Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2008
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2008-034 vom 4. Februar 2008
Vorlage: Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD; SGS 170.1) vom 22. Februar 2001 bezüglich Anpassung der Präsidialpensen und der Wahl von zwei a.o. RichterInnen am Kantonsgericht
- Bericht der Justiz- und Polizeikommission vom 22. April 2008
- Beschluss des Landrats am 8. Mai 2008: < beschlossen > || Landratsbeschluss
Nr. 476
Kommissionspräsident Ivo Corvini (CVP) bezeichnet es als unbestrittene Tatsache, dass die Geschäftslast an den Gerichten in letzter Zeit stark zunahm, auch am Kantonsgericht. Aus diesem Grund beantragt das Kantonsgericht eine Erhöhung des Präsidialpensums an der Abteilung Zivil- und Strafrecht um 50 % auf neu 200 %. Aus dem gleichen Grund wird eine Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter an der Abteilung Sozialversicherungsrecht um zwei Personen beantragt. Als dritter Punkt wird für das Kantonsgerichtspräsidium (Geschäftsleitung) ein separates Pensum von 40 % vorgesehen. Diese 40 % seien zur Zeit nicht geregelt, aufgrund der bevorstehenden Pensionierung des Kantonsgerichtspräsidenten Peter Meier wurde aber eine Überprüfung der Aufgaben des Gerichtspräsidenten vorgenommen und festgestellt, dass dessen administrative Aufgaben allein rund 40 % ausmachen.
Die Justiz- und Polizeikommission bezeichnet es als wichtig, die 40 % für das Kantonsgerichtspräsidium mit dem jetzigen Stand zu begründen, denn es ist noch nicht klar, ob das Kantonsgericht oder der Regierungsrat für die künftige Staatsanwaltschaft zuständig sein werden. Je nachdem müsste das 40 %-Pensum entsprechend angepasst werden.
Die Beratungen in der Justiz- und Polizeikommission zeigten, dass die Kommissionsmitglieder einstimmig hinter den Anträgen des Kantonsgerichts stehen. Gegenüber der Vorlage wurden folgende drei, völlig unbestrittenen Änderungen vorgenommen:
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In die Abteilung Sozialversicherungsrecht sollen zwei ordentliche Richterinnen und Richter gewählt werden, nicht (wie vom Kantonsgericht beantragt) zwei ausserordentliche RichterInnen. Es gebe keinen Grund, hier von einer Ausserordentlichkeit auszugehen.
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Wie bisher soll es nur mittels Antrag an den Ausschuss des Kantonsgerichts möglich sein, die Pensen der Präsidien einer Abteilung anders aufzuteilen.
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Die dritte, völlig unbedeutende Änderung, erwähnt Ivo Corvini an dieser Stelle nicht noch einmal. Sie kann im Bericht nachgelesen werden.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem revidierten Gerichtsorganisationsdekret in der von der Kommission beschlossenen Fassung zuzustimmen.
In der Abteilung Zivil- und Strafrecht und in der Abteilung Sozialversicherungsrecht bestehe grosser und dringender Handlungsbedarf. Mit der aktuellen Dekretsvorlage werden die gesetzlichen Grundlagen für die notwendigen Änderungen geschaffen. Ivo Corvini betont, gerade im Hinblick auf eine Anstellung müsse berücksichtigt werden, dass die gewählten Personen meist noch Kündigungsfristen einzuhalten haben. Er bittet daher darum, die Wahlen für die neu zu besetzenden Stellen so bald als möglich zu traktandieren.
Regula Meschberger (SP) berichtet, mit der Gerichtsneuorganisation seien die Geschäftsleitung und das Präsidium des Kantonsgerichts geschaffen worden, ohne ein Pensum für die Führungs- und Aufsichtsaufgaben zu definieren. In den vergangenen sechs Jahren konnte der Kantonsgerichtspräsident entsprechende Erfahrungen sammeln und stellte nun fest, dass diese Aufgaben ungefähr einem 40 %-Pensum entsprechen. Dies kann die SP-Fraktion nachvollziehen und sie empfindet es auch als richtig, dass das Pensum des Kantonsgerichtspräsidenten oder der Kantonsgerichtspräsidentin für diesen Aufgabenbereich klar definiert wird.
Auch die Erhöhung der Präsidialpensen an der Abteilung Zivil- und Strafrecht ist in der SP unbestritten, denn es nimmt nicht nur die Anzahl der Fälle zu, sondern auch deren Komplexität. So gehen beispielsweise beinahe alle BUR-Fälle in Revision. Ebenso sieht die SP die Zunahme der Arbeit an der Abteilung Sozialversicherungsrecht und ist klar der Meinung, dass es die zwei zusätzlichen Richter-/Richterinnen-Stellen brauche. Die Zahl der RichterInnen wird dann gleich hoch sein wie in allen übrigen Abteilungen. Die beiden neuen Personen sollen zudem ordentlich gewählt werden.
Die SP-Fraktion erachtet eine Beibehaltung des bisherigen Systems bezüglich Präsidien im Job-Sharing für richtig. Diese Pensen sollen nicht einfach abteilungsintern verschoben werden können. Dafür sei der Ausschuss des Kantonsgerichts zuständig.
Die SP-Fraktion wird auf die aktuelle Vorlage eintreten und sie in der von der Kommission verabschiedeten Fassung unterstützen.
Laut Dominik Straumann (SVP) steht auch die SVP-Fraktion hinter der aktuellen Vorlage und wird diese in der von der Kommission verabschiedeten Form unterstützen.
Eva Gutzwiller (FDP) betont, die Notwendigkeit der geforderten Anpassung werde durch Zahlen belegt. Die FDP-Fraktion werde daher auf die Vorlage eintreten und den Anträgen zustimmen. Es sei wichtig, dass die Dekretsänderung rechtzeitig in Kraft treten werde und das reibungslose Funktionieren des Gerichts so gewährleistet sei.
Christine Gorrengourt (CVP) informiert, die CVP/EVP-Fraktion stimme einem separaten Pensum von 40 % für das Kantonsgerichtspräsidium zu. Falls jedoch im neuen EG StPO nicht das Kantonsgericht mit der Aufsicht über die neue Staatsanwaltschaft betraut würde, müsste dieses Pensum noch einmal überdacht werden.
Bezüglich der Erhöhung der Präsidialpensen an der Abteilung Zivil- und Strafrecht stimmt die CVP/EVP-Fraktion den Anträgen der Kommission zu, ebenfalls dem Antrag, zwei ordentliche RichterInnen für die Abteilung Sozialversicherungsrecht einzustellen. Während der jetzigen Amtsperiode werde die Arbeitsbelastung an der Abteilung Sozialversicherungsrecht mit Sicherheit nicht abnehmen.
Christine Gorrengourt unterstreicht das Votum des Kommissionspräsidenten und betont, es sei wichtig, dass die Wahlen der in der Vorlage vorgesehenen Richterinnen und Richter noch im Juni stattfinden werden, denn gute Anwärterinnen und Anwärter für diese Ämter unterstehen gewissen Kündigungsfristen und eine Besetzung der Stellen per 1. Januar 2009 sei dringlich.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) erklärt, auch für die Grüne Fraktion sei der Bedarf nach einer Erweiterung der Präsidien am Zivil- und Strafgericht und von zusätzlichen Stellen am Sozialversicherungsgericht nachgewiesen. Ebenso halten die Grünen den Antrag auf ein separates 40 %-Pensum für den Vorsitz der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts für gerechtfertigt. Sie werden daher auf die Vorlage eintreten und dem Dekret in der von der Kommission verabschiedeten Fassung zustimmen.
Kantonsgerichtspräsident Peter Meier beschränkt sich in Anbetracht der Eintretensvoten darauf, seinen besten Dank auszusprechen, dem Landrat und der Kommission für das der Vorlage entgegengebrachte Verständnis und die speditive Beratung sowie der Ratskonferenz für die beschleunigte Terminierung des Geschäfts.
://: Der Landrat verabschiedet das revidierte Gerichtsorganisationsdekret in der von der Kommission beschlossenen Fassung mit 74:0 Stimmen und ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]
Dekret
zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD)
Änderung vom 8. Mai 2008
Der Landrat des Kanton Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 22. Februar 2001
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zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) wird wie folgt geändert:
§ 2 Kantonsgericht
1
Die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht besteht aus einem vollamtlichen Präsidium und sechs Richterinnen und Richtern.
2
Die Abteilung Zivil- und Strafrecht besteht aus zwei vollamtlichen Präsidien und acht Richterinnen und Richtern.
3
Die Abteilung Sozialversicherungsrecht besteht aus einem vollamtlichen Präsidium und sechs Richterinnen und Richtern.
4
Aus der Mitte der Abteilungspräsidien wird ein Kantonsgerichtspräsidium mit einem zusätzlichen Pensum von 40% bestellt.
5
Ein Abteilungspräsidium kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Die Präsidien einer Abteilung können dem Ausschuss des Kantonsgerichts einen gemeinsamen Antrag über eine andere Aufteilung des Pensums stellen.
6
Bei Uneinigkeit der Präsidien bestimmt der Ausschuss, welches der Präsidien die geschäftsführenden Aufgaben innerhalb der Abteilung wahrnimmt.
II. Inkrafttreten
1. Die Änderung von § 2 Absätze 1, 2, 3, 5 und 6 tritt mit dem Beschluss des Landrates in Kraft.
2. § 2 Absatz 4 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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