsberatungen dem Amtsgeheimnis unterstellt seien. Wie kann nun also das Amtsgeheimnis gewahrt werden, wenn das nicht vertraulich erklärte Protokoll dem Amtsgeheimnis nicht untersteht? Diesbezüglich bestehen noch Widersprüche, derer sich wohl auch der Landrat bei der Formulierung dieses Gesetzes nicht bewusst war. Darauf wird in einem separaten Vorstoss noch zurückzukommen sein.


Im Hinblick auf die viel diskutierte Einführung des Öffentlichkeitsprinzips stellt sich die Frage, ob diesem auch Kommissionsprotokolle unterstellt sein sollen. Es braucht klare, juristisch stichfeste Regelungen.


Philipp Schoch (Grüne) mahnt zur Vorsicht im Umgang mit dem Begriff «Vertraulichkeit». Die Umweltschutz- und Energiekommission hat diese Thematik eingehend diskutiert und dabei festgestellt, dass die Protokolle der Kommissionssitzungen an neunzig Personen verteilt werden. Soviel zur Nicht-Öffentlichkeit der Protokolle! Wer will, dürfte also nicht allzu viele Schwierigkeiten haben, an ein Protokoll heranzukommen.


Aber wenn ein Protokoll für vertraulich erklärt wird, geht es nur gerade an jene Personen, die an der Sitzung teilgenommen haben.


Rolf Richterich (FDP) ist aufgeschreckt von der Aussage, die Protokolle würden an neunzig Personen verteilt. In § 26 der Geschäftsordnung des Landrates ist abschliessend aufgelistet, wem die Protokolle zugestellt werden.


Das Thema «Amtsgeheimnis» wird in der regierungsrätlichen Antwort zu wenig eingehend behandelt. Wenn alle Teilnehmer einer Sitzung dem Amtsgeheimnis unterstehen, wie kann dann das entsprechende Protokoll dem Amtsgeheimnis nicht unterworfen sein? Das geht irgendwie nicht auf.


://: Damit ist die Interpellation 2007/236 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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