Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006

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2006-163 vom 13. Juni 2006
Vorlage: Anpassung von Erlassen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare; 1. Lesung
- Bericht der Justiz- und Polizeikommission: 5. Oktober 2006
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < 1. Lesung abgeschlossen >



Nr. 2046

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) führt aus, dass das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare am 1. Januar 2007 in Kraft tritt und dass deshalb auch einige kantonale Gesetze und Dekrete sowie die Kantonsverfassung angepasst werden müssen. Damit ist klar, dass heute nicht grundsätzlich über die eingetragene Partnerschaft zu diskutieren ist.


Die Kantonsverfassung ist in § 52 "Verwandtenausschluss" betroffen und, wie im Kommissionsbericht aufgeführt, wurden auch verschiedene Gesetze und Dekrete geändert. Die Anpassungen waren in der Kommission grösstenteils unbestritten.


Im Dekret über das Zivilstandswesen wurde eine Änderung vorgenommen: Der Regierungsrat schlug vor, die beiden Partner beziehungsweise Partnerinnen sollten die Beurkundung ihrer Partnerschaft nicht nur im Trauzimmer, sondern auch in anderen Räumlichkeiten des Zivilstandsamts vornehmen lassen dürfen. Er begründete diesen Vorschlag mit dem Hinweis, die Beurkundung entspreche letztlich eben doch nicht ganz einer Eheschliessung vor Zeugen. Die Kommission war aber der Meinung, es gehe um gleiche Rechte und Pflichten und nicht einzusehen sei, warum Partnerinnen und Partner beim Eintragen der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mehr Rechte beanspruchen sollten als Ehepartnerinnen und Ehepartner.


Zu intensiven Diskussionen führte die Vorlage über die Revision des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuern und zwar nicht im Zusammenhang mit den notwendigen Anpassungen bezüglich der eingetragenen Partnerschaft, sondern weil die Regierung gleichzeitig auch Bestimmungen über Konkubinatspaare in die Revision einbeziehen wollte. Die Regierung begründete ihr Vorhaben mit dem Hinweis, es gehe um den Nachvollzug einer bereits bestehenden Praxis. Die Kommission meinte demgegenüber, das Thema Konkubinat/Erbschafts- und Schenkungssteuer sei, auf Basis einer separaten Vorlage, im Landrat grundsätzlich zu diskutieren.


Die Justizkommission beantragt dem Landrat, die Anpassungen vorzunehmen und die entsprechenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben.


Ursula Jäggi (SP) ist namens der SP-Fraktion für Eintreten auf das Geschäft. Nachdem die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare in der eidgenössischen Volkabstimmung im Jahre 2005 angenommen wurde, müssen die entsprechenden Gesetze nun angepasst werden. Die SP vertritt die Auffassung, dass die Bundesgesetzgebung auf kantonaler Ebene mit dieser Vorlage richtig umgesetzt wird. Das Bundesgesetz zeigt sehr detaillierte Regelungen zur eingetragenen Partnerschaft, so dass auf kantonaler Ebene kein grosser Spielraum übrig bleibt. Vielmehr geht es nur um die notwendig gewordenen Anpassungen. Allerdings: Wenn schon ja gesagt wird zu eingetragenen Partnerschaften, dann mit allen Vor- und Nachteilen. Auch der Bund ging beispielsweise von der Erwartung aus, eingetragene Paare seien erbschafts- und steuerrechtlich wie Ehegatten zu behandeln. Die SP wird deshalb auch der Änderung über die Staats- und Gemeindesteuern zustimmen. Für unglücklich hält die SP, dass die Frage mit der Besteuerung von Konkubinatspaaren vermengt wurde. In der Kommissionsdebatte zeigte sich aber, dass noch weitere Punkte zu überprüfen wären. Somit besteht Regelungsbedarf, der in einer separaten Vorlage angegangen werden könnte. Mit der zur Behandlung stehenden Vorlage, welche die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare betrifft, sollte dieses Thema aber nicht verknüpft werden.


Daniela Gaugler (SVP) spricht sich im Namen der SVP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage aus. Die SVP respektiert den Volkswillen in Sachen eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare und kann sich mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und Anpassungen einverstanden erklären.


Daniele Ceccarelli (FDP) ist grundsätzlich für Eintreten. Die FDP bedauert, dass in der Frage der Besteuerung von Konkubinatspaaren nur jene Paare Vorteile ergattern können, die auch danach fragen, wer dies unterlässt, wird nicht bevorteilt. Nur billig und recht wäre es deshalb, dass die schon von der Kommissionspräsidentin erwähnte, gelebte Praxis aufgenommen würde. Mit einem Antrag unsererseits im Rahmen der zweiten Lesung muss deshalb - wenn uns der Hafer sticht - gerechnet werden.


Dass eine Gleichstellung für homosexuelle Paare auch mit dem Bundesgesetz nicht in allen Bereichen erreicht werden konnte, soll an zwei Beispielen dokumentiert werden. Beispiel Fortpflanzungsmedizin: Ein Heterokonkubinatspaar, ein Heteroehepaar und eine ledige Frau, die in einer homosexuellen Beziehung leben, sind allesamt zur künstlichen Fortpflanzungsmedizin zugelassen. Sobald jedoch eine homosexuelle Frau in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, verliert sie dieses Recht. Von Gleichbehandlung kann somit keine Rede sein. Erstaunlich auch, dass das Heer von spezialisierten Juristen, das dieses Gesetz bearbeitet hat, nicht im Stande war, alle Ungültigkeitsgründe von nun staatlich sanktionierten Beziehungen festzulegen. Heiratet nämlich eine Person, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, also eine heterosexuelle Ehe eingeht, dann ist diese zweite Ehe per ZGB nicht ungültig, sie müsste folglich geschieden werden. Stellte der Zivilstandsbeamte diesen Sachverhalt nicht fest, was ja durchaus denkbar ist, so wäre diese zweite Ehe gültig, Bigamie theoretisch somit möglich.


(Heiterkeit)


Auch völlig im Unklaren bleibt, warum die eingetragenen Partnerschaften den Standardgüterstand der Gütertrennung und nicht der Errungenschaftsbeteilung haben, und warum bei der Trennungsfrist ein Jahr gilt, ehe eine Scheidung möglich wird, statt wie bei den Ehepaaren zwei Jahre.


Ivo Corvini (CVP) erklärt die Bereitschaft der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten. Betreffend der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellt die Fraktion aber fest, dass die beantragte Änderung eine generelle Überprüfung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zur Folge haben muss. Diese Überprüfung kann aber nicht im Rahmen dieser Anpassungen vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund begrüsst die CVP/EVP-Fraktion, dass die Kommission die Bestimmung für Konkubinatspaare vorderhand aus der Diskussion gekippt hat. Die Begründung lautete, man übernehme die bereits seit zehn Jahren auf Gesuch hin angewandte Regelung der Taxationskommission. Dabei muss man sich bewusst sein, dass die Taxationskommission nicht der Gesetzgeber ist. Der Landrat ist somit nicht verpflichtet, eine Praxis der Taxationskommission zu übernehmen. Zudem müssen im Rahmen der Revision weitere Themen angegangen werden, die Pflegekinderproblematik etwa.


Kaspar Birkhäuser (Grüne) steht voll und ganz hinter dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Die Umsetzung wird dazu beitragen, dass die Diskriminierung von homosexuellen Menschen abgebaut wird. Die Grünen freuen sich zudem, dass eine deutliche Mehrheit der Schweizer Stimmenden das Gesetz angenommen hat. Für die Grünen ist es selbstverständlich, auch zu den notwendigen Anpassungen auf kantonaler Ebene ja zu sagen. Den Einbezug von Konkubinatspaaren in die Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer lehnen die Grünen ab. Der Rat soll die Thematik separat behandeln. Als wichtig erachten die Grünen, dass die Änderungen zum Partnerschaftsgesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten können und dass eine Volksabstimmung vermieden wird. Weil nun nichts Kontroverses vom Partnerschaftsgesetz ablenken soll, wird die Fraktion der Grünen in der Detailberatung die Streichung des neuen § 12 Absatz 3 im Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer beantragen.


RR Sabine Pegoraro bedankt sich für die gute Aufnahme des Gesetzes. Noch heute staunt die Justizdirektorin über das gute Resultat, welches das Gesetz, das für die Schweiz einen revolutionären Schritt bedeutet, in der eidgenössischen Abstimmung seinerzeit erzielt hat.


Richtig ist, dass der Kanton in der Umsetzung des Gesetzes wenig Spielraum hat, den vorhandenen hat man aber ausgenützt. Immerhin bestand Anpassungsbedarf bei 14 Gesetzen, 3 Dekreten sowie einer Vielzahl von Verordnungen und Bestimmungen in der Kantonsverfassung.


Dass die Bestimmung über die steuerliche Besserstellung für Konkubinatspaare gekippt wurde, bedauert die Justizdirektorin. Damit ist die Gelegenheit verpasst, die Praxis der Taxationskommission auf eine ordentliche Grundlage zu stellen und für alle Konkubinatspaare gleich lange Spiesse zu schaffen.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.



- Gesetz über die Anpassung von Gesetzen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare


Ziffern I bis XV Keine Wortmeldung


://: Damit ist die 1. Lesung des Gesetzes über die Anpassung von Gesetzen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare abgeschlossen.


- Dekret über die Anpassung von Dekreten an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare


Ziffern I bis IV Keine Wortmeldung


://: Damit ist die 1. Lesung des Dekrets über die Anpassung von Gesetzen an die Bundesgesetzgebung über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare abgeschlossen.


- Änderung der Kantonsverfassung betreffend Nichtwählbarkeit von Verwandten in die gleiche Behörde (Verwandtenausschluss, § 52 KV)


Ziffern I bis III Keine Wortmeldung


://: Damit ist die 1. Lesung über die Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft betreffend Nichtwählbarkeit von Verwandten in die gleiche Behörde (Verwandtenausschluss, § 52 KV) abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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