Protokoll des Landrates des Kantons Basel-Landschaft vom 24. Januar 2008

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2007-189 vom 28. August 2007
Vorlage: Umgang mit und Sanierung von Burgen und Ruinen
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 18. Dezember 2007
- Beschluss des Landrats am 24. Januar 2008: < beschlossen > || Landratsbeschluss

Nr. 321

Folgend Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) verfügt der Kanton über eine aussergewöhnlich hohe Burgendichte. Da die meisten Burgen nur als Ruinen erhalten sind, werden sie in besonderem Masse der Witterung ausgesetzt. Um sie vor dem Zerfall zu bewahren, müssen sie daher von Zeit zu Zeit einer Sanierung unterzogen werden. Eine systematische Erhebung in den letzten zwei Jahren hat nun ergeben, dass mehrere Ruinen in einem bedenklichen Zustand sind. Insbesondere gilt dies für die Homburg bei Läufelfingen, die in Teilen einsturzgefährdet ist. Das stellt auch für Besucherinnen und Besucher der Burg eine Gefahr dar.


Zielsetzung der Vorlage ist, die Ruine Homburg zu sanieren, wofür ein Verpflichtungskredit von 2.87 Mio. Franken beantragt wird.


In der Beratung erläuterte Jürg Tauber, Leiter der Abteilung Archäologie, den Handlungsbedarf. Zurecht betonte er, dass die Erhaltung von Ruinen und Burgen eine Bewahrung des kulturellen Erbes, unserer Landschaft und somit unserer Heimat bedeutet. Der grosse Burgenreichtum in der Region verunmöglicht auch aus finanziellen Gründen eine flächendeckende Erhaltung sämtlicher Anlagen. Bei den unterschiedlichen Anlagen besteht auch unterschiedlicher Handlungsbedarf. Für die nächsten 10 bis 15 Jahren zeichnen sich Sanierungen von Burgmauerwerken im Umfang von 7 bis 11 Mio. Franken ab.


In der Detailberatung der Kommission ergab sich eine allgemeine Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Vorlage und den vorgesehenen Massnahmen. Eintreten war unbestritten.


Die Kommission stellte den Fachleuten Fragen zu den Prioritäten der Sanierung, der Kostenaufteilung, den Bundesbeiträgen, der Ausführung der Arbeiten und der Information der Bevölkerung über diese Objekte.


Die Antworten ergaben, dass für den Kanton die Burgen Homburg und Pfeffingen klare Priorität geniessen. Bei den kleineren Anlagen in Besitz von Gemeinden, Bürgergemeinden und Privaten wird eine Auswahl getroffen. Klar ist, dass nicht alles erhalten werden kann. Bezüglich der Kosten besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Bundes, die Kosten mitzutragen. Er kann subventionieren, muss aber nicht. Auch sieht das Archäologiegesetz keine Kostenverpflichtung vor. Es hält lediglich fest, dass der Kanton gemeinsam mit den Eigentümern - in welcher Form auch immer - für die Erhaltung zu sorgen hat.


Unter den Baugeschäften, die Sanierungsarbeiten durchführen, ist nicht jedes für diese Arbeiten prädestiniert. Man greift auf solche zurück, die bereits Erfahrungen aufweisen. Bezüglich Information der Öffentlichkeit wird aus der Kommissionsmitte angeregt, die vorhandenen Daten zu den historischen Anlagen ins Geografische Informationssystem GIS des Kantons einzubeziehen und somit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


Dem Landratbeschluss stimmte die Kommission einstimmig zu. Die Kommission beantragt Zustimmung zur Vorlage 2007/189.


Beatrice Fuchs (SP) und die SP sind sich der grossen Verantwortung um die Kulturgüter des Kantons sehr bewusst und äusserten sich stets dahingehend. Die SP-Fraktion ist für Eintreten. Die Zeitzeugen des kulturellen Erbes müssen unbedingt der nächsten Generation erhalten werden. Kinder und andere Besucher sollen auch weiterhin die Burgen physisch erleben können. Dazu müssen die Schätze gesichert werden; Sicher werden und sicher bleiben. In der Vorlage geht es nicht nur um einen Stopp des Verfalls, sondern auch um die Sicherheit der Besucher.


Jetzt, da der Landrat in Kenntnis darüber gesetzt ist, dass die Sicherheit nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden kann, muss gehandelt werden. Man darf nicht warten, bis etwas passiert. Auch eine Schliessung der Homburg ist keine Option. Gruppen und Familien würden die Burg meiden, weil die Verantwortung für die Lehrer oder andere zu gross wäre. Jetzt geht es um den Kredit zur Sanierung der Homburg. Der Kanton geniesst nicht dieselbe Freiheit, wie der Bund, der subventionieren kann, wenn er möchte. Der Kanton Basel-Landschaft muss die Sanierung seiner Burgen und Schlösser selber übernehmen. Dennoch erhofft sich Beatrice Fuchs, Subventionsgeber finden zu können. Es ist auch davon abzusehen, mit der Behebung der Schäden zulange zuzuwarten. Eigentlich ist es wie beim Zahnarzt: Prävention und rechtzeitiges Eingreifen sind sehr wichtig. Sind die Zähne erst richtig löchrig, dann wird die Sanierung richtig teuer und langwierig. Beatrice Fuchs bittet um Zustimmung zur Sanierung der Homburg und um zustimmende Kenntnisnahme des Konzepts. Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig.


Georges Thüring (SVP) bemerkt, dass der Kommissionspräsident trotz angeschlagener Stimme alles ausführlich und verständlich erklärt hat. Georges Thüring verzichtet auf weitere Ausführungen. Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage des Regierungsrates einstimmig und verdankt diese.


Gemäss Eva Gutzwiller (FDP) steht auch die FDP einstimmig hinter dieser Vorlage. Das für die Ruine Homburg gesprochene Geld ist eine gute Investition. Einiges wird noch kommen. Im Anhang zur Vorlage befindet sich eine Zusammenstellung all jener Burgen und Ruinen, die sich im Kantons-, Gemeinde- oder Privatbesitz befinden. Der Zahn der Zeit nagt an den Burgen, die Witterung tut das Ihrige. Jürg Tauber zeigte eindrückliche Bilder. Wenn man um Steinhaufen Bänder ziehen muss, die vor der Einsturzgefahr warnen, dann ist das schlecht.


Dass jetzt zudem ein Konzept vorliegt, welches aufzeigt, was vorhanden ist und wie die Prioritäten gelegt werden, begrüsst Eva Gutzwiller. Dieses wird in weiteren Vorlagen eine Stütze darstellen. Alles in allem bittet Eva Gutzwiller um Zustimmung zur Vorlage.


Auch Urs Berger (CVP) und die CVP/EVP-Fraktion unterstützen die Vorlage einstimmig. Im Sinne von nutzen - erforschen - erhalten ist es wichtig, die Burgen zu erhalten und den Kredit zu gewähren, insbesondere im Hinblick auf Familien oder Schulklassen, die Burgen besuchen und erforschen wollen. Diese sollen die Burgen sicher besuchen können, weshalb die Massnahmen zur Erhaltung umgesetzt werden müssen.


Madeleine Göschke (Grüne) hält es für wichtig, das Kulturgut des Kantons, die zum Teil sehr baufälligen Burgen, zu erhalten. Es stellt einen wichtigen Teil der Geschichte und der Herkunft dar und bildet ein attraktives Ausflugsziel für Familien. Man kann in diesen viel über die Vergangenheit des Kantons lernen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: entweder rettet man, was man retten kann, oder die Burgen müssen abgeriegelt werden, sodass man sie nur noch aus der Ferne betrachten kann. Die Grünen befürworten die Vorlage einstimmig.


Urs Hess (SVP) findet den Kommissionsbericht eigentlich fast durchgehend gut, bis auf den letzten Abschnitt. Darin ist zu lesen, dass nicht jedes Baugeschäft solche Sanierungen durchführen kann. Soweit ist es nachvollziehbar. Dass es aber keine Baselbieter Firmen geben soll, die Burgen sanieren können, ist doch ein etwas dicker Spruch! Es gibt sehr wohl einige Baselbieter Bauunternehmer, die Burgen sanieren können. Daher regt Urs Hess an, dass die Arbeiten gemäss Submissionsgesetz ausgeschrieben werden, um auch den Baselbieter Unternehmern zu ermöglichen, in den Genuss dieser Arbeiten zu kommen, für die doch immerhin knapp 3 Mio. Franken bewilligt werden sollen.


Gemäss Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) ging es in dieser Vorlage darum, erstens eine übersichtliche, verständliche Auslegeordnung über die Baselbieter Burgen und Ruinen zu erhalten und zweitens ein klares Konzept zu haben, wie man diesen Reichtum für die Zukunft erhalten, pflegen, erforschen und nutzen kann. Diese anspruchsvolle Aufgabe soll im Rahmen einer langfristigen Gesamtplanung, nicht bruchstückhaft, verfolgt werden. Schliesslich enthält die Vorlage den Antrag zur konkreten und dringend benötigten Sanierung der Burgruine Homburg. Dieser führt vor Augen, wie teuer der Burgenreichtum des Baselbiets ist. Diese drei Zielsetzungen strebte man mit dieser Vorlage an. Der Regierungsrat ist erfreut, diese drei Ziele offensichtlich sowohl in der Kommission, wie dem Landrat erreicht zu haben und dankt für die Zustimmung zur Vorlage.


Der Regierungsrat versichert Urs Hess, dass es sich bei den Sanierungen selbstredend nicht um eine submissionsgesetzfreie Zone drehe. Die Spielregeln, welche relativ enge Grenzen setzen, gelten auch in diesem Bereich. Der Kanton verfügt über eine zentrale Stelle, die im Interesse einer möglichst hohen Rechtssicherheit die Vergabepraxis mitgestaltet und die Direktionen unterstützt.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) liegen keine weiteren Wortbegehren vor. Eintreten ist unbestritten.



- Landratsbeschluss

Titel und Ingress, 1., 2., 3.


keine Wortbegehren


Kein Rückkommen


://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2007/189 mit 73:0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]



Landratsbeschluss
betreffend den Umgang mit und die Sanierung von Burgen und Ruinen

vom 24. Januar 2008


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei



Fortsetzung

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