Protokoll der Landratssitzung vom 7. Mai 2009

Nr. 1167

Landratspräsident Peter Holinger (SVP) erklärt, die Regierung wolle den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) liest aus dem Manuskript ihres Regierungskollegen Adrian Ballmer vor, der im Moment nicht im Saal ist:


«Wir befürworten und begrüssen die Schaffung von Rechtsgrundlagen, wonach die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung die Prävention im Bereich der Elementarschäden aktiv angehen kann. Die BGV und die FKD haben denn auch bereits ein Gesetz betreffend Elementarschädenprävention bei Gebäuden erarbeitet. Die Vorlage steht unmittelbar vor dem Abschluss; es ist vorgesehen, die Gesetzesvorlage noch in diesem Monat in die öffentliche Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Gemeinden zu schicken. Das geplante Gesetz beschränkt die Präventionsmassnahmen allerdings nicht nur auf das Zahlen von Beiträgen an objektbezogene Massnahmen zur Verhinderung von Hochwasserschäden, wie es die Motion fordert; es greift weiter: Das Gesetz beauftragt die BGV auch, im Rahmen von Baubewilligungsverfahren von den Gebäudeeigentümern verhältnismässige, zumutbare objektbezogene Massnahmen zum Schutz vor allen versicherten Elementargefahren zu verlangen, nicht nur vor Hochwasser - dies in Analogie zu den Regelungen und zur Praxis im Brandschutz.


Darum soll der Vorstoss als Postulat überwiesen werden. Die BGV ist bereits heute in der Elementarschädenprävention aktiv, z.B. mit dem Projekt Naturgefahrenkarte Baselland, welches der Landrat am 19. Oktober 2006 bewilligt hat. Dieses Projekt, mit welchem die notwendigen Grundlagen zur Elementarschädenprävention erarbeitet werden, wird von der BGV geleitet und massgeblich mitfinanziert.»


Die geforderte Änderung des Sachversicherungsgesetzes soll, so Georges Thüring (SVP), geprüft werden; die SVP-Fraktion unterstützt den Vorstoss mehrheitlich als Postulat.


Elisabeth Schneider (CVP) nimmt zur Kenntnis, dass ihre Forderungen umgesetzt werden, und versteht deshalb nicht, was gegen eine Überweisung ihres Vorstosses als Motion sprechen sollte. Regierungsrat Adrian Ballmer hat im direkten Gespräch erklärt, er wäre dazu bereit - aber nun ist er nicht mehr im Saal. Auch in der Beantwortung der Interpellation 2007/209 schreibt der Regierungsrat, die BGV werde in Analogie zum Brandschutz freiwillige Massnahmen definieren, welche sie mit finanziellen Beiträgen fördern werde. Das entspricht genau den Absichten der Motion.


An der Motion wird festgehalten. Nicht nur das Laufen-, sondern auch das Birsigtal war vom Hochwasser 2007 betroffen. Eines der Bilder in der Vorlage 2007/209 zeigt eine Brücke in Biel-Benken. Direkt daneben wohnt Elisabeth Schneider, deren Keller damals ziemlich vollgelaufen war. So ging es weiteren 30 Liegenschaftsbesitzern in der Umgebung. Nun steht die Gemeinde vor der Wahl, entweder ein Hochwasserschutzprojekt umzusetzen, das mit den flankierenden Massnahmen etwa CHF 4 Mio. kosten dürfte - ca. CHF 2 Mio. dürften auf den Kanton zukommen -, oder das Problem mit objektbezogenen Massnahmen zu lösen. Diese basieren aber oft auf Freiwilligkeit und setzen die Bereitschaft der Liegenschaftseigentümer voraus. Wenn diese präventiven Massnahmen von der Gebäudeversicherung zumindest teilweise finanziert würden, wären die Liegenschaftseigentümer viel eher bereit, sie durchzuführen. Das hätte zur Folge, dass künftig viel weniger Hochwasserschäden entstünden, was wiederum dazu führen würde, dass die Gebäudeversicherung weniger belastet würde und dass erst noch auf teure Hochwasserschutzprojekte verzichtet werden könnte.


Die Gebäudeversicherung ist an der Revision des Sachversicherungsgesetz; d.h. die Motion wird bereits umgesetzt. Sie zu überweisen, wäre ein Signal für die hochwassergeschädigte Bevölkerung. Sie erwartet eine Subventionierung ihrer objektbezogenen Präventionsmassnahmen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hat inzwischen die Notiz des Finanzdirektors «...kann auch als Motion entgegengenommen werden» gefunden. [Heiterkeit]


://: Die Motion 2007/195 wird überwiesen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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