Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2008

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2008-118 vom 8. Mai 2008
Fragestunde : Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 8. Mai 2008
- Beschluss des Landrats am 8. Mai 2008: < Frage beantwortet >

Nr. 501

Seit Monaten arbeiten Pflegende, die Rettungsdienste und Ärztinnen und Ärzte an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Die Euro 08 wird mit Sicherheit zu einer höheren Zahl an ambulant zu behandelnden Notfällen und Notfallaufnahmen führen.


Die Fragen werden Fragen von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet, der seinen abwesenden Kollegen Peter Zwick vertritt. Vorgängig bittet er den Rat, sich ein Beispiel an den Schüler(inne)n auf der Tribüne zu nehmen und ihm genau wie diese aufmerksam zuzuhören statt herumzuschwatzen.


Alle Kantonsspitäler hatten im Vorfeld der Euro08 folgende Aufträge der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion auszuführen:


Frage 1
Welche Massnahmen wurden vorsorglich insbesondere in den Kantonsspitälern Liestal und Bruderholz zur Aufrechterhaltung einer guten Versorgung und zur Bewältigung eines allfälligen Grossereignisses getroffen?


Antwort
In den Akutspitälern wurden vor allem die Notfallstationen, Operationsabteilungen sowie die Labors und der Röntgen-Bereich verstärkt. In anderen Bereich wurde der Pikettdienst verstärkt. Bei grösseren Ereignissen wird der Elektivbetrieb (d.h. geplante Spitalbehandlungen) nach festgelegten Entscheidungskriterien zurückgefahren.


Frage 2
Werden während der Euro 08 befristet zusätzliches Pflegepersonal, zusätzliche Rettungsfachleute sowie Ärztinnen und Ärzte beschäftigt? Wenn nein, warum nicht?


Antwort
Im medizinischen und pflegerischen Bereich können die Aufgaben auch bei ausserordentlichn Ereignissen mit eigenem Personal bewältigt werden. Für die Sicherheitsvorkehrungen (verstärkter Wachdienst) sind zum Teil externe Firmen wie Securitas verpflichtet worden.


Frage 3
Ist sichergestellt, dass das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen während der Euro 08 eingehalten werden können?


Antwort
Die Spitäler sind Teil der Kantonsverwaltung und unterstehen deshalb nicht dem eidgenössischen Arbeitsgesetz (mit Ausnahme der Assistenzärzte bis zur Erlangung des ersten Facharzttitels). Die Spitäler müssen und können alle geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten. Die Wahrscheinlichkeit unvorhergesehener Einsätze ist sehr gering.


Frage 4
Werden im Juni ausserordentlich anfallende Überstunden innert nützlicher Frist kompensiert werden können?


Antwort
Ausserordentlich anfallende Überstunden werden kompensiert oder zum Teil finanziell abgegolten.


Eva Chappuis (SP) dankt für die Beantwortung und stellt, da Frage 4 nicht vollständig beantwortet ist, folgende


Zusatzfrage
Wissen die Betroffenen, deren Überstunden nicht innert nützlicher Frist kompensiert werden können, dass sie sich mit einer finanziellen Abgeltung zufriedengeben müssen?


Antwort
Davon ist auszugehen. [Heiterkeit]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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