Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006 |
12
2006-164
vom 13. Juni 2006
Vorlage
: Übertragung der Liegenschaft Parz. 3226, Grundbuch Buus, Polizeiposten am Laigweg 17, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
- Bericht der Finanzkommission vom:
27. September 2006
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
13
2006-184
vom 4. Juli 2006
Vorlage:
Übertragung der Liegenschaft Erzenbergstrasse 71, Parzelle 1113, Grundbuch Liestal, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
- Bericht der Finanzkommission vom:
28. September 2006
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
14
2006-185
vom 4. Juli 2006
Vorlage:
Übertragung der Liegenschaft Parzelle 702, GB Läufelfingen (altes Silogebäude des Tiefbauamtes), vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
- Bericht der Finanzkommission vom:
28. September 2006
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 2038 - Nr. 2040
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) schlägt vor, die Traktanden 12, 13 und 14 gemeinsam zu behandeln und gesamthaft darüber abzustimmen.
://: Der Landrat ist stillschweigend mit diesem Vorschlag einverstanden.
Bei den drei Vorlagen geht es gemäss Kommissionspräsident Marc Joset (SP) darum, Vermögenswerte wie Liegenschaften und Parzellen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gedient haben, nun aber nicht mehr gebraucht werden, vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen zu übertragen. Dazu braucht es einen Beschluss des Landrates; der Verkauf der Liegenschaft oder der Parzelle liegt in der Kompetenz des Regierungsrates.
Zur Liegenschaft Parzelle 3226, Grundbuch Buus:
In diesem Einfamilienhaus in Buus war in den vergangenen Jahrzehnten der Polizeiposten untergebracht. Der Polizeiposten wird ab Januar 2007 in die Gemeindeverwaltung Buus integriert werden. Eine weitere Verwendung für kantonale Aufgaben besteht nicht, weshalb der Übertragung der Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zuzustimmen ist.
Zur Liegenschaft Erzenbergstrasse 71, Parzelle 1113, Grundbach Liestal:
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit 12 Zimmern, das ursprünglich als Schwesternhaus des Kantonsspitals gedient hatte und in den letzten Jahren als Büro- und Archivräumlichkeiten verwendet worden ist. Nach dem Ausbau der H2 wird in diesem Gebiet eine Gesamtplanung nötig sein. Auch diese Liegenschaft wird vom Kanton nicht weiter verwendet und vorübergehend vermietet. Aus diesem Grund empfiehlt die Finanzkommission auch hier, die Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen.
Zur Liegenschaft Parzelle 702, Grundbuch Läufelfingen:
Es handelt sich um eine Liegenschaft ausserhalb der Bauzone. In diesem Silogebäude wurde ursprünglich Material für die Zementfabrikation gelagert; seit 1960 lagert dort der Kanton Splitt für den Winterdienst - heute aber ist es dafür nicht mehr geeignet. Der Kultur- und Museumsverein beabsichtigt, die Anlage in Form eines Industrie- und Gewerbemuseums zu erhalten. Die Finanzkommission begrüsst das Vorhaben und die Übertragung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen.
Gemäss Paul Svoboda (SP) sind die drei Geschäfte absolut unbestritten - seine Fraktion stimmt daher der Übertragung der drei Liegenschaften ins Finanzvermögen zu.
Auch ihre Fraktion stimme diesen drei Geschäften einstimmig zu, erklärt Myrta Stohler (SVP).
Es ist sicherlich sinnvoll, das Objekt in Buus zu verkaufen, nachdem der Polizeiposten neu in die Gemeindeverwaltung integriert ist. Um das Objekt verkaufen zu können, wird eine Umzonung nötig sein, da dieses heute in der ÖW-Zone steht.
Der Übertragung der Liegenschaft in Liestal ins Finanzvermögen ist, wie der Kommissionspräsident bereits ausgeführt hat, unumstritten; der Verkauf fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates.
In Läufelfingen will die Gemeinde aus dieser historischen Silo- und Grubenanlage später eventuell ein Museum für Anlagen von Industrie und Gewerbe machen; damit könnte dieses besondere Grundstück an der Hauensteinstrasse der Nachwelt erhalten werden.
Toni Fritschi (FDP) gibt bekannt, dass auch seine Fraktion eine Übertragung dieser drei Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen befürworte.
Obwohl der Landrat über die Übertragung gerade dreier Liegenschaften zu befinden hat, muss nicht davon ausgegangen werden, dass die Regierung das Tafelsilber verkauft.
Um die Liegenschaften verkaufen zu können, ist es wichtig, diese ins Finanzvermögen zu übertragen. Die FDP geht davon aus, dass mindestens zwei der drei Liegenschaften zu Marktpreisen veräussert werden können.
Auch die Grünen sagen Ja zu allen drei Umwidmungsvorlagen, teilt Isaac Reber (Grüne) mit. Für ihn stehen allerdings bei allen drei Geschäften weniger die finanziellen als vielmehr die planerischen Aspekte im Vordergrund. Er regt an, solche Umwidmungsvorlagen inskünftig wieder der Bau- und Planungskommission zuzuweisen, wie es früher bereits der Fall gewesen sei.
Eugen Tanner (CVP) erklärt, die drei Vorlagen machten Sinn - die CVP/EVP-Fraktion habe überhaupt nichts dagegen einzuwenden und stimme diesen zu.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider -Kenel (CVP) sagt es mit den Worten eines jahrelangen, verdienten Mitgliedes der FDP-Fraktion jeweils am Schluss eines zufriedenstellend verlaufenen Geschäftes: "I dank!"
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat stimmt der Übertragung der drei Liegenschaften vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen (Vorlagen 2006/164, 2006/184 und 2006/185) mit 69 : 0 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
über die Übertragung der Liegenschaft Parzelle Nr. 3226 in Buus vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 19. Oktober 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Die Liegenschaft Parzelle 3226, haltend 1082 m5, mit Einfamilienhaus am Laigweg 17 in Buus wird zum Restbuchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen.
Landratsbeschluss
über die Übertragung der Liegenschaft Erzenbergstrasse 71, Parzelle 1113, GB Liestal, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 19. Oktober 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst folgende Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen:
Die Parzelle 1113, haltend 1'537 m2, mit Einfamilienhaus an Erzenbergstrasse 71 in Liestal wird zum Restbuchwert übertragen.
Landratsbeschluss
über die Übertragung der Liegenschaft Parzelle 702, GB Läufelfingen (altes Silogebäude des Tiefbauamtes), vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen
vom 19. Oktober 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst folgende Liegenschaft vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen:
Die Parzelle 702, haltend 1'118 m2, mit Liegenschaft Hauensteinstrasse 73 in Läufelfingen wird zum Restbuchwert übertragen.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung