Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2008

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2007-107 vom 8. Mai 2007
Vorlage: Postulat 2005/163 vom 9. Juni 2005 der Bau- und Planungskommission betreffend "Baubewilligungsgebühren" (Abschreibung)
- Bericht der Justiz- und Polizeikommission vom 28. April 2008
- Beschluss des Landrats am 8. Mai 2008: < beschlossen >

Nr. 475

Kommissionspräsident Rolf Richterich (FDP) erinnert daran, dass sich die Bau- und Planungskommission im Zusammenhang mit der GAP-Vorlage intensiv mit den Baubewilligungsgebühren auseinander gesetzt hatte und daraufhin das Postulat 2005/163 einreichte, welches vier Forderungen an die Gebühren enthielt.


Den Bericht des Regierungsrates nahm die Kommission zur Kenntnis und die geltenden Regelungen wurden grösstenteils als richtig erachtet. Handlungsbedarf besteht wohl einzig bei Mobilfunkanlagen und organisierten Einsprachen.


Eine genauere Erhebung des Aufwands für die Bearbeitung von Baugesuchen kann aufgrund der fehlenden Möglichkeiten für eine Stundenerfassung in den verschiedenen Stellen beim Kanton nicht vorgenommen werden. Daher kommt die Bau- und Planungskommission einstimmig zum Schluss, das Postulat 2005/163 abzuschreiben.


Urs Hintermann (SP) bemerkt einleitend, im Zusammenhang mit Baubewilligungsgebühren sollten nicht nur die Kosten im Vordergrund stehen, sondern auch der Nutzen. Ein gutes Bauinspektorat, ein gutes Baubewilligungsverfahren und eine gute Prüfung zahlen sich langfristig aus, denn diese Punkte tragen zu einer Verhinderung teurer Fehlentscheide bei. Beispielsweise bei den heutigen Diskussionen um die Deponien zeige sich, dass hier Fehlentscheide aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen sowohl im Bau- als auch im Umweltbereich gefällt wurden. Ein gutes Bauinspektorat könne helfen, Konflikte zu verhindern.


Angesichts der obenstehenden Bemerkungen müsse eine Kostendeckung zwar angestrebt werden, diese dürfe jedoch nicht das einzige Ziel sein. Falls beispielsweise ein kleines Baugesuch allzu teuer wird, könnte dies dazu führen, dass weniger Baubewilligungen eingegeben werden und gewisse Bauten ohne Bewilligung erstellt werden.


Bei den verursachergerechten Gebühren muss das Äquivalenzprinzip gelten, die Gebühren sollen also nicht nur abhängig sein von den Kosten, sondern auch in einem Verhältnis zum Nutzen stehen, welcher mit einem Projekt erzielt werden kann. Höhere Gebühren für ein Grossprojekt im Vergleich zu einem kleinen Anbau an einem Haus seien durchaus gerechtfertigt. Bei Kleinprojekten könne nicht immer eine Kostendeckung erwartet werden, denn wenn bei einem Kleinstanbau die Bewilligungsgebühren höher liegen als die Baukosten, werden einfach keine Bewilligungen mehr eingeholt. Höhere Gebühren als bisher üblich könnten nach Ansicht von Urs Hintermann beispielsweise bei Mobilfunkantennen oder organisierten Einsprachen verlangt werden.


Die Abklärungen im Zusammenhang mit der aktuellen Vorlage ergaben, dass keine Doppelspurigkeiten im Bewilligungsverfahren bestehen und die Koordination zwischen Kanton und Gemeinden gut sei.


Im Rahmen der GAP-Diskussion beantragte die Regierung, einen neuen Verteilschlüssel der Baubewilligungsgebühren zwischen Kanton und Gemeinden auszuarbeiten. Der Kanton müsse einen grösseren Anteil der Baubewilligungsgebühren für sich beanspruchen, weil er mehr zu tun habe mit den Gesuchen als die Gemeinden. Laut den aktuellen Unterlagen findet die Regierung nun aber den bisherigen Verteilschlüssel weiterhin in Ordnung. Von der Regierung möchte Urs Hintermann wissen, weshalb sie im Zusammenhang mit GAP eine Änderung des Verteilschlüssels beantragte, obwohl das Verhältnis offensichtlich doch richtig sei. Ist der Verdacht gerechtfertigt, dass der Kanton sich zu Ungunsten der Gemeinden entlasten wollte?


Abgesehen vom oben aufgelisteten Punkt zeigt sich die SP-Fraktion einverstanden mit dem Antrag an den Landrat und unterstützt diesen.


Hans-Peter Wullschleger (SVP) stellt sich seitens der SVP hinter die Abschreibung des Postulats 2005/163 .


Romy Anderegg (FDP) für die FDP-Fraktion und Christian Steiner (CVP) für die CVP/EVP-Fraktion sprechen sich ebenfalls für die Abschreibung des Postulats 2005/163 aus.


Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) bezeichnet den von Urs Hintermann (SP) geäusserten Verdacht als absurd und betont noch einmal, der Verteilschlüssel 1/3:2/3 sei richtig.


://: Der Landrat schreibt das Postulat 2005/163 mit 70:0 Stimmen (ohne Enthaltungen) ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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