Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006 |
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2006-040a
vom 14. September 2006
Sammelbericht:
Geschäftsberichte diverser Institutionen über das Jahr 2005
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < genehmigt >
Nr. 2045
Kommissionspräsident Dieter Schenk (FDP) hält fest, die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommission hätten vor Jahren vereinbart, Jahresberichte und Jahresrechnungen der Kantonalbank und der Pensionskasse seien durch die Finanzkommission, die übrigen Jahresberichte durch die GPK vorzubehandeln. Die beiden an die Finanzkommission gerichteten Berichte werden durch die Regierung mit einer Vorlage an den Landrat überwiesen. Die übrigen Berichte landen irgendwann, meist im Frühling, kommentarlos bei der GPK. Zu irgendeinem Zeitpunkt wurde eine Nummerierung gewählt, die heute überholt ist. Im aktuellen GPK-Bericht fehlt die Nummer 2, ehemals Pensionskasse, die Nummer 5, ehemals Verwaltungsgericht, und Nummer 9, ehemals Rechtspflegekommission im Laufental.
Kürzlich leitete die Finanzkontrolle dem GPK-Präsidenten ein Verzeichnis über staatliche Fonds und Stiftungen, unselbständige öffentlich-rechtliche Organisationen und selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit zu. Da entdeckt man etwa eine landwirtschaftliche Kreditkasse, über die der Landrat die Oberaufsicht habe. Persönlich hat sich Dieter Schenk noch nie darum gekümmert, womöglich beschäftigt sich ein anderes Mitglied des Landrates damit. Auch über die Stiftung Kirchen- und Schulgut soll der Landrat die Oberaufsicht ausüben. Immerhin werden ganz am Schluss jeweils Zahlen in der Rechnung beziehungsweise im Budget dieser Stiftung aufgeführt.
Erstaunt zur Kenntnis nimmt Dieter Schenk zudem, dass der Landrat über zwei Schwergewichte des Kantons, Baselland Transport AG und Waldenburgerbahn, ebenfalls die Oberaufsicht hat. Für die GPK ist die Situation unbefriedigend. Auch der Rechtsdienst des Regierungsrates, der vor einigen Jahren angefragt wurde, konnte der Kommission nicht weiterhelfen. Die GPK ist sich durchaus im Klaren, dass der Landrat über alle Behörden und Organe, die kantonale Aufgaben wahrnehmen, die Oberaufsicht ausübt. Nicht Aufgabe der GPK aber kann es sein, bei allen Jahresberichten jeweils abzuklären, ob diese aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen durch den Landrat zu genehmigen wären - zumal, wenn Abrechnungen genehmigt werden müssten.
Die GPK beantragt deshalb, den Regierungsrat zu beauftragen, der GPK die vom Landrat zwingend zu behandelnden Jahresberichte jeweils mit einer kurzen Vorlage zu überweisen. Es ist anzunehmen, dass diese Aufgabe nicht allzu aufwändig ist, denn im Agenturbericht, der schon seit Langem angekündigt ist, sind die entsprechenden Institutionen und die dazu gehörenden Rechtsgrundlagen ja wohl aufgeführt.
Nach Auffassung der GPK sollen die beiden Jahresberichte der FHBB und der HPSABB noch nicht genehmigt werden, denn die landrätliche Genehmigung würde das Kapitel Fachhochschulen beider Basel vollständig abschliessen. Dies kann aber erst erfolgen, wenn dereinst Klarheit über die finanziellen Abschlüsse herrscht.
Ein Hinweis zu den vorliegenden Berichten: Vor einem Jahr wurde im Bericht über die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel darauf hingewiesen, dass im Oberbaselbiet eine neue Prüfstation errichtet werden soll. Damals reagierte niemand, als aber die Presse von diesbezüglichen Planungen in Bubendorf berichtete, schreckten einzelne Landräte auf. Mit diesem Hinweis sei aufgezeigt, dass in den Jahresberichten auch durchaus wertvolle Informationen geliefert werden.
Die GPK dankt allen Mitarbeitenden der verschiedenen Institutionen und den Gerichten bestens für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit und bittet, den Anträgen zuzustimmen.
Ursula Jäggi (SP) unterstützt den Antrag, dass HPSABB und FHBB verschiedene Berichte liefern und empfiehlt dem Landrat namens der SP, den Anträgen der GPK die Zustimmung zu erteilen.
Hans-Peter Wullschleger (SVP) stimmt den Anträgen der GPK im Namen seiner Fraktion ebenfalls zu.
Dasselbe vermeldet Siro Imber (FDP).
Die Meinung des GPK-Präsidenten, die Frage der Genehmigung der Jahresberichte sei unbefriedigend gelöst, teilt Kaspar Birkhäuser (Grüne). In der Vorbereitung fiel Kaspar Birkhäuser auf, dass der GPK-Bericht den Landrätinnen und Landräten keine wirkliche Hilfe zur Beurteilung der einzelnen Jahresberichte liefert. Es fehlen die wertenden Stellungnahmen der GPK, der Bericht fasst die Jahresberichte, welche die Institutionen selbstverständlich möglichst vorteilhaft darstellen, bloss wohlwollend zusammen. Weil die seriöse Prüfung für die GPK als Ganzes zu aufwändig wäre, übergibt sie die Berichte ihren Subkos. Diese Subkos beugen sich über die Berichte, um in der Folge im GPK-Plenum zu berichten. Davon aber erfährt der Landrat nichts, der GPK-Bericht legt dem Landrat bloss durchzuwinkende Empfehlungen ohne Begründungen vor. Dies ist nicht der Sinn der Übung, meinen die Grünen. Alle Jahresberichte einzeln in den Landrat zu bringen, halten die Grünen aus arbeitsökonomischen Gründen allerdings auch nicht für das Gelbe vom Ei. An der Vorbereitung der GPK wollen die Grünen nichts aussetzen, aber sie verlangen einen wertenden Kommentar zu den Jahresberichten und begründete Empfehlungen. Die Grünen sind mit Antrag 3 der GPK also nicht einverstanden.
Agathe Schuler (CVP/EVP) bezweifelt, ob der Kommissionsbericht der GPK der richtige Ort ist für eine Bewertung eines Jahresberichtes. Die Bewertung, die Kritik, die Auseinandersetzung mit den Institutionen findet im Rahmen der von den Subkommissionen durchgeführten Visitationen statt. Mit dem Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit versucht die GPK in einem Turnus von etwa vier Jahren die verschiedenen Stellen einer Direktion zu überprüfen und in der Folge mit Empfehlungen aufzuwarten.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem GPK-Bericht zu.
Dieter Schenk (FDP) dankt Kaspar Birkhäuser für die kritischen Worte, auch die GPK fühlt sich oft unwohl. Die folgenden Zitate aus dem bereits erwähnten Bericht des regierungsrätlichen Rechtsdienstes zeigen, wie relativ die ganze Angelegenheit ist:
Die "Gültigkeit" der Berichte hängt also nicht davon ab, ob der Landrat die formelle Genehmigung ausspricht oder nicht.
Verweigert der Landrat die Genehmigung eines Amtsberichtes, so bringt er damit wohl primär zum Ausdruck, dass der Bericht seines Erachtens unvollständig ist. Nach unserem Dafürhalten sind mit einer Nichtgenehmigung keine weiteren Konsequenzen für die Berichterstattung der Institutionen verbunden.
Zur Frage Genehmigung oder Kenntnisnahme stellt der Rechtsdienst überdies fest, keiner der beiden Begriffe sei rechtlich sauber und somit beides in etwa dasselbe. Worum geht es denn der GPK mit ihrem Zusatzantrag? Fordert das Gesetz, der Landrat habe Jahresbericht und Jahresrechnung zu genehmigen, so hat die GPK die Pflicht zur Vertiefung. Ziel der GPK ist es, die entsprechenden Institutionen alle drei Jahre besuchen zu können. Insgesamt wichtig ist für die GPK, dass die Spreu vom Weizen getrennt werden kann.
Im Zusammenhang mit dem fehlenden Bericht zur Fachhochschule Nordwestschweiz beziehungsweise der HPSABB fragt Eugen Tanner (CVP), wann das Parlament mit der Vorlage bezüglich der freien Reserven rechnen könne. Gerne hätte Eugen Tanner eine verbindliche Antwort.
RR Urs Wüthrich gibt bekannt, dass die Vorlage auf seinem Schreibtisch liege und er die Absicht habe, sie nächste Woche in die Regierung zu bringen.
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP/EVP) erhält vom Landrat das Einverständnis, auf eine Detailberatung zu verzichten.
- Anträge 1, 2 und 3 der GPK
Kaspar Birkhäuser (Grüne) schlägt vor, über Ziffer 3 separat abzustimmen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Kaspar Birkhäuser über Ziffer 3 mit 58 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
://: Damit sind die Anträge 1 bis 3 der GPK beschlossen.
1.
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Die Jahresberichte der nachstehenden Institutionen werden genehmigt:
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Sozialversicherungsanstalt 2005
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Basellandschaftliche Gebäudeversicherung 2005, samt Rechnung 2005
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Kantonsgericht 2005
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Ombudsman 2005;
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2.
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die Berichte der nachstehenden Institutionen werden zur Kenntnis genommen:
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Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 2005
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Sicherheitsinspektorat 2005.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, inskünftig sämtliche Jahresberichte, die vom Landrat zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen sind, mittels einer kurzen Vorlage an den Landrat zu überweisen.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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